bivyBeta

Baubewilligung in Andelfingen ()

Kanton ·PLZ 8450·BFS 291

Bauvorschriften in Andelfingen pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Andelfingen extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
W25 m
Art. 22 BZO
W310 m
Art. 22 BZO
Gewerbe/Industrie4 m
Art. 26 BZO

Weitere Bauvorschriften in Andelfingen

Nutzung4

Zoneneinteilung Gemeinde Andelfingen

Das Gemeindegebiet wird in verschiedene Zonen eingeteilt: Kernzonen KA und KB, Wohnzonen W2A/W2B/W3/WG2/WG3, Gewerbe- und Industriezone, Zone für öffentliche Bauten, Erholungszone, Freihaltezone und Reservezone.

Quelle: Art. 1 BZO

Zulässige Nutzungen in den Kernzonen KA und KB

In den Kernzonen sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen, Läden sowie höchstens mässig störendes Gewerbe erlaubt. Die Kernzone KA dient der Erhaltung der Dorfkerne, die KB dem Übergangsbereich.

Quelle: Art. 4 BZO

Nutzweise in Wohnzonen

In den Wohnzonen W2A, W2B und W3 ist nur nicht störendes Gewerbe gestattet. In den Zonen WG2 und WG3 ist mässig störendes Gewerbe erlaubt.

Quelle: Art. 24 / Art. 25 BZO

Nutzweise Gewerbe- und Industriezone

In der Gewerbe- und Industriezone sind mässig störende, industrielle und gewerbliche Betriebe sowie Handels- und Dienstleistungsbetriebe erlaubt. Betriebe mit unverhältnismässigem Verkehr sind nicht gestattet.

Quelle: Art. 27 BZO

Gestaltung5

Terrainabgrabungen in Bauzonen

Das gewachsene Terrain darf in Bauzonen um höchstens 1.00 m abgegraben werden. Ausnahmen gelten für Haus- und Kellerzugänge sowie Garagenein- und -ausfahrten.

Quelle: Art. 48 BZO · Wert: 1 m

Dachgestaltung Kernzone KA

In der Kernzone KA sind auf Hauptbauten nur Satteldächer mit einer Neigung von 40°–43° erlaubt. Dachvorsprünge müssen traufseitig mindestens 0.70 m und giebelseitig mindestens 0.30 m betragen.

Quelle: Art. 19 BZO · Wert: 40 °

Zulässige Dachformen in Wohnzonen

In den Wohnzonen sind Sattel-, Pult- und Flachdächer zulässig.

Quelle: Art. 23 BZO

Dachgestaltung Kernzone KB

In der Kernzone KB sind auf Hauptbauten nur Satteldächer mit einer Neigung von 35°–43° erlaubt. Dachflächenfenster dürfen maximal 0.6 m² Glaslichtfläche aufweisen.

Quelle: Art. 21 BZO · Wert: 0.6 m²

Fassadengestaltung Kernzone KA

In der Kernzone KA sind für Fassaden Verputz und Holz in hellen, gebrochenen Tönen vorgeschrieben. Fenster müssen bei traditionellen Wohnteilen als stehendes Rechteck ausgeführt werden.

Quelle: Art. 20 BZO

Energie2

Anlagen zur Energiegewinnung

In allen Zonen können Anlagen zur Energiegewinnung (z.B. Solarpanels) unter besonderer Berücksichtigung der baulichen und landschaftlichen Umgebung zugelassen werden.

Quelle: Art. 50 BZO

Energiestandard MINERGIE bei Arealüberbauungen

Arealüberbauungen müssen mindestens den MINERGIE®-Standard erreichen. Der Nachweis ist mit den Baugesuchsakten einzureichen.

Quelle: Art. 31 Abs. 2 BZO

Parkplätze & Verkehr4

Pflichtparkplätze für Wohnungen

Bei Wohnungen ist pro 100 m² Bruttogeschossfläche mindestens 1 Fahrzeugabstellplatz zu schaffen, jedoch mindestens 1 Platz pro Wohnung. In Kernzonen gilt ebenfalls mindestens 1 Platz pro Wohnung.

Quelle: Art. 41 BZO · Wert: 100 m²

Besucherparkplätze bei Mehrfamilienhäusern

Bei Mehrfamilienhäusern ist zusätzlich zu den Pflichtparkplätzen auf je 4 Wohnungen 1 öffentlich zugänglicher Besucherparkplatz zu erstellen.

Quelle: Art. 42 BZO · Wert: 4 Wohnungen

Ersatzabgabe für Parkplätze in der Kernzone

Für nicht realisierbare Parkplätze in der Kernzone ist eine Ersatzabgabe zu leisten oder es ist sich in einer Parkierungsanlage einzukaufen.

Quelle: Art. 46 BZO

Abstellflächen für Fahrräder und Kinderwagen

In Mehrfamilienhäusern sind in der Nähe des Hauseingangs genügend grosse und gut zugängliche Abstellflächen für Fahrräder und Kinderwagen bereitzustellen.

Quelle: Art. 47 BZO

Umwelt & Gewässer3

Spiel- und Ruheflächen bei Mehrfamilienhäusern

Bei Mehrfamilienhäusern ab vier Wohnungen sind mindestens 10% der massgeblichen Grundstücksfläche als zusammenhängende Spiel- und Ruheflächen an verkehrssicherer Lage zu gestalten.

Quelle: Art. 49 BZO · Wert: 10 %

Abfallentsorgung bei Mehrfamilienhäusern

Bei Mehrfamilienhäusern und Quartierüberbauungen sind Containerstandplätze und Flächen für Kompostieranlagen einzurichten. Unterfluranlagen können vorgeschrieben werden.

Quelle: Art. 51 BZO

Aussichtsschutz Müliberg und Heiligberg

Die Aussicht auf das Ortsbild von Andelfingen und den Thuruferbereich von den Aussichtspunkten Müliberg und Heiligberg darf nicht durch Gebäude, Bäume oder Sträucher behindert werden.

Quelle: Art. 35 BZO

Verfahren & Gebühren2

Bewilligungspflichtige Terrainveränderungen in Kernzonen

In der Kernzone KA sind Terrainveränderungen ab 0.5 m, in der Zone KB ab 1.0 m bewilligungspflichtig. Auffüllungen von mehr als 1.5 m gegenüber dem gewachsenen Terrain sind nicht gestattet.

Quelle: Art. 16 Abs. 2 BZO · Wert: 1.5 m

Verzicht auf Mehrwertausgleich

Die Gemeinde Andelfingen erhebt auf Planungsvorteilen durch Auf- oder Umzonungen keine Mehrwertabgabe im Sinne des Mehrwertausgleichsgesetzes (MAG).

Quelle: Art. 53a BZO (Teilrevision 2024)

Zuständige Behörde in Andelfingen

Nützliche Links für Andelfingen

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Andelfingen

Wie hoch darf ich in Andelfingen bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Andelfingen hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Andelfingen festgelegt.

Wie gross ist der Grenzabstand in Andelfingen?

Der Mindestgrenzabstand in Andelfingen variiert nach Zone: W2: 5 m (Art. 22 BZO), W3: 10 m (Art. 22 BZO), Gewerbe/Industrie: 4 m (Art. 26 BZO). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.

Wo finde ich das Baureglement von Andelfingen?

Das Baureglement von Andelfingen ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=8931. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Andelfingen?

Die Baubewilligung in Andelfingen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Andelfingen und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.

bivy begleitet dein Bauprojekt in Andelfingen

Lade dein Baureglement hoch — bivy zeigt dir sofort, welche Vorschriften für dein Projekt gelten.

Weitere Gemeinden in der Nähe

Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Andelfingen und des Kantons .

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

Diese Seite enthält Links zu Websites Dritter (u.a. Raiffeisen Schweiz, kantonale Behörden, Wikipedia). bivy hat keinen Einfluss auf den Inhalt dieser Websites und übernimmt keine Verantwortung dafür. Die Verlinkung stellt keine Empfehlung dar.

Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Andelfingen (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=8931). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).