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Baubewilligung in Luzern (LU)

Kanton Luzern·PLZ 6003·BFS 1061·83'600 Einwohner

Die Bauvorschriften für Luzern werden gerade aus dem Baureglement extrahiert. In der Zwischenzeit findest du das Baureglement als PDF.

Steuern & Bevölkerung in Luzern

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss165%Kanton Ø 190.2% · Rang 13
Einwohner86'950Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 62'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Luzern

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Emmen
15'25'
Kriens
16'27'
Ebikon
16'25'
Zürich
50'78'
Basel
76'94'
Winterthur
78'109'

Umliegende Gemeinden

Adligenswil
15'32'
Meggen
16'28'
Rothenburg
18'31'
Hergiswil (NW)
18'23'
Dierikon
18'30'
Buchrain
19'27'

Zuständige Behörde in Luzern

Hirschengraben 17, 6002 Luzern

041 208 86 86

Website Bauamt

Nützliche Links für Luzern

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Luzern

Wie hoch ist der Steuerfuss in Luzern?

Der Steuerfuss in Luzern beträgt 165% (kantonaler Durchschnitt: 190.2%, Rang 13). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 62'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Luzern erreichbar?

Das nächste Zentrum von Luzern ist Emmen (15 Min. Auto, 25 Min. ÖV). Zürich ist in 50 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Luzern?

Das Baureglement von Luzern ist als PDF verfügbar unter: https://www.stadtluzern.ch/dokumente/bau-und-zonenreglement. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Luzern?

Die Baubewilligung in Luzern wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Luzern beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Luzern und des Kantons Luzern.

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Luzern (https://www.stadtluzern.ch/dokumente/bau-und-zonenreglement). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).