Baubewilligung in Gerzensee ()
Bauvorschriften in Gerzensee pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Gerzensee extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| W1 | 5.5 m Art. 42 GBR '05 | 5 m Art. 42 GBR '05 | — | — |
| W2 | 7 m Art. 42 GBR '05 | 5 m Art. 42 GBR '05 | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Gerzensee
Nutzung5
Nutzungsart Wohnzonen W1 und W2
In den Wohnzonen W1 und W2 sind Wohnen und stilles Gewerbe (z.B. Büros, Arztpraxen, nicht störende Kleinbetriebe) erlaubt. Die Lärmempfindlichkeitsstufe ist II.
Quelle: Art. 41 GBR '05
Nutzungsart Wohn-/Arbeitszone W/A 2
In der Wohn-/Arbeitszone W/A 2 sind Wohnen, stilles und mässig störendes Gewerbe, Gastgewerbe sowie Landwirtschaftsbetriebe erlaubt. Die Lärmempfindlichkeitsstufe ist III.
Quelle: Art. 41 GBR '05
Nutzungsart Arbeitszone A
In der Arbeitszone A sind Bearbeitungs- und Produktionsbetriebe erlaubt. Wohnen ist nur für betriebsnotwendig an den Standort gebundenes Personal gestattet. Lärmempfindlichkeitsstufe IV.
Quelle: Art. 41 GBR '05
Weilerzone – Erweiterung bestehender Hauptgebäude
In der Weilerzone dürfen bestehende Hauptgebäude einmalig um max. 30% der bestehenden Bruttogeschossfläche, höchstens aber 100 m², erweitert werden. Neubauten sind nur für landwirtschaftliche Nutzung zulässig.
Quelle: Art. 46 GBR '05 · Wert: 100 m2
Dachausbau
Der Einbau von Wohn- und Arbeitsräumen sowie Galerien im Dachraum ist möglich und wird im Sinne einer besseren Bodennutzung ausdrücklich begrüsst.
Quelle: Art. 39 GBR '05
Gestaltung6
Ortsbildgebiet (OBG)
Das Ortsbildgebiet ist ein Schutzgebiet. Bestehende Bausubstanz ist wenn möglich zu erhalten. Neubauten und Umgestaltungen müssen sich in die bestehenden Strukturen einpassen. Gerzensee hat ein Ortsbild von nationaler Bedeutung (ISOS).
Quelle: Art. 61 GBR '05
Allgemeiner Baugestaltungsgrundsatz
Bauten und Anlagen müssen zusammen mit ihrer Umgebung eine gute Gesamtwirkung ergeben. Mit der Baueingabe sind alle Unterlagen inkl. Material- und Farbmuster einzureichen.
Quelle: Art. 21 GBR '05
Dachgestaltung und Dachaufbauten
Im Ortsbildgebiet sind nur gleich geneigte Satteldächer erlaubt. Dachaufbauten und Dachflächenfenster sind auf der untersten Nutzungsebene zulässig, ihre Gesamtbreite darf max. 40% der Fassadenlänge betragen. Glänzende Bedachungsmaterialien sind verboten.
Quelle: Art. 23 GBR '05 · Wert: 40 %
Bauinventar – Schützenswerte und erhaltenswerte Bauten
Schützenswerte Bauten dürfen nicht abgebrochen werden. Erhaltenswerte Bauten sind in ihrem Bestand zu bewahren; ein Abbruch ist nur bei Unverhältnismässigkeit zulässig und muss durch ein gleichwertiges Objekt ersetzt werden.
Quelle: Art. 62 GBR '05
Aussenraumgestaltung
Öffentliche und private Aussenräume müssen zusammen mit den Bauten eine gute Gesamtwirkung ergeben. Mit dem Baugesuch ist ein Umgebungsgestaltungsplan einzureichen.
Quelle: Art. 24 GBR '05
Fassadengestaltung
Die Fassadengestaltung muss sich nach den prägenden Merkmalen des Quartiers richten. Grelle und auffällige Buntfarben sind nicht erlaubt. Material- und Farbmuster sind mit der Baueingabe einzureichen.
Quelle: Art. 22 GBR '05
Lärmschutz1
Lärmempfindlichkeitsstufen der Bauzonen
Die Lärmempfindlichkeitsstufen sind: W1/W2 = ES II, W/A 2 und Weilerzone = ES III, Arbeitszone A = ES IV. Diese bestimmen die zulässigen Lärmimmissionen.
Quelle: Art. 41 / Art. 46 GBR '05
Energie2
Zentrale Heizanlage bei Mehrfamilienhäusern
Bei mehr als 6 gemeinsam erstellten Wohnungen ist eine zentrale Heiz- oder Heizkraftwerkanlage zu erstellen. Ausnahmen gelten für Gebäude mit überwiegend erneuerbaren Energien oder MINERGIE-Standard.
Quelle: Art. 25 GBR '05 · Wert: 6 Wohnungen
Energiekonzept in Zonen mit Planungspflicht
In Zonen mit Planungspflicht ist ein Energieversorgungs- und Energieanwendungskonzept einzureichen, das den Einsatz erneuerbarer Energien und Energiesparmassnahmen nachweist.
Quelle: Art. 52 Abs. 4 GBR '05
Brandschutz1
Brandmauern bei Grenzbauten
Gebäude, die an die Grenze gestellt werden, müssen grenzseitig mit einer Brandmauer versehen werden. Das Recht zur Mitbenutzung einer Brandmauer wird durch Einkauf in das Miteigentum erworben.
Quelle: Art. 79e / Art. 79f EGzZGB (Anhang III GBR '05)
Umwelt & Gewässer2
Gefahrengebiete (Naturgefahren)
In Gefahrengebieten gelten je nach Gefährdungsgrad (rot/blau/gelb) Bauverbote oder besondere Auflagen. Bei erheblicher Gefährdung (rot) gilt grundsätzlich Bauverbot, sofern die Behebung der Gefährdung nicht nachgewiesen werden kann.
Quelle: Art. 68 GBR '05
Landschaftsschongebiete
Landschaftsschongebiete sollen wegen ihrer Eigenart und Schönheit nicht oder nicht weiter überbaut werden. Neubauten sind nur für landwirtschaftliche Betriebe im Bereich der Hauptbetriebsgebäude zulässig.
Quelle: Art. 65 GBR '05
Verfahren & Gebühren2
Archäologische Schutzgebiete
In archäologischen Schutzgebieten ist die kantonale Fachstelle (Archäologischer Dienst) in jedes Baubewilligungsverfahren einzubeziehen. Bei archäologischen Funden sind die Arbeiten sofort einzustellen.
Quelle: Art. 64 GBR '05
Widerhandlungen und Strafen
Verstösse gegen das Baureglement werden nach den Strafbestimmungen der Baugesetzgebung geahndet. Kommunale Verstösse können mit bis zu Fr. 5'000.– bestraft werden.
Quelle: Art. 74 GBR '05 · Wert: 5000 CHF
Steuern & Bevölkerung in Gerzensee
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Gerzensee
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Gerzensee
Nützliche Links für Gerzensee
- Baureglement Gerzensee (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Gerzensee
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Wikipedia: Gerzensee
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Gerzensee
Wie hoch darf ich in Gerzensee bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Gerzensee hängt von der Wohnzone ab: W1: 5.5 m (Art. 42 GBR '05), W2: 7 m (Art. 42 GBR '05). Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Gerzensee festgelegt.
Wie gross ist der Grenzabstand in Gerzensee?
Der Mindestgrenzabstand in Gerzensee variiert nach Zone: W1: 5 m (Art. 42 GBR '05), W2: 5 m (Art. 42 GBR '05). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Gerzensee?
Der Steuerfuss in Gerzensee beträgt 154% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 55). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 71'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Gerzensee erreichbar?
Das nächste Zentrum von Gerzensee ist Münsingen (19 Min. Auto, 32 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Gerzensee?
Das Baureglement von Gerzensee ist als PDF verfügbar unter: https://oerebfiles.apps.be.ch/86601/5297/Baureglement.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Gerzensee?
Die Baubewilligung in Gerzensee wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Gerzensee und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
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Rechtliche Hinweise
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Gerzensee (https://oerebfiles.apps.be.ch/86601/5297/Baureglement.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).