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Baubewilligung in Lachen (SZ)

Kanton Schwyz·PLZ 8853·BFS 1344·9'200 Einwohner

Bauvorschriften in Lachen pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Lachen extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
W14.5 m
Art. 19 Abs. 4 lit. d PBR
Gewerbe/Industrie5 m
Art. 7 PBR

Weitere Bauvorschriften in Lachen

Nutzung10

Wohnzonen W1, W2, W3 – Nutzungsmasse und Gebäudetypen

In W1 gilt BGZ 1, in W2 BGZ 2, in W3 BGZ 3. Die FNZ beträgt überall 0.3. In W1 sind max. Gebäudehöhe 4.5 m (Traufe) / 6 m (First) und max. Gebäudelänge 30 m vorgeschrieben.

Quelle: Art. 19 PBR · Wert: 0.3 FNZ

Verdichtete Bauweise

Verdichtetes Bauen ist in Kern-, Wohn- und Wohngewerbezonen zulässig (mind. 5 Wohneinheiten mit 3+ Zimmern) und berechtigt zu Boni wie zusätzlichen Geschossen oder erhöhter FNZ.

Quelle: Art. 13 PBR · Wert: 5 Wohneinheiten

Arealüberbauung – Mindestfläche und Verkaufsfläche

Arealüberbauungen erfordern mehr als 3'000 m² anrechenbare Landfläche. Für Grossverteiler und Warenhäuser sind zusammenhängende Verkaufsflächen auf 2'000 m² begrenzt.

Quelle: Art. 14 PBR · Wert: 3000 m2

Kernzone 1 (K1) – Nutzungsmasse und Gestaltung

In der Kernzone K1 (alter Dorfteil) gilt BGZ 4 (ausnahmsweise 3), Steildachformen sind Pflicht, und die Erdgeschosse sind für publikumsintensive Nutzung reserviert.

Quelle: Art. 16 PBR · Wert: 4 BGZ

Kernzone 2 (K2) – Nutzungsmasse

In der Kernzone K2 gilt BGZ 3, WAZ 1.5 und FNZ 0.5. Gewerbliche Nutzung ist nur im Erd- und ersten Obergeschoss erlaubt.

Quelle: Art. 17 PBR · Wert: 3 BGZ

Kernrandzone (KR) – Nutzungsmasse

In der Kernrandzone gilt BGZ 4 als Regel, WAZ 1 und FNZ 0.7. Gewerbliche Nutzung ist im Erdgeschoss und den ersten beiden Obergeschossen erlaubt.

Quelle: Art. 18 PBR · Wert: 4 BGZ

Gewerbezone (GI) – Nutzungsmasse

In der Gewerbezone gilt BGZ 4 und FNZ 0.5. Reine Lagerbauten ohne Produktionsbetrieb sind nicht erlaubt.

Quelle: Art. 21 PBR · Wert: 4 BGZ

Wohngewerbezonen WG2 und WG3 – Nutzungsmasse

In WG2 gilt BGZ 2, WAZ 1 und FNZ 0.4; in WG3 gilt BGZ 3 und WAZ 1.5. Diese Zonen sind Mischzonen für Wohnen und Arbeiten an Ausfallachsen.

Quelle: Art. 20 PBR · Wert: 0.4 FNZ

Industriezone (I) – Nutzungsmasse und Gestaltung

In der Industriezone gilt BGZ 4. Bauten müssen ansprechend gestaltet und durch Bepflanzung abgeschirmt werden. Reine Lagerbauten ohne Produktion sind nicht erlaubt.

Quelle: Art. 22 PBR · Wert: 4 BGZ

Gemeinschaftsunterkünfte – Anforderungen und Bewilligungspflicht

Die Umnutzung von Wohnungen oder anderen Flächen zu Gemeinschaftsunterkünften (z.B. WG-Zimmer) ist bewilligungspflichtig. Solche Unterkünfte müssen Kochgelegenheit, Sanitäranlagen und einen Aufenthaltsraum aufweisen.

Quelle: Art. 38a PBR

Gestaltung2

Gestalterische Anforderungen an Bauten

Bauten müssen sich in die gewachsenen Ortsstrukturen einfügen. Im zweiten Dachgeschoss sind Dacheinschnitte und -aufbauten verboten. Ortsbaulich störende Antennen können untersagt werden.

Quelle: Art. 30 PBR

Innengestaltung – Fensterflächen und Abstellraum

Wohn- und Arbeitsräume müssen Fensterflächen von mindestens 1/10 der Innengrundfläche aufweisen. Pro Raum ist mindestens 1 m² Abstellfläche vorgeschrieben. In Mehrfamilienhäusern beträgt die Mindest-Treppenlaufbreite 1.20 m.

Quelle: Art. 38 PBR · Wert: 1.2 m

Lärmschutz1

Lärmschutz – Empfindlichkeitsstufen der Zonen

Den Zonen werden Lärmempfindlichkeitsstufen zugeordnet: Stufe II für Wohn- und Grünzonen, Stufe III für Kern- und Gewerbezonen, Stufe IV für die Industriezone.

Quelle: Art. 36 PBR

Energie1

Förderung sparsamer Energienutzung

Gebühren und Abgaben können bei Mehraufwendungen für energiesparende Hausanlagen oder erneuerbare Energieträger herabgesetzt werden.

Quelle: Art. 44 PBR

Parkplätze & Verkehr1

Abstellflächen für Fahrzeuge und Fahrräder

Für Wohnbauten sind mindestens 1.5 Motorfahrzeugabstellplätze und 2 Fahrradplätze pro Wohnung vorgeschrieben. In der Zone W1 gelten 2 MFA pro Wohnung. Können Plätze nicht bereitgestellt werden, ist eine Ersatzabgabe zu leisten.

Quelle: Art. 34 PBR · Wert: 1.5 MFA/Wohnung

Umwelt & Gewässer5

Uferschutzzone – Bauverbot und Schutz

In der Uferschutzzone sind Bauten, Anlagen, Düngung und Ackerung grundsätzlich verboten. Die Zonengrenze liegt beim Zürichsee 3 m ab Uferlinie.

Quelle: Art. 27 PBR · Wert: 3 m

Grün- und Erholungsflächen bei Mehrfamilienhäusern

Bei neuen Mehrfamilienhäusern sind besonnte Erholungsflächen von mindestens 12% der anrechenbaren Landfläche vorzusehen. Können diese nicht bereitgestellt werden, ist eine Ersatzabgabe fällig.

Quelle: Art. 39 PBR · Wert: 12 %

Gewässerraumzone – Baueinschränkungen und Hochwasserschutz

In der Gewässerraumzone sind nur standortgebundene, öffentlich relevante Anlagen erlaubt. Im Gebiet Ennet Aa sind unterhalb Kote 407.30 m.ü.M. nur dicht gebaute Räume ohne Wohn- oder Arbeitsnutzung zulässig.

Quelle: Art. 27a PBR · Wert: 407.3 m.ü.M.

Hochwasserschutz Ennet Aa – Nutzungseinschränkungen

Unterhalb der Kote 407.30 m.ü.M. im Gebiet Ennet Aa sind nur dicht gebaute Räume ohne Wohn- oder Arbeitsnutzung zulässig. Umweltgefährdende Substanzen dürfen dort nicht gelagert werden.

Quelle: Art. 27a Abs. 5 PBR · Wert: 407.3 m.ü.M.

Biotopschutz – Baumgruppen und Hecken

Das Entfernen schützenswerter Biotope, insbesondere wertvoller Baumgruppen und Hecken, kann im Einzelfall untersagt oder nur mit Ersatz zugelassen werden.

Quelle: Art. 42 PBR

Verfahren & Gebühren2

Bewilligungspflicht und Ausnahmen

Bauten und Anlagen sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Ausgenommen sind reine Unterhaltsarbeiten und kleine Nebenanlagen bis 1.20 m Höhe. Über Baugesuche ist innert zwei Monaten zu entscheiden.

Quelle: Art. 45 / Art. 46 / Art. 48 PBR · Wert: 1.2 m

Bewilligungsgebühr

Die Bewilligungsgebühr beträgt mindestens 200 Franken und höchstens 0.5% der Bausumme.

Quelle: Art. 43 Abs. 2 PBR · Wert: 0.5 %

Steuern & Bevölkerung in Lachen

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss131%Kanton Ø 153.3% · Rang 6
Einwohner9'623Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 99'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Lachen

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Freienbach
17'19'
Richterswil
20'26'
Glarus Nord
21'35'
Zürich
38'49'
Luzern
61'94'
Winterthur
69'84'

Umliegende Gemeinden

Altendorf
10'14'
Galgenen
11'18'
Wangen (SZ)
12'16'
Schübelbach
14'22'
Tuggen
17'31'
Reichenburg
17'25'

Zuständige Behörde in Lachen

Gemeindeverwaltung Lachen

Website Bauamt

Nützliche Links für Lachen

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Lachen

Wie hoch darf ich in Lachen bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Lachen hängt von der Wohnzone ab: W1: 4.5 m (Art. 19 Abs. 4 lit. d PBR). Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Lachen festgelegt.

Wie gross ist der Grenzabstand in Lachen?

Der Mindestgrenzabstand in Lachen variiert nach Zone: Gewerbe/Industrie: 5 m (Art. 7 PBR). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Lachen?

Der Steuerfuss in Lachen beträgt 131% (kantonaler Durchschnitt: 153.3%, Rang 6). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 99'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Lachen erreichbar?

Das nächste Zentrum von Lachen ist Freienbach (17 Min. Auto, 19 Min. ÖV). Zürich ist in 38 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Lachen?

Das Baureglement von Lachen ist als PDF verfügbar unter: https://oereblex.sz.ch/api/attachments/4196. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Lachen?

Die Baubewilligung in Lachen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Schwyz beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Keine Haftung

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Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Lachen (https://oereblex.sz.ch/api/attachments/4196). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).