Baubewilligung in Beringen ()
Bauvorschriften in Beringen pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Beringen extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| W4 | — | — | — | — |
| WG | — | — | — | — |
| Dorfkern | — | — | — | — |
| Gewerbe/Industrie | — | — | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Beringen
Nutzung9
Nutzung in der Wohnzone W50
In der W50 sind in der Regelbauweise nur Zwei- und Mehrfamilienhäuser zulässig. Andere Typologien sind im Rahmen verdichteter Bauweise oder Quartierplänen möglich.
Quelle: Art. 36 Abs. 4, 6 BNO
Nutzung in der Wohnzone W40
In der W40 sind nur Einfamilienhäuser, Doppeleinfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser (max. eine Einliegerwohnung) und Terrassenhäuser zulässig. Nicht störendes Gewerbe kann der Gemeinderat bewilligen.
Quelle: Art. 36 Abs. 1–3 BNO
Nutzung in der Wohnzone W60
In der W60 sind in der Regelbauweise nur Mehrfamilienhäuser zulässig. Andere Typologien sind im Rahmen verdichteter Bauweise oder Quartierplänen möglich.
Quelle: Art. 36 Abs. 5, 6 BNO
Nutzung in den Wohn- und Gewerbezonen WG40/WG60
Die Wohn- und Gewerbezonen erlauben Wohnungen sowie nicht störendes und mässig störendes Gewerbe. In der WG60 sind reine Wohnbauten nur als Mehrfamilienhäuser zulässig.
Quelle: Art. 38 BNO
Nutzung in den Dorfkernzonen DKB/DKG
In den Dorfkernzonen sind Wohnen, öffentliche Bauten, mässig störendes Gewerbe und Landwirtschaft zulässig. In der DKB sind neue freistehende Einfamilienhäuser nicht erlaubt.
Quelle: Art. 34 BNO
Immissionsmasse: Störungsgrade von Betrieben
Nicht störende Betriebe passen ins Wohnquartier. Mässig störende Betriebe entsprechen herkömmlichem Handwerk auf übliche Arbeitszeiten beschränkt. Betriebe mit weitergehenden Auswirkungen gelten als stark störend.
Quelle: Anhang I Ziff. 9 BNO
Voraussetzungen für verdichtete Bauweise
Verdichtete Bauweise ist in W50, W60, WG40 und WG60 möglich. Voraussetzung: mindestens 10 Wohneinheiten in mindestens 3 Gebäuden im Rahmen einer Gesamtplanung.
Quelle: Art. 61 BNO · Wert: 10
Nutzung in den Industriezonen IZ1–3
Industriezonen sind für Industrie- und Gewerbebetriebe sowie Freizeitnutzungen bestimmt. Wohnungen sind nur für betriebsgebundenes Personal erlaubt. IZ1 ist für arbeitsplatzintensive Betriebe reserviert.
Quelle: Art. 39 BNO
Erholungs- und Freizeitzone (EFZ)
Die EFZ dient als öffentliche Spiel- und Lagerwiese. Zulässig sind zweckgebundene Schutzbauten mit max. 20 m² Grundfläche und max. 4.00 m Gesamthöhe sowie Spielgeräte.
Quelle: Art. 47a BNO · Wert: 20 m2
Gestaltung4
Gestaltungsvorschriften in den Dorfkernzonen
In den Dorfkernzonen gelten strenge Gestaltungsvorschriften: Satteldächer mit ortsüblicher Neigung (DKG min. 32°), Tonziegel, baustilgerechte Fenster und Türen. Dachaufbauten dürfen max. 1/3 der Fassadenlänge ausmachen.
Quelle: Art. 35 Abs. 1 BNO · Wert: 32 °
Dachaufbauten und Dacheinschnitte
Dachaufbauten und -einschnitte müssen sich harmonisch in die Dachfläche einfügen. Ihre Gesamtlänge darf 40% der darunterliegenden Fassadenlänge nicht überschreiten.
Quelle: Art. 17 Abs. 1 BNO · Wert: 40 %
Schützenswerte Bauten und Inventarliste
Gebäude mit Einstufung A (sehr wertvoll) und B (wertvoll) sind im Zonenplan und in der Inventarliste festgehalten. In Dorfkernzonen dürfen sie grundsätzlich nicht abgebrochen werden; ihr äusseres Erscheinungsbild und die innere Grundstruktur sind zu erhalten.
Quelle: Art. 16 BNO
Spielplätze und Grün-/Ruheflächen bei Mehrfamilienhäusern
Beim Neubau von Mehrfamilienhäusern ausserhalb der Dorfkernzonen sind Kinderspielplätze oder Grün-/Ruheflächen anzulegen. Als Richtlinie gilt: mindestens 1/10 der gesamten Bruttogeschossfläche.
Quelle: Art. 30 Abs. 1 BNO · Wert: 10 %
Lärmschutz1
Lärmschutz und Empfindlichkeitsstufen
Den Zonen werden Lärmempfindlichkeitsstufen (ES) gemäss LSV zugeordnet: Wohnzonen ES II, Dorfkernzonen und WG-Zonen ES III, Industriezonen ES IV. Bei Neu- und Umbauten kann eine Lärmprognose verlangt werden.
Quelle: Art. 25, Art. 32 BNO
Energie2
Pflicht zur Anlage für erneuerbare Energie
Bei Neu- und wesentlichen Umbauten ist eine Anlage zur Gewinnung erneuerbarer Energie grundsätzlich Pflicht. Solaranlagen müssen sich in Dach- und Fassadenflächen eingliedern.
Quelle: Art. 29 BNO
Solaranlagen-Pflicht in Industriezonen
Neue, grössere Hauptbauten in Industriezonen müssen statisch so konzipiert werden, dass auf deren Dächern namhafte Solaranlagen montiert werden können. Der Nachweis erfolgt durch Selbstdeklaration des Planers.
Quelle: Art. 39 Abs. 2 BNO
Parkplätze & Verkehr3
Pflichtparkplätze für Motorfahrzeuge
Bei Neu- und Umbauten sind Pflichtparkplätze auf privatem Grund zu erstellen: EFH/DEFH/ZFH je 2 pro Wohneinheit (+1 für Einliegerwohnung), Terrassenhäuser 2 pro WE, MFH 1 pro 80 m² BGF (mind. 1 pro Wohnung), plus 0.33 pro Wohnung für Besucher bei MFH mit mehr als 3 WE.
Quelle: Art. 31 Abs. 2 BNO · Wert: 80 m2
Abstellplätze für Fahrräder und Kinderwagen
Bei neuen Mehrfamilienhäusern sind Fahrrad-Einstellplätze von mindestens 6.00 m² pro Wohnung zu erstellen. Bei Nicht-Wohnbauten müssen Fahrradplätze mindestens 10% der Motorfahrzeug-Pflichtparkplätze betragen.
Quelle: Art. 31 Abs. 7 BNO · Wert: 6 m2
Reduktion der Pflichtparkplätze in Dorfkernzonen und bei guter ÖV-Erschliessung
In Dorfkernzonen und bei schützenswerten Bauten kann der Gemeinderat die Pflichtparkplätze um bis zu 100% reduzieren. Gleiches gilt für Gebiete mit sehr guter ÖV-Erschliessung (Güteklasse A).
Quelle: Art. 31 Abs. 5, 6 BNO · Wert: 100 %
Umwelt & Gewässer4
Pflicht zur Dachbegrünung
Bei neuen oder umfassend sanierten Bauten sind nicht genutzte Flachdächer grundsätzlich zu begrünen. Leicht geneigte Dächer bis 10° Neigung werden Flachdächern gleichgestellt. An- und Kleinbauten sind ausgenommen.
Quelle: Art. 28 BNO · Wert: 10 °
Naturgefahrenzonen G1–G4
In der roten Zone G1 (erhebliche Gefährdung) sind Bauten grundsätzlich verboten. In der blauen Zone G2 (mittlere Gefährdung) ist ein Objektschutznachweis erforderlich. In den gelben Zonen G3/G4 obliegen Schutzmassnahmen der Bauherrschaft.
Quelle: Art. 56 BNO
Versickerung von unverschmutztem Abwasser
Auf versickerungsfähigem Grund ist unverschmutztes Abwasser (z.B. Regenwasser) auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Quelle: Art. 27 BNO
Emissionsbegrenzung von Aussenbeleuchtungen
Aussenbeleuchtungen müssen unnötige oder schädliche Lichtemissionen vermeiden und durch Lichtbündelung und Abschirmung effizient eingesetzt werden.
Quelle: Art. 29a BNO
Verfahren & Gebühren1
Parzellierungen im Baugebiet
Parzellierungen werden nur genehmigt, wenn keine unüberbaubaren Restparzellen entstehen. Bei bestehenden Gebäuden werden Parzellierungen abgelehnt, wenn dadurch ein baurechtswidriger Zustand entsteht.
Quelle: Art. 29b BNO
Steuern & Bevölkerung in Beringen
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Beringen
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Beringen
Nützliche Links für Beringen
- Baureglement Beringen (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Beringen
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Wikipedia: Beringen
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Beringen
Wie hoch darf ich in Beringen bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Beringen hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Beringen festgelegt.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Beringen?
Der Steuerfuss in Beringen beträgt 91% (kantonaler Durchschnitt: 96.2%, Rang 9). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 60'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Beringen erreichbar?
Das nächste Zentrum von Beringen ist Neuhausen am Rheinfall (13 Min. Auto, 17 Min. ÖV). Zürich ist in 58 Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Beringen?
Das Baureglement von Beringen ist als PDF verfügbar unter: https://www.beringen.ch/uploads/files/pdf/Beringen%20Online/Rechtsbuch/701.100%20Bau-%20und%20Nutzungsordnung.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Beringen?
Die Baubewilligung in Beringen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Beringen (https://www.beringen.ch/uploads/files/pdf/Beringen%20Online/Rechtsbuch/701.100%20Bau-%20und%20Nutzungsordnung.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).