Baubewilligung in Bülach (ZH)
Bauvorschriften in Bülach pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Bülach extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| W1 | — | — | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Bülach
Nutzung14
Allgemeine Bestimmungen zur Nutzweise und Störungsgrad
Die zulässige Nutzweise richtet sich nach dem Störungsgrad des Betriebs: nicht störend (vergleichbar mit Wohnen), mässig störend (herkömmliche Gewerbebetriebe) oder stark störend (weitergehende Auswirkungen).
Quelle: Ziff. 12.1 BZO
Nutzweise Wohnzonen W 1.6 bis W 3.0
In den Wohnzonen W 1.6, W 1.9, W 2.2 und W 3.0 sind Wohnungen und nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zulässig. Der gewerbliche Anteil darf maximal ein Viertel der gesamten Geschossfläche betragen.
Quelle: Ziff. 4.1.2 BZO · Wert: 25 %
Nutzweise in den Kernzonen
In den Kernzonen sind neben Wohnungen auch Büros, Ateliers, Praxen, Läden, Restaurants, Hotels und höchstens mässig störende Betriebe zulässig. Die zonenspezifischen Wohnanteil-Bestimmungen bleiben vorbehalten.
Quelle: Ziff. 2.1.1 BZO
Nutzweise Wohn- und Gewerbezonen
In den Wohn- und Gewerbezonen sind Wohnungen und höchstens mässig störende Betriebe zulässig. In WG 2.2, WG 3.0A und WG 4.0 muss mindestens die Hälfte der Baumasse zu Wohnzwecken genutzt werden. Verkehrsintensive Einrichtungen sind nicht zulässig.
Quelle: Ziff. 5.1.2 BZO · Wert: 50 %
Nutzweise Zentrumszonen
In den Zentrumszonen sind Wohnungen (nur in Obergeschossen), Dienstleistungsbetriebe, Verwaltungen, Läden, Restaurants, Hotels und höchstens mässig störende Gewerbebetriebe zulässig. Verkehrsintensive Einrichtungen sind nicht zulässig.
Quelle: Ziff. 3.2 BZO
Nutzweise Wohnzone W 1.3
In der Wohnzone W 1.3 sind ausschliesslich Wohnungen und Arbeitsräume im Sinne von § 52 Abs. 1 PBG zulässig. Gewerbliche Nutzungen sind nicht erlaubt.
Quelle: Ziff. 4.2.1 BZO
Spiel- und Ruheflächen bei Mehrfamilienhäusern
Bei Bauten mit vier und mehr Wohnungen sind zusammenhängende Spiel- und Ruheflächen abseits vom Verkehr anzulegen. Pro 300 m³ Wohnbauvolumen sind mindestens 20 m² erforderlich.
Quelle: Ziff. 12.5 BZO · Wert: 20 m2
Wohnhygiene und Schattenwurf
Bei Überbauungen ausserhalb der Kern-, Zentrums- und Industriezonen, die von der Regelbauweise abweichen, dürfen Wohnräume bei Tagundnachtgleiche nicht länger als 2 Stunden im Schatten liegen. Dies gilt auch gegenüber Nachbargrundstücken.
Quelle: Ziff. 12.9 BZO · Wert: 2 Stunden
Wohnanteil Kernzone KB
In der Kernzone KB muss mindestens 25% der anrechenbaren Gesamtnutzfläche für Wohnzwecke genutzt werden.
Quelle: Ziff. 2.3.4 BZO · Wert: 25 %
Nutzweise Wohn- und Industriezone WI 6.0
In der WI 6.0 sind höchstens mässig störende Industrie-, Gewerbe-, Handels-, Unterhaltungs- und Dienstleistungsbetriebe sowie Wohnungen und Hotels zulässig. Mindestens vier Fünftel des Bauvolumens sind dauernd gewerblich zu nutzen.
Quelle: Ziff. 5.2.2 BZO · Wert: 80 %
Wohnanteil Zentrumszonen ZA und ZB
In den Zentrumszonen ZA und ZB muss mindestens 20% der anrechenbaren Gesamtnutzfläche für Wohnzwecke genutzt werden.
Quelle: Ziff. 3.3 BZO · Wert: 20 %
Wohnanteil Kernzone KC
In der Kernzone KC muss mindestens 20% der anrechenbaren Gesamtnutzfläche für Wohnzwecke genutzt werden.
Quelle: Ziff. 2.4.5 BZO · Wert: 20 %
Wohnanteil Kernzone KA
In der Kernzone KA muss mindestens 25% der anrechenbaren Gesamtnutzfläche für Wohnzwecke genutzt werden.
Quelle: Ziff. 2.2.7 BZO · Wert: 25 %
Ausbau des Untergeschosses in Wohnzonen
Das mehrheitlich im gewachsenen Terrain liegende Untergeschoss darf bis zu einem Viertel des darüberliegenden Vollgeschosses als Aufenthaltsraum ausgebaut werden.
Quelle: Ziff. 4.1.3 BZO · Wert: 25 %
Gestaltung7
Terrainveränderungen
In Wohnzonen darf das gewachsene Terrain um höchstens 1.50 m abgegraben und um höchstens 1.50 m aufgefüllt werden. In Industrie- und Gewerbezonen sind Abgrabungen bis 3.00 m zulässig.
Quelle: Ziff. 12.6 BZO · Wert: 1.5 m
Dachgestaltung Wohnzone W 1.3
In der Wohnzone W 1.3 sind nur Satteldächer mit beidseitig gleicher Neigung von 30° bis 40° sowie Flachdächer zulässig. Bei Satteldächern muss der Dachvorsprung allseitig mindestens 30 cm betragen.
Quelle: Ziff. 4.2.2 BZO · Wert: 30 cm
Freilegung von Untergeschossen
Über dem gestalteten Terrain dürfen maximal 50% der Aussenwandfläche des Untergeschosses sichtbar sein. Darunterliegende Untergeschosse dürfen nicht in Erscheinung treten.
Quelle: Ziff. 12.7 BZO · Wert: 50 %
Gestaltungsanforderungen in den Kernzonen
In den Kernzonen werden hohe ästhetische Anforderungen an Bauten, Anlagen und Umschwung gestellt. Materialwahl und Farbe müssen auf die Umgebung abgestimmt sein, Reklamen dürfen den Charakter nicht beeinträchtigen.
Quelle: Ziff. 2.1.5 BZO
Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Dachflächenfenster Kernzone KA
In der Kernzone KA sind Dachaufbauten nur im ersten Dachgeschoss als Schleppgauben oder Giebellukarnen zulässig. Dacheinschnitte dürfen maximal 5% und Dachflächenfenster (max. 0.30 m² Glasfläche) maximal 3% der Dachaufrissfläche betragen.
Quelle: Ziff. 2.2.10 BZO · Wert: 0.3 m2
Dachform und Dachvorsprünge in der Kernzone KA
In der Kernzone KA müssen Dachform und Dachneigung mit benachbarten Altbauten übereinstimmen. Dachvorsprünge müssen traufseitig mindestens 80 cm und giebelseitig mindestens 30 cm betragen.
Quelle: Ziff. 2.2.8 BZO · Wert: 80 cm
Dacheindeckung Kernzone KA
In der Kernzone KA sind die Dächer in der Regel mit Biberschwanzziegeln zu decken. Sichtbare Solaranlagen sind nicht gestattet.
Quelle: Ziff. 2.2.9 BZO
Lärmschutz3
Lärmempfindlichkeitsstufen der Bauzonen
Jeder Bauzone ist eine Lärmempfindlichkeitsstufe (ES II bis IV) zugewiesen, die bestimmt, wie viel Lärm in der Zone zulässig ist. Wohnzonen haben ES II, Kern- und Zentrumszonen ES III, Industriezonen I 8.0B und IC haben ES IV.
Quelle: Ziff. 1.1.1 BZO
Lärmschutz Gewerbezone G 3.0 (Gebiet Furt)
Im nordöstlichen Teil der Gewerbezone G 3.0 im Gebiet «Furt» sind planerische, gestalterische oder bauliche Massnahmen zur Einhaltung der Planungswerte nach der Lärmschutzverordnung zu ergreifen.
Quelle: Ziff. 6.6 BZO
Lärmschutz Kernzone KW (Eschenmosen)
Im nördlichen Teil der Weilerkernzone Eschenmosen dürfen Lüftungsfenster lärmempfindlicher Räume bei bestimmten Häusern nicht zur Winterthurerstrasse ausgerichtet werden.
Quelle: Ziff. 2.5.9 BZO
Energie3
Wärmeerzeugung nach Energieplan
Bei grösseren Bauvorhaben hat sich die Wärmeerzeugung in der Regel nach den Festlegungen im kommunalen Energieplan zu richten.
Quelle: Ziff. 12.4 BZO
Energiestandard bei Arealüberbauungen
Bei Arealüberbauungen muss hinsichtlich des Wärmebedarfs mindestens der Minergie®-Standard oder ein gleichwertiger Standard eingehalten werden.
Quelle: Ziff. 13.2 BZO
Energiegewinnung Kernzone KW
Alternative Energiegewinnungsanlagen sind in der Kernzone KW gestattet, sofern sie sich besonders gut in die Dach-, Fassaden- und Umgebungsgestaltung integrieren.
Quelle: Ziff. 2.5.8 BZO
Parkplätze & Verkehr2
Abstellflächen für Kinderwagen und Zweiräder
Bei Neubauten, wesentlichen Umbauten und Zweckänderungen sind genügend grosse, leicht zugängliche und witterungsgeschützte Abstellräume für Zweiräder und Kinderwagen herzurichten. Der Zugang darf nicht über eine Treppe oder steile Rampe führen.
Quelle: Ziff. 12.3 BZO
Fahrzeugabstellplätze Kernzone KW
In der Kernzone KW gilt für die Bemessung der Parkplätze die Güteklasse 3 der Parkplatzverordnung. Abstellplätze sind in der Regel im Gebäude anzuordnen.
Quelle: Ziff. 2.5.7 BZO
Verfahren & Gebühren1
Mehrwertausgleich bei Auf- und Umzonungen
Bei Planungsvorteilen durch Auf- oder Umzonungen wird eine Mehrwertabgabe von 30% des um Fr. 100'000 gekürzten Mehrwerts erhoben. Die Freifläche beträgt 1'200 m².
Quelle: Ziff. 14.1–14.2 BZO · Wert: 30 %
Steuern & Bevölkerung in Bülach
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Bülach
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Bülach
Gemeindeverwaltung Bülach
Website BauamtNützliche Links für Bülach
- Baureglement Bülach (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Bülach
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde Zürich
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Bauamt Bülach
Formulare, Kontakt und Online-Baugesuchsportal
- Wikipedia: Bülach
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Bülach
Wie hoch darf ich in Bülach bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Bülach hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Bülach festgelegt.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Bülach?
Der Steuerfuss in Bülach beträgt 114% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 113). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 64'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Bülach erreichbar?
Das nächste Zentrum von Bülach ist Kloten (16 Min. Auto, 36 Min. ÖV). Zürich ist in 26 Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Bülach?
Das Baureglement von Bülach ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=6576. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Bülach?
Die Baubewilligung in Bülach wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Bülach und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Bülach (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=6576). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).