Baubewilligung in Küssnacht (SZ) (SZ)
Bauvorschriften in Küssnacht (SZ) pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Küssnacht (SZ) extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| W2 | — | — | — | — |
| W3 | — | — | — | — |
| W4 | — | — | — | — |
| WG | — | — | — | — |
| Gewerbe/Industrie | — | 3 m Art. 83 BZR | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Küssnacht (SZ)
Nutzung11
Wohnzone W2B – Überbauungsmasse
Die Wohnzone W2B erlaubt maximal 2 Vollgeschosse mit einer Ausnützungsziffer von 0.55 und einer maximalen Gebäudelänge von 30 m. Bis zu 30% nicht störende Gewerbebetriebe sind zulässig.
Quelle: Art. 74 BZR · Wert: 0.55 AZ
Wohnzone W3 – Überbauungsmasse
Die Wohnzone W3 erlaubt maximal 3 Vollgeschosse mit einer Ausnützungsziffer von 0.70 und einer Gebäudelänge von 40 m (über 30 m zu staffeln). Nicht störende Gewerbebetriebe sind zulässig.
Quelle: Art. 75 BZR · Wert: 0.7 AZ
Wohnzone W4 – Überbauungsmasse
Die Wohnzone W4 erlaubt maximal 4 Vollgeschosse mit einer Ausnützungsziffer von 0.90 und einer Gebäudelänge von 40 m (über 30 m zu staffeln). Offene und teilweise geschlossene Bauweise.
Quelle: Art. 76 BZR · Wert: 0.9 AZ
Wohnzone W2A – Überbauungsmasse
Die Wohnzone W2A erlaubt maximal 2 Vollgeschosse mit einer Ausnützungsziffer von 0.40 und einer maximalen Gebäudelänge von 20 m. Bis zu 15% nicht störende Gewerbebetriebe sind zulässig.
Quelle: Art. 73 BZR · Wert: 0.4 AZ
Landhauszone WLB – Überbauungsmasse
Die Landhauszone WLB ist ausschliesslich für Einfamilienhäuser bestimmt. Ausnützungsziffer 0.20, Gebäudehöhe 5.50 m, Firsthöhe 7.00 m, Gebäudelänge 20 m.
Quelle: Art. 71 BZR · Wert: 0.2 AZ
Landhauszone WL – Überbauungsmasse
Die Landhauszone WL ist für Wohnbauten (in der Regel Einfamilienhäuser) bestimmt. Ausnützungsziffer 0.30, Gebäudehöhe 5.50 m, Firsthöhe 7.00 m, Gebäudelänge 20 m.
Quelle: Art. 72 BZR · Wert: 0.3 AZ
Wohn- und Gewerbezone WG4 – Überbauungsmasse
Die WG4 ist für Wohn- und Gewerbebauten bestimmt. Ausnützungsziffer 0.90, Gewerbeanteil 20–70%, 4 Vollgeschosse. Industriebetriebe sind nicht zulässig.
Quelle: Art. 80 BZR · Wert: 0.9 AZ
Preisgünstiger Wohnungsbau – AZ-Bonus
Bei Gestaltungsplänen kann die Ausnützungsziffer um zusätzliche 0.05 erhöht werden, wenn mindestens 20% der Wohnfläche für preisgünstigen Wohnungsbau reserviert wird.
Quelle: Art. 113 BZR · Wert: 0.05 AZ
Gewerbezone G – Überbauungsmasse
Die Gewerbezone G ist für höchstens mässig störende Betriebe bestimmt. Überbauungsziffer 50%, Gebäudehöhe 13 m, Firsthöhe 15 m, Gebäudelänge 60 m.
Quelle: Art. 82 BZR · Wert: 50 %
Wohn- und Gewerbezone WG3 – Überbauungsmasse
Die WG3 ist für Wohn- und Gewerbebauten bestimmt. Ausnützungsziffer 0.70, Gewerbeanteil 20–70%, 3 Vollgeschosse. Industriebetriebe sind nicht zulässig.
Quelle: Art. 79 BZR · Wert: 0.7 AZ
Wohnzone WE1 – Etappierungspflicht
In der Wohnzone WE1 sind Gestaltungspläne mit zeitlicher und örtlicher Etappierung vorgeschrieben. Die maximale Ausnützungsziffer beträgt 0.65 (inkl. Gestaltungsplan-Bonus).
Quelle: Art. 77 BZR · Wert: 0.65 AZ
Gestaltung4
Gestaltungsgrundsatz – Einordnung ins Orts- und Landschaftsbild
Bauten und Anlagen müssen sich hinsichtlich Stellung, Form, Dachform, Material und Farbgebung in das massgebliche Landschafts-, Orts- oder Quartierbild einfügen.
Quelle: Art. 12 BZR
Erholungsflächen und Kinderspielplätze
Bei Neubauten mit mindestens 3 Wohnungen sind Erholungsflächen von mindestens 15% der anrechenbaren Bruttogeschossfläche der Familienwohnungen anzulegen. Bei Unmöglichkeit ist eine Abgeltung von Fr. 50.– pro fehlendem m² zu leisten.
Quelle: Art. 18 BZR · Wert: 15 %
Kernzone – Dachform und Dachneigung
In den Kernzonen sind Steildächer mit einer Neigung von 40° bis 50° vorgeschrieben. Die Grundlinie des Giebeldreiecks darf höchstens 15 m betragen. Dacheinschnitte sind nicht zulässig.
Quelle: Art. 55 BZR · Wert: 40 Grad
Wohnhygiene – Raumhöhe und Fensterfläche
Wohn-, Büro- und Schlafräume müssen bei Neubauten eine lichte Höhe von mindestens 2.30 m und eine Bodenfläche von mindestens 9 m² aufweisen. Die Fensterfläche muss mindestens 1/10 der Bodenfläche betragen.
Quelle: Art. 16 BZR · Wert: 2.3 m
Lärmschutz1
Lärm – Empfindlichkeitsstufen
Den einzelnen Nutzungszonen werden im Zonenplan Empfindlichkeitsstufen gemäss den Lärmschutzvorschriften zugeordnet. Der Bezirksrat vollzieht die eidgenössische Lärmschutz-Verordnung.
Quelle: Art. 20 BZR
Energie1
Aussenantennen und Solaranlagen
Aussenantennen, Parabolspiegel und Solaranlagen sind bewilligungspflichtig. Solaranlagen dürfen nur bei starkem Störeffekt verweigert werden und sind möglichst gut in die Bau- und Umgebungssituation einzupassen.
Quelle: Art. 14 BZR
Parkplätze & Verkehr3
Parkplatzpflicht bei Wohnbauten
Bei Wohnbauten sind je Wohnung mindestens 1.5 Abstellplätze auf privatem Grund zu erstellen. Bei Mehrfamilienhäusern ist eine angemessene Anzahl Besucherparkplätze zu reservieren.
Quelle: Art. 28 BZR · Wert: 1.5 PP/Wohnung
Ersatzabgabe für Motorfahrzeugabstellplätze
Wenn Parkplätze nicht erstellt werden können, ist eine Ersatzabgabe von Fr. 4'000.– pro Abstellplatz zu leisten. Die Abgabe wird jährlich dem Zürcher Baukostenindex angepasst.
Quelle: Art. 29 BZR · Wert: 4000 CHF
Garageneinfahrten und Vorplätze
Das Gefälle von Garageneinfahrten darf höchstens 15% betragen, 3 m vom Strassenrand ist es auf 5% zu reduzieren. Jede Garage benötigt einen Vorplatz von mindestens 6 m Tiefe.
Quelle: Art. 24 BZR · Wert: 15 %
Umwelt & Gewässer1
Umgebungsgestaltung und Versiegelung
Die Umgebung von Bauten soll genügend Grünbereiche, Bäume und Hecken enthalten. Das grossflächige Versiegeln der Geländeoberfläche ist zu vermeiden.
Quelle: Art. 17 BZR
Verfahren & Gebühren2
Bewilligungspflicht für Bauten und Anlagen
Bauten und Anlagen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden. Stützmauern und Böschungen ab 1.20 m sind bewilligungspflichtig.
Quelle: Art. 118 BZR · Wert: 1.2 m
Geltungsdauer der Baubewilligung
Die Baubewilligung gilt zwei Jahre ab Rechtskraft. Sie kann auf begründetes Gesuch hin um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Quelle: Art. 128 BZR · Wert: 2 Jahre
Steuern & Bevölkerung in Küssnacht (SZ)
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Küssnacht (SZ)
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Küssnacht (SZ)
Gemeindeverwaltung Küssnacht (SZ)
Website BauamtNützliche Links für Küssnacht (SZ)
- Baureglement Küssnacht (SZ) (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Küssnacht (SZ)
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde Schwyz
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Bauamt Küssnacht (SZ)
Formulare, Kontakt und Online-Baugesuchsportal
- Wikipedia: Küssnacht (SZ)
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Küssnacht (SZ)
Wie hoch darf ich in Küssnacht (SZ) bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Küssnacht (SZ) hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Küssnacht (SZ) festgelegt.
Wie gross ist der Grenzabstand in Küssnacht (SZ)?
Der Mindestgrenzabstand in Küssnacht (SZ) variiert nach Zone: Gewerbe/Industrie: 3 m (Art. 83 BZR). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Küssnacht (SZ)?
Der Steuerfuss in Küssnacht (SZ) beträgt 145% (kantonaler Durchschnitt: 153.3%, Rang 8). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 95'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Küssnacht (SZ) erreichbar?
Das nächste Zentrum von Küssnacht (SZ) ist Risch (18 Min. Auto, 27 Min. ÖV). Zürich ist in 42 Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Küssnacht (SZ)?
Das Baureglement von Küssnacht (SZ) ist als PDF verfügbar unter: https://oereblex.sz.ch/api/attachments/1800. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Küssnacht (SZ)?
Die Baubewilligung in Küssnacht (SZ) wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Schwyz beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Küssnacht (SZ) und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Küssnacht (SZ) (https://oereblex.sz.ch/api/attachments/1800). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).