bivyBeta

Baubewilligung in Evilard ()

Kanton ·PLZ 2532·BFS 372

Die Bauvorschriften für Evilard werden gerade aus dem Baureglement extrahiert.

Steuern & Bevölkerung in Evilard

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss152%Kanton Ø 170.8% · Rang 53
Einwohner2'665Trend: pfeil tief
Ø EinkommenCHF 78'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Evilard

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Grenchen
29'54'
Lyss
30'55'
Zuchwil
33'69'
Biel/Bienne
17'32'
Neuchâtel
45'68'
Bern
51'75'

Umliegende Gemeinden

Orvin
12'51'
Péry-La Heutte
16'55'
Plateau de Diesse
20'77'
Sonceboz-Sombeval
20'61'
Sauge
21'57'
Romont (BE)
22'57'

Zuständige Behörde in Evilard

Nützliche Links für Evilard

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Evilard

Wie hoch ist der Steuerfuss in Evilard?

Der Steuerfuss in Evilard beträgt 152% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 53). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 78'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Evilard erreichbar?

Das nächste Zentrum von Evilard ist Grenchen (29 Min. Auto, 54 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Evilard?

Das Baureglement von Evilard ist beim Bauamt der Gemeinde erhältlich. Es regelt die zulässigen Bauvorschriften pro Zone (Gebäudehöhe, Grenzabstand, Überbauungsziffer).

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Evilard?

Die Baubewilligung in Evilard wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

bivy begleitet dein Bauprojekt in Evilard

Lade dein Baureglement hoch — bivy zeigt dir sofort, welche Vorschriften für dein Projekt gelten.

Weitere Gemeinden in der Nähe

Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Evilard und des Kantons .

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

Diese Seite enthält Links zu Websites Dritter (u.a. Raiffeisen Schweiz, kantonale Behörden, Wikipedia). bivy hat keinen Einfluss auf den Inhalt dieser Websites und übernimmt keine Verantwortung dafür. Die Verlinkung stellt keine Empfehlung dar.

Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Evilard. Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).