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Baubewilligung in Fischenthal ()

Kanton ·PLZ 8340·BFS 114

Bauvorschriften in Fischenthal pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Fischenthal extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
W25 m
Art. 10 Abs. 1–2 BZO
W36 m
Art. 10 Abs. 1–2 BZO
Gewerbe/Industrie

Weitere Bauvorschriften in Fischenthal

Nutzung7

Zoneneinteilung Gemeinde Fischenthal

Das Gemeindegebiet wird in verschiedene Zonen eingeteilt, darunter Kernzone, Wohnzonen, Gewerbe- und Industriezone, Zone für öffentliche Bauten, Erholungszone, Freihaltezone und Reservezone. Jeder Zone ist eine Lärmempfindlichkeitsstufe zugeordnet.

Quelle: Art. 1 BZO

Erscheinungsbild Wohnzone W2/25%

In der Wohnzone W2/25% müssen Gebäude ähnlich einem Einfamilienhaus in Erscheinung treten und der Quartiercharakter muss gewahrt bleiben. Nichtstörende Betriebe sind ohne anteilsmässige Beschränkung zulässig.

Quelle: Art. 12 BZO

Nutzweise Gewerbe- und Industriezone

In der Gewerbe- und Industriezone sind Handels- und Dienstleistungsbetriebe sowie höchstens mässig störende Betriebe zulässig.

Quelle: Art. 16 BZO

Kinderspiel- oder Ruheflächen bei Mehrfamilienhäusern

Bei Mehrfamilienhäusern mit 6 oder mehr Wohnungen müssen Kinderspiel- oder Ruheflächen von mindestens 20 % der Wohnnutzfläche erstellt werden. Diese sind an besonnter Lage und abseits vom Verkehr anzulegen.

Quelle: Art. 22 BZO · Wert: 20 %

Abstellflächen für Fahrräder, Kinderwagen und Motorfahrräder

In Mehrfamilienhäusern müssen in der Nähe des Hauseingangs genügend grosse und leicht zugängliche Abstellflächen für Kinderwagen, Fahrräder und Motorfahrräder bereitgestellt werden.

Quelle: Art. 23 BZO

Untergeschoss in der Wohnzone W2/35% (Einfamilienhäuser)

Bei Einfamilienhäusern in der W2/35% ist zusätzlich zu den Vollgeschossen ein anrechenbares Untergeschoss erlaubt, das jedoch höchstens zur Hälfte für Wohn- und Arbeitszwecke genutzt werden darf.

Quelle: Art. 12 bis BZO

Untergeschossnutzung in Wohnzonen W2/35% und W3/50%

In den Wohnzonen W2/35% (ausser Einfamilienhäuser) und W3/50% ist ein anrechenbares Untergeschoss erlaubt, das jedoch höchstens zur Hälfte für Arbeitszwecke genutzt werden darf. Wohnnutzung im Untergeschoss ist untersagt.

Quelle: Art. 13 BZO

Gestaltung6

Terraingestaltung in Bauzonen

Das gewachsene Terrain darf in Bauzonen höchstens um 1,5 m verändert werden. Ausnahmen gelten für Garagenzufahrten (max. 6 m Breite), Haus- und Kellerzugänge sowie unumgängliche Anpassungen in steilen Hanglagen.

Quelle: Art. 27 BZO · Wert: 1.5 m

Dachgestaltung in der Kernzone

Hauptgebäude in der Kernzone müssen Satteldächer mit beidseitig gleicher Neigung (22–45°) aufweisen. Dachaufbauten sind nur im ersten Dachgeschoss zulässig und dürfen insgesamt nicht breiter als ein Viertel der Fassadenlänge sein.

Quelle: Art. 5 BZO · Wert: 30 m2

Fassadengestaltung in der Kernzone

In der Kernzone müssen Materialien und Farben dem Ortsbild angepasst sein. Fenster müssen hochrechteckig sein und dürfen maximal 30 % der Fassadenfläche ausmachen. Grelle Farben, reflektierende Materialien und Kunststoffverkleidungen sind verboten.

Quelle: Art. 6 BZO · Wert: 30 %

Dachvorschriften in den Wohnzonen

In den Wohnzonen sind nur Schrägdächer mit mindestens 20° Neigung erlaubt. Dachaufbauten (nur Giebellukarnen und Schleppgauben) dürfen maximal ein Drittel der Fassadenlänge einnehmen. Ein einzelnes Dachfenster darf höchstens 0,9 m² Glasfläche haben.

Quelle: Art. 10 Abs. 3–6 BZO · Wert: 0.9 m2

Umgebungsgestaltung in der Kernzone

Die herkömmliche Umgebungsgestaltung ist zu erhalten. Aufschüttungen und Abgrabungen von mehr als 1,2 m sind nicht gestattet. Selbständige Fahrzeugabstellplätze und Materialablagerungsstätten sind unzulässig.

Quelle: Art. 7 BZO · Wert: 1.2 m

Reklamen in der Kernzone

Reklameanlagen dürfen nur zur Kennzeichnung des eigenen Betriebs dienen. Die einzelne Reklamefläche darf maximal 1,5 m² betragen, einzelne Schriftzeichen dürfen nicht höher als 0,4 m sein.

Quelle: Art. 9 BZO · Wert: 1.5 m2

Lärmschutz1

Lärmempfindlichkeitsstufen (ES) nach Zonentyp

Jeder Zone ist eine Lärmempfindlichkeitsstufe gemäss Lärmschutzverordnung zugeordnet: Wohnzonen erhalten ES II, Kernzone und Gewerbezonen ES III. Dies bestimmt die zulässigen Lärmimmissionen.

Quelle: Art. 1, Art. 14 Abs. 4 BZO

Energie1

Solaranlagen und Grundmasse

Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie (Solarkollektoren, Photovoltaik) werden bei der Berechnung der Grundmasse nicht angerechnet, sofern sie sich gut ins Orts- und Landschaftsbild einordnen.

Quelle: Art. 29 BZO

Parkplätze & Verkehr1

Pflicht zur Erstellung von Abstellplätzen (Parkplätze)

Pro 80 m² Wohnnutzfläche ist mindestens ein Parkplatz zu erstellen, mindestens jedoch einer pro Wohnung. Für Restaurants gilt 1 Platz pro 20 m², für Läden 1 pro 30 m², für Büros 1 pro 45 m². Pro 3 Wohnungen ist zusätzlich ein Besucherparkplatz bereitzustellen.

Quelle: Art. 21 BZO · Wert: 80 m2

Umwelt & Gewässer1

Kehrichtbeseitigung und Kompostierung

Für die Kehrrichtabfuhr sind ausreichend grosse Abstellflächen vorzusehen. Bei grösseren Überbauungen sind Flächen und Einrichtungen für die Kompostierung zu schaffen.

Quelle: Art. 28 BZO

Zuständige Behörde in Fischenthal

Nützliche Links für Fischenthal

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Fischenthal

Wie hoch darf ich in Fischenthal bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Fischenthal hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Fischenthal festgelegt.

Wie gross ist der Grenzabstand in Fischenthal?

Der Mindestgrenzabstand in Fischenthal variiert nach Zone: W2: 5 m (Art. 10 Abs. 1–2 BZO), W3: 6 m (Art. 10 Abs. 1–2 BZO). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.

Wo finde ich das Baureglement von Fischenthal?

Das Baureglement von Fischenthal ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=12395. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Fischenthal?

Die Baubewilligung in Fischenthal wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Fischenthal (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=12395). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).