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Baubewilligung in Neuenhof (AG)

Kanton Aargau·PLZ 5432·BFS 4034·9'700 Einwohner

Die Bauvorschriften für Neuenhof werden gerade aus dem Baureglement extrahiert.

Steuern & Bevölkerung in Neuenhof

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss112%Kanton Ø 105.5% · Rang 122
Einwohner9'277Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 52'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Neuenhof

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

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Zuständige Behörde in Neuenhof

Gemeindeverwaltung Neuenhof

Website Bauamt

Nützliche Links für Neuenhof

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Neuenhof

Wie hoch ist der Steuerfuss in Neuenhof?

Der Steuerfuss in Neuenhof beträgt 112% (kantonaler Durchschnitt: 105.5%, Rang 122). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 52'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Neuenhof erreichbar?

Das nächste Zentrum von Neuenhof ist Wettingen (12 Min. Auto, 15 Min. ÖV). Zürich ist in 28 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Neuenhof?

Das Baureglement von Neuenhof ist beim Bauamt der Gemeinde erhältlich. Es regelt die zulässigen Bauvorschriften pro Zone (Gebäudehöhe, Grenzabstand, Überbauungsziffer).

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Neuenhof?

Die Baubewilligung in Neuenhof wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Aargau beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Neuenhof und des Kantons Aargau.

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Neuenhof. Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).