Baubewilligung in Lachen (SZ)
Bauvorschriften in Lachen pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Lachen extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| W1 | 4.5 m Art. 19 Abs. 4 lit. d PBR | — | — | — |
| Gewerbe/Industrie | — | 5 m Art. 7 PBR | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Lachen
Nutzung10
Wohnzonen W1, W2, W3 – Nutzungsmasse und Gebäudetypen
In W1 gilt BGZ 1, in W2 BGZ 2, in W3 BGZ 3. Die FNZ beträgt überall 0.3. In W1 sind max. Gebäudehöhe 4.5 m (Traufe) / 6 m (First) und max. Gebäudelänge 30 m vorgeschrieben.
Quelle: Art. 19 PBR · Wert: 0.3 FNZ
Verdichtete Bauweise
Verdichtetes Bauen ist in Kern-, Wohn- und Wohngewerbezonen zulässig (mind. 5 Wohneinheiten mit 3+ Zimmern) und berechtigt zu Boni wie zusätzlichen Geschossen oder erhöhter FNZ.
Quelle: Art. 13 PBR · Wert: 5 Wohneinheiten
Arealüberbauung – Mindestfläche und Verkaufsfläche
Arealüberbauungen erfordern mehr als 3'000 m² anrechenbare Landfläche. Für Grossverteiler und Warenhäuser sind zusammenhängende Verkaufsflächen auf 2'000 m² begrenzt.
Quelle: Art. 14 PBR · Wert: 3000 m2
Kernzone 1 (K1) – Nutzungsmasse und Gestaltung
In der Kernzone K1 (alter Dorfteil) gilt BGZ 4 (ausnahmsweise 3), Steildachformen sind Pflicht, und die Erdgeschosse sind für publikumsintensive Nutzung reserviert.
Quelle: Art. 16 PBR · Wert: 4 BGZ
Kernzone 2 (K2) – Nutzungsmasse
In der Kernzone K2 gilt BGZ 3, WAZ 1.5 und FNZ 0.5. Gewerbliche Nutzung ist nur im Erd- und ersten Obergeschoss erlaubt.
Quelle: Art. 17 PBR · Wert: 3 BGZ
Kernrandzone (KR) – Nutzungsmasse
In der Kernrandzone gilt BGZ 4 als Regel, WAZ 1 und FNZ 0.7. Gewerbliche Nutzung ist im Erdgeschoss und den ersten beiden Obergeschossen erlaubt.
Quelle: Art. 18 PBR · Wert: 4 BGZ
Gewerbezone (GI) – Nutzungsmasse
In der Gewerbezone gilt BGZ 4 und FNZ 0.5. Reine Lagerbauten ohne Produktionsbetrieb sind nicht erlaubt.
Quelle: Art. 21 PBR · Wert: 4 BGZ
Wohngewerbezonen WG2 und WG3 – Nutzungsmasse
In WG2 gilt BGZ 2, WAZ 1 und FNZ 0.4; in WG3 gilt BGZ 3 und WAZ 1.5. Diese Zonen sind Mischzonen für Wohnen und Arbeiten an Ausfallachsen.
Quelle: Art. 20 PBR · Wert: 0.4 FNZ
Industriezone (I) – Nutzungsmasse und Gestaltung
In der Industriezone gilt BGZ 4. Bauten müssen ansprechend gestaltet und durch Bepflanzung abgeschirmt werden. Reine Lagerbauten ohne Produktion sind nicht erlaubt.
Quelle: Art. 22 PBR · Wert: 4 BGZ
Gemeinschaftsunterkünfte – Anforderungen und Bewilligungspflicht
Die Umnutzung von Wohnungen oder anderen Flächen zu Gemeinschaftsunterkünften (z.B. WG-Zimmer) ist bewilligungspflichtig. Solche Unterkünfte müssen Kochgelegenheit, Sanitäranlagen und einen Aufenthaltsraum aufweisen.
Quelle: Art. 38a PBR
Gestaltung2
Gestalterische Anforderungen an Bauten
Bauten müssen sich in die gewachsenen Ortsstrukturen einfügen. Im zweiten Dachgeschoss sind Dacheinschnitte und -aufbauten verboten. Ortsbaulich störende Antennen können untersagt werden.
Quelle: Art. 30 PBR
Innengestaltung – Fensterflächen und Abstellraum
Wohn- und Arbeitsräume müssen Fensterflächen von mindestens 1/10 der Innengrundfläche aufweisen. Pro Raum ist mindestens 1 m² Abstellfläche vorgeschrieben. In Mehrfamilienhäusern beträgt die Mindest-Treppenlaufbreite 1.20 m.
Quelle: Art. 38 PBR · Wert: 1.2 m
Lärmschutz1
Lärmschutz – Empfindlichkeitsstufen der Zonen
Den Zonen werden Lärmempfindlichkeitsstufen zugeordnet: Stufe II für Wohn- und Grünzonen, Stufe III für Kern- und Gewerbezonen, Stufe IV für die Industriezone.
Quelle: Art. 36 PBR
Energie1
Förderung sparsamer Energienutzung
Gebühren und Abgaben können bei Mehraufwendungen für energiesparende Hausanlagen oder erneuerbare Energieträger herabgesetzt werden.
Quelle: Art. 44 PBR
Parkplätze & Verkehr1
Abstellflächen für Fahrzeuge und Fahrräder
Für Wohnbauten sind mindestens 1.5 Motorfahrzeugabstellplätze und 2 Fahrradplätze pro Wohnung vorgeschrieben. In der Zone W1 gelten 2 MFA pro Wohnung. Können Plätze nicht bereitgestellt werden, ist eine Ersatzabgabe zu leisten.
Quelle: Art. 34 PBR · Wert: 1.5 MFA/Wohnung
Umwelt & Gewässer5
Uferschutzzone – Bauverbot und Schutz
In der Uferschutzzone sind Bauten, Anlagen, Düngung und Ackerung grundsätzlich verboten. Die Zonengrenze liegt beim Zürichsee 3 m ab Uferlinie.
Quelle: Art. 27 PBR · Wert: 3 m
Grün- und Erholungsflächen bei Mehrfamilienhäusern
Bei neuen Mehrfamilienhäusern sind besonnte Erholungsflächen von mindestens 12% der anrechenbaren Landfläche vorzusehen. Können diese nicht bereitgestellt werden, ist eine Ersatzabgabe fällig.
Quelle: Art. 39 PBR · Wert: 12 %
Gewässerraumzone – Baueinschränkungen und Hochwasserschutz
In der Gewässerraumzone sind nur standortgebundene, öffentlich relevante Anlagen erlaubt. Im Gebiet Ennet Aa sind unterhalb Kote 407.30 m.ü.M. nur dicht gebaute Räume ohne Wohn- oder Arbeitsnutzung zulässig.
Quelle: Art. 27a PBR · Wert: 407.3 m.ü.M.
Hochwasserschutz Ennet Aa – Nutzungseinschränkungen
Unterhalb der Kote 407.30 m.ü.M. im Gebiet Ennet Aa sind nur dicht gebaute Räume ohne Wohn- oder Arbeitsnutzung zulässig. Umweltgefährdende Substanzen dürfen dort nicht gelagert werden.
Quelle: Art. 27a Abs. 5 PBR · Wert: 407.3 m.ü.M.
Biotopschutz – Baumgruppen und Hecken
Das Entfernen schützenswerter Biotope, insbesondere wertvoller Baumgruppen und Hecken, kann im Einzelfall untersagt oder nur mit Ersatz zugelassen werden.
Quelle: Art. 42 PBR
Verfahren & Gebühren2
Bewilligungspflicht und Ausnahmen
Bauten und Anlagen sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Ausgenommen sind reine Unterhaltsarbeiten und kleine Nebenanlagen bis 1.20 m Höhe. Über Baugesuche ist innert zwei Monaten zu entscheiden.
Quelle: Art. 45 / Art. 46 / Art. 48 PBR · Wert: 1.2 m
Bewilligungsgebühr
Die Bewilligungsgebühr beträgt mindestens 200 Franken und höchstens 0.5% der Bausumme.
Quelle: Art. 43 Abs. 2 PBR · Wert: 0.5 %
Steuern & Bevölkerung in Lachen
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Lachen
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Lachen
Gemeindeverwaltung Lachen
Website BauamtNützliche Links für Lachen
- Baureglement Lachen (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Lachen
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde Schwyz
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Bauamt Lachen
Formulare, Kontakt und Online-Baugesuchsportal
- Wikipedia: Lachen
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Lachen
Wie hoch darf ich in Lachen bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Lachen hängt von der Wohnzone ab: W1: 4.5 m (Art. 19 Abs. 4 lit. d PBR). Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Lachen festgelegt.
Wie gross ist der Grenzabstand in Lachen?
Der Mindestgrenzabstand in Lachen variiert nach Zone: Gewerbe/Industrie: 5 m (Art. 7 PBR). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Lachen?
Der Steuerfuss in Lachen beträgt 131% (kantonaler Durchschnitt: 153.3%, Rang 6). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 99'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Lachen erreichbar?
Das nächste Zentrum von Lachen ist Freienbach (17 Min. Auto, 19 Min. ÖV). Zürich ist in 38 Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Lachen?
Das Baureglement von Lachen ist als PDF verfügbar unter: https://oereblex.sz.ch/api/attachments/4196. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Lachen?
Die Baubewilligung in Lachen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Schwyz beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
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Rechtliche Hinweise
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Lachen (https://oereblex.sz.ch/api/attachments/4196). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).