Baubewilligung in Fehraltorf ()
Bauvorschriften in Fehraltorf pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Fehraltorf extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| W1 | — | 4 m Ziff. 15 Abs. 1 / Ziff. 16 BZO | — | — |
| W2 | — | 5 m Ziff. 15 Abs. 1 / Ziff. 16 BZO | — | — |
| Gewerbe/Industrie | — | 3.5 m Ziff. 21 BZO | Für die Gewerbezonen G1/G2 und die Industriezone I gelten eigene Masse für Bauma Ziff. 21 BZO | — |
Weitere Bauvorschriften in Fehraltorf
Nutzung10
Zoneneinteilung Gemeindegebiet
Das Gemeindegebiet Fehraltorf ist in verschiedene Bau-, Freihalte- und Erholungszonen eingeteilt, darunter Kernzonen A und B, Wohnzonen W1.5/W2.1/W2.7, Gewerbezonen G1/G2, Industriezone und Zone für öffentliche Bauten. Jede Zone hat eine zugewiesene Lärmempfindlichkeitsstufe.
Quelle: Ziff. 1 BZO
Nutzweise in Wohnzonen
In Wohnzonen ohne Gewerbeanteil sind nur nicht störende Betriebe erlaubt. Sexgewerbliche Salons sind verboten. Die Wohnzone W1.5 ist auf Einfamilienhäuser oder vergleichbare Wohnformen beschränkt.
Quelle: Ziff. 19 / Ziff. 20 BZO
Nutzweise Gewerbezonen G1 und G2
In G1 sind Handels-/Dienstleistungsbetriebe, Läden bis 200 m² und nicht/mässig störende Betriebe zulässig. Grossläden und Einkaufszentren sind in beiden Gewerbezonen verboten.
Quelle: Ziff. 22 BZO · Wert: 200 m2
Baubereiche und Neubau in Kernzonen
Neu- und Ersatzbauten in Kernzonen sind nur innerhalb der im Kernzonenplan eingetragenen Baubereiche oder innerhalb bestehender Gebäudegrundrisse zulässig.
Quelle: Ziff. 8 BZO
Arealüberbauung – Zulässigkeit und Mindestfläche
Arealüberbauungen sind in den Wohnzonen W1.5, W2.1, W2.7 und WG2.7 zulässig, sofern die Arealfläche mindestens 2'000 m² beträgt.
Quelle: Ziff. 27 BZO · Wert: 2000 m2
Spiel- und Ruheflächen bei Mehrfamilienhäusern
Bei Reihen-EFH und Mehrfamilienhäusern sind gut besonnte Spiel- und Ruheflächen anzulegen. Pro Wohnung mit mindestens 3.5 Zimmern sind mindestens 10 m² vorgeschrieben.
Quelle: Ziff. 41 BZO · Wert: 10 m2
Nutzweise in den Kernzonen
In den Kernzonen sind Wohnungen sowie nicht und mässig störende Betriebe zulässig.
Quelle: Ziff. 10 BZO
Nutzweise Wohnzone mit Gewerbeanteil WG2.7
In der WG2.7 sind mässig störende Betriebe erlaubt. Die Baumassenziffer erhöht sich um 1/5 der Grundziffer, wenn die zusätzliche Baumasse dauerhaft gewerblich genutzt wird.
Quelle: Ziff. 18 BZO
Nutzweise Industriezone I
In der Industriezone sind Handels-/Dienstleistungsbetriebe, Läden bis 200 m² sowie nicht/mässig störende Betriebe zulässig. Stark störende Betriebe nur in speziell bezeichneten Gebieten.
Quelle: Ziff. 23 BZO · Wert: 200 m2
Zulässigkeit von Mobilfunksendeanlagen
Sichtbare Mobilfunksendeanlagen sind nach einem Prioritätensystem zulässig: zuerst in Industrie-/Gewerbezonen, dann Zone öB, dann Wohnzonen mit Gewerbeanteil, zuletzt Kernzonen.
Quelle: Ziff. 47 BZO
Gestaltung5
Terraingestaltung und Abgrabungen
Das Terrain darf in Bauzonen maximal um 1.5 m verändert werden. Abgrabungen zur Freilegung von Untergeschossen dürfen maximal 1/3 des Gebäudeumfangs umfassen.
Quelle: Ziff. 44 BZO · Wert: 1.5 m
Gestalterische Anforderungen Kernzone A
In der Kernzone A müssen Bauten und Anlagen besonders gut gestaltet sein. Massgebend sind Ortsbild, kubische Gliederung und architektonischer Ausdruck. Ersatzbauten sind nur bei nachweislich besserer Lösung zulässig.
Quelle: Ziff. 12 BZO
Umgebungsgestaltung
Die Umgebungsgestaltung muss sorgfältig geplant und fachgerecht ausgeführt werden. Anzustreben sind grosse Grünflächen, wasserdurchlässige Beläge und einheimische Materialien.
Quelle: Ziff. 34 BZO
Gestalterische Anforderungen Kernzone B
In der Kernzone B sind Bauten ortsbaulich und architektonisch gut zu gestalten. Massgebend sind die allgemeinen Gestaltungsanforderungen gemäss Ziff. 7. Ersatzbauten sind grundsätzlich zulässig.
Quelle: Ziff. 13 BZO
Bepflanzungspflicht in Gewerbe- und Industriezonen
Lager-, Abstell- und Umschlagplätze entlang von Strassen müssen mit Randbepflanzung versehen werden. Gegenüber angrenzenden Zonen sind sie durch Bepflanzung gegen Einsicht abzuschirmen.
Quelle: Ziff. 24 BZO
Lärmschutz1
Emissionsbeschränkungen (Licht, Lärm, Geruch)
Emissionen von Licht, Lärm und Geruch sind soweit wie möglich zu begrenzen. Der Gemeinderat kann Einschränkungen zu Betriebszeiten anordnen.
Quelle: Ziff. 45 BZO
Energie2
Energetische Anforderungen bei Arealüberbauungen
Arealüberbauungen müssen einen Minergie-Standard erfüllen, der über dem Basis-Standard liegt. Gleichwertige, weitgehend CO2-freie Lösungen sind ebenfalls zulässig.
Quelle: Ziff. 30 BZO
Energetische Anforderungen bei Gestaltungsplänen
Gestaltungspläne müssen einen Minergie-Standard vorsehen, der über dem Basis-Standard liegt. Gleichwertige, weitgehend CO2-freie Lösungen sind zulässig.
Quelle: Ziff. 50 BZO
Parkplätze & Verkehr4
Anzahl Motorfahrzeugabstellplätze
Die Anzahl der erforderlichen Parkplätze richtet sich nach der kantonalen Wegleitung zur Regelung des Parkplatzbedarfs (Massnahme des Luft-Programms 1996).
Quelle: Ziff. 36 BZO
Fahrrad- und Kinderwagenabstellplätze bei Mehrfamilienhäusern
Mehrfamilienhäuser müssen in der Nähe des Hauseingangs genügend Abstellplätze für Fahrräder, Motorfahrräder und Kinderwagen bereitstellen, die nicht nur über eine Treppe erreichbar sein dürfen.
Quelle: Ziff. 39 BZO
Ausführung Parkplätze und Garagenvorplätze
Oberirdische Parkplätze sollen möglichst versickerungsfähige Beläge erhalten. Garagenvorplätze werden bei der Berechnung der Pflichtparkplätze nicht angerechnet (ausser bei Einfamilienhäusern).
Quelle: Ziff. 37 / Ziff. 38 BZO
Sonderbauvorschriften Industriezone – erhöhte Baumassenziffer bei Unterflurparkierung
In der Industriezone kann die Baumassenziffer um 1 m³/m² erhöht werden, wenn mindestens 80% der Pflichtparkplätze (ohne Besucherparkplätze) unterirdisch realisiert werden.
Quelle: Ziff. 53 BZO · Wert: 80 %
Umwelt & Gewässer3
Naturschutz – Schutz von Bäumen und Biotopen
Alle Schutzobjekte gemäss kommunalem Natur- und Landschaftsschutzinventar (Bäume, Gehölze, Biotope, Bachläufe) sind zu schonen. Das Fällen inventarisierter Bäume ist bewilligungspflichtig.
Quelle: Ziff. 32 BZO
Begrünung von Flachdächern
Dächer mit weniger als 10 Grad Neigung müssen extensiv begrünt werden, sofern sie nicht als Terrassen oder für Solaranlagen genutzt werden.
Quelle: Ziff. 33 BZO · Wert: 10 Grad
Kehrichtsammelplätze
Auf privatem Grund sind ausreichende Abstellflächen für Kehrichtsäcke und Container bereitzustellen. Bei grösseren Überbauungen kann ein Kompostierplatz verlangt werden.
Quelle: Ziff. 40 BZO
Verfahren & Gebühren1
Mehrwertabgabe bei Auf- und Umzonungen
Bei Planungsvorteilen durch Auf- oder Umzonungen wird eine Mehrwertabgabe von 30% des um CHF 100'000 gekürzten Mehrwerts erhoben. Die Freifläche beträgt 1'500 m².
Quelle: Ziff. 52 BZO · Wert: 30 %
Zuständige Behörde in Fehraltorf
Nützliche Links für Fehraltorf
- Baureglement Fehraltorf (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Fehraltorf
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Wikipedia: Fehraltorf
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Fehraltorf
Wie hoch darf ich in Fehraltorf bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Fehraltorf hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Fehraltorf festgelegt.
Wie gross ist der Grenzabstand in Fehraltorf?
Der Mindestgrenzabstand in Fehraltorf variiert nach Zone: W1: 4 m (Ziff. 15 Abs. 1 / Ziff. 16 BZO), W2: 5 m (Ziff. 15 Abs. 1 / Ziff. 16 BZO), Gewerbe/Industrie: 3.5 m (Ziff. 21 BZO). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.
Wo finde ich das Baureglement von Fehraltorf?
Das Baureglement von Fehraltorf ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=6886. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Fehraltorf?
Die Baubewilligung in Fehraltorf wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Fehraltorf und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Fehraltorf (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=6886). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).