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Baubewilligung in Bülach (ZH)

Kanton Zürich·PLZ 8180·BFS 53·23'000 Einwohner

Bauvorschriften in Bülach pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Bülach extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
W1

Weitere Bauvorschriften in Bülach

Nutzung14

Allgemeine Bestimmungen zur Nutzweise und Störungsgrad

Die zulässige Nutzweise richtet sich nach dem Störungsgrad des Betriebs: nicht störend (vergleichbar mit Wohnen), mässig störend (herkömmliche Gewerbebetriebe) oder stark störend (weitergehende Auswirkungen).

Quelle: Ziff. 12.1 BZO

Nutzweise Wohnzonen W 1.6 bis W 3.0

In den Wohnzonen W 1.6, W 1.9, W 2.2 und W 3.0 sind Wohnungen und nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zulässig. Der gewerbliche Anteil darf maximal ein Viertel der gesamten Geschossfläche betragen.

Quelle: Ziff. 4.1.2 BZO · Wert: 25 %

Nutzweise in den Kernzonen

In den Kernzonen sind neben Wohnungen auch Büros, Ateliers, Praxen, Läden, Restaurants, Hotels und höchstens mässig störende Betriebe zulässig. Die zonenspezifischen Wohnanteil-Bestimmungen bleiben vorbehalten.

Quelle: Ziff. 2.1.1 BZO

Nutzweise Wohn- und Gewerbezonen

In den Wohn- und Gewerbezonen sind Wohnungen und höchstens mässig störende Betriebe zulässig. In WG 2.2, WG 3.0A und WG 4.0 muss mindestens die Hälfte der Baumasse zu Wohnzwecken genutzt werden. Verkehrsintensive Einrichtungen sind nicht zulässig.

Quelle: Ziff. 5.1.2 BZO · Wert: 50 %

Nutzweise Zentrumszonen

In den Zentrumszonen sind Wohnungen (nur in Obergeschossen), Dienstleistungsbetriebe, Verwaltungen, Läden, Restaurants, Hotels und höchstens mässig störende Gewerbebetriebe zulässig. Verkehrsintensive Einrichtungen sind nicht zulässig.

Quelle: Ziff. 3.2 BZO

Nutzweise Wohnzone W 1.3

In der Wohnzone W 1.3 sind ausschliesslich Wohnungen und Arbeitsräume im Sinne von § 52 Abs. 1 PBG zulässig. Gewerbliche Nutzungen sind nicht erlaubt.

Quelle: Ziff. 4.2.1 BZO

Spiel- und Ruheflächen bei Mehrfamilienhäusern

Bei Bauten mit vier und mehr Wohnungen sind zusammenhängende Spiel- und Ruheflächen abseits vom Verkehr anzulegen. Pro 300 m³ Wohnbauvolumen sind mindestens 20 m² erforderlich.

Quelle: Ziff. 12.5 BZO · Wert: 20 m2

Wohnhygiene und Schattenwurf

Bei Überbauungen ausserhalb der Kern-, Zentrums- und Industriezonen, die von der Regelbauweise abweichen, dürfen Wohnräume bei Tagundnachtgleiche nicht länger als 2 Stunden im Schatten liegen. Dies gilt auch gegenüber Nachbargrundstücken.

Quelle: Ziff. 12.9 BZO · Wert: 2 Stunden

Wohnanteil Kernzone KB

In der Kernzone KB muss mindestens 25% der anrechenbaren Gesamtnutzfläche für Wohnzwecke genutzt werden.

Quelle: Ziff. 2.3.4 BZO · Wert: 25 %

Nutzweise Wohn- und Industriezone WI 6.0

In der WI 6.0 sind höchstens mässig störende Industrie-, Gewerbe-, Handels-, Unterhaltungs- und Dienstleistungsbetriebe sowie Wohnungen und Hotels zulässig. Mindestens vier Fünftel des Bauvolumens sind dauernd gewerblich zu nutzen.

Quelle: Ziff. 5.2.2 BZO · Wert: 80 %

Wohnanteil Zentrumszonen ZA und ZB

In den Zentrumszonen ZA und ZB muss mindestens 20% der anrechenbaren Gesamtnutzfläche für Wohnzwecke genutzt werden.

Quelle: Ziff. 3.3 BZO · Wert: 20 %

Wohnanteil Kernzone KC

In der Kernzone KC muss mindestens 20% der anrechenbaren Gesamtnutzfläche für Wohnzwecke genutzt werden.

Quelle: Ziff. 2.4.5 BZO · Wert: 20 %

Wohnanteil Kernzone KA

In der Kernzone KA muss mindestens 25% der anrechenbaren Gesamtnutzfläche für Wohnzwecke genutzt werden.

Quelle: Ziff. 2.2.7 BZO · Wert: 25 %

Ausbau des Untergeschosses in Wohnzonen

Das mehrheitlich im gewachsenen Terrain liegende Untergeschoss darf bis zu einem Viertel des darüberliegenden Vollgeschosses als Aufenthaltsraum ausgebaut werden.

Quelle: Ziff. 4.1.3 BZO · Wert: 25 %

Gestaltung7

Terrainveränderungen

In Wohnzonen darf das gewachsene Terrain um höchstens 1.50 m abgegraben und um höchstens 1.50 m aufgefüllt werden. In Industrie- und Gewerbezonen sind Abgrabungen bis 3.00 m zulässig.

Quelle: Ziff. 12.6 BZO · Wert: 1.5 m

Dachgestaltung Wohnzone W 1.3

In der Wohnzone W 1.3 sind nur Satteldächer mit beidseitig gleicher Neigung von 30° bis 40° sowie Flachdächer zulässig. Bei Satteldächern muss der Dachvorsprung allseitig mindestens 30 cm betragen.

Quelle: Ziff. 4.2.2 BZO · Wert: 30 cm

Freilegung von Untergeschossen

Über dem gestalteten Terrain dürfen maximal 50% der Aussenwandfläche des Untergeschosses sichtbar sein. Darunterliegende Untergeschosse dürfen nicht in Erscheinung treten.

Quelle: Ziff. 12.7 BZO · Wert: 50 %

Gestaltungsanforderungen in den Kernzonen

In den Kernzonen werden hohe ästhetische Anforderungen an Bauten, Anlagen und Umschwung gestellt. Materialwahl und Farbe müssen auf die Umgebung abgestimmt sein, Reklamen dürfen den Charakter nicht beeinträchtigen.

Quelle: Ziff. 2.1.5 BZO

Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Dachflächenfenster Kernzone KA

In der Kernzone KA sind Dachaufbauten nur im ersten Dachgeschoss als Schleppgauben oder Giebellukarnen zulässig. Dacheinschnitte dürfen maximal 5% und Dachflächenfenster (max. 0.30 m² Glasfläche) maximal 3% der Dachaufrissfläche betragen.

Quelle: Ziff. 2.2.10 BZO · Wert: 0.3 m2

Dachform und Dachvorsprünge in der Kernzone KA

In der Kernzone KA müssen Dachform und Dachneigung mit benachbarten Altbauten übereinstimmen. Dachvorsprünge müssen traufseitig mindestens 80 cm und giebelseitig mindestens 30 cm betragen.

Quelle: Ziff. 2.2.8 BZO · Wert: 80 cm

Dacheindeckung Kernzone KA

In der Kernzone KA sind die Dächer in der Regel mit Biberschwanzziegeln zu decken. Sichtbare Solaranlagen sind nicht gestattet.

Quelle: Ziff. 2.2.9 BZO

Lärmschutz3

Lärmempfindlichkeitsstufen der Bauzonen

Jeder Bauzone ist eine Lärmempfindlichkeitsstufe (ES II bis IV) zugewiesen, die bestimmt, wie viel Lärm in der Zone zulässig ist. Wohnzonen haben ES II, Kern- und Zentrumszonen ES III, Industriezonen I 8.0B und IC haben ES IV.

Quelle: Ziff. 1.1.1 BZO

Lärmschutz Gewerbezone G 3.0 (Gebiet Furt)

Im nordöstlichen Teil der Gewerbezone G 3.0 im Gebiet «Furt» sind planerische, gestalterische oder bauliche Massnahmen zur Einhaltung der Planungswerte nach der Lärmschutzverordnung zu ergreifen.

Quelle: Ziff. 6.6 BZO

Lärmschutz Kernzone KW (Eschenmosen)

Im nördlichen Teil der Weilerkernzone Eschenmosen dürfen Lüftungsfenster lärmempfindlicher Räume bei bestimmten Häusern nicht zur Winterthurerstrasse ausgerichtet werden.

Quelle: Ziff. 2.5.9 BZO

Energie3

Wärmeerzeugung nach Energieplan

Bei grösseren Bauvorhaben hat sich die Wärmeerzeugung in der Regel nach den Festlegungen im kommunalen Energieplan zu richten.

Quelle: Ziff. 12.4 BZO

Energiestandard bei Arealüberbauungen

Bei Arealüberbauungen muss hinsichtlich des Wärmebedarfs mindestens der Minergie®-Standard oder ein gleichwertiger Standard eingehalten werden.

Quelle: Ziff. 13.2 BZO

Energiegewinnung Kernzone KW

Alternative Energiegewinnungsanlagen sind in der Kernzone KW gestattet, sofern sie sich besonders gut in die Dach-, Fassaden- und Umgebungsgestaltung integrieren.

Quelle: Ziff. 2.5.8 BZO

Parkplätze & Verkehr2

Abstellflächen für Kinderwagen und Zweiräder

Bei Neubauten, wesentlichen Umbauten und Zweckänderungen sind genügend grosse, leicht zugängliche und witterungsgeschützte Abstellräume für Zweiräder und Kinderwagen herzurichten. Der Zugang darf nicht über eine Treppe oder steile Rampe führen.

Quelle: Ziff. 12.3 BZO

Fahrzeugabstellplätze Kernzone KW

In der Kernzone KW gilt für die Bemessung der Parkplätze die Güteklasse 3 der Parkplatzverordnung. Abstellplätze sind in der Regel im Gebäude anzuordnen.

Quelle: Ziff. 2.5.7 BZO

Verfahren & Gebühren1

Mehrwertausgleich bei Auf- und Umzonungen

Bei Planungsvorteilen durch Auf- oder Umzonungen wird eine Mehrwertabgabe von 30% des um Fr. 100'000 gekürzten Mehrwerts erhoben. Die Freifläche beträgt 1'200 m².

Quelle: Ziff. 14.1–14.2 BZO · Wert: 30 %

Steuern & Bevölkerung in Bülach

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss114%Kanton Ø 105.8% · Rang 113
Einwohner24'559Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 64'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Bülach

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Kloten
16'36'
Opfikon
17'31'
Rümlang
20'35'
Zürich
26'42'
Winterthur
34'46'
Kreuzlingen
55'105'

Umliegende Gemeinden

Bachenbülach
9'19'
Hochfelden
10'21'
Höri
11'27'
Winkel
13'27'
Oberglatt
15'31'
Rorbas
15'55'

Zuständige Behörde in Bülach

Gemeindeverwaltung Bülach

Website Bauamt

Nützliche Links für Bülach

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Bülach

Wie hoch darf ich in Bülach bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Bülach hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Bülach festgelegt.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Bülach?

Der Steuerfuss in Bülach beträgt 114% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 113). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 64'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Bülach erreichbar?

Das nächste Zentrum von Bülach ist Kloten (16 Min. Auto, 36 Min. ÖV). Zürich ist in 26 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Bülach?

Das Baureglement von Bülach ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=6576. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Bülach?

Die Baubewilligung in Bülach wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Keine Haftung

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Bülach (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=6576). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).