Baubewilligung in Grenchen (SO)
Bauvorschriften in Grenchen
Gebäudeabstände2
Einfriedungen und Stützmauern
An Gemeindestrassen dürfen Einfriedungen bis 1.5 m Höhe direkt am Strassenrand gebaut werden. Höhere Einfriedungen müssen mindestens 0.5 m zurückversetzt werden.
Quelle: § 12 BauR Grenchen · Wert: 1.5 m
Freihaltung des Strassenprofils
An Strassen müssen Bäume und Sträucher auf eine lichte Höhe von 4.2 m über Strassen bzw. 3.0 m über Trottoirs zurückgeschnitten werden. Sichtbehinderungen bei Kurven und Einmündungen sind unzulässig.
Quelle: § 11 BauR Grenchen · Wert: 4.2 m
Gebäudehöhe1
Mindestmasse für Wohn- und Schlafräume im Dachgeschoss
In Wohn- und Schlafräumen im Dachgeschoss muss bei mindestens 6 m² Bodenfläche eine lichte Raumhöhe von 2.2 m eingehalten werden.
Quelle: § 19 BauR Grenchen · Wert: 2.2 m
Gestaltung3
Gestaltung von Bauten und Umgebung
Bauten und Umgebungsgestaltungen müssen sich ins Stadt-, Quartier- und Strassenbild einfügen. Massgebend sind Standort, Form des Gebäudes sowie der Aussenraum.
Quelle: § 6 BauR Grenchen
Terrainveränderungen
Terrainveränderungen, die das Landschafts-, Orts-, Quartier- oder Strassenbild beeinträchtigen, werden nicht bewilligt.
Quelle: § 7 BauR Grenchen
Vorgartenschutz
Der Bereich zwischen Fassade und Strasse ist grundsätzlich als Garten zu gestalten. Wertvolle Bäume und Vorgärten sind zu schonen.
Quelle: § 10 BauR Grenchen
Parkplätze & Verkehr5
Abstellplätze für Motorfahrzeuge – Erstellung
Die Anzahl der Abstellplätze richtet sich nach dem Zonenreglement. Können keine Parkplätze auf dem Grundstück erstellt werden, muss ein Nutzungsrecht auf einem Grundstück in max. 300 m Entfernung nachgewiesen werden.
Quelle: § 13 BauR Grenchen · Wert: 300 m
Ersatzabgaben für Abstellplätze
Können Parkplätze nicht erstellt werden, ist eine Ersatzabgabe zu leisten: Fr. 9'000.– im Zentrum (Perimeter 1+2) bzw. Fr. 6'000.– im übrigen Gemeindegebiet (Perimeter 3).
Quelle: § 16 BauR Grenchen · Wert: 9000 CHF
Abstellplätze für Velos
Für Mehrfamilienhäuser mit mehr als 6 Wohnungen, Industrie- und Gewerbebauten sind Veloabstellplätze vorzusehen. Mindestens die Hälfte davon soll überdacht sein.
Quelle: § 17 BauR Grenchen · Wert: 6 Wohnungen
Abstellplätze für Motorfahrzeuge – Gestaltung
Die Baubehörde kann in begründeten Fällen unterirdische Parkierung anordnen. Abstellplätze und Zufahrten müssen so angelegt sein, dass kein Wasser auf die Strasse fliesst.
Quelle: § 14 BauR Grenchen
Abstellplätze für Motorfahrzeuge – Nutzung
Abstellplätze dürfen nur zusammen mit den zugehörigen Wohnungen oder Einheiten veräussert werden. Die Baubehörde kann Bewirtschaftungsvorschriften erlassen.
Quelle: § 15 BauR Grenchen
Umwelt & Gewässer2
Wasserhaushalt, Retention und Versickerung
Niederschlagswasser muss versickert oder verzögert abgeleitet werden. Mit dem Baugesuch ist ein Nachweis für Versickerung und/oder Retention zu erbringen.
Quelle: § 8 BauR Grenchen
Geschützte Hecken und Ufergehölze
Hecken und Ufergehölze sind geschützt und dürfen nicht entfernt werden. Im Baugebiet gilt ein Bauabstand von 4.0 m, ausserhalb des Baugebietes 10.0 m.
Quelle: § 20 BauR Grenchen · Wert: 4 m
Verfahren & Gebühren2
Zuständigkeit der Baubehörde
Die Bau-, Planungs- und Umweltkommission ist Baubehörde bei Einsprachen. In allen übrigen Fällen ist die Baudirektion zuständig. Beschwerden sind innert 10 Tagen möglich.
Quelle: § 4 / § 5 BauR Grenchen · Wert: 10 Tage
Baustellen auf öffentlichem Grund
Die Inanspruchnahme von öffentlichem Grund bei Bauarbeiten ist bewilligungspflichtig und gebührenpflichtig. Der öffentliche Grund ist innert Monatsfrist nach Abschluss wiederherzustellen.
Quelle: § 18 BauR Grenchen
Steuern & Bevölkerung in Grenchen
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Grenchen
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Grenchen
Gemeindeverwaltung Grenchen
Website BauamtNützliche Links für Grenchen
- Baureglement Grenchen (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Grenchen
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde Solothurn
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Bauamt Grenchen
Formulare, Kontakt und Online-Baugesuchsportal
- Wikipedia: Grenchen
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Grenchen
Wie hoch ist der Steuerfuss in Grenchen?
Der Steuerfuss in Grenchen beträgt 114% (kantonaler Durchschnitt: 117.4%, Rang 34). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 51'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Grenchen erreichbar?
Das nächste Zentrum von Grenchen ist Zuchwil (20 Min. Auto, 35 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Grenchen?
Das Baureglement von Grenchen ist als PDF verfügbar unter: https://planregister-data.so.ch/public/grenchen/7-BR.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Grenchen?
Die Baubewilligung in Grenchen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Solothurn beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Grenchen und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
bivy begleitet dein Bauprojekt in Grenchen
Lade dein Baureglement hoch — bivy zeigt dir sofort, welche Vorschriften für dein Projekt gelten.
Weitere Gemeinden in der Nähe
Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.
Keine Gewähr
bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Grenchen und des Kantons Solothurn.
Keine Haftung
bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.
Externe Links
Diese Seite enthält Links zu Websites Dritter (u.a. Raiffeisen Schweiz, kantonale Behörden, Wikipedia). bivy hat keinen Einfluss auf den Inhalt dieser Websites und übernimmt keine Verantwortung dafür. Die Verlinkung stellt keine Empfehlung dar.
Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Grenchen (https://planregister-data.so.ch/public/grenchen/7-BR.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).