Baubewilligung in Galgenen ()
Bauvorschriften in Galgenen pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Galgenen extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| WG | — | — | — | — |
| Gewerbe/Industrie | — | — | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Galgenen
Nutzung11
Zulässige Bauweise nach Zone
Offene Bauweise gilt in LH, W2, W3, W4, WG3, WG4, K und G. Verdichtete Bauweise ist in W2 und W3 zulässig. Geschlossene Bauweise ist nur in der Kernzone K vorgeschrieben.
Quelle: Art. 19 / Art. 48 BZR
Nutzung in Wohnzonen
Wohnzonen dienen ruhigen und gesunden Wohnverhältnissen. Nicht störende Gewerbebetriebe wie Läden sind gestattet, sofern sie dem Zonencharakter entsprechen.
Quelle: Art. 40 BZR
Erholungsflächen und Kinderspielplätze
Bei Neubauten mit mindestens 5 Familienwohnungen sind Erholungsflächen anzulegen. Diese müssen mindestens 20% der anrechenbaren Bruttogeschossfläche der Wohnungen betragen.
Quelle: Art. 10 BZR · Wert: 20 %
Verdichtete Bauweise in W2 und W3
In den Wohnzonen W2 und W3 ist verdichtete Bauweise ohne Gestaltungsplan zulässig. Mindestens 3 (W2) bzw. 6 (W3) Wohneinheiten sind erforderlich. Die Ausnützungsziffer kann um max. 5% erhöht werden.
Quelle: Art. 20 BZR · Wert: 5 %
Wohnhygiene – Mindestmasse für Wohn- und Schlafräume
Wohn- und Schlafräume müssen mindestens 10 m² Bodenfläche und 2.25 m lichte Raumhöhe aufweisen. Im Dachgeschoss muss dieses Mass über mindestens 5 m² vorhanden sein.
Quelle: Art. 8 BZR · Wert: 10 m2
Nutzung in Wohn- und Gewerbezonen
In der Wohn- und Gewerbezone sind mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie Wohnbauten gestattet. Der Wohnanteil darf 2/3 der anrechenbaren Bruttogeschossfläche nicht übersteigen.
Quelle: Art. 41 BZR
Nutzung in der Kernzone
Die Kernzone dient der Erhaltung des Dorfkerns. Zulässig sind Wohnbauten, mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie Verwaltungen und kulturelle Einrichtungen.
Quelle: Art. 42 BZR
Nutzung in der Landhauszone
Die Landhauszone erlaubt nur zurückhaltende Wohnbauten mit Giebeldächern. Gewerbebetriebe sind nicht gestattet. Der Gemeinde dürfen keine Erschliessungskosten entstehen.
Quelle: Art. 39 BZR
Nutzung in der Gewerbezone
Die Gewerbezone ist für mässig störende Betriebe bestimmt. Wohnungen sind nur standortgebunden zulässig.
Quelle: Art. 43 BZR
Gemeinschafts- und Bastelräume in Wohnsiedlungen
In Wohnhäusern und -siedlungen ab 5 Wohnungen sind Gemeinschafts- oder Bastelräume vorzusehen und dauerhaft für diesen Zweck zu erhalten.
Quelle: Art. 11 Abs. 3 BZR
Nutzung in der Industriezone
Die Industriezone ist für industrielle und gewerbliche Bauten aller Art bestimmt. Standortgebundene Wohnbauten sind zulässig.
Quelle: Art. 44 BZR
Gestaltung4
Gestaltung und Einordnung ins Orts- und Landschaftsbild
Alle Bauten müssen sich ins Orts- und Landschaftsbild einfügen. Im Sichtbereich der Pfarrkirche St. Martin und der Kapelle St. Jost gelten erhöhte Anforderungen.
Quelle: Art. 5 BZR
Behindertengerechtes Bauen
Bauten mit erheblichem Publikumsverkehr müssen für Behinderte zugänglich sein. Mehrfamilienhäuser und Gebäude mit Arbeitsplätzen sind so zu gestalten, dass sie den Bedürfnissen von Behinderten angepasst werden können.
Quelle: Art. 7 Abs. 3-4 BZR
Dachgestaltung und Aufbauten
Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind ansprechend zu gestalten. Treppenhaus- und Liftaufbauten dürfen höchstens im Ausmass von einem Drittel der Fassadenlänge bis an die Fassade reichen.
Quelle: Art. 6 Abs. 1-2 BZR
Antennen – Einschränkungen
Neue Aussenantennen sind nicht gestattet, wenn gleichwertige Empfangsmöglichkeiten durch andere Einrichtungen gewährleistet sind. Parabolantennen für den Privatgebrauch auf Balkonen und Hausdächern sind verboten.
Quelle: Art. 6 Abs. 3-4 BZR
Lärmschutz2
Lärmempfindlichkeitsstufen nach Zone
Die Empfindlichkeitsstufen gemäss Lärmschutzverordnung sind: LH/W2/W3/OE ES II (teilweise III), W4/WG3/WG4/K/T ES III, G/I ES IV. Einzelne Liegenschaften können gemäss Zonenplan in ES III aufgestuft sein.
Quelle: Art. 48 / Art. 12 BZR
Emissionen, Immissionen und Lärmschutz
Bauten sind unzulässig, wenn unzulässige Einwirkungen auf die Umgebung zu erwarten sind. Den Zonen werden Empfindlichkeitsstufen gemäss Lärmschutzverordnung zugeordnet.
Quelle: Art. 12 BZR
Parkplätze & Verkehr3
Pflicht zur Erstellung von Motorfahrzeugabstellplätzen
Bei Wohnbauten ist pro Wohnraum bzw. 80 m² Bruttonutzfläche 1 Abstellplatz zu erstellen. Ab 5 Wohnungen sind zusätzlich 20% Besucherparkplätze erforderlich. Garagevorplätze zählen nicht als Abstellplätze.
Quelle: Art. 14 BZR · Wert: 80 m2
Garagevorplatz und Ausfahrten
Bei jeder Garage ist ein Vorplatz von mindestens 5.50 m Tiefe vorzusehen. Ausfahrten müssen 3 m vor dem Trottoirrand auf höchstens 3% Gefälle reduziert werden.
Quelle: Art. 13 BZR · Wert: 5.5 m
Ersatzabgabe für Motorfahrzeugabstellplätze
Wenn die Erstellung der erforderlichen Abstellplätze nicht möglich oder zumutbar ist, beträgt die Ersatzabgabe Fr. 5'000.- pro Abstellplatz (indexiert ab 1. Oktober 1989).
Quelle: Art. 15 BZR · Wert: 5000 CHF
Umwelt & Gewässer1
Naturschutzgebiete, Schutzobjekte und Grundwasserschutzzonen
Naturschutzvorschriften sind in der Schutzverordnung geregelt. Grundwasserschutzzonen überlagern andere Nutzungen; Bauten in Schutzzonen benötigen eine kantonale Bewilligung.
Quelle: Art. 51 BZR
Verfahren & Gebühren3
Bewilligungspflicht für Bauten und Anlagen
Bauten und Anlagen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden. Ausgenommen sind gewöhnliche Unterhaltsarbeiten, kleine Nebenanlagen, ortsübliche Mauern bis 1.20 m und provisorische Bauinstallationen.
Quelle: Art. 57 BZR · Wert: 1.2 m
Meldeverfahren für geringfügige Bauvorhaben
Das Meldeverfahren gilt für geringfügige Bauvorhaben ohne öffentliche Auflage und Baugespann. Der Gemeinderat entscheidet innert 20 Tagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen.
Quelle: Art. 58 BZR · Wert: 20 Tage
Gestaltungsplanpflicht und Mindestfläche
Ein Gestaltungsplan kann für zusammenhängende Baulandflächen von mindestens 3'000 m² (in der Kernzone 1'500 m²) erlassen werden. Für die offenen Bauzonen Tischmacherhof besteht Gestaltungsplanpflicht.
Quelle: Art. 3 Abs. 4-6 BZR · Wert: 3000 m2
Steuern & Bevölkerung in Galgenen
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Galgenen
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Galgenen
Nützliche Links für Galgenen
- Baureglement Galgenen (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Galgenen
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Wikipedia: Galgenen
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Galgenen
Wie hoch darf ich in Galgenen bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Galgenen hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Galgenen festgelegt.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Galgenen?
Der Steuerfuss in Galgenen beträgt 161% (kantonaler Durchschnitt: 153.3%, Rang 18). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 74'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Galgenen erreichbar?
Das nächste Zentrum von Galgenen ist Lachen (11 Min. Auto, 18 Min. ÖV). Zürich ist in 39 Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Galgenen?
Das Baureglement von Galgenen ist als PDF verfügbar unter: https://oereblex.sz.ch/api/attachments/3038. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Galgenen?
Die Baubewilligung in Galgenen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Galgenen und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
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Rechtliche Hinweise
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Galgenen (https://oereblex.sz.ch/api/attachments/3038). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).