Baubewilligung in Adliswil (ZH)
Bauvorschriften in Adliswil pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Adliswil extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| W2 | 7 m Art. 28 BZO | 5 m Art. 28 und Art. 29 Abs. 1 BZO | — | — |
| W3 | 9 m Art. 28 BZO | — | — | — |
| W4 | 12 m Art. 28 BZO | 6 m Art. 28 BZO | — | — |
| Gewerbe/Industrie | — | — | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Adliswil
Nutzung9
Zoneneinteilung Stadt Adliswil
Das Gemeindegebiet wird in verschiedene Zonen eingeteilt, darunter Kernzonen, Quartiererhaltungszonen, Zentrumszonen, Wohnzonen, Gewerbe- und Industriezonen sowie Erholungszonen. Die Einteilung gilt soweit das Gebiet nicht kantonalen Nutzungszonen oder Wald zugewiesen ist.
Quelle: Art. 1 BZO
Nutzweise in Wohnzonen
In Wohnzonen sind nichtstörende Betriebe bis 20% der Geschossfläche gestattet (Lärmempfindlichkeitsstufe II). In bestimmten Gebieten sind auch mässig störende Betriebe bis 50% zulässig (Lärmempfindlichkeitsstufe III).
Quelle: Art. 29 Abs. 5-6 BZO · Wert: 20 %
Nutzweise Gewerbezonen
In Gewerbezonen sind mässig störende Betriebe zulässig (Lärmempfindlichkeitsstufe III). Im Gebiet Sood sind auch stark störende Betriebe erlaubt (Lärmempfindlichkeitsstufe IV). Betriebe mit unverhältnismässigem Motorfahrzeugverkehr sind nicht zulässig.
Quelle: Art. 33 BZO
Wohnzone mit Gewerbe WG – Nutzungsanordnung
In der WG-Zone sind mässig störende Betriebe zulässig. Die Wohnnutzung darf 4/5 der zulässigen Ausnützung nicht überschreiten. Der Gewerbeanteil darf maximal 1/2 der Geschossfläche betragen.
Quelle: Art. 30 BZO · Wert: 4 m
Besondere Bestimmungen Zentrum West
Im Zentrum West sind im Erdgeschoss strassenseitig keine Wohnungen zulässig. Der Wohnanteil muss mindestens 30% betragen. Die Höhenlage des Erdgeschosses ist auf das Trottoirniveau auszurichten.
Quelle: Art. 27 BZO · Wert: 30 %
Nutzweise Quartiererhaltungszone
In der Quartiererhaltungszone sind Wohnungen und nicht störende Betriebe bis 30% der Geschossfläche zugelassen (Lärmempfindlichkeitsstufe II). In bestimmten Gebieten sind auch mässig störende Betriebe bis 50% zulässig (Lärmempfindlichkeitsstufe III).
Quelle: Art. 22 BZO · Wert: 30 %
Nutzweise Kernzone Kronenstrasse
In der Kernzone Kronenstrasse sind Wohnungen und mässig störende Betriebe zugelassen. Der Wohnanteil muss mindestens 50% der Geschossfläche betragen. Es gilt Lärmempfindlichkeitsstufe III.
Quelle: Art. 9 BZO · Wert: 50 %
Nutzweise Kernzone Sihlau
In der Kernzone Sihlau sind nur Wohnungen zugelassen. Nicht störende Betriebe sind bis maximal 20% der Geschossfläche gestattet. Es gilt Lärmempfindlichkeitsstufe II.
Quelle: Art. 14 BZO · Wert: 20 %
Erholungszone F – Familiengärten
In der Erholungszone F sind Familiengärten zulässig. Pro Garten darf eine überdeckte Baute mit maximal 8 m² Grundfläche und 2.5 m Höhe erstellt werden.
Quelle: Art. 35 Abs. 2 BZO · Wert: 8 m2
Gestaltung4
Gestaltung der Gebäude in Kernzonen
In allen Kernzonen gelten strenge Gestaltungsvorschriften: Dächer müssen mit Ziegeln gedeckt sein, Fenster sollen stehende Rechteckform haben, und für Fassaden sind Verputz, Holz oder Naturstein zu verwenden. Dachflächenfenster sind bis max. 0.30 m² zulässig.
Quelle: Art. 4 BZO · Wert: 0.3 m2
Spiel- und Ruheflächen bei Mehrfamilienhäusern
Bei Mehrfamilienhäusern mit über vier Wohnungen sollen Spiel- und Ruheflächen mindestens 20% der dem Wohnen dienenden Geschossfläche betragen.
Quelle: Art. 29 Abs. 8 BZO · Wert: 20 %
Terrainveränderungen
Gebäude sind so in das Gelände einzupassen, dass das angrenzende gewachsene Terrain nicht wesentlich verändert werden muss.
Quelle: Art. 39 BZO
Gestaltung der Umgebung in Kernzonen
Die ursprüngliche Vielfalt und Kleinmassstäblichkeit der Umgebungsgestaltung ist zu erhalten. Abstellplätze und Zufahrten sind so anzulegen, dass das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.
Quelle: Art. 5 BZO
Lärmschutz1
Lärmempfindlichkeit Zentrumszone
In der Zentrumszone gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III. Im Erdgeschoss gelten die kantonalrechtlichen Vorschriften.
Quelle: Art. 26 BZO
Energie2
Nutzung der Sonnenenergie
Bei der Planung von Überbauungen ist auf eine günstige Anordnung von Bauten, Grundrissen und Dachflächen für passive und aktive Sonnenenergienutzung zu achten.
Quelle: Art. 40 BZO
Energiekonzept bei verdichteten Siedlungsformen
Für Überbauungen nach Sonderbauvorschriften ist ein Energiekonzept zu erstellen, das auf geringe Umweltbelastung und sparsamen Energieverbrauch ausgerichtet ist.
Quelle: Art. 6 Sonderbauvorschriften
Parkplätze & Verkehr9
Parkplatz-Normbedarf Wohnnutzung
Für Wohnungen gilt 1 Parkplatz pro Wohnung (bei Wohnungen über 80 m² je 1 PP pro 80 m² aGF). Für Besucher gilt 1 PP pro 4 Wohnungen (ab 4 Wohnungen).
Quelle: Art. 4 Abs. 2 Verordnung Fahrzeugabstellplätze · Wert: 80 m2
Parkplatzzahl nach ÖV-Güteklassen
Die Anzahl Pflichtparkplätze richtet sich nach der ÖV-Erschliessungsgüteklasse. In Klasse 1 (beste ÖV-Erschliessung) sind für Bewohner nur 50–80% des Normbedarfs erforderlich, in Gebieten ohne Güteklasse 100–150%.
Quelle: Art. 5 Verordnung Fahrzeugabstellplätze · Wert: 50 %
Abstellplätze für Motorfahrzeuge
Die Zahl der Abstellplätze für Motorfahrzeuge wird durch kommunale Verordnung bestimmt. Bei Mehrfamilienhäusern sind zudem Abstellräume für Fahrräder und Kinderwagen bereitzustellen.
Quelle: Art. 38 BZO
Ersatzabgabe für nicht erstellte Parkplätze
Wer die minimal erforderliche Anzahl Abstellplätze nicht erstellen kann oder darf und sich auch nicht an einer Gemeinschaftsanlage beteiligen kann, hat eine Ersatzabgabe zu bezahlen. Diese ist vor Bezug des Bauobjektes zu leisten.
Quelle: Art. 15 Verordnung Fahrzeugabstellplätze
Parkplatz-Normbedarf Gewerbe und Industrie
Für Fabrikation gilt 1 PP pro 150 m² aGF für Beschäftigte und 1 PP pro 300 m² aGF für Besucher. Für Büro/Verwaltung (nicht publikumsorientiert) gilt 1 PP pro 60 m² aGF für Beschäftigte.
Quelle: Art. 4 Abs. 2 Verordnung Fahrzeugabstellplätze · Wert: 150 m2
Zweirad-Abstellplätze
Für Mehrfamilienhäuser gilt 1 Zweiradabstellplatz pro 40 m² aGF. Für Verkaufs- und Gewerbebetriebe mindestens 1 Zweiradabstellplatz pro 2 Personenwagen-Pflichtplätze.
Quelle: Art. 7 Verordnung Fahrzeugabstellplätze · Wert: 40 m2
Erschliessungsgrundsätze verdichtete Siedlungsformen
Die Erschliessung hat möglichst flächensparend zu erfolgen. Die erforderlichen Motorfahrzeugabstellplätze sind mehrheitlich überdeckt oder unterirdisch zusammenzufassen.
Quelle: Art. 5 Sonderbauvorschriften
Gestaltung der Abstellplätze
Abstellplätze sind verkehrsgerecht anzulegen und sollen sich gut ins Siedlungsbild einordnen. Parkplatzfelder sind nach Möglichkeit mit wasserdurchlässigem Belag zu versehen.
Quelle: Art. 11 Verordnung Fahrzeugabstellplätze
Parkraumfonds
Die Mittel des Parkraumfonds werden gemäss PBG verwendet und durch Ersatzabgaben, Betriebsüberschüsse und Einlagen der Stadt geäufnet.
Quelle: Art. 19 Verordnung Fahrzeugabstellplätze
Brandschutz1
Gebäudeabstand bei brennbaren Aussenwänden
Die kantonalrechtliche Abstandsverschärfung gegenüber Gebäuden mit brennbaren Aussenwänden findet in den Zonen W2, W3, W4, QE und den Kernzonen keine Anwendung.
Quelle: Art. 41 BZO
Umwelt & Gewässer1
Immissionsbereich NIS (Nichtionisierende Strahlung)
Innerhalb des im Zonenplan bezeichneten Immissionsbereiches NIS sind empfindliche Nutzungen gemäss NISV nicht zulässig.
Quelle: Art. 44a BZO
Verfahren & Gebühren1
Mehrwertabgabe bei Auf- und Umzonungen
Bei Planungsvorteilen durch Auf- oder Umzonungen wird eine Mehrwertabgabe von 30% des um 100'000 CHF gekürzten Mehrwerts erhoben. Die Freifläche beträgt 2'000 m².
Quelle: Art. 3a BZO · Wert: 30 %
Steuern & Bevölkerung in Adliswil
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Adliswil
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Adliswil
Gemeindeverwaltung Adliswil
Website BauamtNützliche Links für Adliswil
- Baureglement Adliswil (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Adliswil
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde Zürich
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Bauamt Adliswil
Formulare, Kontakt und Online-Baugesuchsportal
- Wikipedia: Adliswil
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Adliswil
Wie hoch darf ich in Adliswil bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Adliswil hängt von der Wohnzone ab: W2: 7 m (Art. 28 BZO), W3: 9 m (Art. 28 BZO), W4: 12 m (Art. 28 BZO). Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Adliswil festgelegt.
Wie gross ist der Grenzabstand in Adliswil?
Der Mindestgrenzabstand in Adliswil variiert nach Zone: W2: 5 m (Art. 28 und Art. 29 Abs. 1 BZO), W4: 6 m (Art. 28 BZO). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Adliswil?
Der Steuerfuss in Adliswil beträgt 102% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 49). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 82'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Adliswil erreichbar?
Das nächste Zentrum von Adliswil ist Thalwil (15 Min. Auto, 24 Min. ÖV). Zürich ist in 16 Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Adliswil?
Das Baureglement von Adliswil ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=7535. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Adliswil?
Die Baubewilligung in Adliswil wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Adliswil (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=7535). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).