Baubewilligung in Freienbach (SZ)
Bauvorschriften in Freienbach pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Freienbach extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| W2 | — | — | 0.45 Art. 37 Abs. 3 BZR | — |
| W3 | — | — | 0.6 Art. 37 Abs. 3 BZR | — |
| W4 | — | — | 0.65 Art. 37 Abs. 3 BZR | — |
| WG | — | — | — | — |
| Gewerbe/Industrie | — | 3 m Art. 44 Abs. 2 BZR | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Freienbach
Nutzung11
Nutzung Wohnzonen W2/W3/W4
Die Wohnzonen sind für ruhige und gesunde Wohnverhältnisse bestimmt. Es sind nur nicht störende Betriebe zugelassen.
Quelle: Art. 37 Abs. 1–2 BZR
Nutzung Wohn- und Gewerbezone WG4/WG3
Die Wohn- und Gewerbezone ist eine gemischte Zone, in der neben Wohnbauten höchstens mässig störende Betriebe gestattet sind.
Quelle: Art. 36 Abs. 1 BZR
Freihaltezone – Bauverbot
In der Freihaltezone gilt ein dauerndes Bauverbot. Eingeschossige Bauten, die der Nutzung und Pflege der Freihaltezone dienen, sind ausnahmsweise zulässig.
Quelle: Art. 49 Abs. 1–2 BZR
Raumgrösse – Mindestmasse
Wohn- und Schlafräume müssen eine Mindestbodenfläche von 8 m² aufweisen. Die lichte Raumhöhe muss mindestens 2.20 m betragen.
Quelle: Art. 17 Abs. 1 BZR · Wert: 8 m2
Erholungsflächen bei Mehrfamilienhäusern
Bei Neubauten von Mehrfamilienhäusern mit mindestens 4 Wohneinheiten sind Erholungsflächen von mindestens 20 % der Wohn-Bruttogeschossfläche anzulegen. Bei Unmöglichkeit ist eine Ersatzabgabe von Fr. 250.– pro m² zu leisten.
Quelle: Art. 22 Abs. 1–2 BZR · Wert: 20 %
Nutzung Landhauszone L2
Die Landhauszone ist für Ferienhäuser, Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Doppeleinfamilienhäuser bestimmt.
Quelle: Art. 38 Abs. 1 BZR
Nutzung Gewerbezone G
Die Gewerbezone ist für höchstens mässig störende Betriebe bestimmt. Reine Wohnbauten sind nicht gestattet; der Mindestanteil gewerblicher Nutzung muss 20 % der Bruttogeschossfläche betragen.
Quelle: Art. 43 Abs. 1 BZR · Wert: 20 %
Nutzung Kernzone K
In der Kernzone sind Wohnungen sowie zentrumsbildende Nutzungen wie Geschäfte, Gewerbe und Gaststätten gestattet. Es sind höchstens mässig störende Betriebe zulässig.
Quelle: Art. 34 Abs. 1–2 BZR
Nutzung Industriezonen I1 und I2
Die Industriezone ist für gewerbliche und industrielle Bauten bestimmt, insbesondere für solche, die in anderen Bauzonen unzulässig sind. Wohnbauten sind nur für betriebsnotwendiges Personal zulässig.
Quelle: Art. 44 Abs. 1, 4 BZR
Belichtung – Mindest-Fensterfläche
Die Fensterfläche eines jeden Wohn-, Arbeits- oder gewerblichen Raumes muss mindestens einen Zehntel der Bodenfläche betragen, wenigstens aber 1 m².
Quelle: Art. 17 Abs. 2 BZR · Wert: 1 m2
Zentrumszone – Wohnanteil
In der Zentrumszone muss der Wohnanteil pro Neubauprojekt mindestens 30 % und maximal 70 % betragen. Die Ladenflache für ein einzelnes Verkaufsgeschäft darf 600 m² nicht übersteigen.
Quelle: Art. 35 Abs. 2 BZR · Wert: 600 m2
Gestaltung7
Gestaltung und Einordnung von Bauten
Bauten werden nur bewilligt, wenn sie sich durch Bau-, Fassaden-, Terrain- und Dachgestaltung sowie Farbgebung gut in die bauliche Umgebung und das Orts- und Landschaftsbild einfügen.
Quelle: Art. 11 Abs. 1 BZR
Dachgestaltung – Dachaufbauten
Dachaufbauten sind bei Schrägdächern höchstens im Ausmass von einem Drittel der Fassadenlänge gestattet.
Quelle: Art. 11 Abs. 2 BZR · Wert: 33 %
Kernzone – Dachform und Materialvorschriften
In der Kernzone sind für Hauptgebäude nur Schrägdächer mit einer Neigung von mindestens 35° zulässig. Die Dächer sind mit Ziegeln zu decken.
Quelle: Art. 34 Abs. 5 BZR · Wert: 35 °
Terraingestaltung und Aufschüttungen
Aufschüttungen und Abgrabungen müssen sich dem natürlichen Geländeverlauf harmonisch anpassen. In Hanglagen ab 30 % darf talseitig höchstens ein zusätzliches Geschoss in der Höhe voll in Erscheinung treten.
Quelle: Art. 32 Abs. 4 BZR · Wert: 30 %
Reklamen und Firmenanschriften – Bewilligungspflicht
Reklameanlagen und Firmentafeln ab 1 m² sowie alle Lichtreklamen und Warenautomaten sind bewilligungspflichtig. Sie dürfen das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigen.
Quelle: Art. 12 Abs. 1–2 BZR · Wert: 1 m2
Einfriedungen – Maximalhöhe an Strassen
An allen Strassen und Wegen dürfen Einfriedungen und Mauern eine Höhe von 1 m ab Strassenrand nicht übersteigen.
Quelle: Art. 21 Abs. 4 BZR · Wert: 1 m
Schneeschutzvorrichtung
Gegenüber öffentlichem Verkehrsraum sind Ziegel- und Schieferdächer ab 25° und Metall-/Kunststoffdächer ab 15° Neigung durch geeignete Schneefänge zu sichern.
Quelle: Art. 23 BZR · Wert: 25 °
Lärmschutz2
Schutz vor störenden Auswirkungen – Betriebskategorien
Es werden nicht störende, mässig störende und stark störende Betriebe unterschieden. Bauten sind nur zulässig, wenn keine übermässigen Emissionen auf die Umgebung zu erwarten sind.
Quelle: Art. 18 Abs. 1–3 BZR
Lärmschutz – Empfindlichkeitsstufen
Den Nutzungszonen werden Empfindlichkeitsstufen I–IV gemäss eidg. Lärmschutzverordnung zugeordnet. Wohnzonen erhalten in der Regel Stufe II (keine störenden Betriebe).
Quelle: Art. 18 Abs. 4 BZR
Energie1
Energiesparen – Wärmedämmung
Die Wärmedämmung der gesamten Gebäudehülle muss bei neuen, beheizten Gebäuden dem Stand der Technik entsprechen. Auch bei Umbauten und Renovationen gelten die Anforderungen für Neubauten.
Quelle: Art. 16 Abs. 4 BZR
Parkplätze & Verkehr4
Parkplatzpflicht Wohnbauten
Bei Wohnbauten sind 1.5 Abstell- oder Garagenplätze pro Wohnung bzw. pro 100 m² Bruttogeschossfläche zu erstellen.
Quelle: Art. 19 Abs. 2a BZR · Wert: 1.5 Plätze/Wohnung
Parkplatzpflicht Geschäftsbauten
Bei Geschäftsbauten ist 1 Abstell- oder Garagenplatz pro 50 m² Bruttogeschossfläche zu erstellen, mindestens aber 1 Abstellplatz pro 4 Sitzplätze in Cafés und Restaurants.
Quelle: Art. 19 Abs. 2b BZR · Wert: 50 m2
Garagenvorplatz – Mindestfläche
Bei jeder Garage ist ein Vorplatz von wenigstens 15 m² anzulegen, damit ein übliches Motorfahrzeug abgestellt werden kann, ohne Trottoir oder Fahrbahn zu beanspruchen.
Quelle: Art. 20 Abs. 2 BZR · Wert: 15 m2
Parkplätze – Ablösungssumme
Wenn Abstellplätze auf privatem Grund nicht möglich sind, kann eine Ablösungssumme geleistet werden. Diese berechnet sich aus (Landkosten + Baukosten) / 4, bei einem Flächenbedarf von 25 m² pro Parkplatz.
Quelle: Art. 19 Abs. 4 BZR · Wert: 25 m2
Brandschutz1
Zusammenbauen von Bauten über die Grenze
Das Zusammenbauen über die Grenze ist zulässig, wenn das Grenz- oder Überbaurecht durch Grundbucheintrag gesichert ist. Zwischen den Bauten sind Brandmauern zu erstellen.
Quelle: Art. 29 Abs. 1–2 BZR
Umwelt & Gewässer2
Grundwasserschutzzonen
Die Grundwasserschutzzonen II und III werden anderen Nutzungszonen überlagert. Die Baubestimmungen der Nutzungszonen gelten nur soweit, wie die Grundwasserschutzzonen-Reglemente dies zulassen.
Quelle: Art. 48 Abs. 1–2 BZR
Naturschutz – Schutzmassnahmen
Für wertvolle Lebensräume werden Schutzbestimmungen erlassen oder Dienstbarkeitsverträge abgeschlossen. Für Unterschutzstellungen können Abgeltungsbeiträge und Bewirtschaftungsbeiträge entrichtet werden.
Quelle: Art. 14 BZR
Verfahren & Gebühren7
Baubewilligungsverfahren
Das Baugesuch liegt 20 Tage öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann Einsprache erhoben werden. Die Bewilligungsbehörde hat das Gesuch in der Regel innert 2 Monaten zu beurteilen.
Quelle: Art. 56 BZR · Wert: 20 Tage
Baureife – Erschliessungsanforderungen
Bauten dürfen nur auf baureifen Grundstücken erstellt werden. Baureife setzt eine hinreichende Zufahrt sowie ausreichende Versorgungs- und Entsorgungsanlagen voraus.
Quelle: Art. 8 Abs. 1 BZR
Bestandesgarantie bestehender Bauten
Bestehende, rechtmässig erstellte Bauten und Anlagen, die den neuen Vorschriften widersprechen, sind in ihrem Bestand garantiert.
Quelle: Art. 2 Abs. 4 BZR
Bewilligungspflichtige Vorhaben
Neben eigentlichen Bauten sind u.a. Kanalisationsanlagen, Silos, Antennen, Reklameanlagen und Einfriedungen über 1 m Höhe an Strassen bewilligungspflichtig. Bauwerke bis 2 m Höhe und 4 m² Bodenfläche gelten nicht als Gebäude.
Quelle: Art. 54 Abs. 1 BZR · Wert: 2 m
Gültigkeitsdauer der Baubewilligung
Die Geltungsdauer der Baubewilligung beträgt zwei Jahre ab Rechtskraft. Sie kann auf begründetes Gesuch hin um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Quelle: Art. 58 Abs. 2 BZR · Wert: 2 Jahre
Ausnahmebewilligungen
Die Bewilligungsbehörde darf bei besonderen Verhältnissen von Vorschriften des Baureglementes abweichen, wenn keine öffentlichen Interessen entgegenstehen und keine wesentlichen Nachbarinteressen verletzt werden.
Quelle: Art. 57 Abs. 1 BZR
Gestaltungsplan – Voraussetzungen und Mindestfläche
Ein Gestaltungsplan kann für zusammenhängende Gebiete von mindestens 3'000 m² (in Kern- und Zentrumszone 1'500 m²) erlassen werden. Er kann von den Zonenvorschriften abweichen, wenn wesentliche Vorteile erzielt werden.
Quelle: Art. 6 Abs. 1–2 BZR · Wert: 3000 m2
Steuern & Bevölkerung in Freienbach
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Freienbach
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Freienbach
Gemeindeverwaltung Freienbach
Website BauamtNützliche Links für Freienbach
- Baureglement Freienbach (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Freienbach
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde Schwyz
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Bauamt Freienbach
Formulare, Kontakt und Online-Baugesuchsportal
- Wikipedia: Freienbach
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Freienbach
Wie hoch darf ich in Freienbach bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Freienbach hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Freienbach festgelegt.
Wie gross ist der Grenzabstand in Freienbach?
Der Mindestgrenzabstand in Freienbach variiert nach Zone: Gewerbe/Industrie: 3 m (Art. 44 Abs. 2 BZR). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Freienbach?
Der Steuerfuss in Freienbach beträgt 64% (kantonaler Durchschnitt: 153.3%, Rang 1). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 185'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Freienbach erreichbar?
Das nächste Zentrum von Freienbach ist Richterswil (16 Min. Auto, 22 Min. ÖV). Zürich ist in 35 Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Freienbach?
Das Baureglement von Freienbach ist als PDF verfügbar unter: https://oereblex.sz.ch/api/attachments/3036. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Freienbach?
Die Baubewilligung in Freienbach wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Schwyz beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Freienbach und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
bivy begleitet dein Bauprojekt in Freienbach
Lade dein Baureglement hoch — bivy zeigt dir sofort, welche Vorschriften für dein Projekt gelten.
Weitere Gemeinden in der Nähe
Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.
Keine Gewähr
bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Freienbach und des Kantons Schwyz.
Keine Haftung
bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.
Externe Links
Diese Seite enthält Links zu Websites Dritter (u.a. Raiffeisen Schweiz, kantonale Behörden, Wikipedia). bivy hat keinen Einfluss auf den Inhalt dieser Websites und übernimmt keine Verantwortung dafür. Die Verlinkung stellt keine Empfehlung dar.
Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Freienbach (https://oereblex.sz.ch/api/attachments/3036). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).