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Baubewilligung in Beckenried ()

Kanton ·PLZ 6375·BFS 1501

Bauvorschriften in Beckenried pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Beckenried extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
WG0.4 Überbauungsziffer
Art. 22 BZR
Gewerbe/Industrie3 m
Art. 26 BZR
0.75 Überbauungsziffer
Art. 25 BZR

Weitere Bauvorschriften in Beckenried

Nutzung4

Kehrichtabstellplätze bei Neubauten

Bei Neubauten sind Abstellplätze für Kehrichtgebinde zu schaffen, die für die Kehrichtabfuhr gut zugänglich sind und den Verkehr nicht beeinträchtigen.

Quelle: Art. 7 Abs. 7 BZR

Kernzone K16 – Pflicht zu Geschäfts-/Gewerbenutzung im Erdgeschoss

In der Kernzone K16 sind in den zur Dorfstrasse und dem Kirchweg orientierten Erdgeschossen Geschäfts-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe vorgeschrieben. Der Anteil muss mindestens 50% der Hauptnutzfläche des Erdgeschosses betragen.

Quelle: Art. 16 BZR · Wert: 50 %

Wohnzone – Zugängliche Freifläche ab 6 Wohneinheiten

Ab sechs Wohneinheiten müssen mindestens 50% der anrechenbaren Grünfläche für alle Bewohner frei zugänglich sein. Diese Freifläche ist möglichst zentral und zusammenhängend anzuordnen.

Quelle: Art. 14 Abs. 6 BZR · Wert: 50 %

Sondernutzungszone SNb (Nidwaldnerhof) – Maximaler Wohnanteil

In der Sondernutzungszone SNb (Nidwaldnerhof) beträgt der Wohnanteil maximal 10%. Die Hauptnutzung ist Hotel/Gastronomie mit Parkanlage.

Quelle: Art. 42 Abs. 4 BZR · Wert: 10 %

Gestaltung12

Stützmauern – Staffelung und Bepflanzung

Stützmauern ab einer Höhe von 1.50 m müssen horizontal gestaffelt und bepflanzt werden. Der Rückversatz beträgt mindestens 50 cm. Abgrabungen bis 4 m für Hauseingänge und Garageneinfahrten auf max. 6 m Breite sind zulässig.

Quelle: Art. 8 BZR · Wert: 1.5 m

Ortsbildschutzzone Ortskern – Schutz und Gestaltungsanforderungen

Die Ortsbildschutzzone Ortskern schützt die historisch gewachsenen Ortskerne. Neu- und Ersatzbauten müssen ortsbaulich sorgfältig eingegliedert werden. Die Baubewilligungsbehörde kann ein qualitätssteigerndes Verfahren verlangen.

Quelle: Art. 57 BZR

Wohnzone – Dachgestaltung und Dachform

Je nach Wohnzone sind unterschiedliche Dachformen vorgeschrieben: In W11a und W11c nur Sattel-, Walm- oder Kreuzdächer (mind. 20°), in W11d nur Satteldächer (mind. 20°) mit talseits ausgerichteter Giebelfassade, in W11b, W11e und W14 nur First- und Flachdächer. Dachaufbauten und -einschnitte dürfen max. 60% der Gebäudelänge beanspruchen.

Quelle: Art. 13 BZR · Wert: 60 %

Kernzone – Dachgestaltung

In Kernzonen sind nur Sattel-, Mansarden-, Walm- und Kreuzdächer mit mind. 25° Neigung erlaubt. Die Dächer sind mit Ziegeln ortsüblicher Form einzudecken. Dachaufbauten dürfen max. 25% der Gebäudelänge beanspruchen, Dacheinschnitte sind verboten.

Quelle: Art. 18 BZR · Wert: 25 °

Ferienhauszone F10 – Materialisierung Fassade

In der Ferienhauszone F10 ist die Fassade der Hauptbauten in Holz auszuführen (natürlicher Zustand oder Lasur in Naturtönen). Der Sockel muss hell sein.

Quelle: Art. 32 BZR

Wohnzone – Böschungen und Stützmauern

In Wohnzonen dürfen Böschungen nur im Lebendverbau (max. 45°) oder durch höchstens 1.50 m hohe Stützmauern gesichert werden. In W11d, W11e und W14 sind Abgrabungen nur bis 1.00 m unter das massgebende Terrain zulässig.

Quelle: Art. 14 BZR · Wert: 1.5 m

Kernzone – Materialisierung und Farbe

In den Kernzonen K12, K14 und K16 sind ortskern- und quartiertypische Materialien (Verputz, Schindeln, Holzschalung) zu verwenden. Mit dem Baugesuch ist ein verbindliches Farb- und Materialkonzept einzureichen.

Quelle: Art. 20 BZR

Ferienhauszone F10 – Dachgestaltung

In der Ferienhauszone F10 sind nur Satteldächer mit mind. 25° Neigung und talseits ausgerichteter Giebelfassade erlaubt. Dächer sind in dunklem, unauffälligem Material einzudecken.

Quelle: Art. 30 BZR · Wert: 25 °

Ferienhauszone F10 – Umgebungsgestaltung

In der Ferienhauszone F10 sind Abgrabungen nicht zulässig. Je Grundstück ist mindestens ein Hochstammbaum zu pflanzen. Böschungen dürfen nur im Lebendverbau gesichert werden, Stützmauern sind verboten.

Quelle: Art. 31 BZR

Materialisierung – Verbot reflektierender Materialien

Es dürfen keine reflektierenden Materialien verwendet werden. Bauten und Anlagen müssen hinsichtlich Materialisierung und Farbe ortsbildtypisch und identitätsstiftend sein.

Quelle: Art. 10 BZR

Kernzone – Reklame verboten

In den Kernzonen sind Fremdwerbungen an Fassaden sowie freistehende Reklamen nicht erlaubt.

Quelle: Art. 21 BZR

Wohnzone – Mindest-Dachvorsprung

In den Wohnzonen W11a, W11c und W11d muss der Dachvorsprung auf Hauptbauten allseitig mindestens 50 cm betragen.

Quelle: Art. 13 Abs. 3 BZR · Wert: 50 cm

Lärmschutz1

Lärmempfindlichkeitsstufen nach LSV

Die Wohnzonen und Ferienhauszone sind der Lärmempfindlichkeitsstufe II zugeordnet, Kernzonen, Wohn-/Gewerbezonen und Gewerbezonen der Stufe III. Dies bestimmt die zulässigen Lärmimmissionen.

Quelle: Art. 12, 15, 22, 25, 29 BZR

Parkplätze & Verkehr2

Fahrradabstellplätze nach VSS-Normen

Für Anzahl, Lage und Geometrie der Abstellplätze für Fahrräder sind die VSS-Normen in der jeweils gültigen Fassung massgebend.

Quelle: Art. 7 Abs. 3 BZR

Gewerbezone – Baumpflanzpflicht bei Parkplätzen

In der Gewerbezone ist pro vier ungedeckte Parkplätze ein hochstämmiger Baum zu pflanzen. Zur Strasse und gegen Wohn- und Landwirtschaftszonen gerichtete Bereiche sind zu bepflanzen.

Quelle: Art. 28 BZR · Wert: 4 Parkplätze pro Baum

Umwelt & Gewässer6

Pflicht zur Dachbegrünung bei Flachdächern

Neue Dächer bis 10° Neigung mit einer Fläche von mehr als 25 m² müssen extensiv begrünt werden. Ausgenommen sind befristete Bauten, begehbare Terrassen und Flächen für Energiegewinnung.

Quelle: Art. 6 Abs. 2 BZR · Wert: 25 m2

Gefahrenzone (überlagernd)

Das Gemeindegebiet enthält eine überlagernde Gefahrenzone, die im Zonenplan festgelegt ist. Bauprojekte in dieser Zone unterliegen besonderen Anforderungen.

Quelle: Art. 5 Ziff. 6 BZR

Schutz von Naturobjekten – Grundsatz

Einzelbäume, Baumgruppen, Bruchsteinmauern sowie Blumenwiesen und Feuchtgebiete gemäss den Anhängen 4–6 stehen unter Schutz. Eingriffe, die eine dauerhafte Beeinträchtigung verursachen, sind verboten.

Quelle: Art. 61–62 BZR

Versiegelte Flächen vermeiden – sickerfähige Beläge

Versiegelte Flächen sind zu vermeiden. Verkehrsflächen sind soweit technisch machbar mit sickerfähigen Belägen auszuführen.

Quelle: Art. 7 Abs. 4 BZR

Gewässerraumzone (überlagernd)

Das Gemeindegebiet enthält eine Gewässerraumzone als überlagernde Zone. In diesem Bereich gelten besondere Einschränkungen für Bauten und Anlagen.

Quelle: Art. 4 Ziff. 3 / Art. 5 Ziff. 4 BZR

Bepflanzung – einheimische Arten, Verbot Steingärten und Neophyten

Für die Bepflanzung sind vorwiegend einheimische und standortgerechte Arten zu verwenden. Invasive Neophyten sind verboten. In allen Zonen sind Steingärten nicht erlaubt.

Quelle: Art. 9 BZR

Verfahren & Gebühren2

Pflicht zur Einreichung eines Umgebungsplans

Mit jedem Baugesuch ist ein verbindlicher Umgebungsplan einzureichen, der Bepflanzung, Oberflächenbeschaffenheit, Stützbauwerke und Abstellplätze für Fahrräder und Fahrzeuge umfasst.

Quelle: Art. 7 Abs. 2 BZR

Mobilfunkantennen – Dialogmodell und Vorverfahren

Vor der Einreichung eines Baugesuchs für eine Mobilfunkantenne ist ein Vorverfahren mit der Gemeinde durchzuführen. Der Betreiber muss einen konkreten Standortvorschlag vorlegen, die Gemeinde kann Alternativen vorschlagen.

Quelle: Art. 59–60 BZR

Steuern & Bevölkerung in Beckenried

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss179%Kanton Ø 201.3% · Rang 3
Einwohner3'714Trend: pfeil tief
Ø EinkommenCHF 76'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Beckenried

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Stans
15'30'
Horw
23'56'
Kriens
24'59'
Luzern
28'53'
Zürich
61'125'
Basel
88'128'

Umliegende Gemeinden

Buochs
12'22'
Emmetten
14'29'
Ennetbürgen
16'26'
Stansstad
19'45'
Oberdorf (NW)
19'58'
Hergiswil (NW)
22'46'

Zuständige Behörde in Beckenried

Nützliche Links für Beckenried

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Beckenried

Wie hoch darf ich in Beckenried bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Beckenried hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Beckenried festgelegt.

Wie gross ist der Grenzabstand in Beckenried?

Der Mindestgrenzabstand in Beckenried variiert nach Zone: Gewerbe/Industrie: 3 m (Art. 26 BZR). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Beckenried?

Der Steuerfuss in Beckenried beträgt 179% (kantonaler Durchschnitt: 201.3%, Rang 3). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 76'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Beckenried erreichbar?

Das nächste Zentrum von Beckenried ist Stans (15 Min. Auto, 30 Min. ÖV). Zürich ist in 61 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Beckenried?

Das Baureglement von Beckenried ist als PDF verfügbar unter: https://www.beckenried.ch/_docn/6211012/02_Reglement_zur_Planungs-_und_Baugesetzgebung_%28Bau-_und_Zonenreglement,_BZR%29.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Beckenried?

Die Baubewilligung in Beckenried wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Keine Haftung

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Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Beckenried (https://www.beckenried.ch/_docn/6211012/02_Reglement_zur_Planungs-_und_Baugesetzgebung_%28Bau-_und_Zonenreglement,_BZR%29.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).