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Baubewilligung in Risch (ZG)

Kanton Zug·PLZ 6343·BFS 1707·11'100 Einwohner

Bauvorschriften in Risch pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Risch extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
W10.15 AZ
§ 18 BO (Grundmasse)
W20.3 AZ
§ 18 BO (Grundmasse)
W30.55 AZ
§ 18 BO (Grundmasse)
W40.65 AZ
§ 18 BO (Grundmasse)

Weitere Bauvorschriften in Risch

Nutzung9

Mindestmasse für Wohn- und Arbeitsräume

Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume müssen auf mindestens 6 m² eine lichte Höhe von 2.30 m aufweisen. In Mehrfamilienhäusern beträgt die Mindestbodenfläche 10 m².

Quelle: § 10 BO · Wert: 2.3 m

Behindertengerechtes Bauen

Für das behindertengerechte Bauen gelten die Vorschriften des eidgenössischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) mit zugehöriger Verordnung.

Quelle: § 11 BO

Nutzung Erdgeschoss in der Kernzone

Im Erdgeschoss der Kernzone sind in der Regel keine Wohnungen zulässig. Erdgeschossräume entlang der Kantonsstrasse müssen eine einheitliche Höhe von mindestens 4.0 m aufweisen.

Quelle: § 24 BO · Wert: 4 m

Abstellräume für Wohnungen

Für jede Wohnung sind ausreichende Abstellmöglichkeiten zu schaffen. In Mehrfamilienhäusern müssen die Abstellräume pro Wohnung mindestens 5 m² gross sein.

Quelle: § 10 Abs. 3 BO · Wert: 5 m2

Verbot ausschliesslich nordorientierter Wohnungen

Ausschliesslich nach Norden orientierte Wohnungen sind unzulässig. Die Situierung der Bauten muss Belichtung und Besonnung berücksichtigen.

Quelle: § 10 Abs. 1 BO

Grundmasse Wohn- und Arbeitszone WA

Die Wohn- und Arbeitszone WA erlaubt 3 Vollgeschosse, eine Ausnützungsziffer von 0.65, einen Wohnanteil von 30–60% und eine maximale Firsthöhe von 12.8 m. Grenzabstände: klein 5 m, gross 10 m.

Quelle: § 18 BO (Grundmasse) · Wert: 0.65 AZ

Verkaufsflächen in der AD-Zone

Der Verkauf von Lebensmitteln ist in der AD-Zone grundsätzlich nicht zulässig. Non-Food-Verkaufsflächen dürfen 500 m² pro Gebäude und 10% der bewilligten Geschossfläche nicht überschreiten.

Quelle: § 22 BO · Wert: 500 m2

Wohn- und Arbeitszone Suurstoffi West – Nutzungsmasse

In der WASW darf nur im Rahmen eines Bebauungsplans gebaut werden. Maximal 86'020 m² anrechenbare Geschossfläche, 1 Hochhaus bis 60 m Dachhöhe, Fassadenhöhe max. 35 m (Bahnlinie) bzw. 25 m.

Quelle: § 20b BO · Wert: 86020 m2

Wohn- und Arbeitszone Suurstoffi Ost – Nutzungsmasse

In der WASO darf nur im Rahmen eines Bebauungsplans gebaut werden. Maximal 82'000 m² anrechenbare Geschossfläche, davon max. 25'000 m² Wohnen. Hochhäuser bis max. 70 m Fassadenhöhe sind möglich.

Quelle: § 20a BO · Wert: 82000 m2

Gestaltung4

Einordnung ins Orts- und Landschaftsbild

Gebäude müssen sich hinsichtlich Grösse, Lage, Gestaltung und Materialisierung gut in die Umgebung einordnen. In den Ortsteilen Risch und Buonas gelten besonders hohe Anforderungen.

Quelle: § 14 BO

Spielflächen bei Mehrfamilienhäusern

Bei Bauten mit mehr als 4 Wohnungen ist die Umgebung familiengerecht zu gestalten. Die Spielflächen müssen mindestens 15% der für das Wohnen anzurechnenden Geschossfläche betragen.

Quelle: § 12 BO · Wert: 15 %

Dachgestaltung und Dachaufbauten

Dachaufbauten, Einschnitte und Dachflächenfenster bei Schrägdächern dürfen zusammen nicht breiter als 1/3 der Fassadenlänge sein. Haustechnikanlagen dürfen nur bei technischer Notwendigkeit auf dem Dach angebracht werden.

Quelle: § 15 BO

Grünstreifen entlang Sammelstrassen in der AD-Zone

Entlang gemeindlicher Sammelstrassen und der Chamerstrasse ist ein mindestens 4 m breiter Grünstreifen zu erstellen und zu unterhalten. Darin sind hochstämmige Bäume zu pflanzen.

Quelle: § 21 Abs. 2 BO · Wert: 4 m

Lärmschutz1

Lärmschutz-Empfindlichkeitsstufen

Die Lärmschutz-Empfindlichkeitsstufen werden im Zonenplan und in § 18 der Bauordnung den Zonen zugeordnet. Wohnzonen haben Stufe II, Mischzonen Stufe III.

Quelle: § 16 BO

Parkplätze & Verkehr6

Pflichtparkplätze für Wohnbauten

Pro Wohnung ist mindestens 1 Parkplatz pro 100 m² Geschossfläche (min. 1 PP pro Wohnung) für Bewohner erforderlich. Für Besucher gilt 1 PP pro 500 m² GF.

Quelle: § 8 Abs. 4 BO · Wert: 100 m2

Velo- und Mofaabstellplätze

Pro Wohnung sind mindestens 2 Veloabstellplätze zu erstellen. In Mehrfamilienhäusern sind zugängliche Abstellräume für Kinderwagen und Velos vorzusehen.

Quelle: § 9 BO · Wert: 2 PP pro Wohnung

Ablösesumme für Pflichtparkplätze

Können Pflichtparkplätze nicht erstellt werden, ist eine Ablösesumme von Fr. 10'000 pro Abstellplatz zu leisten. Bei nachträglicher Erstellung innert 5 Jahren wird die Summe zinslos zurückerstattet.

Quelle: § 8 Abs. 2 BO · Wert: 10000 CHF

Behindertenparkplätze

Bei Parkierungsanlagen mit mehr als 40 Parkplätzen ist pro 40 Parkplätze ein überbreites Parkfeld für Behinderte in der Nähe der Gebäudeeingänge zu reservieren.

Quelle: § 8 Abs. 6 BO · Wert: 40 PP

Pflichtparkplätze für Büro- und Dienstleistungsbauten

Für Büros, Labors, Praxen und Dienstleistungsbetriebe ist 1 Besucherparkplatz pro 300 m² GF und 1 Beschäftigtenparkplatz pro 50 m² GF erforderlich.

Quelle: § 8 Abs. 4 BO · Wert: 50 m2

Parkplatzdichte in der AD-Zone

In der AD-Zone beträgt die Mindestparkplatzzahl 50% des normalen Bedarfs. Die Parkplatzdichte darf bei Einzelbauweise 150 PP/ha und bei Arealbebauungen 200 PP/ha nicht überschreiten.

Quelle: § 8 Abs. 5 BO · Wert: 150 PP/ha

Umwelt & Gewässer1

Grünflächenziffer in der AD-Zone

In der Arbeits- und Dienstleistungszone muss eine Grünflächenziffer von mindestens 25% eingehalten werden. Pro 500 m² Parzellenfläche ist mindestens ein hochstämmiger Baum zu pflanzen.

Quelle: § 21 Abs. 3-4 BO · Wert: 25 %

Verfahren & Gebühren3

Pflicht zur Arealbebauung oder Bebauungsplan

In bestimmten im Zonenplan bezeichneten Gebieten darf nur aufgrund einer bewilligten Arealbebauung oder eines Bebauungsplans gebaut werden. Es gelten erhöhte Anforderungen.

Quelle: § 48 BO

Mehrwertabgabe bei Umzonungen

Die Gemeinde Risch erhebt eine Mehrwertabgabe von 20% des Bodenmehrwerts bei Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen.

Quelle: § 53a BO · Wert: 20 %

Bewilligungspflicht für Reklamen und Antennen

Reklamen, Antennen, Parabolspiegel und ähnliche Einrichtungen benötigen eine Bewilligung des Gemeinderates. Die Bewilligung ist zu verweigern, wenn die Umgebung beeinträchtigt oder die Verkehrssicherheit gefährdet wird.

Quelle: § 52 BO

Steuern & Bevölkerung in Risch

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss55%Kanton Ø 55% · Rang 9
Einwohner11'856Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 101'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Risch

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Cham
14'21'
Steinhausen
17'29'
Küssnacht (SZ)
18'27'
Luzern
24'32'
Zürich
36'56'
Winterthur
64'91'

Umliegende Gemeinden

Gisikon
10'16'
Hünenberg
11'20'
Meierskappel
11'25'
Root
13'19'
Dietwil
14'33'
Oberrüti
17'17'

Zuständige Behörde in Risch

Gemeindeverwaltung Risch

Website Bauamt

Nützliche Links für Risch

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Risch

Wie hoch darf ich in Risch bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Risch hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Risch festgelegt.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Risch?

Der Steuerfuss in Risch beträgt 55% (kantonaler Durchschnitt: 55%, Rang 9). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 101'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Risch erreichbar?

Das nächste Zentrum von Risch ist Cham (14 Min. Auto, 21 Min. ÖV). Zürich ist in 36 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Risch?

Das Baureglement von Risch ist als PDF verfügbar unter: https://www.zg.ch/behoerden/gemeinden/risch-rotkreuz/politik/rechtssammlung/4-5-planung-bau-sicherheit/bauordnung-einwohnergemeinde-risch-stand. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Risch?

Die Baubewilligung in Risch wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zug beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Rechtliche Hinweise

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Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Risch und des Kantons Zug.

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Risch (https://www.zg.ch/behoerden/gemeinden/risch-rotkreuz/politik/rechtssammlung/4-5-planung-bau-sicherheit/bauordnung-einwohnergemeinde-risch-stand). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).