bivyBeta

Baubewilligung in Ballens ()

Kanton ·PLZ 1144·BFS 5423

Die Bauvorschriften für Ballens werden gerade aus dem Baureglement extrahiert.

Steuern & Bevölkerung in Ballens

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss73%Kanton Ø 69.4% · Rang 195
Einwohner584Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 59'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Ballens

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Morges
23'37'
Bussigny
31'63'
Gland
32'72'
Lausanne
39'68'
Genève
56'90'
Neuchâtel
69'115'

Umliegende Gemeinden

Berolle
9'37'
Mollens (VD)
9'39'
Bière
10'20'
Saint-Livres
11'95'
Yens
12'28'
Montricher
12'42'

Zuständige Behörde in Ballens

Nützliche Links für Ballens

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Ballens

Wie hoch ist der Steuerfuss in Ballens?

Der Steuerfuss in Ballens beträgt 73% (kantonaler Durchschnitt: 69.4%, Rang 195). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 59'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Ballens erreichbar?

Das nächste Zentrum von Ballens ist Morges (23 Min. Auto, 37 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Ballens?

Das Baureglement von Ballens ist beim Bauamt der Gemeinde erhältlich. Es regelt die zulässigen Bauvorschriften pro Zone (Gebäudehöhe, Grenzabstand, Überbauungsziffer).

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Ballens?

Die Baubewilligung in Ballens wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

bivy begleitet dein Bauprojekt in Ballens

Lade dein Baureglement hoch — bivy zeigt dir sofort, welche Vorschriften für dein Projekt gelten.

Weitere Gemeinden in der Nähe

Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Ballens und des Kantons .

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

Diese Seite enthält Links zu Websites Dritter (u.a. Raiffeisen Schweiz, kantonale Behörden, Wikipedia). bivy hat keinen Einfluss auf den Inhalt dieser Websites und übernimmt keine Verantwortung dafür. Die Verlinkung stellt keine Empfehlung dar.

Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Ballens. Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).