Baubewilligung in Gersau ()
Bauvorschriften in Gersau pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Gersau extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| WG | — | — | — | — |
| Dorfkern | 15 m Art. 49 BauR | — | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Gersau
Nutzung8
Wohnzonen – Nutzung und Zonentypen
In Wohnzonen sind nur nicht störende Betriebe zugelassen. W2 erlaubt Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser; W3/WG3 und W4/WG4 sind primär für Mehrfamilienhäuser bestimmt.
Quelle: Art. 39 BauR
Wohnhygiene – Mindestanforderungen an Räume
Wohn- und Schlafräume müssen mindestens 10 m² Bodenfläche und 2.30 m lichte Raumhöhe aufweisen. Alle Wohnräume müssen natürlich belichtet und belüftet sein.
Quelle: Art. 13 BauR · Wert: 10 m2
Dorfkernzone – Nutzung und Gestaltung
Die Dorfkernzone dient der Erhaltung des typischen Dorfbildes. Bauten müssen sich ins gewachsene Ortsbild einfügen. Flachdächer sind nur für Kleinbauten zulässig. Der Ausbau von Dach- und Untergeschoss ist ohne Flächenbeschränkung gestattet.
Quelle: Art. 37 BauR
Offene und geschlossene Bauweise
Die offene Bauweise ist die Regel. Die geschlossene oder halbgeschlossene Bauweise ist ausschliesslich in den Dorfkernzonen erlaubt.
Quelle: Art. 24 BauR
Wohn-Gewerbezonen – Nutzung
In Wohn-Gewerbezonen sind neben Wohnbauten auch mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zulässig. Die Wohnnutzung soll die Hälfte der Bruttogeschossfläche nicht überschreiten.
Quelle: Art. 41 BauR · Wert: 0.15
Erholungsflächen und Kinderspielplätze
Bei Neubauten mit mindestens 6 Wohneinheiten sind Erholungsflächen von mindestens 10% der Wohngeschossfläche anzulegen. Bei Unmöglichkeit ist eine Ablösungssumme von Fr. 200.– pro fehlendem m² zu leisten.
Quelle: Art. 15 BauR · Wert: 10 %
Hotel- und Touristikzone I – Nutzung
Die HTZ I dient dem Bau und Betrieb von Hotelgebäuden. Zusätzlich dürfen Erstwohnungen erstellt werden, deren Anteil jedoch max. 50% der gesamten Bruttogeschossfläche betragen darf.
Quelle: Art. 46 BauR · Wert: 50 %
Intensiverholungszone – Nutzung
Die Intensiverholungszone ist für Erholungs- und Sportzwecke bestimmt. Wohnbauten sind nicht zugelassen. Ab 3'000 m² zusammenhängender Fläche besteht Gestaltungsplanpflicht.
Quelle: Art. 44 BauR · Wert: 3000 m2
Gestaltung3
Gestaltungsgrundsatz Orts- und Landschaftsbild
Alle Bauten müssen sich bezüglich Stellung, Form, Material und Farbe gut ins Landschafts- und Ortsbild einfügen. Die Baukommission kann externe Berater beiziehen.
Quelle: Art. 5 BauR
Erhöhte Gestaltungsanforderungen
In bestimmten Zonen (Hotel- und Touristikzonen, Kernzonen, Hanglagen, Landschaftsschutzgebiete) gelten erhöhte Anforderungen an Gestaltung und Einordnung ins Ortsbild.
Quelle: Art. 6 BauR
Dachgestaltung
Dächer müssen sich bezüglich Form, Neigung und Material ins Gesamtbild einfügen. Dachaufbauten dürfen maximal die Hälfte der Fassadenlänge betragen.
Quelle: Art. 7 BauR · Wert: 50 %
Lärmschutz2
Baulärm – zulässige Arbeitszeiten
Lärmintensive Bauarbeiten sind nur von 07:00–12:00 Uhr und 13:00–17:30 Uhr erlaubt. An Sonn- und Feiertagen sind Bauarbeiten generell verboten.
Quelle: Art. 17 BauR
Zoneneinteilung und Lärmempfindlichkeitsstufen
Das Bezirksgebiet ist in verschiedene Zonen eingeteilt, denen Lärmempfindlichkeitsstufen II oder III gemäss LSV zugeordnet sind. Wohnzonen haben Stufe II, Gewerbe- und Kernzonen Stufe III.
Quelle: Art. 36 BauR
Energie1
Solaranlagen
Gut angepasste Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen sind baubewilligungsfrei, müssen aber gemeldet werden. Im Ortsbildperimeter ist eine ordentliche Baubewilligung erforderlich.
Quelle: Art. 9 BauR
Parkplätze & Verkehr5
Abstellplätze Einfamilienhäuser
Bei Einfamilienhäusern ist mindestens 1 Abstellplatz pro 100 m² Bruttogeschossfläche, jedoch mindestens 2 Abstellplätze pro Haus zu erstellen.
Quelle: Art. 19 Abs. 1a BauR · Wert: 100 m2
Abstellplätze Mehrfamilienhäuser
Bei Mehrfamilienhäusern ist 1 Abstellplatz pro 100 m² Bruttogeschossfläche (mind. 1 pro Wohnung) plus 10% Besucherplätze zu erstellen.
Quelle: Art. 19 Abs. 1b BauR · Wert: 10 %
Fahrrad-Abstellplätze bei Mehrfamilienhäusern
Bei Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbe- und Dienstleistungsbauten sind gut zugängliche Abstellplätze und Einstellräume für Fahrräder zu errichten.
Quelle: Art. 19 Abs. 5 BauR
Ersatzabgabe für Motorfahrzeug-Abstellplätze
Wenn Abstellplätze nicht erstellt werden können, beträgt die Ersatzabgabe Fr. 6'000.– pro fehlendem Platz (indexiert ab Januar 2012).
Quelle: Art. 20 BauR · Wert: 6000 CHF
Ein- und Ausfahrten; Garagenvorplätze
Ausfahrten müssen 3 m vor dem Trottoir auf max. 3% Gefälle reduziert werden. Strassenanschlüsse sind beidseitig mit Einlenkern von mindestens 5 m Radius anzulegen.
Quelle: Art. 18 BauR · Wert: 3 %
Umwelt & Gewässer4
Gefahrenzonen – Bauvorschriften
In Gefahrenzonen (rot/blau/gelb) gelten je nach Gefährdungsgrad unterschiedliche Baubeschränkungen. In der roten Zone sind neue Bauten für den Aufenthalt von Menschen grundsätzlich nicht gestattet.
Quelle: Art. 52 BauR · Wert: 435.05 m.ü.M.
Gewässerraumzonen
In der Gewässerraumzone dürfen nur standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegende Anlagen wie Fuss- und Wanderwege oder Brücken erstellt werden.
Quelle: Art. 53 BauR
Umgebungsgestaltung
Die Umgebung von Bauten soll genügend Grünbereiche mit einheimischen Pflanzen enthalten. Invasive Neophyten sind verboten. Grossflächige Versiegelung ist zu vermeiden.
Quelle: Art. 14 BauR
Kunstlicht – Vermeidung von Lichtverschmutzung
Bei Gebäuden und Umgebung sind die Empfehlungen der SIA Norm 491 zur Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum einzuhalten.
Quelle: Art. 11 BauR
Verfahren & Gebühren4
Bewilligungspflicht für Bauvorhaben
Die Bewilligungspflicht richtet sich nach § 75 PBG. Gewöhnliche Unterhaltsarbeiten und kleine Nebenanlagen der Gartengestaltung sind weder melde- noch bewilligungspflichtig.
Quelle: Art. 57 BauR
Gestaltungsplanpflicht
Für Überbauungen in Hotel- und Touristikzonen sowie Intensiverholungszonen ist ein Gestaltungsplan obligatorisch. Freiwillige Gestaltungspläne sind ab 3'000 m² Baulandfläche möglich.
Quelle: Art. 3 BauR · Wert: 3000 m2
Abweichungen von der Grundordnung im Gestaltungsplan
Gestaltungspläne können Erhöhungen der Ausnützungsziffer, Vergrösserungen der Gebäudehöhe sowie Reduktionen der Grenz- und Gebäudeabstände ermöglichen.
Quelle: Art. 55 BauR
Ausnahmebewilligung und Vorteilsausgleich
Bei Abstandsunterschreitungen zu bezirkseigenen Grundstücken wird ein Vorteilsausgleich von Fr. 150.– pro m² Unterabstand und Geschoss fällig.
Quelle: Art. 61 BauR · Wert: 150 CHF/m2
Steuern & Bevölkerung in Gersau
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Gersau
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Gersau
Nützliche Links für Gersau
- Baureglement Gersau (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Gersau
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Wikipedia: Gersau
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Gersau
Wie hoch darf ich in Gersau bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Gersau hängt von der Wohnzone ab: Dorfkern: 15 m (Art. 49 BauR). Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Gersau festgelegt.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Gersau?
Der Steuerfuss in Gersau beträgt 145% (kantonaler Durchschnitt: 153.3%, Rang 8). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 68'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Gersau erreichbar?
Das nächste Zentrum von Gersau ist Schwyz (25 Min. Auto, 40 Min. ÖV). Zürich ist in 61 Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Gersau?
Das Baureglement von Gersau ist als PDF verfügbar unter: https://oereblex.sz.ch/api/attachments/3942. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Gersau?
Die Baubewilligung in Gersau wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Gersau (https://oereblex.sz.ch/api/attachments/3942). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).