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Baubewilligung in Gersau ()

Kanton ·PLZ 6410·BFS 1311

Bauvorschriften in Gersau pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Gersau extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
WG
Dorfkern15 m
Art. 49 BauR

Weitere Bauvorschriften in Gersau

Nutzung8

Wohnzonen – Nutzung und Zonentypen

In Wohnzonen sind nur nicht störende Betriebe zugelassen. W2 erlaubt Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser; W3/WG3 und W4/WG4 sind primär für Mehrfamilienhäuser bestimmt.

Quelle: Art. 39 BauR

Wohnhygiene – Mindestanforderungen an Räume

Wohn- und Schlafräume müssen mindestens 10 m² Bodenfläche und 2.30 m lichte Raumhöhe aufweisen. Alle Wohnräume müssen natürlich belichtet und belüftet sein.

Quelle: Art. 13 BauR · Wert: 10 m2

Dorfkernzone – Nutzung und Gestaltung

Die Dorfkernzone dient der Erhaltung des typischen Dorfbildes. Bauten müssen sich ins gewachsene Ortsbild einfügen. Flachdächer sind nur für Kleinbauten zulässig. Der Ausbau von Dach- und Untergeschoss ist ohne Flächenbeschränkung gestattet.

Quelle: Art. 37 BauR

Offene und geschlossene Bauweise

Die offene Bauweise ist die Regel. Die geschlossene oder halbgeschlossene Bauweise ist ausschliesslich in den Dorfkernzonen erlaubt.

Quelle: Art. 24 BauR

Wohn-Gewerbezonen – Nutzung

In Wohn-Gewerbezonen sind neben Wohnbauten auch mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zulässig. Die Wohnnutzung soll die Hälfte der Bruttogeschossfläche nicht überschreiten.

Quelle: Art. 41 BauR · Wert: 0.15

Erholungsflächen und Kinderspielplätze

Bei Neubauten mit mindestens 6 Wohneinheiten sind Erholungsflächen von mindestens 10% der Wohngeschossfläche anzulegen. Bei Unmöglichkeit ist eine Ablösungssumme von Fr. 200.– pro fehlendem m² zu leisten.

Quelle: Art. 15 BauR · Wert: 10 %

Hotel- und Touristikzone I – Nutzung

Die HTZ I dient dem Bau und Betrieb von Hotelgebäuden. Zusätzlich dürfen Erstwohnungen erstellt werden, deren Anteil jedoch max. 50% der gesamten Bruttogeschossfläche betragen darf.

Quelle: Art. 46 BauR · Wert: 50 %

Intensiverholungszone – Nutzung

Die Intensiverholungszone ist für Erholungs- und Sportzwecke bestimmt. Wohnbauten sind nicht zugelassen. Ab 3'000 m² zusammenhängender Fläche besteht Gestaltungsplanpflicht.

Quelle: Art. 44 BauR · Wert: 3000 m2

Gestaltung3

Gestaltungsgrundsatz Orts- und Landschaftsbild

Alle Bauten müssen sich bezüglich Stellung, Form, Material und Farbe gut ins Landschafts- und Ortsbild einfügen. Die Baukommission kann externe Berater beiziehen.

Quelle: Art. 5 BauR

Erhöhte Gestaltungsanforderungen

In bestimmten Zonen (Hotel- und Touristikzonen, Kernzonen, Hanglagen, Landschaftsschutzgebiete) gelten erhöhte Anforderungen an Gestaltung und Einordnung ins Ortsbild.

Quelle: Art. 6 BauR

Dachgestaltung

Dächer müssen sich bezüglich Form, Neigung und Material ins Gesamtbild einfügen. Dachaufbauten dürfen maximal die Hälfte der Fassadenlänge betragen.

Quelle: Art. 7 BauR · Wert: 50 %

Lärmschutz2

Baulärm – zulässige Arbeitszeiten

Lärmintensive Bauarbeiten sind nur von 07:00–12:00 Uhr und 13:00–17:30 Uhr erlaubt. An Sonn- und Feiertagen sind Bauarbeiten generell verboten.

Quelle: Art. 17 BauR

Zoneneinteilung und Lärmempfindlichkeitsstufen

Das Bezirksgebiet ist in verschiedene Zonen eingeteilt, denen Lärmempfindlichkeitsstufen II oder III gemäss LSV zugeordnet sind. Wohnzonen haben Stufe II, Gewerbe- und Kernzonen Stufe III.

Quelle: Art. 36 BauR

Energie1

Solaranlagen

Gut angepasste Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen sind baubewilligungsfrei, müssen aber gemeldet werden. Im Ortsbildperimeter ist eine ordentliche Baubewilligung erforderlich.

Quelle: Art. 9 BauR

Parkplätze & Verkehr5

Abstellplätze Einfamilienhäuser

Bei Einfamilienhäusern ist mindestens 1 Abstellplatz pro 100 m² Bruttogeschossfläche, jedoch mindestens 2 Abstellplätze pro Haus zu erstellen.

Quelle: Art. 19 Abs. 1a BauR · Wert: 100 m2

Abstellplätze Mehrfamilienhäuser

Bei Mehrfamilienhäusern ist 1 Abstellplatz pro 100 m² Bruttogeschossfläche (mind. 1 pro Wohnung) plus 10% Besucherplätze zu erstellen.

Quelle: Art. 19 Abs. 1b BauR · Wert: 10 %

Fahrrad-Abstellplätze bei Mehrfamilienhäusern

Bei Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbe- und Dienstleistungsbauten sind gut zugängliche Abstellplätze und Einstellräume für Fahrräder zu errichten.

Quelle: Art. 19 Abs. 5 BauR

Ersatzabgabe für Motorfahrzeug-Abstellplätze

Wenn Abstellplätze nicht erstellt werden können, beträgt die Ersatzabgabe Fr. 6'000.– pro fehlendem Platz (indexiert ab Januar 2012).

Quelle: Art. 20 BauR · Wert: 6000 CHF

Ein- und Ausfahrten; Garagenvorplätze

Ausfahrten müssen 3 m vor dem Trottoir auf max. 3% Gefälle reduziert werden. Strassenanschlüsse sind beidseitig mit Einlenkern von mindestens 5 m Radius anzulegen.

Quelle: Art. 18 BauR · Wert: 3 %

Umwelt & Gewässer4

Gefahrenzonen – Bauvorschriften

In Gefahrenzonen (rot/blau/gelb) gelten je nach Gefährdungsgrad unterschiedliche Baubeschränkungen. In der roten Zone sind neue Bauten für den Aufenthalt von Menschen grundsätzlich nicht gestattet.

Quelle: Art. 52 BauR · Wert: 435.05 m.ü.M.

Gewässerraumzonen

In der Gewässerraumzone dürfen nur standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegende Anlagen wie Fuss- und Wanderwege oder Brücken erstellt werden.

Quelle: Art. 53 BauR

Umgebungsgestaltung

Die Umgebung von Bauten soll genügend Grünbereiche mit einheimischen Pflanzen enthalten. Invasive Neophyten sind verboten. Grossflächige Versiegelung ist zu vermeiden.

Quelle: Art. 14 BauR

Kunstlicht – Vermeidung von Lichtverschmutzung

Bei Gebäuden und Umgebung sind die Empfehlungen der SIA Norm 491 zur Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum einzuhalten.

Quelle: Art. 11 BauR

Verfahren & Gebühren4

Bewilligungspflicht für Bauvorhaben

Die Bewilligungspflicht richtet sich nach § 75 PBG. Gewöhnliche Unterhaltsarbeiten und kleine Nebenanlagen der Gartengestaltung sind weder melde- noch bewilligungspflichtig.

Quelle: Art. 57 BauR

Gestaltungsplanpflicht

Für Überbauungen in Hotel- und Touristikzonen sowie Intensiverholungszonen ist ein Gestaltungsplan obligatorisch. Freiwillige Gestaltungspläne sind ab 3'000 m² Baulandfläche möglich.

Quelle: Art. 3 BauR · Wert: 3000 m2

Abweichungen von der Grundordnung im Gestaltungsplan

Gestaltungspläne können Erhöhungen der Ausnützungsziffer, Vergrösserungen der Gebäudehöhe sowie Reduktionen der Grenz- und Gebäudeabstände ermöglichen.

Quelle: Art. 55 BauR

Ausnahmebewilligung und Vorteilsausgleich

Bei Abstandsunterschreitungen zu bezirkseigenen Grundstücken wird ein Vorteilsausgleich von Fr. 150.– pro m² Unterabstand und Geschoss fällig.

Quelle: Art. 61 BauR · Wert: 150 CHF/m2

Steuern & Bevölkerung in Gersau

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss145%Kanton Ø 153.3% · Rang 8
Einwohner2'478Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 68'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Gersau

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Schwyz
25'40'
Arth
28'55'
Küssnacht (SZ)
33'56'
Luzern
49'87'
Zürich
61'114'
Winterthur
89'149'

Umliegende Gemeinden

Vitznau
17'29'
Ingenbohl
18'24'
Sisikon
23'43'
Morschach
23'53'
Weggis
25'45'
Lauerz
25'62'

Zuständige Behörde in Gersau

Nützliche Links für Gersau

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Gersau

Wie hoch darf ich in Gersau bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Gersau hängt von der Wohnzone ab: Dorfkern: 15 m (Art. 49 BauR). Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Gersau festgelegt.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Gersau?

Der Steuerfuss in Gersau beträgt 145% (kantonaler Durchschnitt: 153.3%, Rang 8). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 68'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Gersau erreichbar?

Das nächste Zentrum von Gersau ist Schwyz (25 Min. Auto, 40 Min. ÖV). Zürich ist in 61 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Gersau?

Das Baureglement von Gersau ist als PDF verfügbar unter: https://oereblex.sz.ch/api/attachments/3942. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Gersau?

Die Baubewilligung in Gersau wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Keine Rechtsberatung

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bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Gersau und des Kantons .

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Gersau (https://oereblex.sz.ch/api/attachments/3942). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).