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Baubewilligung in Aesch (BL) (BL)

Kanton Basel-Landschaft·PLZ 4147·BFS 2761·10'700 Einwohner

Bauvorschriften in Aesch (BL) pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Aesch (BL) extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
Gewerbe/Industrie21 m
§ 21 ZRS / § 10 Abs. 1 ZRS

Weitere Bauvorschriften in Aesch (BL)

Nutzung5

Zulässige Wohnungszahl in Zone W2a

In der Zone W2a sind pro Baukörper maximal 1 bis 2 Wohnungen erlaubt. In den übrigen Wohnzonen ist die Wohnungszahl frei.

Quelle: § 21 ZRS · Wert: 2 Wohnungen

Zulässige Nutzung in der Wohnzone

Wohnzonen sind primär der Wohnnutzung vorbehalten. Zugelassen sind auch nicht störende Betriebe wie kleinere emissionsarme Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe mit geringem Zubringerverkehr.

Quelle: § 28 ZRS

Zulässige Nutzung in der Wohn- und Geschäftszone

Wohn- und Geschäftszonen sind für Wohnnutzung und wenig störende Betriebe vorgesehen. Erlaubt sind Läden, Büros, Dienstleistungsbetriebe, Gaststätten und kleinere Handwerksbetriebe.

Quelle: § 29 ZRS

Zulässige Nutzung in der Gewerbezone

Gewerbezonen sind für mässig störende Betriebe vorgesehen. Erlaubt sind Werkhöfe, Werkstätten, Lagerhäuser, Fabriken und Garagebetriebe. Wohnungen sind nur für Betriebsinhaber und standortgebundenes Personal zulässig.

Quelle: § 30 ZRS / § 31 ZRS

Zone für öffentliche Werke und Anlagen

Die Zone öW+A dient der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Angrenzend an Wohnzonen gilt auf 15.0 m Tiefe eine Höhenbeschränkung entsprechend dem Wohnzonenprofil. Flachdächer sind extensiv zu begrünen.

Quelle: § 33 ZRS · Wert: 15 m

Gestaltung8

Dachform in den Kernzonen

In allen Kernzonen (KA bis KE und WG2b) ist ausschliesslich ein geneigtes Dach mit einer Neigung von 30 bis 50 Grad vorgeschrieben. Flachdächer und Dachaufbauten auf Flachdächern sind nicht zulässig.

Quelle: § 21 ZRS / § 26 Abs. 1 ZRS · Wert: 30 Grad

Bauweise und Gestaltung im Dorfkern

In den Kernzonen gelten erhöhte Gestaltungsanforderungen. Bauten müssen sich ins Strassenbild einfügen. Sichtbare Garagenrampen sowie freistehende oder angebaute Garagen sind nicht gestattet.

Quelle: § 24 Abs. 1 ZRS

Masse für Dachaufbauten und Dacheinschnitte

Dachaufbauten sind nur bei Dachneigungen ab 35° erlaubt. Die Summe der Frontflächen darf 0.60 m × Fassadenlänge nicht überschreiten. Die maximale Fronthöhe beträgt 2.0 m (aufgesetzt) bzw. 2.6 m (fassadenbündig).

Quelle: § 14 ZRS · Wert: 35 Grad

Abgrabungen beim Sockelgeschoss

Abgrabungen am Sockelgeschoss sind bis zu einem Drittel des Gebäudeumfangs zulässig. Für Hauseingänge und Garageneinfahrten sind Abgrabungen bis max. 7.5 m Breite und 3.0 m Höhe erlaubt.

Quelle: § 16 ZRS · Wert: 7.5 m

Dachform in den Wohnzonen

In den Wohnzonen (W2a, W2b, W2c, WG2a, W3a) und Gewerbezonen ist die Dachform frei wählbar. Dachaufbauten sind bei geneigten und bei Flachdächern zulässig.

Quelle: § 21 ZRS / § 13 ZRS

Geschützte Bauten und Schutzklassen

Geschützte Bauten sind vor Zerfall zu schützen. Bauliche Massnahmen sind nur unter Wahrung der schutzwürdigen Substanz zulässig. Schutzklasse A steht unter kantonalem Schutz, Schutzklasse B unter Gemeindeschutz.

Quelle: § 27 ZRS

Firstanordnung beim Satteldach

Der First des Satteldaches muss mindestens 1.0 m hinter der Fassade liegen. Beim Mansarddach muss der Knickpunkt ebenfalls mindestens 1.0 m hinter der Fassade liegen.

Quelle: § 13 Abs. 2-3 ZRS · Wert: 1 m

Behindertengerechte Bauweise

Es gelten die Bestimmungen von § 108 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes sowie die Norm SN 521 500 für behindertengerechtes Bauen.

Quelle: § 12 ZRS

Energie3

Nutzungsfreie Wintergärten und Zwischenklima-Räume

Gedeckte Sitzplätze und unbeheizte Wintergärten bis max. 15 m² je Wohnung werden nicht zur Nutzfläche gerechnet, sofern die Wände vollisoliert und natürliche Belüftung sichergestellt sind.

Quelle: § 7 Abs. 1 lit. c ZRS · Wert: 15 m2

Nutzungsfreie Aussenwandstärken

Aussenwandstärken von mehr als 30 cm (Rohmass) werden nicht zur überbauten Fläche und nicht zur Nutzfläche gerechnet. Dies begünstigt gut gedämmte Gebäude.

Quelle: § 7 Abs. 1 lit. g ZRS · Wert: 30 cm

Nutzungsfreie Aussenisolationen

Aussenisolationen von bestehenden Gebäuden werden nicht zur überbauten Fläche und nicht zur Nutzfläche gerechnet. Dies fördert die energetische Sanierung bestehender Bauten.

Quelle: § 7 Abs. 1 lit. b ZRS

Parkplätze & Verkehr1

Anzahl Garagen und Abstellplätze für Motorfahrzeuge

Die Mindestanzahl Parkplätze richtet sich nach dem kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz. Bei Mehrfamilienhäusern sind pro Wohnung mindestens 3 m² Veloabstellfläche zu erstellen.

Quelle: § 17 ZRS · Wert: 3 m2

Umwelt & Gewässer2

Dachbegrünung in der Gewerbezone

Flachdächer in der Gewerbezone und in der Zone für öffentliche Werke und Anlagen sind extensiv zu begrünen. Dies dient dem ökologischen Ausgleich und als Retentionsspeicher für Meteorwasser.

Quelle: § 32 ZRS / § 33 Abs. 5 ZRS

Baumbepflanzung bei hohen Gewerbebauten

Bei Gewerbebauten mit einer Gebäudehöhe ab 17.0 m gegenüber dem Landschaftsgebiet ist eine Bepflanzung mit kronenbildenden Bäumen (standortheimische Hochstamm-Arten, min. 1.5 m Stammhöhe) entlang der Bauzonengrenze vorgeschrieben.

Quelle: § 30 Abs. 4 ZRS · Wert: 17 m

Verfahren & Gebühren3

Abbruchbewilligung in den Kernzonen

In den Kernzonen KA bis KE ist der Abbruch von Bauten bewilligungspflichtig. Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn der Neubau architektonisch und städtebaulich mindestens gleichwertig ist.

Quelle: § 23 Abs. 4 ZRS

Quartierplanungen

Quartierpläne sind in jeder Bauzone möglich und erlauben Abweichungen von den ordentlichen Zonenvorschriften. Die bauliche Nutzung darf nur erhöht werden, wenn der Zonencharakter der angrenzenden Bauzonen nicht gestört wird.

Quelle: § 18 ZRS

Besitzstandsgarantie für zonenfremde Bauten

Für zonenfremde Bauten und Anlagen gelten die Bestimmungen des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes sowie des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Art. 24c RPG).

Quelle: § 35 ZRS

Steuern & Bevölkerung in Aesch (BL)

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss56%Kanton Ø 59.1% · Rang 16
Einwohner11'243Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 68'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Aesch (BL)

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Reinach (BL)
11'19'
Arlesheim
11'25'
Münchenstein
15'25'
Basel
21'36'
Zürich
75'104'
Biel/Bienne
76'100'

Umliegende Gemeinden

Pfeffingen
10'19'
Dornach
11'22'
Duggingen
11'18'
Ettingen
13'27'
Grellingen
14'19'
Therwil
15'29'

Zuständige Behörde in Aesch (BL)

Gemeindeverwaltung Aesch (BL)

Website Bauamt

Nützliche Links für Aesch (BL)

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Aesch (BL)

Wie hoch darf ich in Aesch (BL) bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Aesch (BL) hängt von der Wohnzone ab: Gewerbe/Industrie: 21 m (§ 21 ZRS / § 10 Abs. 1 ZRS). Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Aesch (BL) festgelegt.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Aesch (BL)?

Der Steuerfuss in Aesch (BL) beträgt 56% (kantonaler Durchschnitt: 59.1%, Rang 16). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 68'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Aesch (BL) erreichbar?

Das nächste Zentrum von Aesch (BL) ist Reinach (BL) (11 Min. Auto, 19 Min. ÖV). Zürich ist in 75 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Aesch (BL)?

Das Baureglement von Aesch (BL) ist als PDF verfügbar unter: https://oereblex.bl.ch/api/attachments/9251. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Aesch (BL)?

Die Baubewilligung in Aesch (BL) wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Basel-Landschaft beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Weitere Gemeinden in der Nähe

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Keine Haftung

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Aesch (BL) (https://oereblex.bl.ch/api/attachments/9251). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).