Baubewilligung in Dübendorf (ZH)
Bauvorschriften in Dübendorf pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Dübendorf extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| Gewerbe/Industrie | — | — | 6 m Art. 23 BO | — |
Weitere Bauvorschriften in Dübendorf
Nutzung11
Zonenordnung Stadt Dübendorf
Das Gemeindegebiet wird in Kern-, Zentrums-, Wohn-, Industrie- und Gewerbezonen sowie Erholungs-, Freihalte-, Reserve- und Landwirtschaftszonen eingeteilt. Die Zonenzugehörigkeit bestimmt die zulässige Nutzung und die Baumasse.
Quelle: Art. 1 BO
Nutzweise in Wohnzonen
In W2b ist nur Wohnen erlaubt. In W2a, W2c, W3 und W4 sind nicht störende Gewerbe bis max. 20–30 % der Gesamtnutzfläche zulässig. In speziell bezeichneten Gebieten auch mässig störendes Gewerbe.
Quelle: Art. 20 BO · Wert: 20 %
Nutzweise in Zentrumszonen
In den Zentrumszonen sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen, Läden sowie mässig störendes Gewerbe zulässig.
Quelle: Art. 17 BO
Arealüberbauungen – Zulässigkeit und Mindestfläche
Arealüberbauungen sind in den Zentrumszonen Z1 und Z2 sowie in den Wohnzonen zulässig. Die Arealfläche muss mindestens 3'000 m² Bauzonenfläche umfassen.
Quelle: Art. 27 BO · Wert: 3000 m2
Nutzweise in Kernzonen
In Kernzonen sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen, Läden und mässig störendes Gewerbe zulässig. Kernzonen sind Ortsbildschutzzonen.
Quelle: Art. 4 BO
Ergänzende Vorschriften Zentrumszone Z4 (Hochbord)
In der Z4 ist Grenzbau mit Nachbarzustimmung erlaubt. Es bestehen Anbaupflichten, Vorgaben zu Wohnanteilen, publikumsorientierten Erdgeschossnutzungen (min. 4,5 m Geschosshöhe) und Lärmschutzpegelwerten.
Quelle: Art. 16b BO · Wert: 4.5 m
Nutzweise Industrie- und Gewerbezonen
In den Industrie- und Gewerbezonen sind höchstens mässig störende Betriebe sowie Handels- und Dienstleistungsbetriebe zulässig. Stark störende Betriebe sind ausgeschlossen.
Quelle: Art. 24 BO
Ergänzende Vorschriften Zentrumszone Z3b
In der Z3b sind Wohnungen im Erdgeschoss zur Dietlikon-, Wangen- und Überlandstrasse nicht zulässig. Das Erdgeschoss muss mindestens 4,0 m Bruttogeschosshöhe aufweisen und stufenlos erreichbar sein.
Quelle: Art. 16c BO · Wert: 4 m
Wohnflächenanteil Kernzone K2
In der Kernzone K2 beträgt der Wohnflächenanteil entlang der Wallisellenstrasse (30 m Bautiefe) mindestens 30 %, dahinter mindestens 80 % der Gesamtnutzfläche.
Quelle: Art. 13 BO · Wert: 80 %
Nutzweise IG4 Flugplatzrand (Innovationspark)
In der IG4 sind nur bestimmte Betriebsarten zulässig: Handwerk/Gewerbe für den Innovationspark, Kreativwirtschaft, Bildung, Sport, Gastronomie und Detailhandel bis max. 1'500 m² Verkaufsfläche. Stark störende Betriebe sind verboten.
Quelle: Art. 25a BO · Wert: 1500 m2
Wohnflächenanteil Kernzonen K3
In den Kernzonen K3 beträgt der Wohnflächenanteil bei nicht landwirtschaftlich genutzten Gebäuden mindestens 60 % der Gesamtnutzfläche.
Quelle: Art. 15 BO · Wert: 60 %
Gestaltung5
Kinderspielplätze bei Mehrfamilienhäusern
Bei Mehrfamilienhäusern mit Familienwohnungen ab 3 Zimmern sind Kinderspielplätze mit mindestens 15 % der für Wohnnutzung verfügbaren Gesamtnutzfläche herzurichten.
Quelle: Art. 37 BO · Wert: 15 %
Dachgestaltung, Dachaufbauten bei Flachdächern und Attikageschossen
Dacheinschnitte dürfen maximal ein Drittel der Fassadenlänge einnehmen. Dachaufbauten und Attikageschosse bei Flachdächern, die mehr als ein Drittel der Fassadenlänge überschreiten, müssen unter einer 45°-Ebene liegen.
Quelle: Art. 38b BO · Wert: 45 °
Gestaltungsanforderungen in Kernzonen
Bauten in Kernzonen müssen bezüglich Grösse, Kubatur, Fassadengliederung, Dachgestaltung sowie Farb- und Materialwahl der ortsbildprägenden Bebauung entsprechen. Offene Abstellplätze sind nur ortsbildkonform gestattet.
Quelle: Art. 8 BO
Abgrabungsverbot in Hanglagen W2a/W2b
In Hanglagen der Zonen W2a und W2b sind Abgrabungen grundsätzlich nicht zulässig. Ausgenommen sind Haus- und Kellerzugänge sowie Garagenzufahrten an talseitigen Fassaden.
Quelle: Art. 22 BO
Schutz bezeichneter Gebäude in Kernzonen
Im Kernzonenplan schraffierte Gebäude prägen das Ortsbild und müssen erhalten werden. Umbau oder Ersatz ist nur unter Wahrung der wesentlichen gestalterischen Elemente innerhalb des bestehenden Gebäudeprofils zulässig.
Quelle: Art. 5 BO
Lärmschutz1
Lärmschutz-Pegelwerte in der Zentrumszone Z4
In den bezeichneten Gebieten mit erhöhtem Lärmschutz der Z4 gelten für Wohnnutzung max. 60 dB(A) tags / 50 dB(A) nachts und für Gewerbenutzung max. 65 dB(A) tags / 55 dB(A) nachts.
Quelle: Art. 16b Abs. 5 BO · Wert: 60 dB(A)
Energie1
Begrünung und Solarenergieanlagen
Nicht überbaute Grundstücksteile sind zu begrünen. Sonnenenergieanlagen sind in allen Zonen zugelassen. Entlang von Siedlungsrändern und Gewässern sind standortgerechte Pflanzenarten zu verwenden.
Quelle: Art. 38a BO
Umwelt & Gewässer1
Aussichtsschutz
Von im Zonenplan bezeichneten Aussichtsschutzlagen darf die Aussicht weder durch Gebäude noch durch Mauern, Einfriedungen oder Pflanzungen beeinträchtigt werden. Massgebend sind die Ergänzungspläne.
Quelle: Art. 30 BO
Verfahren & Gebühren3
Gestaltungsplanpflicht
Für bestimmte Gebiete (Sonnenberg, Z4 Hochbord, Bahnhof Nord, Eingangstor Wangenstrasse) ist ein Gestaltungsplan obligatorisch. Dabei sind Lärmschutz, städtebauliche Qualität und Verkehr nachzuweisen.
Quelle: Art. 39a BO · Wert: 165 %
Mehrwertabgabe bei Auf- und Umzonungen
Bei Planungsvorteilen durch Auf- oder Umzonungen wird eine Mehrwertabgabe von 40 % des um Fr. 100'000 gekürzten Mehrwerts erhoben. Die Freifläche beträgt 1'600 m².
Quelle: Art. 40–41 BO · Wert: 40 %
Abbruchbewilligung in Kernzonen
Der Abbruch von Gebäuden in Kernzonen ist bewilligungspflichtig und nur gestattet, wenn die Baulücke das Ortsbild nicht nachteilig beeinflusst oder der Ersatzbau gesichert ist.
Quelle: Art. 10 BO
Steuern & Bevölkerung in Dübendorf
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Dübendorf
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Dübendorf
Gemeindeverwaltung Dübendorf
Website BauamtNützliche Links für Dübendorf
- Baureglement Dübendorf (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Dübendorf
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde Zürich
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Bauamt Dübendorf
Formulare, Kontakt und Online-Baugesuchsportal
- Wikipedia: Dübendorf
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Dübendorf
Wie hoch darf ich in Dübendorf bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Dübendorf hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Dübendorf festgelegt.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Dübendorf?
Der Steuerfuss in Dübendorf beträgt 96% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 30). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 73'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Dübendorf erreichbar?
Das nächste Zentrum von Dübendorf ist Wallisellen (12 Min. Auto, 18 Min. ÖV). Zürich ist in 19 Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Dübendorf?
Das Baureglement von Dübendorf ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=99. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Dübendorf?
Die Baubewilligung in Dübendorf wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Dübendorf und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Dübendorf (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=99). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).