Baubewilligung in La Chaux-de-Fonds (NE)
Bauvorschriften in La Chaux-de-Fonds
Gebäudeabstände1
Gebäudeabstände und Gabarits
Die Mindestabstände zwischen Gebäuden werden durch die gesetzlichen Gabarits bestimmt. In der Urbanisierungszone 2 gelten alle Fassaden innerhalb eines 45°-Bogens nach Westen als Nordfassaden.
Quelle: Art. 27 RAC · Wert: 45 °
Gebäudehöhe6
Gebäudemasse ZHFD
In der Zone für geringe Wohndichte beträgt die maximale Gebäudelänge 18 m (bis 24 m mit Rücksprüngen, bis 36 m bei Gruppierung), maximale Traufhöhe 6,5 m, maximale Firsthöhe 9 m.
Quelle: Art. 198 RAC · Wert: 6.5 m
Maximale Gebäudehöhe in der Zentrumzone (ZCV)
An der Avenue Léopold-Robert in der Zentrumzone beträgt die maximale Traufhöhe 20 Meter.
Quelle: Art. 173 RAC · Wert: 20 m
Maximale Gebäudetiefe Wohnbauten
Die Tiefe von Wohngebäuden darf in der gesamten Urbanisierungszone 15 Meter nicht überschreiten.
Quelle: Art. 38 RAC · Wert: 15 m
Maximale Höhe von Stützmauern und Böschungen
Stützmauern und Böschungen auf privaten oder öffentlichen Parzellen dürfen maximal 1,50 Meter über dem natürlichen Terrain messen. Aufschüttungen und Abtragungen sind ebenfalls auf 1,50 Meter begrenzt.
Quelle: Art. 85 RAC · Wert: 1.5 m
Mindesthöhe in öffentlichen Lokalen
In öffentlichen Lokalen und Einrichtungen muss die lichte Raumhöhe mindestens 3 Meter betragen. In bestehenden Betrieben kann sie auf mindestens 2,50 Meter reduziert werden.
Quelle: Art. 81 RAC · Wert: 3 m
Mindesthöhe bewohnbarer Dachräume
In Dachräumen muss jeder bewohnbare Raum auf mindestens der Hälfte seiner Fläche eine Mindesthöhe von 2,40 Metern aufweisen.
Quelle: Art. 68 RAC · Wert: 2.4 m
Nutzung4
Wohnverbot in der Industriezone
In der Industriezone ist der Bau von Wohnungen verboten, mit Ausnahme einer Dienstwohnung pro Gebäude.
Quelle: Art. 211 RAC
Spielplätze bei Mehrfamilienhäusern
Bei Neubauten mit mehr als 10 Wohnungen sind Spielplätze mit mindestens 5 m² pro Wohnung (über 2 Zimmer), jedoch mindestens 100 m² zusammenhängend, zu erstellen. Bei Nichterfüllung ist eine Ersatzabgabe zu leisten.
Quelle: Art. 90 RAC · Wert: 5 m2
Zulässige Nutzungen in der Zone für geringe Wohndichte (ZHFD)
Die Zone für geringe Wohndichte ist hauptsächlich für Einzelwohnen bestimmt. Wirtschaftliche Aktivitäten, die in die Wohnung integriert sind und die Nachbarschaft wenig stören, sind erlaubt, sofern sie nicht mehr als die Hälfte der Wohnfläche beanspruchen.
Quelle: Art. 194 RAC · Wert: 50 %
Zulässige Nutzungen in der Zone Ville Ancienne (ZVA)
Die Altstadt ist für Wohnen, Kleingewerbe, Handwerk, Verwaltung und Dienstleistungen bestimmt. Neue Aktivitäten mit erheblichem Schwerlastverkehr oder Immissionen (Lärm, Gerüche) sind ausgeschlossen.
Quelle: Art. 162 RAC
Grenzabstand1
Mindestabstand bei fast-angebautem Orden (Ordre presque contigu)
Im fast-angebauten Orden müssen Hauptgebäude einen seitlichen Mindestabstand von 3 Metern zur Grenze einhalten.
Quelle: Art. 34 RAC · Wert: 3 m
Ausnützung / Überbauung12
Ausnützung ZHFD Gruppenwohnen
In der Zone für geringe Wohndichte (Gruppenwohnen) gilt ein Ausnützungsindex von mindestens 0,5 und maximal 0,7, maximaler Überbauungsgrad 35%, minimaler Grünflächenanteil 30%.
Quelle: Art. 197 RAC · Wert: 0.7 IUS
Ausnützung und Masse ZHMD im fast-angebauten Orden (ZHMD-OPC)
In der Zone für mittlere Wohndichte im fast-angebauten Orden gilt ein maximaler Ausnützungsindex von 1,2, maximale Traufhöhe 9,5 m, maximale Firsthöhe 13 m.
Quelle: Art. 188-189 RAC · Wert: 1.2 IUS
Ausnützung und Masse ZHMD im freistehenden Orden (ZHMD-ONC)
In der Zone für mittlere Wohndichte im freistehenden Orden gilt ein maximaler Ausnützungsindex von 0,9, maximale Traufhöhe 9,5 m, maximale Firsthöhe 13 m.
Quelle: Art. 190-191 RAC · Wert: 0.9 IUS
Ausnützung ZHFD Einzelwohnen
In der Zone für geringe Wohndichte (Einzelwohnen) gilt ein maximaler Ausnützungsindex von 0,6, maximaler Überbauungsgrad 25%, minimaler Grünflächenanteil 40%.
Quelle: Art. 196 RAC · Wert: 0.6 IUS
Ausnützung ZHHD in geschlossenem Orden (ZHHD-OC)
In der Zone für dichte Wohnbebauung im geschlossenen Orden gilt ein maximaler Ausnützungsindex von 2,5, ein maximaler Überbauungsgrad von 45% und ein minimaler Grünflächenanteil von 25%.
Quelle: Art. 178 RAC · Wert: 2.5 IUS
Ausnützung und Masse ZHHD im fast-angebauten Orden (ZHHD-OPC)
In der Zone für dichte Wohnbebauung im fast-angebauten Orden gilt ein maximaler Ausnützungsindex von 1,6, maximale Traufhöhe 15 m, maximale Länge 35 m.
Quelle: Art. 181-182 RAC · Wert: 1.6 IUS
Ausnützung und Masse ZHHD im freistehenden Orden (ZHHD-ONC)
In der Zone für dichte Wohnbebauung im freistehenden Orden gilt ein maximaler Ausnützungsindex von 1,8, maximale Traufhöhe 18 m, maximale Firsthöhe 21 m, maximale Länge 45 m.
Quelle: Art. 183 RAC · Wert: 1.8 IUS
Ausnützung Zone Mixte im freistehenden/fast-angebauten Orden (ZM-ONC/OPC)
In der gemischten Zone im freistehenden oder fast-angebauten Orden gilt ein maximaler Ausnützungsindex von 1,4, maximale Traufhöhe 12 m, maximale Firsthöhe 15 m, maximale Länge 35 m.
Quelle: Art. 206-207 RAC · Wert: 1.4 IUS
Ausnützung Zone Mixte im geschlossenen Orden (ZM-OC)
In der gemischten Zone im geschlossenen Orden gilt ein maximaler Ausnützungsindex von 1,8, maximale Traufhöhe 12 m, maximale Firsthöhe 15 m.
Quelle: Art. 204-205 RAC · Wert: 1.8 IUS
Ausnützung Industriezone (ZI)
In der Industriezone gilt ein maximaler Ausnützungsindex von 1,5, maximaler Überbauungsgrad 60%, minimaler Grünflächenanteil 25%, maximale Traufhöhe 15 m, maximale Länge 120 m.
Quelle: Art. 213-214 RAC · Wert: 1.5 IUS
Masse Zone für niedrige Bauten (ZU1)
In der kantonalen Zone für niedrige Bauten (Chez Capel, Chalet Heimelig) gilt ein maximaler Ausnützungsindex von 0,2, maximaler Überbauungsgrad 15%, maximale Firsthöhe 7,5 m, maximale Länge 10 m.
Quelle: Art. 285 RAC · Wert: 0.2 IUS
Ausnützung Zone d'utilité publique (ZUP)
In der Zone für öffentliche Nutzungen gilt ein maximaler Ausnützungsindex von 1,5 und ein maximaler Überbauungsgrad von 60%.
Quelle: Art. 223 RAC · Wert: 1.5 IUS
Gestaltung6
Bauregeln im UNESCO-Perimeter
Im UNESCO-Welterbe-Perimeter gelten alle ordentlichen Bau- und Planungsvorschriften, ergänzt durch besondere Qualitätsanforderungen. Bauprojekte werden unter Berücksichtigung der Ziele des Welterbes beurteilt.
Quelle: Art. 111 / Art. 113 RAC
Grundsatz der architektonischen Qualität
Alle Bauten und Anlagen müssen sowohl innen als auch aussen qualitativ hochwertige Architektur aufweisen und auf ihre natürliche und gebaute Umgebung Rücksicht nehmen. Eine Baubewilligung kann verweigert werden, wenn diese Anforderungen nicht erfüllt sind.
Quelle: Art. 2 RAC
Abbruchverbot für schützenswerte Gebäude
Bemerkenswerte und gut integrierte Gebäude im Bebauungsplan dürfen nicht abgebrochen werden. Bei zufälliger Zerstörung müssen sie nach gleicher Lage und Volumetrie wiederaufgebaut werden.
Quelle: Art. 129 / Art. 135 / Art. 138 RAC
Einfriedungen und Zäune – Bewilligungspflicht
Einfriedungen über 1 Meter Höhe benötigen eine Baubewilligung. Im UNESCO-Perimeter sind undurchsichtige Zäune und Palisaden grundsätzlich verboten.
Quelle: Art. 57 RAC · Wert: 1 m
Begrünte Dächer in der Zone Mixte und Industriezone
In der Zone Mixte und der Industriezone müssen Dächer begrünt werden. Die Gemeinde kann auf die Begrünung verzichten, wenn Solarpanels oder ausgebaute Dachterrassen vorgesehen sind.
Quelle: Art. 203 / Art. 215 RAC
Gestaltung von Bauten in der Landwirtschaftszone
Neubauten in der Landwirtschaftszone müssen sich in die bestehenden Gebäude und das Ortsbild einfügen. Möglichst sollen für die Landwirtschaftszone typische Materialien verwendet werden.
Quelle: Art. 252-253 RAC
Lärmschutz1
Lärmempfindlichkeitsstufen
Die Lärmempfindlichkeitsstufen werden gemäss Art. 43 der Lärmschutzverordnung (LSV) nach Zonennutzung zugeteilt. Ausserhalb der Urbanisierungszone gilt Stufe DS III für lärmempfindliche Räume.
Quelle: Art. 14 RAC
Energie3
Energiebonus für Minergie-Gebäude
Neubauten oder renovierte Gebäude mit einem offiziellen Energielabel (z.B. Minergie) können einen Bonus von bis zu 10% auf den maximalen Ausnützungsindex erhalten, sofern ein entsprechender Antrag gestellt wird.
Quelle: Art. 100 RAC · Wert: 10 %
Verbot der Aussendämmung bei geschützten Gebäuden
Auf dem gesamten Gemeindegebiet ist die Aussendämmung bei Gebäuden mit einer Bewertungsnote von 0–3 verboten. Im UNESCO-Perimeter gilt das Verbot für Gebäude mit Note 0–6.
Quelle: Art. 101 RAC
Kleine Windkraftanlagen
Kleine Windkraftanlagen (unter 30 m Gesamthöhe) können unter den Bedingungen von Art. 24 RPG bewilligt werden. Im UNESCO-Perimeter und der Pufferzone sind sie verboten. Eine Landschaftsstudie ist erforderlich.
Quelle: Art. 102 RAC · Wert: 30 m
Parkplätze & Verkehr6
Pflicht zur Erstellung von Parkplätzen
Jeder Neubau oder wesentliche Umbau muss auf privatem Grund ausreichend Parkplätze für Autos und Zweiräder bereitstellen. Anzahl und technische Anforderungen richten sich nach dem kantonalen Ausführungsreglement.
Quelle: Art. 92 RAC
Unterirdische oder integrierte Parkierung
Ab 5 Parkplätzen muss mindestens die Hälfte unterirdisch oder im Gebäude integriert sein. Ab 20 Parkplätzen sind mindestens 80% unterirdisch oder integriert zu erstellen. Im Perimeter des Bebauungsplans müssen alle Parkplätze unterirdisch sein.
Quelle: Art. 94 RAC · Wert: 80 %
Veloabstellplätze und Kinderwagenraum
Für Zweiräder sind ausreichend Abstellplätze zu schaffen. Bei Mehrfamilienhäusern ist ein separater Raum für Velos und Kinderwagen obligatorisch. Motorräder müssen in einem anderen Raum oder in der Garage untergebracht werden.
Quelle: Art. 97 RAC
Ersatzabgabe für nicht realisierbare Parkplätze
Können die vorgeschriebenen Parkplätze nicht erstellt werden, verlangt die Gemeinde eine Ersatzabgabe. Der Betrag ist im kommunalen Gebührenreglement festgelegt und fliesst in einen Fonds für kollektive Parkanlagen.
Quelle: Art. 99 RAC
Mobilitätsplan (Plan de mobilité)
Für jeden Neubau, wesentlichen Umbau, Nutzungsänderung oder Betrieb mit mehr als 30 Angestellten ist ein Mobilitätsplan erforderlich, der vor Bauabschluss vom Dienst genehmigt werden muss.
Quelle: Art. 95 RAC · Wert: 30 Angestellte
Gemeinschaftliche Parkierungsanlage
Ein Eigentümer kann seine Parkierungspflicht durch Beteiligung an einer gemeinschaftlichen Anlage im Umkreis von 300 Metern erfüllen. Die Nutzung muss durch eine Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert werden.
Quelle: Art. 96 RAC · Wert: 300 m
Brandschutz1
Schneefanggitter – Pflicht bei Schrägdächern
Gebäude mit Schrägdach, die höher als 3 Meter sind und an den öffentlichen Raum grenzen, müssen mit Schneefanggittern ausgestattet werden.
Quelle: Art. 71 RAC · Wert: 3 m
Umwelt & Gewässer5
Bauverbot in Gefahrenzonen hoher Gefährdung
In Sektoren mit hoher Naturgefahr sind Neubauten, Wiederaufbauten sowie Umbauten mit wesentlicher Erhöhung des Schadenpotenzials grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur für Bauten mit überwiegendem öffentlichem Interesse möglich.
Quelle: Art. 109 RAC
Baumschutz in der Urbanisierungszone
Innerhalb der Urbanisierungszone 2 sind alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 50 cm (gemessen 1 m über Boden) geschützt. Das Fällen oder starke Beschneiden erfordert eine Bewilligung der Gemeinde.
Quelle: Art. 154-155 RAC · Wert: 50 cm
Bauen in Gefahrenzonen mittlerer Gefährdung
In Sektoren mit mittlerer Naturgefahr können Bauten bewilligt werden (ausser empfindliche Objekte), sofern eine Zusatzstudie zur Gefahrenart und zu Schutzmassnahmen erstellt wird. Eine Vorkonsultation ist obligatorisch.
Quelle: Art. 108 RAC
Mindestanzahl Bäume bei Neubauten
Bei Neubauten muss pro Grundstück mindestens ein Hochstammbaum plus ein weiterer Baum pro 500 m² Katasterfläche gepflanzt werden. Mindestens die Hälfte der Pflanzen muss einheimische Arten sein.
Quelle: Art. 153 RAC · Wert: 500 m2
Versickerung von Regenwasser
Auf Aussenflächenmuss Regenwasser direkt im Boden versickern. Asphaltierte oder betonierte Flächen sind auf das Notwendigste zu beschränken.
Quelle: Art. 83 RAC
Verfahren & Gebühren2
Wettbewerbspflicht für wichtige Projekte
Im UNESCO-Perimeter, in der Industriezone, in strategischen Sektoren und für wichtige oder besondere Projekte kann der Gemeinderat Ideen- oder Projektwettbewerbe sowie Vorprojekte von mehreren Fachleuten verlangen. Alle Kosten trägt der Gesuchsteller.
Quelle: Art. 9 RAC
Frist für Aussenraumgestaltung nach Bauabschluss
Jede Parzelle, auf der Bauarbeiten durchgeführt wurden, muss innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der Arbeiten vollständig und ordnungsgemäss gestaltet werden.
Quelle: Art. 87 RAC · Wert: 12 Monate
Steuern & Bevölkerung in La Chaux-de-Fonds
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von La Chaux-de-Fonds
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
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Zuständige Behörde in La Chaux-de-Fonds
Gemeindeverwaltung La Chaux-de-Fonds
Website BauamtNützliche Links für La Chaux-de-Fonds
- Baureglement La Chaux-de-Fonds (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo La Chaux-de-Fonds
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde Neuchâtel
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Bauamt La Chaux-de-Fonds
Formulare, Kontakt und Online-Baugesuchsportal
- Wikipedia: La Chaux-de-Fonds
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in La Chaux-de-Fonds
Wie hoch ist der Steuerfuss in La Chaux-de-Fonds?
Der Steuerfuss in La Chaux-de-Fonds beträgt 75% (kantonaler Durchschnitt: 72.2%, Rang 11). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 46'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist La Chaux-de-Fonds erreichbar?
Das nächste Zentrum von La Chaux-de-Fonds ist Le Locle (21 Min. Auto, 33 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von La Chaux-de-Fonds?
Das Baureglement von La Chaux-de-Fonds ist als PDF verfügbar unter: https://www.chaux-de-fonds.ch/rapports-et-reglements/reglementation/Documents/60_10.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in La Chaux-de-Fonds?
Die Baubewilligung in La Chaux-de-Fonds wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Neuchâtel beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
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Rechtliche Hinweise
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde La Chaux-de-Fonds (https://www.chaux-de-fonds.ch/rapports-et-reglements/reglementation/Documents/60_10.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).