Baubewilligung in Alpthal ()
Bauvorschriften in Alpthal pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Alpthal extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| Gewerbe/Industrie | — | — | 0.1 Art. 28 Abs. 2 Fussnote 1 BZR | — |
Weitere Bauvorschriften in Alpthal
Nutzung6
Wohnzone – Nutzung
In den Wohnzonen sollen ruhige und gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet werden. Dienstleistungsbetriebe und gewerbliche Kleinbetriebe sind unter Vorbehalt des Immissionsschutzes zugelassen.
Quelle: Art. 30 BZR
Kernzone – Nutzung und Bauweise
Die Kernzone ist für Wohn- und Geschäftsbauten sowie Kleingewerbe ohne übermässige Immissionen vorgesehen. Neubauten müssen sich harmonisch in die bestehende Überbauung einfügen. Geschlossene Bauweise ist zulässig.
Quelle: Art. 29 BZR
Gestaltungsplan – Mindestflächen und Voraussetzungen
Gestaltungspläne können in allen Bauzonen erlassen werden. Die Mindestfläche beträgt 1'500 m² in der Kernzone und 3'000 m² in übrigen Bauzonen. Sie müssen eine wesentlich bessere Überbauung als die Normalbauweise aufweisen.
Quelle: Art. 41 BZR · Wert: 3000 m2
Wohngewerbezone – Nutzung
In der Wohngewerbezone sind neben Wohnbauten auch mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe gestattet. Der gewerbliche Anteil soll in der Regel zwei Drittel der Gesamtausnützung nicht übersteigen.
Quelle: Art. 31 BZR
Erholungsflächen und Kinderspielplätze
Bei Neubauten mit fünf oder mehr Familienwohnungen sind Erholungsflächen anzulegen, die mindestens 10 % der anrechenbaren Geschossfläche der Familienwohnungen entsprechen.
Quelle: Art. 11 BZR · Wert: 10 %
Zweck des Baureglements
Das Baureglement bezweckt die geordnete bauliche Entwicklung, zweckmässige Bodennutzung, Wahrung des Orts- und Landschaftsbildes sowie gesunde Umweltbedingungen.
Quelle: Art. 1 BZR
Gestaltung4
Terraingestaltung, Abgrabungen und Aufschüttungen
Das gestaltete Terrain darf im Mittel höchstens 1.20 m unter der Oberkante des Erdgeschoss-Fussbodens liegen. Terrainaufschüttungen dürfen maximal 2.50 m ab gewachsenem Terrain betragen.
Quelle: Art. 9 BZR · Wert: 2.5 m
Dachform und minimale Dachneigung
Auf Wohnbauten sind nur Giebel- und Walmdächer erlaubt. Die minimale Dachneigung beträgt 18 Grad.
Quelle: Art. 6 Abs. 2 BZR · Wert: 18 °
Dachaufbauten und Dacheinschnitte
Dachaufbauten und Dacheinschnitte dürfen höchstens 1/3 der Fassadenlänge ausmachen und müssen ansprechend gestaltet sein. Sonnenkollektoren sind erlaubt, wenn sie das Ortsbild nicht stören.
Quelle: Art. 7 BZR · Wert: 33.3 %
Schneefangvorrichtungen und Dachrinnen
Gebäude in Bauzonen und an Strassen müssen mit Dachrinnen und Abflussrohren versehen sein. Auf Dächern, die weniger als 5 m vom Strassenrand entfernt sind, sind Schneefangvorrichtungen Pflicht.
Quelle: Art. 18 BZR · Wert: 5 m
Lärmschutz1
Empfindlichkeitsstufen und Lärmschutz
Den Nutzungszonen werden Empfindlichkeitsstufen I–IV gemäss Lärmschutzverordnung zugeordnet. Betriebe werden nach ihrer Störwirkung in ruhige, nicht störende, mässig störende und stark störende Kategorien eingeteilt.
Quelle: Art. 14 BZR
Energie1
Isolation gegen Schall, Wärme und Feuchtigkeit
Alle Räume müssen nach ihrer Zweckbestimmung und dem Stand der Technik gegen Schall, Wärme und Feuchtigkeit ausreichend isoliert sein und den Energiesparvorschriften entsprechen.
Quelle: Art. 13 BZR
Parkplätze & Verkehr1
Abstellflächen für Motorfahrzeuge – Wohnbauten
Bei Wohnbauten ist mindestens 1 Abstellplatz pro Wohnung zu erstellen. Bei Hotels gilt 1 Platz pro 4 Hotelbetten, bei Restaurants 1 Platz pro 4 Sitzplätze. Die Ersatzabgabe beträgt Fr. 6'000 pro Abstellplatz.
Quelle: Art. 15 BZR · Wert: 6000 CHF
Umwelt & Gewässer1
Gefahrengebiet – Schutzmassnahmen
Im Gefahrengebiet sind im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens Schutzmassnahmen zulasten der Bauherrschaft vorzusehen.
Quelle: Art. 38 BZR
Verfahren & Gebühren5
Bewilligungspflichtige Vorhaben
Neben Neu- und Umbauten sind u.a. Abwasseranlagen, Tankanlagen, Terrainveränderungen über 1 m, Aussenantennen, Reklamen, Silos und Materialdepots über 3 m Höhe und 200 m² Grundfläche bewilligungspflichtig.
Quelle: Art. 44 BZR · Wert: 1 m
Baugespann – Pflicht und Dauer
Im Zeitpunkt der amtlichen Publikation des Bewilligungsgesuchs muss das Bauvorhaben durch ein genaues Baugespann ausgesteckt sein. Es ist bis zum Abschluss des Baubewilligungsverfahrens stehen zu lassen.
Quelle: Art. 47 BZR
Baukontrolle – Meldepflichten
Dem Gemeinderat sind rechtzeitig anzuzeigen: die Erstellung der Kanalisationsleitungen vor dem Eindecken, die Erstellung des Schnurgerüstes sowie die Fertigstellung der Baute. Bauten dürfen erst nach Fertigstellung und gefahrlosem Zugang bezogen werden.
Quelle: Art. 48 BZR
Geltungsbereich des Baureglements
Das Baureglement gilt für das gesamte Gemeindegebiet Alpthal und ist auf alle Neu-, An-, Auf-, Neben- und Umbauten sowie wesentliche Zweck- und Fassadenänderungen anwendbar.
Quelle: Art. 2 BZR
Widerhandlungen – Strafen
Widerhandlungen gegen das Baureglement und das PBG werden mit Haft oder Busse bis Fr. 50'000 bestraft.
Quelle: Art. 51 BZR · Wert: 50000 CHF
Steuern & Bevölkerung in Alpthal
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Alpthal
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Alpthal
Nützliche Links für Alpthal
- Baureglement Alpthal (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Alpthal
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Wikipedia: Alpthal
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Alpthal
Wie hoch darf ich in Alpthal bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Alpthal hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Alpthal festgelegt.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Alpthal?
Der Steuerfuss in Alpthal beträgt 170% (kantonaler Durchschnitt: 153.3%, Rang 20). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 63'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Alpthal erreichbar?
Das nächste Zentrum von Alpthal ist Einsiedeln (24 Min. Auto, 39 Min. ÖV). Zürich ist in 61 Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Alpthal?
Das Baureglement von Alpthal ist als PDF verfügbar unter: https://oereblex.sz.ch/api/attachments/2997. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Alpthal?
Die Baubewilligung in Alpthal wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Alpthal und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
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Rechtliche Hinweise
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Alpthal (https://oereblex.sz.ch/api/attachments/2997). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).