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Baubewilligung in Kriens (LU)

Kanton Luzern·PLZ 6010·BFS 1059·28'900 Einwohner

Die Bauvorschriften für Kriens werden gerade aus dem Baureglement extrahiert. In der Zwischenzeit findest du das Baureglement als PDF.

Steuern & Bevölkerung in Kriens

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss190%Kanton Ø 190.2% · Rang 33
Einwohner30'217Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 58'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Kriens

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

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Horw
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18'41'
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16'27'
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Hergiswil (NW)
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Stansstad
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Gisikon
20'47'
Dierikon
21'46'
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21'37'

Zuständige Behörde in Kriens

Stadtplatz 1, 6010 Kriens

041 329 61 11

Website Bauamt

Nützliche Links für Kriens

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Kriens

Wie hoch ist der Steuerfuss in Kriens?

Der Steuerfuss in Kriens beträgt 190% (kantonaler Durchschnitt: 190.2%, Rang 33). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 58'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Kriens erreichbar?

Das nächste Zentrum von Kriens ist Horw (14 Min. Auto, 27 Min. ÖV). Zürich ist in 51 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Kriens?

Das Baureglement von Kriens ist als PDF verfügbar unter: https://www.kriens.ch/baureglement. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Kriens?

Die Baubewilligung in Kriens wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Luzern beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Kriens und des Kantons Luzern.

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Kriens (https://www.kriens.ch/baureglement). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).