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Baubewilligung in Dielsdorf (ZH)

Kanton Zürich·PLZ 8157·BFS 86·7'500 Einwohner

Bauvorschriften in Dielsdorf pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Dielsdorf extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
Gewerbe/Industrie5 m
Art. 31 BO

Weitere Bauvorschriften in Dielsdorf

Nutzung7

Zonenordnung Dielsdorf

Das Gemeindegebiet ist in verschiedene Bau-, Freihalte- und Erholungszonen eingeteilt. Es gibt Kern-, Zentrums-, Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und öffentliche Zonen.

Quelle: Art. 1 BO

Nutzweise Wohnzonen

Die Zonen W2, W2/3 und W3/4 dienen der Wohnnutzung, nicht störende Betriebe sind zulässig. In den Zonen WG2/3 und WG3/4 sind höchstens mässig störende Betriebe erlaubt.

Quelle: Art. 23 BO

Nutzweise Zentrumszonen Z3/Z4

In den Erdgeschossen entlang der Bahnhofs- und Wehntalerstrasse sind publikumsorientierte Nutzungen (Detailhandel, Dienstleistung, Gastgewerbe) vorgesehen. Im Bereich Z4 sind strassenseitige Wohnnutzungen im Erdgeschoss nicht zulässig.

Quelle: Art. 18 BO

Nutzweise Kernzone

In der Kernzone sind Wohnnutzungen sowie nicht und mässig störende Betriebe zulässig.

Quelle: Art. 4 BO

Nutzweise Industriezone

Die Industriezone dient Industrie und Gewerbe. Verkehrserzeugende Nutzungen (z.B. Detailhandel) über 500 m² sind nur in dafür ausgewiesenen Flächen zulässig.

Quelle: Art. 30 BO · Wert: 500 m²

Zone für öffentliche Bauten (OE)

In der Zone OE gelten die kantonalrechtlichen Messvorschriften. Gegenüber angrenzenden Grundstücken sind die Abstände der angrenzenden Zone einzuhalten. Im Burghof gelten die Vorschriften der Zone W2.

Quelle: Art. 32 / Art. 33 BO

Nutzweise Erholungszonen

In der Zone E1 sind sportbezogene Bauten zulässig. In der Zone E2 (Familiengärten) sind besondere Gebäude bis max. 8 m² Grundfläche bei min. 80 m² Grundstückfläche erlaubt. Die Zone E3 ist für Pferdesport mit Gestaltungsplanpflicht vorgesehen.

Quelle: Art. 34 BO · Wert: 8 m²

Gestaltung13

Dachform und -neigung Kernzone

In der Kernzone sind bei Hauptgebäuden nur Satteldächer mit beidseitig gleicher Neigung von 40° bis 50° zulässig. Das Dach muss allseitig vorspringen.

Quelle: Art. 9 BO · Wert: 40 °

Einordnung und Gestaltung Kernzone

Neubauten und Umbauten müssen sich durch Ausmasse, Form und Massstäblichkeit gut in die bestehende Bausubstanz einordnen und das Ortsbild wahren. Die Hauptfirstrichtung ist auf den Altbestand auszurichten.

Quelle: Art. 6 BO

Abgrabungen im Untergeschoss Wohnzonen

Im anrechenbaren Untergeschoss ist der Ausbau zu Wohn- und Arbeitsräumen möglich, wenn genügende Belichtung vom natürlichen Geländegefälle her gegeben ist. Abgrabungen sind nur in kleinem Umfang zulässig.

Quelle: Art. 29 BO

Fassadengestaltung Kernzone

In der Kernzone sind für Fassaden herkömmliche Materialien und Farben zu verwenden. Türen, Tore und Fensterläden müssen aus Holz sein. Fenster müssen stehend-rechteckig sein, Rollladen sind verboten.

Quelle: Art. 12 / Art. 13 BO

Bauweise Zentrumszonen

In den Zentrumszonen ist die geschlossene Bauweise zulässig. Die strassenseitige Fassade muss ein ausgeprägtes Sockelgeschoss aufweisen. Bei gewerblicher Nutzung kann die Gebäudehöhe auf max. 12.10 m (Z3) bzw. 15.40 m (Z4) angehoben werden.

Quelle: Art. 22 BO · Wert: 15.4 m

Dachform Zentrumszonen

In der Zone Z3 sind Satteldächer mit ortsüblicher Neigung vorgeschrieben. In der Zone Z4 sind Satteldächer und Flachdächer zulässig.

Quelle: Art. 21 BO

Dachform und -neigung Wohnzonen

In allen Wohnzonen sind Satteldächer und Flachdächer auf Hauptbauten zulässig. In der Zone W2 darf die Dachneigung 35° nicht überschreiten.

Quelle: Art. 27 BO · Wert: 35 °

Dachaufbauten, Dachfenster und Dacheinschnitte Kernzone

Dachaufbauten sind nur als Giebellukarnen, Schleppgauben oder Ochsenaugen im ersten Dachgeschoss zulässig. Dacheinschnitte sind verboten. Die Glasfläche pro Dachflächenfenster darf max. 0.50 m² betragen.

Quelle: Art. 11 BO · Wert: 0.5 m²

Bedachungsmaterial Kernzone

In der Kernzone sind für Dächer ausschliesslich Tonziegel in herkömmlicher Form und Farbe zu verwenden.

Quelle: Art. 10 BO

Spiel- und Ruheflächen bei Mehrfamilienhäusern

Bei Mehrfamilienhäusern mit 6 oder mehr Wohnungen sind Spielflächen von mindestens 20% der Bruttogeschossfläche anzulegen und dauerhaft zu unterhalten.

Quelle: Art. 51 BO · Wert: 20 %

Abgrabungen und Aufschüttungen

Schüttungen und Stützmauern müssen sich gut ins Gelände einpassen. Anböschungen sollen möglichst im Verhältnis 2:3 (Höhe:Breite) erfolgen. Höhere Stützbauwerke sind terrassiert zu erstellen.

Quelle: Art. 48 BO

Bauweise Wohnzonen

In allen Wohnzonen ist die geschlossene Bauweise zulässig.

Quelle: Art. 28 BO

Reklameanlagen Kernzone

In der Kernzone sind freistehende Reklamen, Fremd- und Leuchtreklamen vollständig unzulässig.

Quelle: Art. 15 BO

Energie1

Energieerzeugungsanlagen (Solar/PV)

Thermische Kollektoren und Photovoltaikanlagen sind gestattet, müssen aber eine befriedigende Gesamtwirkung im Sinne des PBG § 238 erreichen.

Quelle: Art. 52 BO

Parkplätze & Verkehr4

Normbedarf Autoabstellplätze

Pro 80 m² Bruttogeschossfläche, mindestens aber pro Wohnung, ist ein Parkplatz zu erstellen. Zusätzlich sind 10% der Parkplätze als Besucherplätze vorzusehen.

Quelle: Art. 53 BO · Wert: 80 m²

Reduktion Parkplätze im ÖV-Gebiet

Im Reduktionsgebiet (Zentrumszonen, Kernzone und Zonen mit ÖV-Güteklasse A-C) kann die Anzahl Parkplätze auf bis zu 70% des Normbedarfs reduziert werden.

Quelle: Art. 54 BO · Wert: 70 %

Obergrenze Autoabstellplätze

Im Reduktionsgebiet darf die Anzahl Parkplätze maximal 100% des Normbedarfs betragen. In der Kernzone kann die Erstellung oberirdischer Garagen aus Ortsbildschutzgründen verweigert werden.

Quelle: Art. 55 BO · Wert: 100 %

Abstellplätze Velos und Kinderwagen

Bei Mehrfamilienhäusern sind genügend grosse, gut zugängliche Abstellflächen in der Nähe des Hauseinganges für zweirädrige Fahrzeuge und Kinderwagen bereitzustellen. Die Anzahl richtet sich nach der VSS-Norm.

Quelle: Art. 50 BO

Umwelt & Gewässer1

Begrünung von Flachdächern

Bei Neubauten oder erheblichen Umbauten müssen nichtbegehbare Flachdächer ab 50 m² ökologisch begrünt werden, soweit dies technisch und wirtschaftlich möglich ist.

Quelle: Art. 49 BO · Wert: 50 m²

Verfahren & Gebühren2

Pflicht zum Gestaltungsplan

Für fünf im Zonenplan bezeichnete Gebiete (Wehntalerstrasse, Zentrumspark, Geerenstrasse, Zentrum Bahnhofstrasse, Schulstrasse) besteht eine Gestaltungsplanpflicht.

Quelle: Art. 37 BO

Zusätzliche Bewilligungspflicht Kernzone

In der Kernzone sind Abbrüche von Gebäuden, Umgestaltungen von Gärten und das Entfernen von Bäumen zusätzlich bewilligungspflichtig. Ein Abbruch darf nur bewilligt werden, wenn die Baulücke das Ortsbild nicht beeinträchtigt oder die Ersatzbaute gesichert ist.

Quelle: Art. 16 BO

Steuern & Bevölkerung in Dielsdorf

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss105%Kanton Ø 105.8% · Rang 61
Einwohner6'746Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 64'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Dielsdorf

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Regensdorf
13'22'
Rümlang
19'26'
Bülach
19'32'
Zürich
26'35'
Winterthur
43'57'
Luzern
63'114'

Umliegende Gemeinden

Regensberg
10'18'
Niederhasli
10'13'
Steinmaur
11'15'
Niederglatt
11'24'
Neerach
12'48'
Buchs (ZH)
12'35'

Zuständige Behörde in Dielsdorf

Gemeindeverwaltung Dielsdorf

Website Bauamt

Nützliche Links für Dielsdorf

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Dielsdorf

Wie hoch darf ich in Dielsdorf bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Dielsdorf hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Dielsdorf festgelegt.

Wie gross ist der Grenzabstand in Dielsdorf?

Der Mindestgrenzabstand in Dielsdorf variiert nach Zone: Gewerbe/Industrie: 5 m (Art. 31 BO). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Dielsdorf?

Der Steuerfuss in Dielsdorf beträgt 105% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 61). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 64'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Dielsdorf erreichbar?

Das nächste Zentrum von Dielsdorf ist Regensdorf (13 Min. Auto, 22 Min. ÖV). Zürich ist in 26 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Dielsdorf?

Das Baureglement von Dielsdorf ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=6832. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Dielsdorf?

Die Baubewilligung in Dielsdorf wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Keine Haftung

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Dielsdorf (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=6832). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).