Baubewilligung in Glattfelden ()
Bauvorschriften in Glattfelden pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Glattfelden extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| WG | — | 4 m Art. 27 BZR | 15 % Art. 25 BZR | — |
| Gewerbe/Industrie | — | — | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Glattfelden
Nutzung6
Nutzweise in den Wohnzonen W/A, W/B, W/C
In den Wohnzonen sind Wohnungen und nicht störende Betriebe erlaubt. In speziell bezeichneten Teilen ist auch mässig störendes Gewerbe gestattet.
Quelle: Art. 24 BZR
Nutzweise in der Kernzone K
In der Kernzone sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen, Läden, Restaurants, Landwirtschaftsbetriebe und höchstens mässig störende Gewerbebetriebe erlaubt.
Quelle: Art. 8 BZR
Spiel- und Ruheflächen bei Mehrfamilienhäusern
Bei Mehrfamilienhäusern und verdichteten Einfamilienhaussiedlungen sind Spiel- und Ruheflächen von mindestens 1.00 m² pro 15.00 m³ anrechenbarer Baumasse bereitzustellen (ausser in der Kernzone).
Quelle: Art. 47 BZR · Wert: 1 m2
Nutzweise in den Gewerbezonen G/A und G/B
In den Gewerbezonen sind nur mässig störende Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe zulässig. Betriebe mit unverhältnismässigem Verkehrsaufkommen werden stark störenden Betrieben gleichgestellt.
Quelle: Art. 29 BZR
Gartenhäuser in der Erholungszone B
In der Erholungszone B sind Gartenhäuser mit max. 8 % der Grundstücksfläche (max. 12 m² plus 1 m² WC-Anbau) und einer Gesamthöhe von max. 3.00 m zulässig. Wohnen und Gewerbe sind verboten.
Quelle: Art. 32 BZR · Wert: 3 m
Standorte für Mobilfunkanlagen
Sichtbare Mobilfunkanlagen sind vorrangig in Gewerbezonen zu platzieren, danach in Wohnzonen mit Gewerbeanteil. In Kernzonen und reinen Wohnzonen sind sie nur bei nachgewiesenem funktechnischem Bedarf zulässig.
Quelle: Art. 53 BZR
Gestaltung6
Um- und Ersatzbauten in der Kernzone K
Ortsbaulich prägende Gebäude dürfen nur unter Beibehaltung von Stellung, Gebäudeprofil und Erscheinungsbild umgebaut oder ersetzt werden. Strukturbildende Gebäude müssen Stellung und Gebäudeprofil beibehalten.
Quelle: Art. 6 BZR
Allgemeine Dachgestaltung und Dachaufbauten
Dachaufbauten sind bei Schrägdächern nur im ersten Dachgeschoss zulässig. Bei Flachdachbauten dürfen Attikageschosse und Brüstungen die Profillinie eines hypothetischen Schrägdachs unter 45° nicht durchstossen.
Quelle: Art. 44 BZR · Wert: 45 °
Gestaltung und Einordnung in der Kernzone K
Alle Bauvorhaben in der Kernzone müssen durch Ausmasse, Form, Material- und Farbwahl die ländliche Erscheinung des Ortsbildes respektieren und sich gut in die bauliche und landschaftliche Umgebung einordnen.
Quelle: Art. 9 BZR
Terrainveränderungen in Bauzonen
In den Bauzonen (ausser Kernzone und Gewerbezonen) darf das gewachsene Terrain um höchstens 1.00 m abgegraben oder aufgefüllt werden. Ausgenommen sind Haus- und Kellerzugänge sowie Garagenein- und -ausfahrten.
Quelle: Art. 49 BZR · Wert: 1 m
Dachgestaltung in der Kernzone K
In der Kernzone sind auf Hauptgebäuden nur Satteldächer mit beidseitig gleicher Neigung von 40° bis 50° zulässig. Die Dächer sind mit naturbelassenen Tonziegeln zu decken; Dachvorsprünge müssen traufseitig mind. 70 cm und giebelseits mind. 40 cm betragen.
Quelle: Art. 10 BZR · Wert: 40 °
Dachaufbauten in der Kernzone K
Dachaufbauten sind nur im 1. Dachgeschoss erlaubt und dürfen insgesamt nicht breiter als ein Viertel der Fassadenlänge sein. Giebellukarnen dürfen max. 3.00 m² Frontfläche, Schleppgauben max. 0.80 m Fronthöhe und 1.20 m² Frontfläche aufweisen.
Quelle: Art. 12 BZR · Wert: 3 m2
Lärmschutz1
Zonenordnung und Lärmempfindlichkeitsstufen
Das Gemeindegebiet ist in verschiedene Zonen eingeteilt, denen je eine Lärmempfindlichkeitsstufe (ES II bis III) zugewiesen ist. Diese bestimmt, wie viel Lärm in der jeweiligen Zone zulässig ist.
Quelle: Art. 3 BZR
Energie1
Solaranlagen in der Kernzone K
In der Kernzone müssen Solaranlagen sorgfältig als Dach- oder Fassadenelemente in die Gebäudehülle integriert werden.
Quelle: Art. 14 BZR
Parkplätze & Verkehr3
Pflichtparkplätze für Wohnbauten
Bei Neubauten und eingreifenden Umbauten sind Pflichtparkplätze zu erstellen. Für Wohnbauten gilt: 1 PP pro 80 m² massgeblicher Geschossfläche, mindestens 1 PP pro Wohnung, jedoch nicht mehr als 1.5 PP pro Wohnung. Dazu kommen Besucherparkplätze.
Quelle: Art. 46 Abs. 2 BZR · Wert: 80 m2
Pflichtparkplätze für Gewerbe und Dienstleistungen
Für Gewerbe- und Industriebetriebe gilt 1 PP pro 150 m² massgeblicher Geschossfläche. Für Dienstleistungen und Büros 1 PP pro 80 m² mGF. Für Verkaufsgeschäfte (Lebensmittel) 1 PP pro 30 m² mGF für Besucher.
Quelle: Art. 46 Abs. 2 BZR · Wert: 150 m2
Abstellflächen für Kinderwagen und Zweiräder
Für Mehrfamilienhäuser sind Abstellräume für Kinderwagen und Zweiräder bereitzustellen. Bei gewerblichen Bauten mit Publikumsverkehr ist pro 100 m³ Baumasse eine Abstellfläche für Zweiräder zu erstellen.
Quelle: Art. 48 BZR · Wert: 100 m3
Umwelt & Gewässer2
Naturgefahrenzonen
In Naturgefahrenzonen müssen Bauten besonderen Schutzanforderungen genügen. Im Baubewilligungsverfahren können in roten (erhebliche) und blauen (mittlere) Gefahrenzonen Schutzmassnahmen angeordnet werden.
Quelle: Art. 52 BZR
Umgebungsgestaltung und Ökologie
Abgrabungen und Auffüllungen müssen sich in die Umgebung einfügen. Stützmauern über 1.50 m sind aufzugliedern und zu bepflanzen. Bei neuen grösseren Überbauungen sind 10 % der Grünfläche ökologisch aufzuwerten.
Quelle: Art. 50 BZR · Wert: 10 %
Zuständige Behörde in Glattfelden
Nützliche Links für Glattfelden
- Baureglement Glattfelden (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Glattfelden
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Wikipedia: Glattfelden
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Glattfelden
Wie hoch darf ich in Glattfelden bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Glattfelden hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Glattfelden festgelegt.
Wie gross ist der Grenzabstand in Glattfelden?
Der Mindestgrenzabstand in Glattfelden variiert nach Zone: WG: 4 m (Art. 27 BZR). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.
Wo finde ich das Baureglement von Glattfelden?
Das Baureglement von Glattfelden ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=8932. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Glattfelden?
Die Baubewilligung in Glattfelden wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Glattfelden und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Glattfelden (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=8932). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).