Baubewilligung in Bubendorf ()
Bauvorschriften in Bubendorf pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Bubendorf extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| W1 | 10 m Zonentabelle Art. 3 ZRS | — | 28 % Art. 4.1.4 ZRS / Zonentabelle Art. 3 | — |
| W2 | 10.5 m Zonentabelle Art. 3 ZRS | — | 25 % Zonentabelle Art. 3 ZRS | — |
| Gewerbe/Industrie | 20 m Zonentabelle Art. 3 ZRS | — | In den Gewerbezonen G1, G2 und G3 gibt es keine Beschränkung der Bebauungsziffer Zonentabelle Art. 3 ZRS | — |
Weitere Bauvorschriften in Bubendorf
Nutzung8
Nutzungsart Gewerbezone G1, G2, G3
Gewerbezonen sind für mässig störende Betriebe (Werkhöfe, Werkstätten, Lagerhäuser, Fabriken) vorgesehen. Wohnungen sind nur für Betriebsinhaber und betriebseigenes Personal zulässig.
Quelle: Art. 5.3.1 ZRS
Nutzungsart Kernzone K2
In der Kernzone sind Wohnnutzung sowie mässig störende Betriebe (z.B. Gaststätten, kleine Handwerksbetriebe) zugelassen.
Quelle: Art. 5.1.1 ZRS
Nutzungsart Wohnzone W1, W2, W2a
Wohnzonen sind primär dem Wohnen vorbehalten. Zugelassen sind auch nicht störende Betriebe wie kleine emissionsarme Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe.
Quelle: Art. 5.2.1 ZRS
Nutzungsart Wohn- und Geschäftszone WG2
In der Wohn-/Geschäftszone sind Wohnen und wenig störende Betriebe (Läden, Büros, Gaststätten, kleine Handwerksbetriebe) zugelassen. In bestimmten Teilgebieten auch mässig störende Betriebe.
Quelle: Art. 5.2.2 ZRS
Maximale Wohnungsanzahl Wohnzone W2a
In der Wohnzone W2a sind maximal 12 Wohnungen pro Bauparzelle zulässig.
Quelle: Zonentabelle Art. 3 ZRS · Wert: 12 Wohnungen
Bestandesgarantie für frühere Bauten
Rechtmässig erstellte, aber zonenfremd gewordene Bauten dürfen erhalten, angemessen erweitert oder umgebaut werden, sofern die Einwirkungen auf die Nachbarschaft gleich bleiben oder reduziert werden.
Quelle: Art. 6.3 ZRS
Lagerplätze in Wohn- und Kernzone verboten
In der Kernzone, Wohnzone und Wohn-/Geschäftszone sind offene Lager- und Abstellplätze für nicht dem Wohnzweck dienende Materialien (z.B. Autowracks, Baumaterialien) verboten.
Quelle: Art. 4.3.2 ZRS
ÖW-Zone Heim für Körperbehinderte – Bauvorschriften
Für die ÖW-Zone Heim für Körperbehinderte gelten spezifische Masse: Bebauungsziffer max. 40%, Gebäudehöhe max. 12 m, Fassadenhöhe max. 9 m, Gebäudelänge max. 36 m. An der Nordostseite gilt ein Grenzabstand von mindestens 8 m.
Quelle: Art. 5.4.2 ZRS · Wert: 8 m
Gestaltung10
Dachform Kernzone K2 – Satteldach Pflicht
In der Kernzone K2 sind ausschliesslich Satteldächer mit einer Mindestneigung von 40° zugelassen. Für eingeschossige Nebenbauten sind auch abgeschleppte Pultdächer (mind. 25°) erlaubt.
Quelle: Art. 4.2.6 Abs. 1 ZRS / Zonentabelle Art. 3 · Wert: 40 °
Gestaltungsanforderungen Kernzone
In der Kernzone gelten erhöhte Anforderungen an die architektonische Gestaltung. Bauten müssen sich ins Ortsbild einfügen und auf geschützte Objekte Rücksicht nehmen.
Quelle: Art. 5.1.2 ZRS
Dachform Wohnzone W2a – Flachdach über Attika
In der Wohnzone W2a ist für Hauptbauten ausschliesslich ein Flachdach über Attika vorgeschrieben.
Quelle: Zonentabelle Art. 3 ZRS
Dachform Wohnzonen und WG-Zone – freie Wahl
In den Wohn- und Wohn-/Geschäftszonen ist die Dachform frei. Nicht als Terrasse genutzte Flachdächer müssen begrünt werden.
Quelle: Art. 4.2.6 Abs. 2 ZRS
Erhaltenswerte Bauten in der Kernzone
Erhaltenswerte Bauten sollen soweit möglich erhalten werden. Bei Ersatzneubauten sind Lage, Volumen, Geschosszahl und Firstrichtung des Originals richtungsweisend.
Quelle: Art. 5.1.6 ZRS
Dachgestaltung und Dachaufbauten Kernzone
In der Kernzone dürfen Dachaufbauten zusammen maximal die halbe Dachlänge einnehmen. Für Lukarnen, Gauben und Dachflächenfenster gelten spezifische Maximalmasse.
Quelle: Art. 5.1.10 ZRS · Wert: 30 %
Dachaufbauten und Dacheinschnitte Wohnzone
In Wohn- und Wohn-/Geschäftszonen dürfen Dachaufbauten zusammen maximal die halbe Dachlänge einnehmen. Die maximale Fronthöhe beträgt 1.6 m.
Quelle: Art. 5.2.3 ZRS · Wert: 1.6 m
Geländeveränderungen – maximale Abgrabung/Aufschüttung
Abgrabungen und Aufschüttungen in der Umgebung dürfen gegenüber dem gewachsenen Terrain maximal 2.5 m betragen. In Gewerbe- und Industriezonen gibt es keine Einschränkung.
Quelle: Art. 4.3.1 ZRS · Wert: 2.5 m
Abgrabungen am Gebäude
Abgrabungen am Gebäude sind bis 1.50 m Höhe und bis zu einem Drittel des Gebäudeumfangs zulässig. Für Garagen und Eingänge sind tiefere Abgrabungen bis 8 m Kronenbreite erlaubt.
Quelle: Art. 4.2.8 ZRS · Wert: 1.5 m
Geschützte Bauten in der Kernzone
Geschützte Bauten in der Kernzone dürfen nicht abgebrochen werden. Bauliche Massnahmen sind nur unter Wahrung der schutzwürdigen Substanz im Sinne des Originals zulässig.
Quelle: Art. 5.1.5 ZRS
Lärmschutz1
Lärm-Empfindlichkeitsstufen
Die Lärm-Empfindlichkeitsstufen legen die zulässigen Lärmbelastungsgrenzwerte gemäss Bundesrecht fest und sind im Zonenplan eingetragen.
Quelle: Art. 4.5 ZRS
Parkplätze & Verkehr2
Parkierung – Mindestanzahl Abstellplätze
Die Mindestanzahl Parkplätze für Autos und Velos richtet sich nach Anhang 2 der kantonalen Bauverordnung. Offene Abstellplätze sollen möglichst wasserdurchlässig gestaltet werden.
Quelle: Art. 4.7 ZRS
Parkplätze an der Grüngenstrasse – Nutzungsbeschränkung
Südwestlich der Grüngenstrasse darf ein 6 m breiter Streifen der Gewerbezone nur für PW-Parkplätze genutzt werden. LKW-Parkplätze und Lager sind verboten.
Quelle: Art. 5.3.4 ZRS · Wert: 6 m
Umwelt & Gewässer3
Uferschutzzone – Bauverbot
In Uferschutzzonen sind Bauten, Terrainveränderungen und Lagerplätze verboten. Die Zonen dienen dem Schutz von Pflanzen und Tieren als Lebensraum.
Quelle: Art. 5.5 ZRS
Grünzone – Überbauungsverbot
Die Grünzone darf weder überbaut noch versiegelt werden und ist naturnah zu gestalten. Sie dient dem Ortsbildschutz und dem ökologischen Ausgleich.
Quelle: Art. 5.6 ZRS
Schutzbepflanzung an Gewerbezone
Im Randgebiet zwischen Gewerbezone und angrenzender Wohnzone ist eine naturnahe Schutzbepflanzung im Sinne des ökologischen Ausgleichs vorgeschrieben.
Quelle: Art. 5.3.3 ZRS
Verfahren & Gebühren2
Quartierplanung – vereinfachtes Verfahren
Quartierpläne können im vereinfachten Verfahren durch den Gemeinderat erlassen werden, wenn bestimmte Bedingungen (Nutzungsart, Bebauungsziffer, Lärmschutz, naturnahe Gestaltung) eingehalten werden.
Quelle: Art. 4.6 Abs. 3 ZRS
Archäologische Schutzzone – Meldepflicht
In archäologischen Schutzzonen muss vor jeglichen Grabarbeiten die Abteilung Archäologie des Amtes für Kultur informiert werden.
Quelle: Art. 5.7 ZRS
Steuern & Bevölkerung in Bubendorf
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Bubendorf
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Bubendorf
Nützliche Links für Bubendorf
- Baureglement Bubendorf (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Bubendorf
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Wikipedia: Bubendorf
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Bubendorf
Wie hoch darf ich in Bubendorf bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Bubendorf hängt von der Wohnzone ab: W1: 10 m (Zonentabelle Art. 3 ZRS), W2: 10.5 m (Zonentabelle Art. 3 ZRS), Gewerbe/Industrie: 20 m (Zonentabelle Art. 3 ZRS). Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Bubendorf festgelegt.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Bubendorf?
Der Steuerfuss in Bubendorf beträgt 60% (kantonaler Durchschnitt: 59.1%, Rang 44). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 65'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Bubendorf erreichbar?
Das nächste Zentrum von Bubendorf ist Liestal (14 Min. Auto, 19 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Bubendorf?
Das Baureglement von Bubendorf ist als PDF verfügbar unter: https://oereblex.bl.ch/api/attachments/17614. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Bubendorf?
Die Baubewilligung in Bubendorf wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Bubendorf (https://oereblex.bl.ch/api/attachments/17614). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).