Baubewilligung in Fischenthal ()
Bauvorschriften in Fischenthal pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Fischenthal extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| W2 | — | 5 m Art. 10 Abs. 1–2 BZO | — | — |
| W3 | — | 6 m Art. 10 Abs. 1–2 BZO | — | — |
| Gewerbe/Industrie | — | — | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Fischenthal
Nutzung7
Zoneneinteilung Gemeinde Fischenthal
Das Gemeindegebiet wird in verschiedene Zonen eingeteilt, darunter Kernzone, Wohnzonen, Gewerbe- und Industriezone, Zone für öffentliche Bauten, Erholungszone, Freihaltezone und Reservezone. Jeder Zone ist eine Lärmempfindlichkeitsstufe zugeordnet.
Quelle: Art. 1 BZO
Erscheinungsbild Wohnzone W2/25%
In der Wohnzone W2/25% müssen Gebäude ähnlich einem Einfamilienhaus in Erscheinung treten und der Quartiercharakter muss gewahrt bleiben. Nichtstörende Betriebe sind ohne anteilsmässige Beschränkung zulässig.
Quelle: Art. 12 BZO
Nutzweise Gewerbe- und Industriezone
In der Gewerbe- und Industriezone sind Handels- und Dienstleistungsbetriebe sowie höchstens mässig störende Betriebe zulässig.
Quelle: Art. 16 BZO
Kinderspiel- oder Ruheflächen bei Mehrfamilienhäusern
Bei Mehrfamilienhäusern mit 6 oder mehr Wohnungen müssen Kinderspiel- oder Ruheflächen von mindestens 20 % der Wohnnutzfläche erstellt werden. Diese sind an besonnter Lage und abseits vom Verkehr anzulegen.
Quelle: Art. 22 BZO · Wert: 20 %
Abstellflächen für Fahrräder, Kinderwagen und Motorfahrräder
In Mehrfamilienhäusern müssen in der Nähe des Hauseingangs genügend grosse und leicht zugängliche Abstellflächen für Kinderwagen, Fahrräder und Motorfahrräder bereitgestellt werden.
Quelle: Art. 23 BZO
Untergeschoss in der Wohnzone W2/35% (Einfamilienhäuser)
Bei Einfamilienhäusern in der W2/35% ist zusätzlich zu den Vollgeschossen ein anrechenbares Untergeschoss erlaubt, das jedoch höchstens zur Hälfte für Wohn- und Arbeitszwecke genutzt werden darf.
Quelle: Art. 12 bis BZO
Untergeschossnutzung in Wohnzonen W2/35% und W3/50%
In den Wohnzonen W2/35% (ausser Einfamilienhäuser) und W3/50% ist ein anrechenbares Untergeschoss erlaubt, das jedoch höchstens zur Hälfte für Arbeitszwecke genutzt werden darf. Wohnnutzung im Untergeschoss ist untersagt.
Quelle: Art. 13 BZO
Gestaltung6
Terraingestaltung in Bauzonen
Das gewachsene Terrain darf in Bauzonen höchstens um 1,5 m verändert werden. Ausnahmen gelten für Garagenzufahrten (max. 6 m Breite), Haus- und Kellerzugänge sowie unumgängliche Anpassungen in steilen Hanglagen.
Quelle: Art. 27 BZO · Wert: 1.5 m
Dachgestaltung in der Kernzone
Hauptgebäude in der Kernzone müssen Satteldächer mit beidseitig gleicher Neigung (22–45°) aufweisen. Dachaufbauten sind nur im ersten Dachgeschoss zulässig und dürfen insgesamt nicht breiter als ein Viertel der Fassadenlänge sein.
Quelle: Art. 5 BZO · Wert: 30 m2
Fassadengestaltung in der Kernzone
In der Kernzone müssen Materialien und Farben dem Ortsbild angepasst sein. Fenster müssen hochrechteckig sein und dürfen maximal 30 % der Fassadenfläche ausmachen. Grelle Farben, reflektierende Materialien und Kunststoffverkleidungen sind verboten.
Quelle: Art. 6 BZO · Wert: 30 %
Dachvorschriften in den Wohnzonen
In den Wohnzonen sind nur Schrägdächer mit mindestens 20° Neigung erlaubt. Dachaufbauten (nur Giebellukarnen und Schleppgauben) dürfen maximal ein Drittel der Fassadenlänge einnehmen. Ein einzelnes Dachfenster darf höchstens 0,9 m² Glasfläche haben.
Quelle: Art. 10 Abs. 3–6 BZO · Wert: 0.9 m2
Umgebungsgestaltung in der Kernzone
Die herkömmliche Umgebungsgestaltung ist zu erhalten. Aufschüttungen und Abgrabungen von mehr als 1,2 m sind nicht gestattet. Selbständige Fahrzeugabstellplätze und Materialablagerungsstätten sind unzulässig.
Quelle: Art. 7 BZO · Wert: 1.2 m
Reklamen in der Kernzone
Reklameanlagen dürfen nur zur Kennzeichnung des eigenen Betriebs dienen. Die einzelne Reklamefläche darf maximal 1,5 m² betragen, einzelne Schriftzeichen dürfen nicht höher als 0,4 m sein.
Quelle: Art. 9 BZO · Wert: 1.5 m2
Lärmschutz1
Lärmempfindlichkeitsstufen (ES) nach Zonentyp
Jeder Zone ist eine Lärmempfindlichkeitsstufe gemäss Lärmschutzverordnung zugeordnet: Wohnzonen erhalten ES II, Kernzone und Gewerbezonen ES III. Dies bestimmt die zulässigen Lärmimmissionen.
Quelle: Art. 1, Art. 14 Abs. 4 BZO
Energie1
Solaranlagen und Grundmasse
Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie (Solarkollektoren, Photovoltaik) werden bei der Berechnung der Grundmasse nicht angerechnet, sofern sie sich gut ins Orts- und Landschaftsbild einordnen.
Quelle: Art. 29 BZO
Parkplätze & Verkehr1
Pflicht zur Erstellung von Abstellplätzen (Parkplätze)
Pro 80 m² Wohnnutzfläche ist mindestens ein Parkplatz zu erstellen, mindestens jedoch einer pro Wohnung. Für Restaurants gilt 1 Platz pro 20 m², für Läden 1 pro 30 m², für Büros 1 pro 45 m². Pro 3 Wohnungen ist zusätzlich ein Besucherparkplatz bereitzustellen.
Quelle: Art. 21 BZO · Wert: 80 m2
Umwelt & Gewässer1
Kehrichtbeseitigung und Kompostierung
Für die Kehrrichtabfuhr sind ausreichend grosse Abstellflächen vorzusehen. Bei grösseren Überbauungen sind Flächen und Einrichtungen für die Kompostierung zu schaffen.
Quelle: Art. 28 BZO
Zuständige Behörde in Fischenthal
Nützliche Links für Fischenthal
- Baureglement Fischenthal (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Fischenthal
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Wikipedia: Fischenthal
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Fischenthal
Wie hoch darf ich in Fischenthal bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Fischenthal hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Fischenthal festgelegt.
Wie gross ist der Grenzabstand in Fischenthal?
Der Mindestgrenzabstand in Fischenthal variiert nach Zone: W2: 5 m (Art. 10 Abs. 1–2 BZO), W3: 6 m (Art. 10 Abs. 1–2 BZO). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.
Wo finde ich das Baureglement von Fischenthal?
Das Baureglement von Fischenthal ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=12395. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Fischenthal?
Die Baubewilligung in Fischenthal wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Fischenthal (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=12395). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).