Baubewilligung in Altendorf ()
Bauvorschriften in Altendorf pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Altendorf extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| WG | — | — | — | — |
| Gewerbe/Industrie | — | — | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Altendorf
Nutzung7
Zulässige Nutzung in Wohnzonen W2, W3, W4
In den Wohnzonen sind Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser sowie nicht störende Gewerbebetriebe (Läden) zulässig. Mässig oder stark störende Betriebe sind nicht erlaubt.
Quelle: Art. 37 BZR
Zulässige Nutzung in der Landhauszone L1/L2
In den Landhauszonen sind ausschliesslich Wohnbauten zulässig. Die Zone bezweckt eine zurückhaltende, landschaftsschonende Überbauung.
Quelle: Art. 36 BZR
Zulässige Nutzung in der Wohn- und Gewerbezone WG3/WG4
In der Wohn- und Gewerbezone sind mässig störende Gewerbebetriebe und Wohnbauten gestattet. Der Wohnanteil darf bis zu 70% der Ausnützungsziffer betragen.
Quelle: Art. 38 BZR · Wert: 70 %
Verdichtete Bauweise in W2 und W3
In den Wohnzonen W2 und W3 ist verdichtete Bauweise ohne Gestaltungsplan zulässig. In W2 sind mindestens 4, in W3 mindestens 6 Wohneinheiten (je mind. 4 Zimmer) erforderlich.
Quelle: Art. 19 BZR · Wert: 4 Wohneinheiten
Zulässige Nutzung in der Kernzone K
Die Kernzone ist für Wohnbauten, mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie Verwaltungen und kulturelle Einrichtungen bestimmt.
Quelle: Art. 39 BZR
Zulässige Nutzung in der Gewerbezone G1/G2
Die Gewerbezonen sind für mässig störende Betriebe bestimmt. Der Wohnanteil darf bis zu 20% der gewerblichen Bruttogeschossfläche betragen, mindestens jedoch eine Wohnung bis 150 m².
Quelle: Art. 41 BZR · Wert: 20 %
Zulässige Nutzung in der Industriezone I
Die Industriezone ist für industrielle und gewerbliche Bauten aller Art bestimmt. Wohnungen sind nur für betriebsnotwendig standortgebundenes Personal zulässig.
Quelle: Art. 43 BZR
Gestaltung5
Mindestgrösse von Wohn- und Schlafräumen
Wohn- und Schlafräume müssen mindestens 10 m² Bodenfläche und 2.25 m lichte Raumhöhe aufweisen. Im Dachgeschoss muss diese Höhe über mindestens 5 m² vorhanden sein.
Quelle: Art. 8 Abs. 1-2 BZR · Wert: 10 m2
Gestaltung und Einordnung von Bauten
Bauten müssen sich durch Fassaden-, Terrain- und Dachgestaltung sowie Farbgebung in die bauliche Umgebung und das Orts- und Landschaftsbild einfügen. In der Kernzone und an exponierten Lagen gelten erhöhte Anforderungen.
Quelle: Art. 5 BZR
Erholungsflächen und Kinderspielplätze
Bei Neubauten mit mindestens 5 Wohnungen sind Erholungsflächen von mindestens 20% der anrechenbaren Bruttogeschossfläche der Wohnungen anzulegen.
Quelle: Art. 9 BZR · Wert: 20 %
Dachgestaltung und Dachaufbauten
Dachaufbauten bei Schrägdächern sind bis zu einem Drittel der Fassadenlänge gestattet. Attikageschosse über Flachdächern müssen allseitig um 45° zurückversetzt werden.
Quelle: Art. 6 BZR
Seestattzone – Nutzung und Gestaltung
In der Seestattzone sind Wohnhäuser und nicht störende Gewerbebetriebe gestattet. Die bauliche Einheit und Eigenart sind zu erhalten; Giebeldächer sind zu erhalten bzw. bei Neubauten wieder zu erstellen.
Quelle: Art. 40 BZR · Wert: 20 m
Lärmschutz2
Lärmschutz und Empfindlichkeitsstufen
Den Nutzungszonen werden Empfindlichkeitsstufen gemäss Lärmschutzvorschriften zugeordnet. Es wird zwischen nicht störenden, mässig störenden und stark störenden Betrieben unterschieden.
Quelle: Art. 11 BZR
Empfindlichkeitsstufen nach Zone
Aus der Grundmasstabelle: Wohnzonen W2/W3/W4 und Seestattzone haben ES II, Kernzone und Gewerbezonen ES III, Industriezone ES IV.
Quelle: Art. 48 BZR
Energie2
Isolation gegen Schall, Wärmeverlust und Feuchtigkeit
Alle Räume sind entsprechend ihrer Zweckbestimmung und dem Stand der Technik ausreichend gegen Schall, Wärmeverlust und Feuchtigkeit zu isolieren.
Quelle: Art. 8 Abs. 3 BZR
Energetische Anforderungen an Aussenwände
Aussenwandflächenanteile über 30 cm Querschnitt werden nicht zur Ausnützungsziffer angerechnet, sofern der k-Wert von 0.3 W/m²K eingehalten ist.
Quelle: Art. 20 Abs. 3 lit. l BZR · Wert: 0.3 W/m2K
Parkplätze & Verkehr4
Pflichtparkplätze bei Wohnbauten
Bei Wohnbauten sind 1.5 Abstellplätze je Wohnung bzw. je 100 m² Bruttogeschossfläche erforderlich. Ab 5 Wohnungen sind zusätzlich 20% Besucherparkplätze vorzusehen.
Quelle: Art. 14 Abs. 2a BZR · Wert: 1.5 PP/Wohnung
Ersatzabgabe für fehlende Parkplätze
Können die erforderlichen Parkplätze nicht erstellt werden, ist eine Ersatzabgabe von Fr. 5'000 pro Abstellplatz an die Gemeinde zu leisten.
Quelle: Art. 15 BZR · Wert: 5000 CHF/PP
Fahrradabstellplätze
Bei Mehrfamilienhäusern sowie Industrie- und Gewerbebauten sind mindestens gleich viele Fahrradabstellplätze vorzusehen wie der Normbedarf für Motorfahrzeuge verlangt.
Quelle: Art. 14 Abs. 3 BZR
Anforderungen an Garagenausfahrten
Garagenausfahrten dürfen maximal 15% Gefälle aufweisen, das 3 m vor der Strassenlinie auf 3% zu reduzieren ist. Vor jeder Garage ist ein Vorplatz von mindestens 5.50 m Tiefe vorzusehen.
Quelle: Art. 13 Abs. 2-3 BZR · Wert: 15 %
Brandschutz1
Zusammenbauen von Bauten über die Grenze
Das Zusammenbauen über die Grenze ist zulässig, wenn das Grenz- oder Überbaurecht durch Grundbucheintrag gesichert ist und Brandmauern gemäss feuerpolizeilichen Vorschriften erstellt werden.
Quelle: Art. 29 BZR
Umwelt & Gewässer1
Umgebungsgestaltung mit Grünbereichen
Die Umgebung von Bauten, insbesondere in Wohnzonen, soll genügend Grünbereiche, einheimische Bäume, Sträucher und Hecken enthalten. Bestehende Bäume und Hecken sind zu erhalten.
Quelle: Art. 7 BZR
Verfahren & Gebühren2
Baubewilligungspflicht
Bauten und Anlagen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden. Für geringfügige Vorhaben genügt die Meldepflicht; bestimmte Kleinanlagen sind weder melde- noch bewilligungspflichtig.
Quelle: Art. 57 BZR
Gestaltungsplan – Voraussetzungen und Abweichungen
Gestaltungspläne können in allen Bauzonen ab 3'000 m² (Kernzone 1'500 m²) erlassen werden und ermöglichen Abweichungen von Zonenvorschriften wie erhöhte Ausnützung oder grössere Gebäudehöhen.
Quelle: Art. 54-55 BZR · Wert: 3000 m2
Steuern & Bevölkerung in Altendorf
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Altendorf
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Altendorf
Nützliche Links für Altendorf
- Baureglement Altendorf (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Altendorf
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Wikipedia: Altendorf
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Altendorf
Wie hoch darf ich in Altendorf bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Altendorf hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Altendorf festgelegt.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Altendorf?
Der Steuerfuss in Altendorf beträgt 121% (kantonaler Durchschnitt: 153.3%, Rang 4). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 118'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Altendorf erreichbar?
Das nächste Zentrum von Altendorf ist Lachen (10 Min. Auto, 14 Min. ÖV). Zürich ist in 38 Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Altendorf?
Das Baureglement von Altendorf ist als PDF verfügbar unter: https://www.altendorf.ch/public/upload/assets/859/baureglement.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Altendorf?
Die Baubewilligung in Altendorf wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Altendorf und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Altendorf (https://www.altendorf.ch/public/upload/assets/859/baureglement.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).