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Baubewilligung in Beatenberg ()

Kanton ·PLZ 3800·BFS 571

Bauvorschriften in Beatenberg pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Beatenberg extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
W24 m
Art. 44 Abs. 1 BR
WG
Gewerbe/Industrie6 m
Art. 44 Abs. 1 BR

Weitere Bauvorschriften in Beatenberg

Nutzung6

Nutzung in der Wohnzone

Die Wohnzone ist der Wohnnutzung vorbehalten. Stilles Gewerbe (z.B. Büros, Arztpraxen) und landwirtschaftliche Nutzungen sind im beschränkten Umfang zugelassen.

Quelle: Art. 28 BR

Nutzung in der Wohn-/Gewerbezone

Die Wohn-/Gewerbezone erlaubt Wohnnutzung sowie mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe. Reine Mast- und Zuchtbetriebe sowie nicht betriebsgebundene Lagerplätze sind nicht gestattet.

Quelle: Art. 29 BR

Nutzung in der Hotelzone Bauten

Die Hotelzone Bauten ist für Hotels, Pensionen, Ferienheime und Kurbetriebe bestimmt. Appartement-Wohnungen sind bis maximal einem Drittel der Bruttogeschossfläche zulässig, sofern sie dem Hotelbetrieb dienen.

Quelle: Art. 31 BR

Nutzung in der Kernzone

Die Kernzone erlaubt Wohnen sowie Geschäfts-, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe. Das Erdgeschoss entlang der Dorfstrasse ist grundsätzlich Laden, Gastgewerbe und publikumsattraktiven Dienstleistungen vorbehalten.

Quelle: Art. 30 BR

Nutzung in der Gewerbezone

Die Gewerbezone ist dem Gewerbe vorbehalten. In der Gewerbezone «Mösli» sind nur störende Betriebe zulässig. Wohnungen für betriebsnotwendiges Personal sind unter Bedingungen erlaubt.

Quelle: Art. 33 BR

Offene Bauweise als Grundregel

Wo nichts anderes bestimmt ist, gilt die offene Bauweise. Der Zusammenbau von Gebäuden ist innerhalb der zulässigen Gesamtlänge gestattet.

Quelle: Art. 6 BR

Gestaltung10

Gestaltungsgrundsatz für Bauten und Anlagen

Alle Bauten müssen zusammen mit der bestehenden Umgebung eine gute Gesamtwirkung ergeben. Bauten, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, sind unzulässig – auch wenn sie alle anderen Bauvorschriften einhalten.

Quelle: Art. 15 BR

Dachgestaltung und Dachneigung

Für Hauptgebäude sind nur Satteldächer mit einer Neigung von 20° bis 30° erlaubt. Giebelseitige Vordächer müssen mindestens 1,20 m, traufseitige mindestens 1,0 m betragen.

Quelle: Art. 22 BR · Wert: 20 °

Fassadengestaltung und Holzverkleidung

Alle Hauptgebäude (ausser Hotelzone) sind in der Regel mit Holz zu verkleiden. Grelle und auffällige Fassadenanstriche sind verboten; das Farbkonzept muss im Baubewilligungsverfahren genehmigt werden.

Quelle: Art. 23 BR

Umgebungsgestaltung und Terrainveränderungen

Die Umgebung von Bauten muss sich gut ins Landschafts- und Ortsbild einfügen. Überdimensionierte Stützmauern und grosse Terrainveränderungen sind nicht gestattet. Bestehende Hochstammbäume sind zu erhalten.

Quelle: Art. 4 BR

Ortsbildschutzgebiet

In Ortsbildschutzgebieten sind Bauten besonders sorgfältig ins Ortsbild einzufügen. Abweichungen von baupolizeilichen Massen sind möglich, bedürfen aber einer Ausnahmebewilligung auf Empfehlung der Fachberatung.

Quelle: Art. 47 BR

Gebäudestellung und Firstrichtung

Neubauten sind parallel oder rechtwinklig zur Strasse zu stellen. An Hängen sind Gebäude parallel oder rechtwinklig zur Falllinie auszurichten. Innerhalb überbauter Gebiete ist die bestehende Bauweise massgebend.

Quelle: Art. 17 BR

Gebäudeproportionen (Firsthöhe zu Fassadenbreite)

In der Wohnzone W2 muss das Verhältnis von Firsthöhe zu talseitiger Fassadenbreite 8:10 betragen, in der Wohn-/Gewerbezone WG2 gilt 10:10.

Quelle: Anhang 1, A1-7 BR

Dachaufbauten zur Belichtung (Lukarnen)

Zur Belichtung von Dachräumen sind nur Lukarnen und Dachflächenfenster zulässig. Diese dürfen zusammen nicht mehr als ein Drittel der Fassadenlänge des obersten Geschosses aufweisen.

Quelle: Art. 22 Abs. 4–5 BR · Wert: 33.3 %

Schutz von Baudenkmälern

Das kantonale Bauinventar bezeichnet schützenswerte und erhaltenswerte Baudenkmäler. Schützenswerte Bauten dürfen nicht abgebrochen werden; bei erhaltenswerten Bauten ist ein Abbruch nur bei Unverhältnismässigkeit zulässig.

Quelle: Art. 48 BR

Antennen und Parabolspiegel in Ortsbildschutzgebieten

In Ortsbildschutzgebieten dürfen Antennen nur im Inneren von Gebäuden oder an kaum sichtbaren Stellen angebracht werden. Parabolantennen müssen farblich der Fassade angepasst werden.

Quelle: Art. 25 BR

Lärmschutz1

Lärmempfindlichkeitsstufen nach Zone

Jede Zone hat eine festgelegte Lärmempfindlichkeitsstufe (ES): Wohnzone W2 = ES II, Wohn-/Gewerbezone und Kernzone = ES III, Gewerbezone = ES IV. Diese bestimmt die zulässigen Lärmimmissionen.

Quelle: Art. 28–33, 44 BR

Energie1

Energiesparende Bauweise

Bei der Erstellung von Bauten und Anlagen ist auf eine sparsame und umweltschonende Energieversorgung zu achten. Es gelten das kantonale Energiegesetz und die Energieverordnung.

Quelle: Art. 26 BR

Parkplätze & Verkehr1

Parkierungspflicht und Ersatzabgabe

Für Motorfahrzeuge und Fahrräder sind Abstellplätze gemäss kantonaler Parkplatznorm zu erstellen. Können Pflichtparkplätze nicht erstellt werden, ist eine Ersatzabgabe zu leisten.

Quelle: Art. 5 BR

Umwelt & Gewässer1

Naturgefahren und Bauverbote

In Gefahrengebieten gelten besondere Vorschriften. In Überflutungskorridoren gilt ein Bauverbot. Bei erheblicher oder mittlerer Gefährdung ist die kantonale Fachstelle beizuziehen.

Quelle: Art. 50 BR

Steuern & Bevölkerung in Beatenberg

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss198%Kanton Ø 170.8% · Rang 317
Einwohner1'278Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 30'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Beatenberg

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Interlaken
28'44'
Spiez
46'80'
Steffisburg
57'104'
Thun
53'90'
Bern
71'108'
Fribourg
94'138'

Umliegende Gemeinden

Unterseen
25'41'
Matten bei Interlaken
31'54'
Habkern
31'76'
Wilderswil
33'58'
Därligen
33'82'
Ringgenberg (BE)
35'67'

Zuständige Behörde in Beatenberg

Nützliche Links für Beatenberg

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Beatenberg

Wie hoch darf ich in Beatenberg bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Beatenberg hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Beatenberg festgelegt.

Wie gross ist der Grenzabstand in Beatenberg?

Der Mindestgrenzabstand in Beatenberg variiert nach Zone: W2: 4 m (Art. 44 Abs. 1 BR), Gewerbe/Industrie: 6 m (Art. 44 Abs. 1 BR). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Beatenberg?

Der Steuerfuss in Beatenberg beträgt 198% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 317). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 30'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Beatenberg erreichbar?

Das nächste Zentrum von Beatenberg ist Interlaken (28 Min. Auto, 44 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Beatenberg?

Das Baureglement von Beatenberg ist als PDF verfügbar unter: https://oerebfiles.apps.be.ch/57101/5781/571_Baureglement.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Beatenberg?

Die Baubewilligung in Beatenberg wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Beatenberg und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.

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Keine Haftung

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Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Beatenberg (https://oerebfiles.apps.be.ch/57101/5781/571_Baureglement.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).