Baubewilligung in Beckenried ()
Bauvorschriften in Beckenried pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Beckenried extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| WG | — | — | 0.4 Überbauungsziffer Art. 22 BZR | — |
| Gewerbe/Industrie | — | 3 m Art. 26 BZR | 0.75 Überbauungsziffer Art. 25 BZR | — |
Weitere Bauvorschriften in Beckenried
Nutzung4
Kehrichtabstellplätze bei Neubauten
Bei Neubauten sind Abstellplätze für Kehrichtgebinde zu schaffen, die für die Kehrichtabfuhr gut zugänglich sind und den Verkehr nicht beeinträchtigen.
Quelle: Art. 7 Abs. 7 BZR
Kernzone K16 – Pflicht zu Geschäfts-/Gewerbenutzung im Erdgeschoss
In der Kernzone K16 sind in den zur Dorfstrasse und dem Kirchweg orientierten Erdgeschossen Geschäfts-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe vorgeschrieben. Der Anteil muss mindestens 50% der Hauptnutzfläche des Erdgeschosses betragen.
Quelle: Art. 16 BZR · Wert: 50 %
Wohnzone – Zugängliche Freifläche ab 6 Wohneinheiten
Ab sechs Wohneinheiten müssen mindestens 50% der anrechenbaren Grünfläche für alle Bewohner frei zugänglich sein. Diese Freifläche ist möglichst zentral und zusammenhängend anzuordnen.
Quelle: Art. 14 Abs. 6 BZR · Wert: 50 %
Sondernutzungszone SNb (Nidwaldnerhof) – Maximaler Wohnanteil
In der Sondernutzungszone SNb (Nidwaldnerhof) beträgt der Wohnanteil maximal 10%. Die Hauptnutzung ist Hotel/Gastronomie mit Parkanlage.
Quelle: Art. 42 Abs. 4 BZR · Wert: 10 %
Gestaltung12
Stützmauern – Staffelung und Bepflanzung
Stützmauern ab einer Höhe von 1.50 m müssen horizontal gestaffelt und bepflanzt werden. Der Rückversatz beträgt mindestens 50 cm. Abgrabungen bis 4 m für Hauseingänge und Garageneinfahrten auf max. 6 m Breite sind zulässig.
Quelle: Art. 8 BZR · Wert: 1.5 m
Ortsbildschutzzone Ortskern – Schutz und Gestaltungsanforderungen
Die Ortsbildschutzzone Ortskern schützt die historisch gewachsenen Ortskerne. Neu- und Ersatzbauten müssen ortsbaulich sorgfältig eingegliedert werden. Die Baubewilligungsbehörde kann ein qualitätssteigerndes Verfahren verlangen.
Quelle: Art. 57 BZR
Wohnzone – Dachgestaltung und Dachform
Je nach Wohnzone sind unterschiedliche Dachformen vorgeschrieben: In W11a und W11c nur Sattel-, Walm- oder Kreuzdächer (mind. 20°), in W11d nur Satteldächer (mind. 20°) mit talseits ausgerichteter Giebelfassade, in W11b, W11e und W14 nur First- und Flachdächer. Dachaufbauten und -einschnitte dürfen max. 60% der Gebäudelänge beanspruchen.
Quelle: Art. 13 BZR · Wert: 60 %
Kernzone – Dachgestaltung
In Kernzonen sind nur Sattel-, Mansarden-, Walm- und Kreuzdächer mit mind. 25° Neigung erlaubt. Die Dächer sind mit Ziegeln ortsüblicher Form einzudecken. Dachaufbauten dürfen max. 25% der Gebäudelänge beanspruchen, Dacheinschnitte sind verboten.
Quelle: Art. 18 BZR · Wert: 25 °
Ferienhauszone F10 – Materialisierung Fassade
In der Ferienhauszone F10 ist die Fassade der Hauptbauten in Holz auszuführen (natürlicher Zustand oder Lasur in Naturtönen). Der Sockel muss hell sein.
Quelle: Art. 32 BZR
Wohnzone – Böschungen und Stützmauern
In Wohnzonen dürfen Böschungen nur im Lebendverbau (max. 45°) oder durch höchstens 1.50 m hohe Stützmauern gesichert werden. In W11d, W11e und W14 sind Abgrabungen nur bis 1.00 m unter das massgebende Terrain zulässig.
Quelle: Art. 14 BZR · Wert: 1.5 m
Kernzone – Materialisierung und Farbe
In den Kernzonen K12, K14 und K16 sind ortskern- und quartiertypische Materialien (Verputz, Schindeln, Holzschalung) zu verwenden. Mit dem Baugesuch ist ein verbindliches Farb- und Materialkonzept einzureichen.
Quelle: Art. 20 BZR
Ferienhauszone F10 – Dachgestaltung
In der Ferienhauszone F10 sind nur Satteldächer mit mind. 25° Neigung und talseits ausgerichteter Giebelfassade erlaubt. Dächer sind in dunklem, unauffälligem Material einzudecken.
Quelle: Art. 30 BZR · Wert: 25 °
Ferienhauszone F10 – Umgebungsgestaltung
In der Ferienhauszone F10 sind Abgrabungen nicht zulässig. Je Grundstück ist mindestens ein Hochstammbaum zu pflanzen. Böschungen dürfen nur im Lebendverbau gesichert werden, Stützmauern sind verboten.
Quelle: Art. 31 BZR
Materialisierung – Verbot reflektierender Materialien
Es dürfen keine reflektierenden Materialien verwendet werden. Bauten und Anlagen müssen hinsichtlich Materialisierung und Farbe ortsbildtypisch und identitätsstiftend sein.
Quelle: Art. 10 BZR
Kernzone – Reklame verboten
In den Kernzonen sind Fremdwerbungen an Fassaden sowie freistehende Reklamen nicht erlaubt.
Quelle: Art. 21 BZR
Wohnzone – Mindest-Dachvorsprung
In den Wohnzonen W11a, W11c und W11d muss der Dachvorsprung auf Hauptbauten allseitig mindestens 50 cm betragen.
Quelle: Art. 13 Abs. 3 BZR · Wert: 50 cm
Lärmschutz1
Lärmempfindlichkeitsstufen nach LSV
Die Wohnzonen und Ferienhauszone sind der Lärmempfindlichkeitsstufe II zugeordnet, Kernzonen, Wohn-/Gewerbezonen und Gewerbezonen der Stufe III. Dies bestimmt die zulässigen Lärmimmissionen.
Quelle: Art. 12, 15, 22, 25, 29 BZR
Parkplätze & Verkehr2
Fahrradabstellplätze nach VSS-Normen
Für Anzahl, Lage und Geometrie der Abstellplätze für Fahrräder sind die VSS-Normen in der jeweils gültigen Fassung massgebend.
Quelle: Art. 7 Abs. 3 BZR
Gewerbezone – Baumpflanzpflicht bei Parkplätzen
In der Gewerbezone ist pro vier ungedeckte Parkplätze ein hochstämmiger Baum zu pflanzen. Zur Strasse und gegen Wohn- und Landwirtschaftszonen gerichtete Bereiche sind zu bepflanzen.
Quelle: Art. 28 BZR · Wert: 4 Parkplätze pro Baum
Umwelt & Gewässer6
Pflicht zur Dachbegrünung bei Flachdächern
Neue Dächer bis 10° Neigung mit einer Fläche von mehr als 25 m² müssen extensiv begrünt werden. Ausgenommen sind befristete Bauten, begehbare Terrassen und Flächen für Energiegewinnung.
Quelle: Art. 6 Abs. 2 BZR · Wert: 25 m2
Gefahrenzone (überlagernd)
Das Gemeindegebiet enthält eine überlagernde Gefahrenzone, die im Zonenplan festgelegt ist. Bauprojekte in dieser Zone unterliegen besonderen Anforderungen.
Quelle: Art. 5 Ziff. 6 BZR
Schutz von Naturobjekten – Grundsatz
Einzelbäume, Baumgruppen, Bruchsteinmauern sowie Blumenwiesen und Feuchtgebiete gemäss den Anhängen 4–6 stehen unter Schutz. Eingriffe, die eine dauerhafte Beeinträchtigung verursachen, sind verboten.
Quelle: Art. 61–62 BZR
Versiegelte Flächen vermeiden – sickerfähige Beläge
Versiegelte Flächen sind zu vermeiden. Verkehrsflächen sind soweit technisch machbar mit sickerfähigen Belägen auszuführen.
Quelle: Art. 7 Abs. 4 BZR
Gewässerraumzone (überlagernd)
Das Gemeindegebiet enthält eine Gewässerraumzone als überlagernde Zone. In diesem Bereich gelten besondere Einschränkungen für Bauten und Anlagen.
Quelle: Art. 4 Ziff. 3 / Art. 5 Ziff. 4 BZR
Bepflanzung – einheimische Arten, Verbot Steingärten und Neophyten
Für die Bepflanzung sind vorwiegend einheimische und standortgerechte Arten zu verwenden. Invasive Neophyten sind verboten. In allen Zonen sind Steingärten nicht erlaubt.
Quelle: Art. 9 BZR
Verfahren & Gebühren2
Pflicht zur Einreichung eines Umgebungsplans
Mit jedem Baugesuch ist ein verbindlicher Umgebungsplan einzureichen, der Bepflanzung, Oberflächenbeschaffenheit, Stützbauwerke und Abstellplätze für Fahrräder und Fahrzeuge umfasst.
Quelle: Art. 7 Abs. 2 BZR
Mobilfunkantennen – Dialogmodell und Vorverfahren
Vor der Einreichung eines Baugesuchs für eine Mobilfunkantenne ist ein Vorverfahren mit der Gemeinde durchzuführen. Der Betreiber muss einen konkreten Standortvorschlag vorlegen, die Gemeinde kann Alternativen vorschlagen.
Quelle: Art. 59–60 BZR
Steuern & Bevölkerung in Beckenried
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Beckenried
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Beckenried
Nützliche Links für Beckenried
- Baureglement Beckenried (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Beckenried
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Wikipedia: Beckenried
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Beckenried
Wie hoch darf ich in Beckenried bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Beckenried hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Beckenried festgelegt.
Wie gross ist der Grenzabstand in Beckenried?
Der Mindestgrenzabstand in Beckenried variiert nach Zone: Gewerbe/Industrie: 3 m (Art. 26 BZR). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Beckenried?
Der Steuerfuss in Beckenried beträgt 179% (kantonaler Durchschnitt: 201.3%, Rang 3). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 76'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Beckenried erreichbar?
Das nächste Zentrum von Beckenried ist Stans (15 Min. Auto, 30 Min. ÖV). Zürich ist in 61 Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Beckenried?
Das Baureglement von Beckenried ist als PDF verfügbar unter: https://www.beckenried.ch/_docn/6211012/02_Reglement_zur_Planungs-_und_Baugesetzgebung_%28Bau-_und_Zonenreglement,_BZR%29.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Beckenried?
Die Baubewilligung in Beckenried wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Beckenried (https://www.beckenried.ch/_docn/6211012/02_Reglement_zur_Planungs-_und_Baugesetzgebung_%28Bau-_und_Zonenreglement,_BZR%29.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).