Baubewilligung in Elsau ()
Bauvorschriften in Elsau pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Elsau extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| W1 | — | 5 m Art. 49 lit. c) BZO | — | — |
| W2 | — | 4 m Art. 49 lit. c) BZO | — | — |
| Gewerbe/Industrie | — | 4 m Art. 55 lit. b) und Art. 56 BZO | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Elsau
Nutzung7
Zonenübersicht Gemeinde Elsau
Das Gemeindegebiet ist in Kern-, Wohn-, Gewerbe- und Erholungszonen eingeteilt, denen Lärm-Empfindlichkeitsstufen zugeordnet sind. Die Wohnzonen umfassen W1, W2A, W2B und W3, die Gewerbezonen GI, GII und GIII.
Quelle: Art. 1 BZO
Nutzweise Wohnzonen
In den Wohnzonen sind grundsätzlich Wohnungen zulässig. Büros und Dienstleistungsbetriebe sind erlaubt, sofern sie nicht störend sind und maximal 1/3 der anrechenbaren Geschossfläche beanspruchen.
Quelle: Art. 50 BZO · Wert: 33.3 %
Nutzweise Kernzone
In der Kernzone sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen, Läden, mässig störendes Gewerbe, Landwirtschaftsbetriebe und öffentliche Bauten zulässig. Gewerbliche Fahrzeugabstellplätze und Materiallager sind nur im Zusammenhang mit Betrieben der Kernzone erlaubt.
Quelle: Art. 16 BZO
Nutzweise Gewerbezonen
In den Gewerbezonen sind mässig störendes Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe zulässig.
Quelle: Art. 57 BZO
Mindestanteil Gewerbenutzung in Wohnzonen
In speziell bezeichneten Gebieten im Zonenplan muss ein Mindestanteil von 25% der anrechenbaren Geschossfläche für Gewerbenutzung vorgesehen werden. Mässig störendes Gewerbe ist dort zulässig.
Quelle: Art. 53 BZO · Wert: 25 %
Spiel- und Ruheflächen bei Mehrfamilienhäusern
Bei Mehrfamilienhäusern mit 6 oder mehr Wohnungen sind Kinderspiel- und Ruheflächen von mindestens 20% der anrechenbaren Geschossfläche vorzusehen. Diese müssen sonnig und verkehrsabgewandt angelegt werden.
Quelle: Art. 74 BZO · Wert: 20 %
Arealüberbauungen – Zulässigkeit und Mindestflächen
Arealüberbauungen sind in den Zonen W2A, W2B und W3 zulässig. Die minimale Arealfläche beträgt 4000 m² (W2A), 6000 m² (W2B) bzw. 8000 m² (W3).
Quelle: Art. 60 BZO · Wert: 4000 m2
Gestaltung6
Fassadengestaltung Kernzone
Fassaden müssen auf traditionelle Bauformen Rücksicht nehmen. Es sind herkömmliche Materialien (verputztes Mauerwerk, Holz, Fachwerk) zu verwenden. Reflektierende Materialien und grelle Farben sind verboten.
Quelle: Art. 14 BZO
Terrainveränderungen in Wohnzonen
Terrainveränderungen sind auf maximal 1.5 m beschränkt. Ausnahmen gelten für Garagezufahrten und in unmittelbarer Umgebung der Bauten.
Quelle: Art. 52 BZO · Wert: 1.5 m
Dachvorschriften Kernzone
In der Kernzone sind bei Neubauten nur gleichseitig geneigte Satteldächer mit mindestens 35° Neigung zulässig. Als Eindeckung sind Ziegel zu verwenden, die in Struktur und Farbe den umliegenden Bauten anzupassen sind.
Quelle: Art. 12 BZO · Wert: 35 °
Dachaufbauten und Dachfenster Kernzone
Dachaufbauten (Lukarnen, Schleppgauben, Ochsenaugen) sind nur im 1. Dachgeschoss zulässig, mit einer maximalen Höhe von 1.75 m bzw. 1.3 m und einer Gesamtlänge von maximal 1/3 der Fassadenlänge (max. 6.0 m). Dacheinschnitte sind verboten.
Quelle: Art. 13 BZO · Wert: 6 m
Aussenantennen und Mobilfunkanlagen
Mobilfunkanlagen haben grundsätzlich der kommunalen Versorgung zu dienen. In Bauzonen gilt eine Prioritätenordnung: Gewerbe- und öffentliche Zonen vor Wohnzonen vor Kernzonen.
Quelle: Art. 64 BZO
Aussichtsschutz
Die Aussicht von im Zonenplan bezeichneten Punkten ist zu gewährleisten. Für speziell bezeichnete Punkte innerhalb der Bauzonen sind die Festlegungen gemäss Ergänzungsplänen massgebend.
Quelle: Art. 62 BZO
Lärmschutz1
Lärm-Empfindlichkeitsstufen
Den Bauzonen sind Lärm-Empfindlichkeitsstufen zugeordnet: Wohnzonen haben ES II, Kernzonen und Gewerbezonen haben ES III. Diese Stufen bestimmen die zulässigen Lärmimmissionen.
Quelle: Art. 1 BZO
Energie2
Gestaltungsplangebiet Rietwiesen – Massvorschriften
Im Gebiet Rietwiesen gilt eine Mindestausnützung von 75% und ein minimaler Wohnanteil von 90%. Die Vollgeschosszahl darf auf vier erhöht werden, wobei dann die Fassadenhöhe max. 14.7 m beträgt. Mindestens 30% des Wärmebedarfs muss mit erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Quelle: Art. 66 BZO · Wert: 30 %
Gestaltungsplangebiet Im Rifenbrunnen – Massvorschriften
Im Gebiet Rifenbrunnen gilt eine Mindestausnützung von 75%. Die Vollgeschosszahl darf auf vier erhöht werden (max. Fassadenhöhe 14.7 m). Mindestens 30% des Wärmebedarfs muss mit erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Quelle: Art. 67 BZO · Wert: 30 %
Parkplätze & Verkehr3
Pflichtparkplätze Wohnnutzung
Pro Einfamilienhaus sind 2 Abstellplätze zu erstellen. Bei Mehrfamilienhäusern sind 1.5 Parkplätze pro Wohnung erforderlich, plus 1 Besucherparkplatz pro 4 Wohnungen.
Quelle: Art. 72 Abs. 1–3 BZO · Wert: 1.5 Parkplätze/Wohnung
Pflichtparkplätze andere Nutzungen
Für Restaurants ist 1 Parkplatz pro 6 Sitzplätze erforderlich. Für Büros, Ateliers und Kleingewerbe ist 1 Parkplatz pro 50 m² Geschossfläche zu erstellen.
Quelle: Art. 72 Abs. 4, 5, 8 BZO · Wert: 50 m2
Ausrüstung Mehrfamilienhäuser (Velo, Kinderwagen)
Bei Mehrfamilienhäusern sind genügend grosse Abstellplätze für Kinderwagen, Velos, Motorfahrräder und Container bereitzustellen. Diese müssen gut zugänglich und zweckmässig angeordnet sein.
Quelle: Art. 73 Abs. 1–2 BZO
Umwelt & Gewässer1
Hochwassergefährdung und Objektschutz
Bei Bauvorhaben in Gefahrengebieten ist die kantonale Naturgefahrenkarte zu beachten. Personen- und Sachwertrisiken durch Hochwasser müssen auf ein tragbares Mass reduziert werden, notfalls durch Objektschutzmassnahmen.
Quelle: Art. 75 BZO
Verfahren & Gebühren4
Gestaltungsplanpflicht
In speziell bezeichneten Gebieten darf nur im Rahmen eines Gestaltungsplans neu gebaut werden. Dies betrifft die Gebiete 'Rietwiesen' und 'Im Rifenbrunnen'.
Quelle: Art. 65 BZO
Bewilligungspflichten in Kernzonen
In Kernzonen ist der Abbruch von Bauten bewilligungspflichtig und nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Auch Fassaden- und Dachrenovationen mit Materialien- oder Farbänderungen sind bewilligungspflichtig.
Quelle: Art. 4 BZO
Umbau und Ersatzbau in der Kernzone
Historische Bauten dürfen nur innerhalb des bisherigen Gebäudeprofils umgebaut oder ersetzt werden. Bei Um- und Ersatzbauten fallen Bestimmungen über Ausnützungsziffer, Geschosszahl, Gebäudelänge und Abstände ausser Betracht.
Quelle: Art. 7 BZO
Kommunale Mehrwertabgabe
Bei Auf- oder Umzonungen wird eine Mehrwertabgabe von 30% des um Fr. 100'000.– gekürzten Mehrwerts erhoben. Die Freifläche gemäss MAG beträgt 1'200 m².
Quelle: Art. 76–77 BZO · Wert: 30 %
Steuern & Bevölkerung in Elsau
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Elsau
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Elsau
Nützliche Links für Elsau
- Baureglement Elsau (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Elsau
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Wikipedia: Elsau
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Elsau
Wie hoch darf ich in Elsau bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Elsau hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Elsau festgelegt.
Wie gross ist der Grenzabstand in Elsau?
Der Mindestgrenzabstand in Elsau variiert nach Zone: W1: 5 m (Art. 49 lit. c) BZO), W2: 4 m (Art. 49 lit. c) BZO), Gewerbe/Industrie: 4 m (Art. 55 lit. b) und Art. 56 BZO). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Elsau?
Der Steuerfuss in Elsau beträgt 117% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 130). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 67'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Elsau erreichbar?
Das nächste Zentrum von Elsau ist Frauenfeld (22 Min. Auto, 52 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Elsau?
Das Baureglement von Elsau ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=5989. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Elsau?
Die Baubewilligung in Elsau wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Elsau und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Elsau (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=5989). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).