Baubewilligung in Eglisau ()
Bauvorschriften in Eglisau pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Eglisau extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| WG | — | — | — | — |
| Gewerbe/Industrie | — | — | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Eglisau
Nutzung6
Nutzweise in den Wohn- und Gewerbezonen
In den Wohn- und Gewerbezonen sind höchstens mässig störende Betriebe ohne Schichtbetrieb sowie Verkaufsgeschäfte mit maximal 500 m² Verkaufsfläche pro Betrieb zulässig.
Quelle: Art. 43 BZR · Wert: 500 m²
Nutzweise in den Wohnzonen
In den Wohnzonen sind nur nicht störende Betriebe gestattet. Reine Gewerbebauten sind nicht zulässig.
Quelle: Art. 40 BZR
Kinderspiel- und Ruheflächen bei Mehrfamilienhäusern
Beim Neubau von Mehrfamilienhäusern mit 4 oder mehr Wohnungen sind besonnte Kinderspiel- und Ruheflächen von mindestens 15 % der Wohnungsfläche anzulegen.
Quelle: Art. 70 BZR · Wert: 15 %
Nutzweise in den Kernzonen
In den Kernzonen sind Wohnungen sowie mässig störende Handels-, Dienstleistungs-, Gastronomie- und Gewerbebetriebe zulässig.
Quelle: Art. 5 BZR
Verkaufsflächenkontingente in der Gewerbezone
In den drei Gewerbezonen gelten Gesamtkontingente für Verkaufsflächen: Zone 1 (Bauelenzelg) max. 2'200 m², Zone 2 (Bauelenhau) max. 1'800 m², Zone 3 (Ifang) max. 1'900 m².
Quelle: Art. 46 Abs. 2–3 BZR · Wert: 2200 m²
Nutzweise in den Industriezonen
In den Industriezonen sind höchstens mässig störende Industrie- und Gewerbebetriebe mit und ohne Schichtbetrieb sowie Dienstleistungsbetriebe gestattet. Detailhandel und Logistikunternehmen sind nicht zulässig.
Quelle: Art. 49 BZR
Gestaltung7
Dachgestaltung und Dachaufbauten (allgemein)
In bestimmten Gebieten und in den Kernzonen A, B und C gilt ein Flachdachverbot. Dachaufbauten sind bei Schrägdächern in der Regel nur im ersten Dachgeschoss zulässig. Attikageschosse dürfen das hypothetische Schrägdachprofil unter 45° nicht durchstossen.
Quelle: Art. 66 BZR · Wert: 45 °
Terrainveränderungen in Bauzonen
Das gewachsene Terrain darf in Bauzonen (ausser Kernzonen) um maximal 1.00 m abgegraben oder aufgeschüttet werden. Ausgenommen sind Haus- und Kellerzugänge sowie Garagenein- und -ausfahrten.
Quelle: Art. 72 BZR · Wert: 1 m
Ortsbildschutz: Umbauten und Ersatzbauten in Kernzonen
Ortsbaulich prägende Gebäude dürfen nur unter Beibehaltung des bisherigen Erscheinungsbildes und Gebäudeprofils umgebaut oder ersetzt werden. Strukturbildende Gebäude dürfen nur unter Beibehaltung des Gebäudeprofils verändert werden.
Quelle: Art. 6 BZR
Dachaufbauten in der Kernzone A (Städtli)
In der Kernzone A sind Dachaufbauten nur im ersten Dachgeschoss gestattet und dürfen insgesamt nicht breiter als ein Fünftel der Fassadenlänge sein. Die Frontfläche einer Giebellukarne darf max. 2.50 m² betragen.
Quelle: Art. 20 BZR · Wert: 2.5 m²
Dachgestaltung in der Kernzone B
In der Kernzone B sind auf Hauptgebäuden nur Satteldächer mit einer Neigung von 40° bis 50° zulässig. Die Dächer sind mit unglasierten Tonziegeln einzudecken.
Quelle: Art. 26 BZR · Wert: 40 °
Dachgestaltung in der Kernzone A (Städtli)
In der Kernzone A sind Dächer allseitig vorspringend auszugestalten und in der Regel mit Biberschwanzziegeln zu decken. Dachflächenfenster sind bis max. 0.30 m² Glaslicht zulässig.
Quelle: Art. 19 BZR · Wert: 0.3 m²
Reklameanlagen im Gemeindegebiet
Im gesamten Gemeindegebiet dürfen Reklamen eine maximale Grösse von 2.50 m Breite und 1.20 m Höhe nicht überschreiten.
Quelle: Art. 73 BZR · Wert: 2.5 m
Lärmschutz1
Zonenarten und Lärmempfindlichkeitsstufen
Das Gemeindegebiet Eglisau ist in verschiedene Zonen eingeteilt (Kernzonen, Wohnzonen, Gewerbe-, Industriezonen etc.). Jeder Zone ist eine Lärmempfindlichkeitsstufe (ES II oder III) zugeordnet.
Quelle: Art. 3 BZR
Energie1
Energievorschriften und Fernwärmeanschluss
Im ganzen Gemeindegebiet sind minimale Emissionen und niedriger Energieverbrauch anzustreben. Die Gemeinde kann Grundeigentümer zum Anschluss an eine öffentliche Fernwärmeversorgung verpflichten, ausgenommen Niedrig- oder Passivenergiehäuser.
Quelle: Art. 74 BZR
Parkplätze & Verkehr3
Fahrzeugabstellplätze
Die Regelungen zu Fahrzeugabstellplätzen sind in einer separaten Verordnung vom 25. Januar 1994 festgelegt.
Quelle: Art. 68 BZR
Abstellflächen für Kinderwagen und Fahrräder
In Mehrfamilienhäusern sind möglichst nahe beim Hauseingang genügend grosse und leicht zugängliche Abstellräume für Kinderwagen und Fahrräder bereitzustellen.
Quelle: Art. 69 BZR
Parkplatzkontingent in der Gewerbezone
In der Gewerbezone ist pro 22 m² zulässiger Verkaufsfläche maximal 1 oberirdischer Parkplatz zulässig.
Quelle: Art. 46 Abs. 3 BZR · Wert: 22 m²
Umwelt & Gewässer1
Containerstellplätze für Kehricht und Grüngut
Bei der Erstellung von Wohn- und Gewerbebauten ist im Rahmen der Umgebungsgestaltung ein Standort für Container zur Sammlung von Kehricht und Grüngut vorzusehen.
Quelle: Art. 71 BZR
Verfahren & Gebühren1
Gestaltungsplanpflicht
In bestimmten, im Zonenplan bezeichneten Gebieten besteht eine Gestaltungsplanpflicht. Es gelten erhöhte qualitative Anforderungen und es sind Lärmschutzmassnahmen zu ergreifen.
Quelle: Art. 78 BZR
Zuständige Behörde in Eglisau
Nützliche Links für Eglisau
- Baureglement Eglisau (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Eglisau
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Wikipedia: Eglisau
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Eglisau
Wie hoch darf ich in Eglisau bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Eglisau hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Eglisau festgelegt.
Wo finde ich das Baureglement von Eglisau?
Das Baureglement von Eglisau ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=9114. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Eglisau?
Die Baubewilligung in Eglisau wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
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Rechtliche Hinweise
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Eglisau (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=9114). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).