Baubewilligung in Aefligen ()
Bauvorschriften in Aefligen pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Aefligen extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| W2 | — | — | — | — |
| Gewerbe/Industrie | — | — | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Aefligen
Nutzung6
Nutzungsart Wohnzone W2
In der Wohnzone W2 sind Wohnen, stille Gewerbe (z.B. Büros, Arztpraxen) und Verkauf für den täglichen Bedarf erlaubt. Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe II.
Quelle: Art. 3 BauR
Nutzungsart Dorfzone D2/D3
In der Dorfzone D2/D3 sind Wohnen, stille bis mässig störende Gewerbe, Verkauf bis 1000 m² Geschossfläche, Gastgewerbe und Landwirtschaftsbetriebe erlaubt. Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III.
Quelle: Art. 3 BauR · Wert: 1000 m2
Nutzungsart Dienstleistungs- und Gewerbezone DG
In der DG-Zone sind Gewerbe und Dienstleistungen erlaubt. Wohnungen sind nur im obersten Geschoss von Gebäuden mit mindestens 2 Vollgeschossen zulässig, maximal 1/3 des Gebäudevolumens. Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III.
Quelle: Art. 3 BauR · Wert: 33 %
Zone mit Planungspflicht 1 Hasenmatte
In der ZPP 1 Hasenmatte dürfen maximal 16 Wohneinheiten erschlossen werden, ausschliesslich Einfamilien- und Zweifamilienhäuser. Es gelten die Bestimmungen der Wohnzone W2.
Quelle: Art. 15 BauR · Wert: 16 Wohneinheiten
Zone mit Planungspflicht 2 Ischlagweg
In der ZPP 2 Ischlagweg sind ausschliesslich Einfamilien- und Zweifamilienhäuser erlaubt. In der zweiten Bauetappe wird das massgebende Terrain auf 493 m.ü.M. festgelegt (Hochwasserschutz).
Quelle: Art. 16 BauR · Wert: 493 m.ü.M.
Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN)
In den ZöN-Zonen gelten die baupolizeilichen Masse der Dorfzone D2. Der Grenzabstand beträgt die halbe Fassadenhöhe, mindestens aber 4,0 m. Es gibt vier ZöN-Zonen: Verwaltung, Schule, ARA und Geräte.
Quelle: Art. 10 BauR · Wert: 4 m
Gestaltung6
Dachgestaltung – Aufbauten, Dachformen, Firstoblichter
Alle Dachformen inkl. Pult- und Flachdächer sind zulässig. Dachaufbauten sind im ersten Dachgeschoss erlaubt, im zweiten nur Dachflächenfenster. Die Gesamtbreite aller Elemente beträgt max. 2/3 der Gebäudelänge. Firstoblichter dürfen max. 20% der Dachfläche einnehmen.
Quelle: Art. 20 BauR · Wert: 20 %
Bauweise und Stellung der Bauten
Es gilt die offene Bauweise mit allseitigen Grenz- und Gebäudeabständen. Neubauten sind in der Regel parallel oder rechtwinklig zur Strasse zu stellen und müssen sich nach dem ortsüblichen Strassenbild richten.
Quelle: Art. 19 BauR
Gestaltungsgrundsatz – gute Gesamtwirkung
Bauten und Anlagen müssen zusammen mit ihrer Umgebung eine gute Gesamtwirkung ergeben. Haushälterische Bodennutzung und ökologische Bauweise mit erneuerbaren Energien sind wünschenswert.
Quelle: Art. 17 BauR
Aussenraumgestaltung
Private Aussenräume (Einfriedungen, Vorgärten, Vorplätze) müssen sich nach ortsüblichen Merkmalen richten. Mit dem Baugesuch ist ein Aussenraumgestaltungsplan einzureichen. Invasive Pflanzen sind verboten.
Quelle: Art. 21 BauR
Ortsbildschutzgebiete
In Ortsbildschutzgebieten müssen Bauten bezüglich Stellung, Volumen und Gestaltung besonders sorgfältig ins Ortsbild eingefügt werden. Die Einordnung in die Siedlungsstruktur hat Vorrang vor anderen Bestimmungen des Baureglements.
Quelle: Art. 25 BauR
Schutz von Baudenkmälern
Das kantonale Bauinventar bezeichnet schützenswerte und erhaltenswerte Baudenkmäler. Bei Bauvorhaben, die solche Objekte betreffen, ist die kantonale Denkmalpflege beizuziehen.
Quelle: Art. 24 BauR
Lärmschutz1
Lärmempfindlichkeitsstufen der Bauzonen
Die Wohnzone W2 hat die Lärmempfindlichkeitsstufe II (empfindlich). Die Dorfzone D2/D3 und die Gewerbezone DG haben die Stufe III (mässig empfindlich). Dies bestimmt, welche Lärmimmissionen zulässig sind.
Quelle: Art. 3 BauR
Umwelt & Gewässer5
Bauen in Gefahrengebieten
In Gefahrengebieten gelten besondere Vorschriften. Bei erheblicher oder mittlerer Gefährdung zieht die Baubewilligungsbehörde die kantonale Fachstelle bei. Eine frühzeitige Voranfrage wird empfohlen.
Quelle: Art. 32 BauR
Gewässerraum – Bauverbote und Nutzungseinschränkungen
Im Gewässerraum sind nur standortgebundene Bauten im öffentlichen Interesse erlaubt. Alle anderen Bauten und Terrainveränderungen sind verboten. Die natürliche Ufervegetation ist zu erhalten.
Quelle: Art. 27 BauR
Landschaftsschutzgebiet – Bauverbot
In Landschaftsschutzgebieten ist nur landwirtschaftliche Nutzung erlaubt. Bauten und Anlagen sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen für landwirtschaftliche Bauten sind nur in begründeten Fällen mit Interessenabwägung möglich.
Quelle: Art. 29 BauR
Landschaftsschongebiet – eingeschränkte Baumöglichkeiten
In Landschaftsschongebieten sind Bauten und Terrainveränderungen nur erlaubt, wenn sie für die Bewirtschaftung notwendig sind und sich gut ins Landschaftsbild einfügen. Bauvorhaben müssen durch eine Fachberatung beurteilt werden.
Quelle: Art. 28 BauR
Schutz von Trockenstandorten
Die im Zonenplan bezeichneten Trockenstandorte sind zu erhalten. Pflegerische Eingriffe sind erlaubt, das Ausbringen von Dünger und Pflanzenschutzmitteln sowie das Einsäen artenarmer Grasmischungen sind verboten.
Quelle: Art. 30 BauR
Verfahren & Gebühren1
Mehrwertabgabe und Bauverpflichtung
Grundeigentümer, die durch eine Planung einen Mehrwert erhalten, müssen eine Mehrwertabgabe entrichten. Der Gemeinderat kann für nicht überbautes Bauland eine Bauverpflichtung anordnen.
Quelle: Art. 2 BauR
Steuern & Bevölkerung in Aefligen
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Aefligen
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Aefligen
Nützliche Links für Aefligen
- Baureglement Aefligen (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Aefligen
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Wikipedia: Aefligen
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Aefligen
Wie hoch darf ich in Aefligen bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Aefligen hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Aefligen festgelegt.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Aefligen?
Der Steuerfuss in Aefligen beträgt 190% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 278). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 51'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Aefligen erreichbar?
Das nächste Zentrum von Aefligen ist Burgdorf (18 Min. Auto, 22 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Aefligen?
Das Baureglement von Aefligen ist als PDF verfügbar unter: https://oerebfiles.apps.be.ch/40101/2316/baureglement_aefligen.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Aefligen?
Die Baubewilligung in Aefligen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Aefligen und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
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Lade dein Baureglement hoch — bivy zeigt dir sofort, welche Vorschriften für dein Projekt gelten.
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Aefligen (https://oerebfiles.apps.be.ch/40101/2316/baureglement_aefligen.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).