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Baubewilligung in Aefligen ()

Kanton ·PLZ 3426·BFS 401

Bauvorschriften in Aefligen pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Aefligen extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
W2
Gewerbe/Industrie

Weitere Bauvorschriften in Aefligen

Nutzung6

Nutzungsart Wohnzone W2

In der Wohnzone W2 sind Wohnen, stille Gewerbe (z.B. Büros, Arztpraxen) und Verkauf für den täglichen Bedarf erlaubt. Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe II.

Quelle: Art. 3 BauR

Nutzungsart Dorfzone D2/D3

In der Dorfzone D2/D3 sind Wohnen, stille bis mässig störende Gewerbe, Verkauf bis 1000 m² Geschossfläche, Gastgewerbe und Landwirtschaftsbetriebe erlaubt. Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III.

Quelle: Art. 3 BauR · Wert: 1000 m2

Nutzungsart Dienstleistungs- und Gewerbezone DG

In der DG-Zone sind Gewerbe und Dienstleistungen erlaubt. Wohnungen sind nur im obersten Geschoss von Gebäuden mit mindestens 2 Vollgeschossen zulässig, maximal 1/3 des Gebäudevolumens. Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III.

Quelle: Art. 3 BauR · Wert: 33 %

Zone mit Planungspflicht 1 Hasenmatte

In der ZPP 1 Hasenmatte dürfen maximal 16 Wohneinheiten erschlossen werden, ausschliesslich Einfamilien- und Zweifamilienhäuser. Es gelten die Bestimmungen der Wohnzone W2.

Quelle: Art. 15 BauR · Wert: 16 Wohneinheiten

Zone mit Planungspflicht 2 Ischlagweg

In der ZPP 2 Ischlagweg sind ausschliesslich Einfamilien- und Zweifamilienhäuser erlaubt. In der zweiten Bauetappe wird das massgebende Terrain auf 493 m.ü.M. festgelegt (Hochwasserschutz).

Quelle: Art. 16 BauR · Wert: 493 m.ü.M.

Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN)

In den ZöN-Zonen gelten die baupolizeilichen Masse der Dorfzone D2. Der Grenzabstand beträgt die halbe Fassadenhöhe, mindestens aber 4,0 m. Es gibt vier ZöN-Zonen: Verwaltung, Schule, ARA und Geräte.

Quelle: Art. 10 BauR · Wert: 4 m

Gestaltung6

Dachgestaltung – Aufbauten, Dachformen, Firstoblichter

Alle Dachformen inkl. Pult- und Flachdächer sind zulässig. Dachaufbauten sind im ersten Dachgeschoss erlaubt, im zweiten nur Dachflächenfenster. Die Gesamtbreite aller Elemente beträgt max. 2/3 der Gebäudelänge. Firstoblichter dürfen max. 20% der Dachfläche einnehmen.

Quelle: Art. 20 BauR · Wert: 20 %

Bauweise und Stellung der Bauten

Es gilt die offene Bauweise mit allseitigen Grenz- und Gebäudeabständen. Neubauten sind in der Regel parallel oder rechtwinklig zur Strasse zu stellen und müssen sich nach dem ortsüblichen Strassenbild richten.

Quelle: Art. 19 BauR

Gestaltungsgrundsatz – gute Gesamtwirkung

Bauten und Anlagen müssen zusammen mit ihrer Umgebung eine gute Gesamtwirkung ergeben. Haushälterische Bodennutzung und ökologische Bauweise mit erneuerbaren Energien sind wünschenswert.

Quelle: Art. 17 BauR

Aussenraumgestaltung

Private Aussenräume (Einfriedungen, Vorgärten, Vorplätze) müssen sich nach ortsüblichen Merkmalen richten. Mit dem Baugesuch ist ein Aussenraumgestaltungsplan einzureichen. Invasive Pflanzen sind verboten.

Quelle: Art. 21 BauR

Ortsbildschutzgebiete

In Ortsbildschutzgebieten müssen Bauten bezüglich Stellung, Volumen und Gestaltung besonders sorgfältig ins Ortsbild eingefügt werden. Die Einordnung in die Siedlungsstruktur hat Vorrang vor anderen Bestimmungen des Baureglements.

Quelle: Art. 25 BauR

Schutz von Baudenkmälern

Das kantonale Bauinventar bezeichnet schützenswerte und erhaltenswerte Baudenkmäler. Bei Bauvorhaben, die solche Objekte betreffen, ist die kantonale Denkmalpflege beizuziehen.

Quelle: Art. 24 BauR

Lärmschutz1

Lärmempfindlichkeitsstufen der Bauzonen

Die Wohnzone W2 hat die Lärmempfindlichkeitsstufe II (empfindlich). Die Dorfzone D2/D3 und die Gewerbezone DG haben die Stufe III (mässig empfindlich). Dies bestimmt, welche Lärmimmissionen zulässig sind.

Quelle: Art. 3 BauR

Umwelt & Gewässer5

Bauen in Gefahrengebieten

In Gefahrengebieten gelten besondere Vorschriften. Bei erheblicher oder mittlerer Gefährdung zieht die Baubewilligungsbehörde die kantonale Fachstelle bei. Eine frühzeitige Voranfrage wird empfohlen.

Quelle: Art. 32 BauR

Gewässerraum – Bauverbote und Nutzungseinschränkungen

Im Gewässerraum sind nur standortgebundene Bauten im öffentlichen Interesse erlaubt. Alle anderen Bauten und Terrainveränderungen sind verboten. Die natürliche Ufervegetation ist zu erhalten.

Quelle: Art. 27 BauR

Landschaftsschutzgebiet – Bauverbot

In Landschaftsschutzgebieten ist nur landwirtschaftliche Nutzung erlaubt. Bauten und Anlagen sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen für landwirtschaftliche Bauten sind nur in begründeten Fällen mit Interessenabwägung möglich.

Quelle: Art. 29 BauR

Landschaftsschongebiet – eingeschränkte Baumöglichkeiten

In Landschaftsschongebieten sind Bauten und Terrainveränderungen nur erlaubt, wenn sie für die Bewirtschaftung notwendig sind und sich gut ins Landschaftsbild einfügen. Bauvorhaben müssen durch eine Fachberatung beurteilt werden.

Quelle: Art. 28 BauR

Schutz von Trockenstandorten

Die im Zonenplan bezeichneten Trockenstandorte sind zu erhalten. Pflegerische Eingriffe sind erlaubt, das Ausbringen von Dünger und Pflanzenschutzmitteln sowie das Einsäen artenarmer Grasmischungen sind verboten.

Quelle: Art. 30 BauR

Verfahren & Gebühren1

Mehrwertabgabe und Bauverpflichtung

Grundeigentümer, die durch eine Planung einen Mehrwert erhalten, müssen eine Mehrwertabgabe entrichten. Der Gemeinderat kann für nicht überbautes Bauland eine Bauverpflichtung anordnen.

Quelle: Art. 2 BauR

Steuern & Bevölkerung in Aefligen

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss190%Kanton Ø 170.8% · Rang 278
Einwohner1'142Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 51'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Aefligen

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Burgdorf
18'22'
Zuchwil
24'41'
Münchenbuchsee
24'52'
Bern
27'49'
Biel/Bienne
39'66'
Thun
44'95'

Umliegende Gemeinden

Kirchberg (BE)
8'18'
Rüdtligen-Alchenflüh
9'12'
Kernenried
10'28'
Fraubrunnen
11'40'
Ersigen
12'55'
Utzenstorf
13'18'

Zuständige Behörde in Aefligen

Nützliche Links für Aefligen

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Aefligen

Wie hoch darf ich in Aefligen bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Aefligen hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Aefligen festgelegt.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Aefligen?

Der Steuerfuss in Aefligen beträgt 190% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 278). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 51'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Aefligen erreichbar?

Das nächste Zentrum von Aefligen ist Burgdorf (18 Min. Auto, 22 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Aefligen?

Das Baureglement von Aefligen ist als PDF verfügbar unter: https://oerebfiles.apps.be.ch/40101/2316/baureglement_aefligen.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Aefligen?

Die Baubewilligung in Aefligen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Aefligen und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

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bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Aefligen und des Kantons .

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Aefligen (https://oerebfiles.apps.be.ch/40101/2316/baureglement_aefligen.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).