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Baubewilligung in Alpthal ()

Kanton ·PLZ 6430·BFS 1361

Bauvorschriften in Alpthal pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Alpthal extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
Gewerbe/Industrie0.1
Art. 28 Abs. 2 Fussnote 1 BZR

Weitere Bauvorschriften in Alpthal

Nutzung6

Wohnzone – Nutzung

In den Wohnzonen sollen ruhige und gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet werden. Dienstleistungsbetriebe und gewerbliche Kleinbetriebe sind unter Vorbehalt des Immissionsschutzes zugelassen.

Quelle: Art. 30 BZR

Kernzone – Nutzung und Bauweise

Die Kernzone ist für Wohn- und Geschäftsbauten sowie Kleingewerbe ohne übermässige Immissionen vorgesehen. Neubauten müssen sich harmonisch in die bestehende Überbauung einfügen. Geschlossene Bauweise ist zulässig.

Quelle: Art. 29 BZR

Gestaltungsplan – Mindestflächen und Voraussetzungen

Gestaltungspläne können in allen Bauzonen erlassen werden. Die Mindestfläche beträgt 1'500 m² in der Kernzone und 3'000 m² in übrigen Bauzonen. Sie müssen eine wesentlich bessere Überbauung als die Normalbauweise aufweisen.

Quelle: Art. 41 BZR · Wert: 3000 m2

Wohngewerbezone – Nutzung

In der Wohngewerbezone sind neben Wohnbauten auch mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe gestattet. Der gewerbliche Anteil soll in der Regel zwei Drittel der Gesamtausnützung nicht übersteigen.

Quelle: Art. 31 BZR

Erholungsflächen und Kinderspielplätze

Bei Neubauten mit fünf oder mehr Familienwohnungen sind Erholungsflächen anzulegen, die mindestens 10 % der anrechenbaren Geschossfläche der Familienwohnungen entsprechen.

Quelle: Art. 11 BZR · Wert: 10 %

Zweck des Baureglements

Das Baureglement bezweckt die geordnete bauliche Entwicklung, zweckmässige Bodennutzung, Wahrung des Orts- und Landschaftsbildes sowie gesunde Umweltbedingungen.

Quelle: Art. 1 BZR

Gestaltung4

Terraingestaltung, Abgrabungen und Aufschüttungen

Das gestaltete Terrain darf im Mittel höchstens 1.20 m unter der Oberkante des Erdgeschoss-Fussbodens liegen. Terrainaufschüttungen dürfen maximal 2.50 m ab gewachsenem Terrain betragen.

Quelle: Art. 9 BZR · Wert: 2.5 m

Dachform und minimale Dachneigung

Auf Wohnbauten sind nur Giebel- und Walmdächer erlaubt. Die minimale Dachneigung beträgt 18 Grad.

Quelle: Art. 6 Abs. 2 BZR · Wert: 18 °

Dachaufbauten und Dacheinschnitte

Dachaufbauten und Dacheinschnitte dürfen höchstens 1/3 der Fassadenlänge ausmachen und müssen ansprechend gestaltet sein. Sonnenkollektoren sind erlaubt, wenn sie das Ortsbild nicht stören.

Quelle: Art. 7 BZR · Wert: 33.3 %

Schneefangvorrichtungen und Dachrinnen

Gebäude in Bauzonen und an Strassen müssen mit Dachrinnen und Abflussrohren versehen sein. Auf Dächern, die weniger als 5 m vom Strassenrand entfernt sind, sind Schneefangvorrichtungen Pflicht.

Quelle: Art. 18 BZR · Wert: 5 m

Lärmschutz1

Empfindlichkeitsstufen und Lärmschutz

Den Nutzungszonen werden Empfindlichkeitsstufen I–IV gemäss Lärmschutzverordnung zugeordnet. Betriebe werden nach ihrer Störwirkung in ruhige, nicht störende, mässig störende und stark störende Kategorien eingeteilt.

Quelle: Art. 14 BZR

Energie1

Isolation gegen Schall, Wärme und Feuchtigkeit

Alle Räume müssen nach ihrer Zweckbestimmung und dem Stand der Technik gegen Schall, Wärme und Feuchtigkeit ausreichend isoliert sein und den Energiesparvorschriften entsprechen.

Quelle: Art. 13 BZR

Parkplätze & Verkehr1

Abstellflächen für Motorfahrzeuge – Wohnbauten

Bei Wohnbauten ist mindestens 1 Abstellplatz pro Wohnung zu erstellen. Bei Hotels gilt 1 Platz pro 4 Hotelbetten, bei Restaurants 1 Platz pro 4 Sitzplätze. Die Ersatzabgabe beträgt Fr. 6'000 pro Abstellplatz.

Quelle: Art. 15 BZR · Wert: 6000 CHF

Umwelt & Gewässer1

Gefahrengebiet – Schutzmassnahmen

Im Gefahrengebiet sind im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens Schutzmassnahmen zulasten der Bauherrschaft vorzusehen.

Quelle: Art. 38 BZR

Verfahren & Gebühren5

Bewilligungspflichtige Vorhaben

Neben Neu- und Umbauten sind u.a. Abwasseranlagen, Tankanlagen, Terrainveränderungen über 1 m, Aussenantennen, Reklamen, Silos und Materialdepots über 3 m Höhe und 200 m² Grundfläche bewilligungspflichtig.

Quelle: Art. 44 BZR · Wert: 1 m

Baugespann – Pflicht und Dauer

Im Zeitpunkt der amtlichen Publikation des Bewilligungsgesuchs muss das Bauvorhaben durch ein genaues Baugespann ausgesteckt sein. Es ist bis zum Abschluss des Baubewilligungsverfahrens stehen zu lassen.

Quelle: Art. 47 BZR

Baukontrolle – Meldepflichten

Dem Gemeinderat sind rechtzeitig anzuzeigen: die Erstellung der Kanalisationsleitungen vor dem Eindecken, die Erstellung des Schnurgerüstes sowie die Fertigstellung der Baute. Bauten dürfen erst nach Fertigstellung und gefahrlosem Zugang bezogen werden.

Quelle: Art. 48 BZR

Geltungsbereich des Baureglements

Das Baureglement gilt für das gesamte Gemeindegebiet Alpthal und ist auf alle Neu-, An-, Auf-, Neben- und Umbauten sowie wesentliche Zweck- und Fassadenänderungen anwendbar.

Quelle: Art. 2 BZR

Widerhandlungen – Strafen

Widerhandlungen gegen das Baureglement und das PBG werden mit Haft oder Busse bis Fr. 50'000 bestraft.

Quelle: Art. 51 BZR · Wert: 50000 CHF

Steuern & Bevölkerung in Alpthal

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss170%Kanton Ø 153.3% · Rang 20
Einwohner636Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 63'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Alpthal

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Einsiedeln
24'39'
Richterswil
40'66'
Freienbach
42'83'
Zürich
61'103'
Luzern
80'128'
Winterthur
92'136'

Umliegende Gemeinden

Feusisberg
34'62'
Rothenthurm
37'71'
Wollerau
38'76'
Unteriberg
39'86'
Oberiberg
44'96'
Oberägeri
44'108'

Zuständige Behörde in Alpthal

Nützliche Links für Alpthal

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Alpthal

Wie hoch darf ich in Alpthal bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Alpthal hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Alpthal festgelegt.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Alpthal?

Der Steuerfuss in Alpthal beträgt 170% (kantonaler Durchschnitt: 153.3%, Rang 20). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 63'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Alpthal erreichbar?

Das nächste Zentrum von Alpthal ist Einsiedeln (24 Min. Auto, 39 Min. ÖV). Zürich ist in 61 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Alpthal?

Das Baureglement von Alpthal ist als PDF verfügbar unter: https://oereblex.sz.ch/api/attachments/2997. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Alpthal?

Die Baubewilligung in Alpthal wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

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bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Alpthal und des Kantons .

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Alpthal (https://oereblex.sz.ch/api/attachments/2997). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).