Baubewilligung in Aesch (BL) (BL)
Bauvorschriften in Aesch (BL) pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Aesch (BL) extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| Gewerbe/Industrie | 21 m § 21 ZRS / § 10 Abs. 1 ZRS | — | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Aesch (BL)
Nutzung5
Zulässige Wohnungszahl in Zone W2a
In der Zone W2a sind pro Baukörper maximal 1 bis 2 Wohnungen erlaubt. In den übrigen Wohnzonen ist die Wohnungszahl frei.
Quelle: § 21 ZRS · Wert: 2 Wohnungen
Zulässige Nutzung in der Wohnzone
Wohnzonen sind primär der Wohnnutzung vorbehalten. Zugelassen sind auch nicht störende Betriebe wie kleinere emissionsarme Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe mit geringem Zubringerverkehr.
Quelle: § 28 ZRS
Zulässige Nutzung in der Wohn- und Geschäftszone
Wohn- und Geschäftszonen sind für Wohnnutzung und wenig störende Betriebe vorgesehen. Erlaubt sind Läden, Büros, Dienstleistungsbetriebe, Gaststätten und kleinere Handwerksbetriebe.
Quelle: § 29 ZRS
Zulässige Nutzung in der Gewerbezone
Gewerbezonen sind für mässig störende Betriebe vorgesehen. Erlaubt sind Werkhöfe, Werkstätten, Lagerhäuser, Fabriken und Garagebetriebe. Wohnungen sind nur für Betriebsinhaber und standortgebundenes Personal zulässig.
Quelle: § 30 ZRS / § 31 ZRS
Zone für öffentliche Werke und Anlagen
Die Zone öW+A dient der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Angrenzend an Wohnzonen gilt auf 15.0 m Tiefe eine Höhenbeschränkung entsprechend dem Wohnzonenprofil. Flachdächer sind extensiv zu begrünen.
Quelle: § 33 ZRS · Wert: 15 m
Gestaltung8
Dachform in den Kernzonen
In allen Kernzonen (KA bis KE und WG2b) ist ausschliesslich ein geneigtes Dach mit einer Neigung von 30 bis 50 Grad vorgeschrieben. Flachdächer und Dachaufbauten auf Flachdächern sind nicht zulässig.
Quelle: § 21 ZRS / § 26 Abs. 1 ZRS · Wert: 30 Grad
Bauweise und Gestaltung im Dorfkern
In den Kernzonen gelten erhöhte Gestaltungsanforderungen. Bauten müssen sich ins Strassenbild einfügen. Sichtbare Garagenrampen sowie freistehende oder angebaute Garagen sind nicht gestattet.
Quelle: § 24 Abs. 1 ZRS
Masse für Dachaufbauten und Dacheinschnitte
Dachaufbauten sind nur bei Dachneigungen ab 35° erlaubt. Die Summe der Frontflächen darf 0.60 m × Fassadenlänge nicht überschreiten. Die maximale Fronthöhe beträgt 2.0 m (aufgesetzt) bzw. 2.6 m (fassadenbündig).
Quelle: § 14 ZRS · Wert: 35 Grad
Abgrabungen beim Sockelgeschoss
Abgrabungen am Sockelgeschoss sind bis zu einem Drittel des Gebäudeumfangs zulässig. Für Hauseingänge und Garageneinfahrten sind Abgrabungen bis max. 7.5 m Breite und 3.0 m Höhe erlaubt.
Quelle: § 16 ZRS · Wert: 7.5 m
Dachform in den Wohnzonen
In den Wohnzonen (W2a, W2b, W2c, WG2a, W3a) und Gewerbezonen ist die Dachform frei wählbar. Dachaufbauten sind bei geneigten und bei Flachdächern zulässig.
Quelle: § 21 ZRS / § 13 ZRS
Geschützte Bauten und Schutzklassen
Geschützte Bauten sind vor Zerfall zu schützen. Bauliche Massnahmen sind nur unter Wahrung der schutzwürdigen Substanz zulässig. Schutzklasse A steht unter kantonalem Schutz, Schutzklasse B unter Gemeindeschutz.
Quelle: § 27 ZRS
Firstanordnung beim Satteldach
Der First des Satteldaches muss mindestens 1.0 m hinter der Fassade liegen. Beim Mansarddach muss der Knickpunkt ebenfalls mindestens 1.0 m hinter der Fassade liegen.
Quelle: § 13 Abs. 2-3 ZRS · Wert: 1 m
Behindertengerechte Bauweise
Es gelten die Bestimmungen von § 108 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes sowie die Norm SN 521 500 für behindertengerechtes Bauen.
Quelle: § 12 ZRS
Energie3
Nutzungsfreie Wintergärten und Zwischenklima-Räume
Gedeckte Sitzplätze und unbeheizte Wintergärten bis max. 15 m² je Wohnung werden nicht zur Nutzfläche gerechnet, sofern die Wände vollisoliert und natürliche Belüftung sichergestellt sind.
Quelle: § 7 Abs. 1 lit. c ZRS · Wert: 15 m2
Nutzungsfreie Aussenwandstärken
Aussenwandstärken von mehr als 30 cm (Rohmass) werden nicht zur überbauten Fläche und nicht zur Nutzfläche gerechnet. Dies begünstigt gut gedämmte Gebäude.
Quelle: § 7 Abs. 1 lit. g ZRS · Wert: 30 cm
Nutzungsfreie Aussenisolationen
Aussenisolationen von bestehenden Gebäuden werden nicht zur überbauten Fläche und nicht zur Nutzfläche gerechnet. Dies fördert die energetische Sanierung bestehender Bauten.
Quelle: § 7 Abs. 1 lit. b ZRS
Parkplätze & Verkehr1
Anzahl Garagen und Abstellplätze für Motorfahrzeuge
Die Mindestanzahl Parkplätze richtet sich nach dem kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz. Bei Mehrfamilienhäusern sind pro Wohnung mindestens 3 m² Veloabstellfläche zu erstellen.
Quelle: § 17 ZRS · Wert: 3 m2
Umwelt & Gewässer2
Dachbegrünung in der Gewerbezone
Flachdächer in der Gewerbezone und in der Zone für öffentliche Werke und Anlagen sind extensiv zu begrünen. Dies dient dem ökologischen Ausgleich und als Retentionsspeicher für Meteorwasser.
Quelle: § 32 ZRS / § 33 Abs. 5 ZRS
Baumbepflanzung bei hohen Gewerbebauten
Bei Gewerbebauten mit einer Gebäudehöhe ab 17.0 m gegenüber dem Landschaftsgebiet ist eine Bepflanzung mit kronenbildenden Bäumen (standortheimische Hochstamm-Arten, min. 1.5 m Stammhöhe) entlang der Bauzonengrenze vorgeschrieben.
Quelle: § 30 Abs. 4 ZRS · Wert: 17 m
Verfahren & Gebühren3
Abbruchbewilligung in den Kernzonen
In den Kernzonen KA bis KE ist der Abbruch von Bauten bewilligungspflichtig. Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn der Neubau architektonisch und städtebaulich mindestens gleichwertig ist.
Quelle: § 23 Abs. 4 ZRS
Quartierplanungen
Quartierpläne sind in jeder Bauzone möglich und erlauben Abweichungen von den ordentlichen Zonenvorschriften. Die bauliche Nutzung darf nur erhöht werden, wenn der Zonencharakter der angrenzenden Bauzonen nicht gestört wird.
Quelle: § 18 ZRS
Besitzstandsgarantie für zonenfremde Bauten
Für zonenfremde Bauten und Anlagen gelten die Bestimmungen des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes sowie des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Art. 24c RPG).
Quelle: § 35 ZRS
Steuern & Bevölkerung in Aesch (BL)
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Aesch (BL)
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Aesch (BL)
Gemeindeverwaltung Aesch (BL)
Website BauamtNützliche Links für Aesch (BL)
- Baureglement Aesch (BL) (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Aesch (BL)
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde Basel-Landschaft
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Bauamt Aesch (BL)
Formulare, Kontakt und Online-Baugesuchsportal
- Wikipedia: Aesch (BL)
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Aesch (BL)
Wie hoch darf ich in Aesch (BL) bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Aesch (BL) hängt von der Wohnzone ab: Gewerbe/Industrie: 21 m (§ 21 ZRS / § 10 Abs. 1 ZRS). Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Aesch (BL) festgelegt.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Aesch (BL)?
Der Steuerfuss in Aesch (BL) beträgt 56% (kantonaler Durchschnitt: 59.1%, Rang 16). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 68'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Aesch (BL) erreichbar?
Das nächste Zentrum von Aesch (BL) ist Reinach (BL) (11 Min. Auto, 19 Min. ÖV). Zürich ist in 75 Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Aesch (BL)?
Das Baureglement von Aesch (BL) ist als PDF verfügbar unter: https://oereblex.bl.ch/api/attachments/9251. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Aesch (BL)?
Die Baubewilligung in Aesch (BL) wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Basel-Landschaft beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Aesch (BL) (https://oereblex.bl.ch/api/attachments/9251). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).