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Baubewilligung in Eriz ()

Kanton ·PLZ 3616·BFS 924

Bauvorschriften in Eriz pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Eriz extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
W24 m
Art. 212 Abs. 1 BR

Weitere Bauvorschriften in Eriz

Nutzung4

Nutzungsart Wohnzone (W)

In der Wohnzone sind Wohnen und stille Gewerbe (z.B. Büros, Arztpraxen) zugelassen. Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe II.

Quelle: Art. 211 BR

Nutzungsart Mischzone (M)

In der Mischzone sind Wohnen, stilles bis mässig störendes Gewerbe, Gastgewerbe, Verkauf und Dienstleistungen erlaubt. Tankstellenanlagen sind nicht zugelassen. Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III.

Quelle: Art. 211 BR

Kommunales Landschaftsschutzgebiet Zulggraben

Im Landschaftsschutzgebiet Zulggraben dürfen keine neuen oberirdischen Bauten errichtet werden. Ausnahmen gelten nur für unerlässliche land- und forstwirtschaftliche Bauten. Bestehende Bauten dürfen unterhalten und erneuert werden.

Quelle: Art. 512 BR

Nutzungsart Arbeitszone (A)

In der Arbeitszone sind Arbeitsnutzungen zugelassen; Verkaufsnutzungen sind ausgenommen. Wohnen ist nur für betriebsnotwendig an den Standort gebundenes Personal gestattet. Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe IV.

Quelle: Art. 211 BR

Gestaltung7

Dachgestaltung

Die Dachgestaltung muss sich nach ortsüblichen Merkmalen richten. Dachaufbauten und -einschnitte dürfen maximal 40% der Fassadenlänge einnehmen. Bei Bauinventarobjekten gilt ein Limit von 30%.

Quelle: Art. 414 BR · Wert: 40 %

Gestaltungsgrundsatz / Beurteilungskriterien

Bauten und Anlagen müssen zusammen mit ihrer Umgebung eine gute Gesamtwirkung ergeben. Dabei sind Standort, Form, Fassaden- und Dachgestaltung, Materialisierung sowie die Aussenraumgestaltung zu berücksichtigen.

Quelle: Art. 411 BR

Vorspringende Gebäudeteile

Vorspringende Gebäudeteile dürfen maximal 2,0 m tief sein und höchstens 40% der Fassadenlänge einnehmen. Vordächer dürfen maximal 2,5 m auskragen.

Quelle: Art. 212 Abs. 2 lit. e BR · Wert: 2 m

Gestaltungsspielraum

Die Baubewilligungsbehörde kann auf Antrag der Fachberatung von den Gestaltungsvorschriften abweichen, sofern damit eine insgesamt bessere Gesamtwirkung erzielt werden kann.

Quelle: Art. 417 BR

Schutz von Baudenkmälern

Das kantonale Bauinventar bezeichnet schützens- und erhaltenswerte Baudenkmäler. Bei Bauvorhaben an solchen Objekten in einer Bauinventar-Baugruppe ist die kantonale Denkmalpflege beizuziehen.

Quelle: Art. 511 BR

Reklamen und Plakatierung

Reklamen dürfen das Orts- und Landschaftsbild sowie die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Plakatanschlagstellen sind ausschliesslich entlang der Kantonsstrasse gestattet und müssen ein einheitliches Trägersystem verwenden.

Quelle: Art. 416 BR

Staffelung von Gebäuden

Bei gestaffelten Gebäuden muss die Staffelung in der Höhe mindestens 2,5 m und in der Situation mindestens 5,0 m betragen.

Quelle: Art. 212 Abs. 2 lit. f BR · Wert: 2.5 m

Lärmschutz1

Lärmempfindlichkeitsstufen der Zonen

Den verschiedenen Zonen sind Lärmempfindlichkeitsstufen zugewiesen: Wohnzone W = ES II, Mischzone M = ES III, Arbeitszone A = ES IV, Landwirtschaftszone = ES III.

Quelle: Art. 211, 231 BR

Energie1

Energievorschriften – Anteil erneuerbare Energie

Bei neuen oder erweiterten Gebäuden dürfen höchstens 50% des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser mit nicht erneuerbaren Energien gedeckt werden. Solarenergie soll soweit möglich genutzt werden.

Quelle: Art. 432 BR · Wert: 50 %

Umwelt & Gewässer2

Ökologischer Ausgleich im Siedlungsgebiet

Nicht begehbare Flachdächer und Dächer bis 5° Neigung mit mehr als 50 m² Fläche müssen begrünt werden. Böschungen sind ökologisch wirksam zu bepflanzen.

Quelle: Art. 431 BR · Wert: 50 m2

Schutzabstand Amphibienlaichgewässer

Auf einem 6,0 m breiten Streifen entlang dem Ufer von Amphibienlaichgewässern dürfen kein Dünger, keine Pflanzenbehandlungsmittel und keine Pestizide ausgebracht werden.

Quelle: Art. L5 Abs. 3 BR · Wert: 6 m

Verfahren & Gebühren2

Bauen in Gefahrengebieten

Bei Bauvorhaben in Gefahrengebieten (rot, blau, gelb) gelten besondere Vorschriften. Bei erheblicher oder mittlerer Gefährdung wird die kantonale Fachstelle beigezogen. Eine frühzeitige Voranfrage wird empfohlen.

Quelle: Art. 541 BR

Fachberatung zur Qualitätssicherung

Der Gemeinderat zieht unabhängige Fachleute bei, die in Gestaltungsfragen beraten. Die Fachberatung stellt Anträge bei Abweichungen von Gestaltungsvorschriften, bei Bauvorhaben in Kulturlandschaften und beim Umbau erhaltenswürdiger Bauten.

Quelle: Art. 421 BR

Steuern & Bevölkerung in Eriz

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss180%Kanton Ø 170.8% · Rang 219
Einwohner481Trend: pfeil tief
Ø EinkommenCHF 42'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Eriz

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Steffisburg
35'56'
Spiez
50'83'
Muri bei Bern
52'104'
Thun
40'60'
Bern
59'94'
Fribourg
80'128'

Umliegende Gemeinden

Unterlangenegg
25'41'
Oberlangenegg
26'56'
Horrenbach-Buchen
26'29'
Wachseldorn
28'61'
Teuffenthal (BE)
28'110'
Fahrni
31'49'

Zuständige Behörde in Eriz

Nützliche Links für Eriz

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Eriz

Wie hoch darf ich in Eriz bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Eriz hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Eriz festgelegt.

Wie gross ist der Grenzabstand in Eriz?

Der Mindestgrenzabstand in Eriz variiert nach Zone: W2: 4 m (Art. 212 Abs. 1 BR). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Eriz?

Der Steuerfuss in Eriz beträgt 180% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 219). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 42'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Eriz erreichbar?

Das nächste Zentrum von Eriz ist Steffisburg (35 Min. Auto, 56 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Eriz?

Das Baureglement von Eriz ist als PDF verfügbar unter: https://oerebfiles.apps.be.ch/92401/6010/924_01_Baureglement.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Eriz?

Die Baubewilligung in Eriz wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Eriz und des Kantons .

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Eriz (https://oerebfiles.apps.be.ch/92401/6010/924_01_Baureglement.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).