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Baubewilligung in Oberentfelden (AG)

Kanton Aargau·PLZ 5036·BFS 4010·8'700 Einwohner

Die Bauvorschriften für Oberentfelden werden gerade aus dem Baureglement extrahiert.

Steuern & Bevölkerung in Oberentfelden

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss110%Kanton Ø 105.5% · Rang 108
Einwohner8'991Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 56'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Oberentfelden

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Suhr
12'18'
Aarau
15'19'
Oftringen
19'45'
Luzern
50'85'
Zürich
51'60'
Basel
55'84'

Umliegende Gemeinden

Unterentfelden
8'16'
Kölliken
10'20'
Muhen
11'20'
Hirschthal
12'24'
Holziken
13'34'
Gränichen
14'28'

Zuständige Behörde in Oberentfelden

Gemeindeverwaltung Oberentfelden

Website Bauamt

Nützliche Links für Oberentfelden

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Oberentfelden

Wie hoch ist der Steuerfuss in Oberentfelden?

Der Steuerfuss in Oberentfelden beträgt 110% (kantonaler Durchschnitt: 105.5%, Rang 108). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 56'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Oberentfelden erreichbar?

Das nächste Zentrum von Oberentfelden ist Suhr (12 Min. Auto, 18 Min. ÖV). Zürich ist in 51 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Oberentfelden?

Das Baureglement von Oberentfelden ist beim Bauamt der Gemeinde erhältlich. Es regelt die zulässigen Bauvorschriften pro Zone (Gebäudehöhe, Grenzabstand, Überbauungsziffer).

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Oberentfelden?

Die Baubewilligung in Oberentfelden wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Aargau beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Oberentfelden und des Kantons Aargau.

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Oberentfelden. Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).