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Baubewilligung in Galgenen ()

Kanton ·PLZ 8853·BFS 1342

Bauvorschriften in Galgenen pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Galgenen extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
WG
Gewerbe/Industrie

Weitere Bauvorschriften in Galgenen

Nutzung11

Zulässige Bauweise nach Zone

Offene Bauweise gilt in LH, W2, W3, W4, WG3, WG4, K und G. Verdichtete Bauweise ist in W2 und W3 zulässig. Geschlossene Bauweise ist nur in der Kernzone K vorgeschrieben.

Quelle: Art. 19 / Art. 48 BZR

Nutzung in Wohnzonen

Wohnzonen dienen ruhigen und gesunden Wohnverhältnissen. Nicht störende Gewerbebetriebe wie Läden sind gestattet, sofern sie dem Zonencharakter entsprechen.

Quelle: Art. 40 BZR

Erholungsflächen und Kinderspielplätze

Bei Neubauten mit mindestens 5 Familienwohnungen sind Erholungsflächen anzulegen. Diese müssen mindestens 20% der anrechenbaren Bruttogeschossfläche der Wohnungen betragen.

Quelle: Art. 10 BZR · Wert: 20 %

Verdichtete Bauweise in W2 und W3

In den Wohnzonen W2 und W3 ist verdichtete Bauweise ohne Gestaltungsplan zulässig. Mindestens 3 (W2) bzw. 6 (W3) Wohneinheiten sind erforderlich. Die Ausnützungsziffer kann um max. 5% erhöht werden.

Quelle: Art. 20 BZR · Wert: 5 %

Wohnhygiene – Mindestmasse für Wohn- und Schlafräume

Wohn- und Schlafräume müssen mindestens 10 m² Bodenfläche und 2.25 m lichte Raumhöhe aufweisen. Im Dachgeschoss muss dieses Mass über mindestens 5 m² vorhanden sein.

Quelle: Art. 8 BZR · Wert: 10 m2

Nutzung in Wohn- und Gewerbezonen

In der Wohn- und Gewerbezone sind mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie Wohnbauten gestattet. Der Wohnanteil darf 2/3 der anrechenbaren Bruttogeschossfläche nicht übersteigen.

Quelle: Art. 41 BZR

Nutzung in der Kernzone

Die Kernzone dient der Erhaltung des Dorfkerns. Zulässig sind Wohnbauten, mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie Verwaltungen und kulturelle Einrichtungen.

Quelle: Art. 42 BZR

Nutzung in der Landhauszone

Die Landhauszone erlaubt nur zurückhaltende Wohnbauten mit Giebeldächern. Gewerbebetriebe sind nicht gestattet. Der Gemeinde dürfen keine Erschliessungskosten entstehen.

Quelle: Art. 39 BZR

Nutzung in der Gewerbezone

Die Gewerbezone ist für mässig störende Betriebe bestimmt. Wohnungen sind nur standortgebunden zulässig.

Quelle: Art. 43 BZR

Gemeinschafts- und Bastelräume in Wohnsiedlungen

In Wohnhäusern und -siedlungen ab 5 Wohnungen sind Gemeinschafts- oder Bastelräume vorzusehen und dauerhaft für diesen Zweck zu erhalten.

Quelle: Art. 11 Abs. 3 BZR

Nutzung in der Industriezone

Die Industriezone ist für industrielle und gewerbliche Bauten aller Art bestimmt. Standortgebundene Wohnbauten sind zulässig.

Quelle: Art. 44 BZR

Gestaltung4

Gestaltung und Einordnung ins Orts- und Landschaftsbild

Alle Bauten müssen sich ins Orts- und Landschaftsbild einfügen. Im Sichtbereich der Pfarrkirche St. Martin und der Kapelle St. Jost gelten erhöhte Anforderungen.

Quelle: Art. 5 BZR

Behindertengerechtes Bauen

Bauten mit erheblichem Publikumsverkehr müssen für Behinderte zugänglich sein. Mehrfamilienhäuser und Gebäude mit Arbeitsplätzen sind so zu gestalten, dass sie den Bedürfnissen von Behinderten angepasst werden können.

Quelle: Art. 7 Abs. 3-4 BZR

Dachgestaltung und Aufbauten

Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind ansprechend zu gestalten. Treppenhaus- und Liftaufbauten dürfen höchstens im Ausmass von einem Drittel der Fassadenlänge bis an die Fassade reichen.

Quelle: Art. 6 Abs. 1-2 BZR

Antennen – Einschränkungen

Neue Aussenantennen sind nicht gestattet, wenn gleichwertige Empfangsmöglichkeiten durch andere Einrichtungen gewährleistet sind. Parabolantennen für den Privatgebrauch auf Balkonen und Hausdächern sind verboten.

Quelle: Art. 6 Abs. 3-4 BZR

Lärmschutz2

Lärmempfindlichkeitsstufen nach Zone

Die Empfindlichkeitsstufen gemäss Lärmschutzverordnung sind: LH/W2/W3/OE ES II (teilweise III), W4/WG3/WG4/K/T ES III, G/I ES IV. Einzelne Liegenschaften können gemäss Zonenplan in ES III aufgestuft sein.

Quelle: Art. 48 / Art. 12 BZR

Emissionen, Immissionen und Lärmschutz

Bauten sind unzulässig, wenn unzulässige Einwirkungen auf die Umgebung zu erwarten sind. Den Zonen werden Empfindlichkeitsstufen gemäss Lärmschutzverordnung zugeordnet.

Quelle: Art. 12 BZR

Parkplätze & Verkehr3

Pflicht zur Erstellung von Motorfahrzeugabstellplätzen

Bei Wohnbauten ist pro Wohnraum bzw. 80 m² Bruttonutzfläche 1 Abstellplatz zu erstellen. Ab 5 Wohnungen sind zusätzlich 20% Besucherparkplätze erforderlich. Garagevorplätze zählen nicht als Abstellplätze.

Quelle: Art. 14 BZR · Wert: 80 m2

Garagevorplatz und Ausfahrten

Bei jeder Garage ist ein Vorplatz von mindestens 5.50 m Tiefe vorzusehen. Ausfahrten müssen 3 m vor dem Trottoirrand auf höchstens 3% Gefälle reduziert werden.

Quelle: Art. 13 BZR · Wert: 5.5 m

Ersatzabgabe für Motorfahrzeugabstellplätze

Wenn die Erstellung der erforderlichen Abstellplätze nicht möglich oder zumutbar ist, beträgt die Ersatzabgabe Fr. 5'000.- pro Abstellplatz (indexiert ab 1. Oktober 1989).

Quelle: Art. 15 BZR · Wert: 5000 CHF

Umwelt & Gewässer1

Naturschutzgebiete, Schutzobjekte und Grundwasserschutzzonen

Naturschutzvorschriften sind in der Schutzverordnung geregelt. Grundwasserschutzzonen überlagern andere Nutzungen; Bauten in Schutzzonen benötigen eine kantonale Bewilligung.

Quelle: Art. 51 BZR

Verfahren & Gebühren3

Bewilligungspflicht für Bauten und Anlagen

Bauten und Anlagen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden. Ausgenommen sind gewöhnliche Unterhaltsarbeiten, kleine Nebenanlagen, ortsübliche Mauern bis 1.20 m und provisorische Bauinstallationen.

Quelle: Art. 57 BZR · Wert: 1.2 m

Meldeverfahren für geringfügige Bauvorhaben

Das Meldeverfahren gilt für geringfügige Bauvorhaben ohne öffentliche Auflage und Baugespann. Der Gemeinderat entscheidet innert 20 Tagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen.

Quelle: Art. 58 BZR · Wert: 20 Tage

Gestaltungsplanpflicht und Mindestfläche

Ein Gestaltungsplan kann für zusammenhängende Baulandflächen von mindestens 3'000 m² (in der Kernzone 1'500 m²) erlassen werden. Für die offenen Bauzonen Tischmacherhof besteht Gestaltungsplanpflicht.

Quelle: Art. 3 Abs. 4-6 BZR · Wert: 3000 m2

Steuern & Bevölkerung in Galgenen

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss161%Kanton Ø 153.3% · Rang 18
Einwohner5'470Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 74'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Galgenen

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Lachen
11'18'
Freienbach
17'35'
Richterswil
20'45'
Zürich
39'73'
Luzern
62'116'
Winterthur
70'108'

Umliegende Gemeinden

Altendorf
14'28'
Wangen (SZ)
14'34'
Schübelbach
16'21'
Tuggen
18'50'
Reichenburg
18'36'
Wollerau
18'53'

Zuständige Behörde in Galgenen

Nützliche Links für Galgenen

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Galgenen

Wie hoch darf ich in Galgenen bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Galgenen hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Galgenen festgelegt.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Galgenen?

Der Steuerfuss in Galgenen beträgt 161% (kantonaler Durchschnitt: 153.3%, Rang 18). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 74'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Galgenen erreichbar?

Das nächste Zentrum von Galgenen ist Lachen (11 Min. Auto, 18 Min. ÖV). Zürich ist in 39 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Galgenen?

Das Baureglement von Galgenen ist als PDF verfügbar unter: https://oereblex.sz.ch/api/attachments/3038. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Galgenen?

Die Baubewilligung in Galgenen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Galgenen und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Galgenen und des Kantons .

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Galgenen (https://oereblex.sz.ch/api/attachments/3038). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).