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Baubewilligung in Bubendorf ()

Kanton ·PLZ 4410·BFS 2823

Bauvorschriften in Bubendorf pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Bubendorf extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
W110 m
Zonentabelle Art. 3 ZRS
28 %
Art. 4.1.4 ZRS / Zonentabelle Art. 3
W210.5 m
Zonentabelle Art. 3 ZRS
25 %
Zonentabelle Art. 3 ZRS
Gewerbe/Industrie20 m
Zonentabelle Art. 3 ZRS
In den Gewerbezonen G1, G2 und G3 gibt es keine Beschränkung der Bebauungsziffer
Zonentabelle Art. 3 ZRS

Weitere Bauvorschriften in Bubendorf

Nutzung8

Nutzungsart Gewerbezone G1, G2, G3

Gewerbezonen sind für mässig störende Betriebe (Werkhöfe, Werkstätten, Lagerhäuser, Fabriken) vorgesehen. Wohnungen sind nur für Betriebsinhaber und betriebseigenes Personal zulässig.

Quelle: Art. 5.3.1 ZRS

Nutzungsart Kernzone K2

In der Kernzone sind Wohnnutzung sowie mässig störende Betriebe (z.B. Gaststätten, kleine Handwerksbetriebe) zugelassen.

Quelle: Art. 5.1.1 ZRS

Nutzungsart Wohnzone W1, W2, W2a

Wohnzonen sind primär dem Wohnen vorbehalten. Zugelassen sind auch nicht störende Betriebe wie kleine emissionsarme Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe.

Quelle: Art. 5.2.1 ZRS

Nutzungsart Wohn- und Geschäftszone WG2

In der Wohn-/Geschäftszone sind Wohnen und wenig störende Betriebe (Läden, Büros, Gaststätten, kleine Handwerksbetriebe) zugelassen. In bestimmten Teilgebieten auch mässig störende Betriebe.

Quelle: Art. 5.2.2 ZRS

Maximale Wohnungsanzahl Wohnzone W2a

In der Wohnzone W2a sind maximal 12 Wohnungen pro Bauparzelle zulässig.

Quelle: Zonentabelle Art. 3 ZRS · Wert: 12 Wohnungen

Bestandesgarantie für frühere Bauten

Rechtmässig erstellte, aber zonenfremd gewordene Bauten dürfen erhalten, angemessen erweitert oder umgebaut werden, sofern die Einwirkungen auf die Nachbarschaft gleich bleiben oder reduziert werden.

Quelle: Art. 6.3 ZRS

Lagerplätze in Wohn- und Kernzone verboten

In der Kernzone, Wohnzone und Wohn-/Geschäftszone sind offene Lager- und Abstellplätze für nicht dem Wohnzweck dienende Materialien (z.B. Autowracks, Baumaterialien) verboten.

Quelle: Art. 4.3.2 ZRS

ÖW-Zone Heim für Körperbehinderte – Bauvorschriften

Für die ÖW-Zone Heim für Körperbehinderte gelten spezifische Masse: Bebauungsziffer max. 40%, Gebäudehöhe max. 12 m, Fassadenhöhe max. 9 m, Gebäudelänge max. 36 m. An der Nordostseite gilt ein Grenzabstand von mindestens 8 m.

Quelle: Art. 5.4.2 ZRS · Wert: 8 m

Gestaltung10

Dachform Kernzone K2 – Satteldach Pflicht

In der Kernzone K2 sind ausschliesslich Satteldächer mit einer Mindestneigung von 40° zugelassen. Für eingeschossige Nebenbauten sind auch abgeschleppte Pultdächer (mind. 25°) erlaubt.

Quelle: Art. 4.2.6 Abs. 1 ZRS / Zonentabelle Art. 3 · Wert: 40 °

Gestaltungsanforderungen Kernzone

In der Kernzone gelten erhöhte Anforderungen an die architektonische Gestaltung. Bauten müssen sich ins Ortsbild einfügen und auf geschützte Objekte Rücksicht nehmen.

Quelle: Art. 5.1.2 ZRS

Dachform Wohnzone W2a – Flachdach über Attika

In der Wohnzone W2a ist für Hauptbauten ausschliesslich ein Flachdach über Attika vorgeschrieben.

Quelle: Zonentabelle Art. 3 ZRS

Dachform Wohnzonen und WG-Zone – freie Wahl

In den Wohn- und Wohn-/Geschäftszonen ist die Dachform frei. Nicht als Terrasse genutzte Flachdächer müssen begrünt werden.

Quelle: Art. 4.2.6 Abs. 2 ZRS

Erhaltenswerte Bauten in der Kernzone

Erhaltenswerte Bauten sollen soweit möglich erhalten werden. Bei Ersatzneubauten sind Lage, Volumen, Geschosszahl und Firstrichtung des Originals richtungsweisend.

Quelle: Art. 5.1.6 ZRS

Dachgestaltung und Dachaufbauten Kernzone

In der Kernzone dürfen Dachaufbauten zusammen maximal die halbe Dachlänge einnehmen. Für Lukarnen, Gauben und Dachflächenfenster gelten spezifische Maximalmasse.

Quelle: Art. 5.1.10 ZRS · Wert: 30 %

Dachaufbauten und Dacheinschnitte Wohnzone

In Wohn- und Wohn-/Geschäftszonen dürfen Dachaufbauten zusammen maximal die halbe Dachlänge einnehmen. Die maximale Fronthöhe beträgt 1.6 m.

Quelle: Art. 5.2.3 ZRS · Wert: 1.6 m

Geländeveränderungen – maximale Abgrabung/Aufschüttung

Abgrabungen und Aufschüttungen in der Umgebung dürfen gegenüber dem gewachsenen Terrain maximal 2.5 m betragen. In Gewerbe- und Industriezonen gibt es keine Einschränkung.

Quelle: Art. 4.3.1 ZRS · Wert: 2.5 m

Abgrabungen am Gebäude

Abgrabungen am Gebäude sind bis 1.50 m Höhe und bis zu einem Drittel des Gebäudeumfangs zulässig. Für Garagen und Eingänge sind tiefere Abgrabungen bis 8 m Kronenbreite erlaubt.

Quelle: Art. 4.2.8 ZRS · Wert: 1.5 m

Geschützte Bauten in der Kernzone

Geschützte Bauten in der Kernzone dürfen nicht abgebrochen werden. Bauliche Massnahmen sind nur unter Wahrung der schutzwürdigen Substanz im Sinne des Originals zulässig.

Quelle: Art. 5.1.5 ZRS

Lärmschutz1

Lärm-Empfindlichkeitsstufen

Die Lärm-Empfindlichkeitsstufen legen die zulässigen Lärmbelastungsgrenzwerte gemäss Bundesrecht fest und sind im Zonenplan eingetragen.

Quelle: Art. 4.5 ZRS

Parkplätze & Verkehr2

Parkierung – Mindestanzahl Abstellplätze

Die Mindestanzahl Parkplätze für Autos und Velos richtet sich nach Anhang 2 der kantonalen Bauverordnung. Offene Abstellplätze sollen möglichst wasserdurchlässig gestaltet werden.

Quelle: Art. 4.7 ZRS

Parkplätze an der Grüngenstrasse – Nutzungsbeschränkung

Südwestlich der Grüngenstrasse darf ein 6 m breiter Streifen der Gewerbezone nur für PW-Parkplätze genutzt werden. LKW-Parkplätze und Lager sind verboten.

Quelle: Art. 5.3.4 ZRS · Wert: 6 m

Umwelt & Gewässer3

Uferschutzzone – Bauverbot

In Uferschutzzonen sind Bauten, Terrainveränderungen und Lagerplätze verboten. Die Zonen dienen dem Schutz von Pflanzen und Tieren als Lebensraum.

Quelle: Art. 5.5 ZRS

Grünzone – Überbauungsverbot

Die Grünzone darf weder überbaut noch versiegelt werden und ist naturnah zu gestalten. Sie dient dem Ortsbildschutz und dem ökologischen Ausgleich.

Quelle: Art. 5.6 ZRS

Schutzbepflanzung an Gewerbezone

Im Randgebiet zwischen Gewerbezone und angrenzender Wohnzone ist eine naturnahe Schutzbepflanzung im Sinne des ökologischen Ausgleichs vorgeschrieben.

Quelle: Art. 5.3.3 ZRS

Verfahren & Gebühren2

Quartierplanung – vereinfachtes Verfahren

Quartierpläne können im vereinfachten Verfahren durch den Gemeinderat erlassen werden, wenn bestimmte Bedingungen (Nutzungsart, Bebauungsziffer, Lärmschutz, naturnahe Gestaltung) eingehalten werden.

Quelle: Art. 4.6 Abs. 3 ZRS

Archäologische Schutzzone – Meldepflicht

In archäologischen Schutzzonen muss vor jeglichen Grabarbeiten die Abteilung Archäologie des Amtes für Kultur informiert werden.

Quelle: Art. 5.7 ZRS

Steuern & Bevölkerung in Bubendorf

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss60%Kanton Ø 59.1% · Rang 44
Einwohner4'573Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 65'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Bubendorf

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Liestal
14'19'
Pratteln
22'38'
Rheinfelden
25'60'
Basel
31'48'
Luzern
66'93'
Biel/Bienne
67'103'

Umliegende Gemeinden

Ramlinsburg
9'31'
Ziefen
10'20'
Seltisberg
11'37'
Lampenberg
11'26'
Hölstein
13'28'
Lausen
13'28'

Zuständige Behörde in Bubendorf

Nützliche Links für Bubendorf

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Bubendorf

Wie hoch darf ich in Bubendorf bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Bubendorf hängt von der Wohnzone ab: W1: 10 m (Zonentabelle Art. 3 ZRS), W2: 10.5 m (Zonentabelle Art. 3 ZRS), Gewerbe/Industrie: 20 m (Zonentabelle Art. 3 ZRS). Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Bubendorf festgelegt.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Bubendorf?

Der Steuerfuss in Bubendorf beträgt 60% (kantonaler Durchschnitt: 59.1%, Rang 44). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 65'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Bubendorf erreichbar?

Das nächste Zentrum von Bubendorf ist Liestal (14 Min. Auto, 19 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Bubendorf?

Das Baureglement von Bubendorf ist als PDF verfügbar unter: https://oereblex.bl.ch/api/attachments/17614. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Bubendorf?

Die Baubewilligung in Bubendorf wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

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Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Bubendorf und des Kantons .

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Bubendorf (https://oereblex.bl.ch/api/attachments/17614). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).