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Baubewilligung in Glattfelden ()

Kanton ·PLZ 8180·BFS 58

Bauvorschriften in Glattfelden pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Glattfelden extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
WG4 m
Art. 27 BZR
15 %
Art. 25 BZR
Gewerbe/Industrie

Weitere Bauvorschriften in Glattfelden

Nutzung6

Nutzweise in den Wohnzonen W/A, W/B, W/C

In den Wohnzonen sind Wohnungen und nicht störende Betriebe erlaubt. In speziell bezeichneten Teilen ist auch mässig störendes Gewerbe gestattet.

Quelle: Art. 24 BZR

Nutzweise in der Kernzone K

In der Kernzone sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen, Läden, Restaurants, Landwirtschaftsbetriebe und höchstens mässig störende Gewerbebetriebe erlaubt.

Quelle: Art. 8 BZR

Spiel- und Ruheflächen bei Mehrfamilienhäusern

Bei Mehrfamilienhäusern und verdichteten Einfamilienhaussiedlungen sind Spiel- und Ruheflächen von mindestens 1.00 m² pro 15.00 m³ anrechenbarer Baumasse bereitzustellen (ausser in der Kernzone).

Quelle: Art. 47 BZR · Wert: 1 m2

Nutzweise in den Gewerbezonen G/A und G/B

In den Gewerbezonen sind nur mässig störende Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe zulässig. Betriebe mit unverhältnismässigem Verkehrsaufkommen werden stark störenden Betrieben gleichgestellt.

Quelle: Art. 29 BZR

Gartenhäuser in der Erholungszone B

In der Erholungszone B sind Gartenhäuser mit max. 8 % der Grundstücksfläche (max. 12 m² plus 1 m² WC-Anbau) und einer Gesamthöhe von max. 3.00 m zulässig. Wohnen und Gewerbe sind verboten.

Quelle: Art. 32 BZR · Wert: 3 m

Standorte für Mobilfunkanlagen

Sichtbare Mobilfunkanlagen sind vorrangig in Gewerbezonen zu platzieren, danach in Wohnzonen mit Gewerbeanteil. In Kernzonen und reinen Wohnzonen sind sie nur bei nachgewiesenem funktechnischem Bedarf zulässig.

Quelle: Art. 53 BZR

Gestaltung6

Um- und Ersatzbauten in der Kernzone K

Ortsbaulich prägende Gebäude dürfen nur unter Beibehaltung von Stellung, Gebäudeprofil und Erscheinungsbild umgebaut oder ersetzt werden. Strukturbildende Gebäude müssen Stellung und Gebäudeprofil beibehalten.

Quelle: Art. 6 BZR

Allgemeine Dachgestaltung und Dachaufbauten

Dachaufbauten sind bei Schrägdächern nur im ersten Dachgeschoss zulässig. Bei Flachdachbauten dürfen Attikageschosse und Brüstungen die Profillinie eines hypothetischen Schrägdachs unter 45° nicht durchstossen.

Quelle: Art. 44 BZR · Wert: 45 °

Gestaltung und Einordnung in der Kernzone K

Alle Bauvorhaben in der Kernzone müssen durch Ausmasse, Form, Material- und Farbwahl die ländliche Erscheinung des Ortsbildes respektieren und sich gut in die bauliche und landschaftliche Umgebung einordnen.

Quelle: Art. 9 BZR

Terrainveränderungen in Bauzonen

In den Bauzonen (ausser Kernzone und Gewerbezonen) darf das gewachsene Terrain um höchstens 1.00 m abgegraben oder aufgefüllt werden. Ausgenommen sind Haus- und Kellerzugänge sowie Garagenein- und -ausfahrten.

Quelle: Art. 49 BZR · Wert: 1 m

Dachgestaltung in der Kernzone K

In der Kernzone sind auf Hauptgebäuden nur Satteldächer mit beidseitig gleicher Neigung von 40° bis 50° zulässig. Die Dächer sind mit naturbelassenen Tonziegeln zu decken; Dachvorsprünge müssen traufseitig mind. 70 cm und giebelseits mind. 40 cm betragen.

Quelle: Art. 10 BZR · Wert: 40 °

Dachaufbauten in der Kernzone K

Dachaufbauten sind nur im 1. Dachgeschoss erlaubt und dürfen insgesamt nicht breiter als ein Viertel der Fassadenlänge sein. Giebellukarnen dürfen max. 3.00 m² Frontfläche, Schleppgauben max. 0.80 m Fronthöhe und 1.20 m² Frontfläche aufweisen.

Quelle: Art. 12 BZR · Wert: 3 m2

Lärmschutz1

Zonenordnung und Lärmempfindlichkeitsstufen

Das Gemeindegebiet ist in verschiedene Zonen eingeteilt, denen je eine Lärmempfindlichkeitsstufe (ES II bis III) zugewiesen ist. Diese bestimmt, wie viel Lärm in der jeweiligen Zone zulässig ist.

Quelle: Art. 3 BZR

Energie1

Solaranlagen in der Kernzone K

In der Kernzone müssen Solaranlagen sorgfältig als Dach- oder Fassadenelemente in die Gebäudehülle integriert werden.

Quelle: Art. 14 BZR

Parkplätze & Verkehr3

Pflichtparkplätze für Wohnbauten

Bei Neubauten und eingreifenden Umbauten sind Pflichtparkplätze zu erstellen. Für Wohnbauten gilt: 1 PP pro 80 m² massgeblicher Geschossfläche, mindestens 1 PP pro Wohnung, jedoch nicht mehr als 1.5 PP pro Wohnung. Dazu kommen Besucherparkplätze.

Quelle: Art. 46 Abs. 2 BZR · Wert: 80 m2

Pflichtparkplätze für Gewerbe und Dienstleistungen

Für Gewerbe- und Industriebetriebe gilt 1 PP pro 150 m² massgeblicher Geschossfläche. Für Dienstleistungen und Büros 1 PP pro 80 m² mGF. Für Verkaufsgeschäfte (Lebensmittel) 1 PP pro 30 m² mGF für Besucher.

Quelle: Art. 46 Abs. 2 BZR · Wert: 150 m2

Abstellflächen für Kinderwagen und Zweiräder

Für Mehrfamilienhäuser sind Abstellräume für Kinderwagen und Zweiräder bereitzustellen. Bei gewerblichen Bauten mit Publikumsverkehr ist pro 100 m³ Baumasse eine Abstellfläche für Zweiräder zu erstellen.

Quelle: Art. 48 BZR · Wert: 100 m3

Umwelt & Gewässer2

Naturgefahrenzonen

In Naturgefahrenzonen müssen Bauten besonderen Schutzanforderungen genügen. Im Baubewilligungsverfahren können in roten (erhebliche) und blauen (mittlere) Gefahrenzonen Schutzmassnahmen angeordnet werden.

Quelle: Art. 52 BZR

Umgebungsgestaltung und Ökologie

Abgrabungen und Auffüllungen müssen sich in die Umgebung einfügen. Stützmauern über 1.50 m sind aufzugliedern und zu bepflanzen. Bei neuen grösseren Überbauungen sind 10 % der Grünfläche ökologisch aufzuwerten.

Quelle: Art. 50 BZR · Wert: 10 %

Zuständige Behörde in Glattfelden

Nützliche Links für Glattfelden

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Glattfelden

Wie hoch darf ich in Glattfelden bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Glattfelden hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Glattfelden festgelegt.

Wie gross ist der Grenzabstand in Glattfelden?

Der Mindestgrenzabstand in Glattfelden variiert nach Zone: WG: 4 m (Art. 27 BZR). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.

Wo finde ich das Baureglement von Glattfelden?

Das Baureglement von Glattfelden ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=8932. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Glattfelden?

Die Baubewilligung in Glattfelden wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Glattfelden und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.

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Keine Haftung

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Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Glattfelden (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=8932). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).