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Baubewilligung in Birmensdorf (ZH) (ZH)

Kanton Zürich·PLZ 8903·BFS 242·7'100 Einwohner

Bauvorschriften in Birmensdorf (ZH) pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Birmensdorf (ZH) extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
W120 %
Art. 16 BZO
W230 %
Art. 16 BZO
W360 %
Art. 16 BZO
Gewerbe/Industrie3.5 m
Art. 21 BZO

Weitere Bauvorschriften in Birmensdorf (ZH)

Nutzung6

Zoneneinteilung Birmensdorf

Das Gemeindegebiet ist in verschiedene Bau-, Erholungs-, Freihalte- und Reservezonen eingeteilt, darunter Kern-, Zentrums-, Wohn-, Industrie- und Gewerbezonen sowie eine Zone für öffentliche Bauten.

Quelle: Art. 2 BZO

Nutzweise in den Wohnzonen

In Wohnzonen sind nur nichtstörende Betriebe zulässig; in Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung auch mässig störende Betriebe. Bordelle sind generell verboten.

Quelle: Art. 18 BZO

Nutzweise in der Industrie- und Gewerbezone

In der Industriezone sind auch stark störende Betriebe zulässig; in der Gewerbezone nur mässig störende. Einkaufszentren und verkehrsintensive Betriebe sind in beiden Zonen unzulässig.

Quelle: Art. 22 Abs. 3 BZO

Nutzweise in der Kernzone

In der Kernzone sind neben Wohnungen auch Büros, Läden, Wirtschaften und nichtstörende sowie mässig störende Betriebe zulässig, sofern das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.

Quelle: Art. 10 BZO

Besondere Gebäude und unterirdische Gebäude in der Kernzone

Besondere Gebäude bis 50 m² Grundfläche dürfen ausserhalb der Baubereiche erstellt werden; unterirdische Gebäude sind zulässig, wenn das Terrain wiederhergestellt wird.

Quelle: Art. 7 BZO · Wert: 50 m2

Erholungszone Familiengärten (EF) – Massvorschriften

In der Erholungszone Familiengärten sind nur Gartenhäuser (max. 8 m²) und ein Gemeinschaftsbau (max. 25 m²) zulässig; der Gebäudeabstand beträgt mindestens 2 m.

Quelle: Art. 25 BZO · Wert: 8 m2

Gestaltung6

Dachformen in den Wohnzonen

In Wohnzonen sind für Hauptgebäude nur Schrägdächer, Pultdächer oder begrünte Flachdächer zulässig; Dachknicke sind verboten und Dachaufbauten dürfen insgesamt nicht breiter als 1/3 der Fassadenlänge sein.

Quelle: Art. 20 BZO

Erscheinung der Bauten und Dachformen in der Kernzone

In der Kernzone sind für Hauptgebäude nur Satteldächer mit 40–55° Neigung zulässig; Aussenrenovationen sind bewilligungspflichtig und müssen sich ins Ortsbild einfügen.

Quelle: Art. 9 BZO · Wert: 40 °

Baubereiche für Hauptgebäude in der Kernzone

In der Kernzone dürfen Hauptgebäude nur innerhalb der im Kernzonenplan definierten Baubereiche erstellt werden; einzelne Vorsprünge bis 6 m Gesamtbreite sind unter Bedingungen möglich.

Quelle: Art. 4 BZO · Wert: 6 m

Abgrabungen und Aufschüttungen

Das anrechenbare Untergeschoss darf maximal 50% über dem gewachsenen Boden liegen; in flachem Gelände sind keine Abgrabungen zulässig, in geneigtem Gelände nur massvolle.

Quelle: Art. 33 BZO · Wert: 50 %

Spiel- und Ruheflächen bei Mehrfamilienhäusern

Beim Bau von Mehrfamilienhäusern sind Kinderspiel- und Ruheflächen anzulegen; deren Grösse soll mindestens 10% der zu Wohnzwecken genutzten Geschossfläche betragen.

Quelle: Art. 32 BZO · Wert: 10 %

Aussenantennen in der Kernzone

In der Kernzone sind Aussenantennen grundsätzlich nicht gestattet, sofern der Empfang über Kabel oder andere Mittel zumutbar sichergestellt werden kann.

Quelle: Art. 29 BZO

Lärmschutz1

Lärmempfindlichkeitsstufen

Die Lärmempfindlichkeitsstufen sind im Zonenplan festgelegt und richten sich nach der eidgenössischen Lärmschutzverordnung.

Quelle: Art. 3 Abs. 2 BZO

Parkplätze & Verkehr1

Pflichtparkplätze – Anzahl und Berechnung

Pro 80 m² Geschossfläche (mind. 1 pro Wohneinheit) ist ein Autoparkplatz zu schaffen; für Büros/Geschäfte je 30 m², für Läden je 50 m². Zusätzlich ist pro 5 Wohnungen ein Besucherparkplatz bereitzustellen.

Quelle: Art. 31 BZO · Wert: 80 m2

Umwelt & Gewässer1

Dachbegrünung bei Flachdächern

Flachdächer müssen begrünt werden.

Quelle: Art. 34 BZO

Verfahren & Gebühren1

Gestaltungsplanpflicht

Für bestimmte Gebiete (Dorfzentrum, Ämet, Zwüschetbäch) besteht eine Gestaltungsplanpflicht mit spezifischen Anforderungen an Qualität, Nutzung und Freiraumgestaltung.

Quelle: Art. 27 BZO

Steuern & Bevölkerung in Birmensdorf (ZH)

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss112%Kanton Ø 105.8% · Rang 96
Einwohner7'428Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 78'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Birmensdorf (ZH)

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Urdorf
13'19'
Schlieren
16'24'
Dietikon
18'37'
Zürich
20'32'
Luzern
42'76'
Winterthur
47'64'

Umliegende Gemeinden

Uitikon
10'20'
Aesch (ZH)
11'21'
Stallikon
12'33'
Wettswil am Albis
13'27'
Islisberg
14'34'
Arni (AG)
15'25'

Zuständige Behörde in Birmensdorf (ZH)

Gemeindeverwaltung Birmensdorf (ZH)

Website Bauamt

Nützliche Links für Birmensdorf (ZH)

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Birmensdorf (ZH)

Wie hoch darf ich in Birmensdorf (ZH) bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Birmensdorf (ZH) hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Birmensdorf (ZH) festgelegt.

Wie gross ist der Grenzabstand in Birmensdorf (ZH)?

Der Mindestgrenzabstand in Birmensdorf (ZH) variiert nach Zone: Gewerbe/Industrie: 3.5 m (Art. 21 BZO). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Birmensdorf (ZH)?

Der Steuerfuss in Birmensdorf (ZH) beträgt 112% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 96). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 78'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Birmensdorf (ZH) erreichbar?

Das nächste Zentrum von Birmensdorf (ZH) ist Urdorf (13 Min. Auto, 19 Min. ÖV). Zürich ist in 20 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Birmensdorf (ZH)?

Das Baureglement von Birmensdorf (ZH) ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=11617. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Birmensdorf (ZH)?

Die Baubewilligung in Birmensdorf (ZH) wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Birmensdorf (ZH) und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Birmensdorf (ZH) (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=11617). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).