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Baubewilligung in Küssnacht (SZ) (SZ)

Kanton Schwyz·PLZ 6403·BFS 1331·13'800 Einwohner

Bauvorschriften in Küssnacht (SZ) pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Küssnacht (SZ) extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
W2
W3
W4
WG
Gewerbe/Industrie3 m
Art. 83 BZR

Weitere Bauvorschriften in Küssnacht (SZ)

Nutzung11

Wohnzone W2B – Überbauungsmasse

Die Wohnzone W2B erlaubt maximal 2 Vollgeschosse mit einer Ausnützungsziffer von 0.55 und einer maximalen Gebäudelänge von 30 m. Bis zu 30% nicht störende Gewerbebetriebe sind zulässig.

Quelle: Art. 74 BZR · Wert: 0.55 AZ

Wohnzone W3 – Überbauungsmasse

Die Wohnzone W3 erlaubt maximal 3 Vollgeschosse mit einer Ausnützungsziffer von 0.70 und einer Gebäudelänge von 40 m (über 30 m zu staffeln). Nicht störende Gewerbebetriebe sind zulässig.

Quelle: Art. 75 BZR · Wert: 0.7 AZ

Wohnzone W4 – Überbauungsmasse

Die Wohnzone W4 erlaubt maximal 4 Vollgeschosse mit einer Ausnützungsziffer von 0.90 und einer Gebäudelänge von 40 m (über 30 m zu staffeln). Offene und teilweise geschlossene Bauweise.

Quelle: Art. 76 BZR · Wert: 0.9 AZ

Wohnzone W2A – Überbauungsmasse

Die Wohnzone W2A erlaubt maximal 2 Vollgeschosse mit einer Ausnützungsziffer von 0.40 und einer maximalen Gebäudelänge von 20 m. Bis zu 15% nicht störende Gewerbebetriebe sind zulässig.

Quelle: Art. 73 BZR · Wert: 0.4 AZ

Landhauszone WLB – Überbauungsmasse

Die Landhauszone WLB ist ausschliesslich für Einfamilienhäuser bestimmt. Ausnützungsziffer 0.20, Gebäudehöhe 5.50 m, Firsthöhe 7.00 m, Gebäudelänge 20 m.

Quelle: Art. 71 BZR · Wert: 0.2 AZ

Landhauszone WL – Überbauungsmasse

Die Landhauszone WL ist für Wohnbauten (in der Regel Einfamilienhäuser) bestimmt. Ausnützungsziffer 0.30, Gebäudehöhe 5.50 m, Firsthöhe 7.00 m, Gebäudelänge 20 m.

Quelle: Art. 72 BZR · Wert: 0.3 AZ

Wohn- und Gewerbezone WG4 – Überbauungsmasse

Die WG4 ist für Wohn- und Gewerbebauten bestimmt. Ausnützungsziffer 0.90, Gewerbeanteil 20–70%, 4 Vollgeschosse. Industriebetriebe sind nicht zulässig.

Quelle: Art. 80 BZR · Wert: 0.9 AZ

Preisgünstiger Wohnungsbau – AZ-Bonus

Bei Gestaltungsplänen kann die Ausnützungsziffer um zusätzliche 0.05 erhöht werden, wenn mindestens 20% der Wohnfläche für preisgünstigen Wohnungsbau reserviert wird.

Quelle: Art. 113 BZR · Wert: 0.05 AZ

Gewerbezone G – Überbauungsmasse

Die Gewerbezone G ist für höchstens mässig störende Betriebe bestimmt. Überbauungsziffer 50%, Gebäudehöhe 13 m, Firsthöhe 15 m, Gebäudelänge 60 m.

Quelle: Art. 82 BZR · Wert: 50 %

Wohn- und Gewerbezone WG3 – Überbauungsmasse

Die WG3 ist für Wohn- und Gewerbebauten bestimmt. Ausnützungsziffer 0.70, Gewerbeanteil 20–70%, 3 Vollgeschosse. Industriebetriebe sind nicht zulässig.

Quelle: Art. 79 BZR · Wert: 0.7 AZ

Wohnzone WE1 – Etappierungspflicht

In der Wohnzone WE1 sind Gestaltungspläne mit zeitlicher und örtlicher Etappierung vorgeschrieben. Die maximale Ausnützungsziffer beträgt 0.65 (inkl. Gestaltungsplan-Bonus).

Quelle: Art. 77 BZR · Wert: 0.65 AZ

Gestaltung4

Gestaltungsgrundsatz – Einordnung ins Orts- und Landschaftsbild

Bauten und Anlagen müssen sich hinsichtlich Stellung, Form, Dachform, Material und Farbgebung in das massgebliche Landschafts-, Orts- oder Quartierbild einfügen.

Quelle: Art. 12 BZR

Erholungsflächen und Kinderspielplätze

Bei Neubauten mit mindestens 3 Wohnungen sind Erholungsflächen von mindestens 15% der anrechenbaren Bruttogeschossfläche der Familienwohnungen anzulegen. Bei Unmöglichkeit ist eine Abgeltung von Fr. 50.– pro fehlendem m² zu leisten.

Quelle: Art. 18 BZR · Wert: 15 %

Kernzone – Dachform und Dachneigung

In den Kernzonen sind Steildächer mit einer Neigung von 40° bis 50° vorgeschrieben. Die Grundlinie des Giebeldreiecks darf höchstens 15 m betragen. Dacheinschnitte sind nicht zulässig.

Quelle: Art. 55 BZR · Wert: 40 Grad

Wohnhygiene – Raumhöhe und Fensterfläche

Wohn-, Büro- und Schlafräume müssen bei Neubauten eine lichte Höhe von mindestens 2.30 m und eine Bodenfläche von mindestens 9 m² aufweisen. Die Fensterfläche muss mindestens 1/10 der Bodenfläche betragen.

Quelle: Art. 16 BZR · Wert: 2.3 m

Lärmschutz1

Lärm – Empfindlichkeitsstufen

Den einzelnen Nutzungszonen werden im Zonenplan Empfindlichkeitsstufen gemäss den Lärmschutzvorschriften zugeordnet. Der Bezirksrat vollzieht die eidgenössische Lärmschutz-Verordnung.

Quelle: Art. 20 BZR

Energie1

Aussenantennen und Solaranlagen

Aussenantennen, Parabolspiegel und Solaranlagen sind bewilligungspflichtig. Solaranlagen dürfen nur bei starkem Störeffekt verweigert werden und sind möglichst gut in die Bau- und Umgebungssituation einzupassen.

Quelle: Art. 14 BZR

Parkplätze & Verkehr3

Parkplatzpflicht bei Wohnbauten

Bei Wohnbauten sind je Wohnung mindestens 1.5 Abstellplätze auf privatem Grund zu erstellen. Bei Mehrfamilienhäusern ist eine angemessene Anzahl Besucherparkplätze zu reservieren.

Quelle: Art. 28 BZR · Wert: 1.5 PP/Wohnung

Ersatzabgabe für Motorfahrzeugabstellplätze

Wenn Parkplätze nicht erstellt werden können, ist eine Ersatzabgabe von Fr. 4'000.– pro Abstellplatz zu leisten. Die Abgabe wird jährlich dem Zürcher Baukostenindex angepasst.

Quelle: Art. 29 BZR · Wert: 4000 CHF

Garageneinfahrten und Vorplätze

Das Gefälle von Garageneinfahrten darf höchstens 15% betragen, 3 m vom Strassenrand ist es auf 5% zu reduzieren. Jede Garage benötigt einen Vorplatz von mindestens 6 m Tiefe.

Quelle: Art. 24 BZR · Wert: 15 %

Umwelt & Gewässer1

Umgebungsgestaltung und Versiegelung

Die Umgebung von Bauten soll genügend Grünbereiche, Bäume und Hecken enthalten. Das grossflächige Versiegeln der Geländeoberfläche ist zu vermeiden.

Quelle: Art. 17 BZR

Verfahren & Gebühren2

Bewilligungspflicht für Bauten und Anlagen

Bauten und Anlagen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden. Stützmauern und Böschungen ab 1.20 m sind bewilligungspflichtig.

Quelle: Art. 118 BZR · Wert: 1.2 m

Geltungsdauer der Baubewilligung

Die Baubewilligung gilt zwei Jahre ab Rechtskraft. Sie kann auf begründetes Gesuch hin um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Quelle: Art. 128 BZR · Wert: 2 Jahre

Steuern & Bevölkerung in Küssnacht (SZ)

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss145%Kanton Ø 153.3% · Rang 8
Einwohner14'197Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 95'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Küssnacht (SZ)

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Risch
18'27'
Arth
19'29'
Cham
19'44'
Luzern
26'38'
Zürich
42'80'
Winterthur
71'114'

Umliegende Gemeinden

Udligenswil
13'32'
Greppen
15'22'
Meierskappel
16'45'
Meggen
17'26'
Gisikon
17'37'
Hünenberg
17'42'

Zuständige Behörde in Küssnacht (SZ)

Gemeindeverwaltung Küssnacht (SZ)

Website Bauamt

Nützliche Links für Küssnacht (SZ)

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Küssnacht (SZ)

Wie hoch darf ich in Küssnacht (SZ) bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Küssnacht (SZ) hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Küssnacht (SZ) festgelegt.

Wie gross ist der Grenzabstand in Küssnacht (SZ)?

Der Mindestgrenzabstand in Küssnacht (SZ) variiert nach Zone: Gewerbe/Industrie: 3 m (Art. 83 BZR). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Küssnacht (SZ)?

Der Steuerfuss in Küssnacht (SZ) beträgt 145% (kantonaler Durchschnitt: 153.3%, Rang 8). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 95'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Küssnacht (SZ) erreichbar?

Das nächste Zentrum von Küssnacht (SZ) ist Risch (18 Min. Auto, 27 Min. ÖV). Zürich ist in 42 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Küssnacht (SZ)?

Das Baureglement von Küssnacht (SZ) ist als PDF verfügbar unter: https://oereblex.sz.ch/api/attachments/1800. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Küssnacht (SZ)?

Die Baubewilligung in Küssnacht (SZ) wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Schwyz beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Küssnacht (SZ) und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.

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Keine Haftung

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Küssnacht (SZ) (https://oereblex.sz.ch/api/attachments/1800). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).