bivyBeta

Baubewilligung in Freienbach (SZ)

Kanton Schwyz·PLZ 8807·BFS 1322·16'700 Einwohner

Bauvorschriften in Freienbach pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Freienbach extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
W20.45
Art. 37 Abs. 3 BZR
W30.6
Art. 37 Abs. 3 BZR
W40.65
Art. 37 Abs. 3 BZR
WG
Gewerbe/Industrie3 m
Art. 44 Abs. 2 BZR

Weitere Bauvorschriften in Freienbach

Nutzung11

Nutzung Wohnzonen W2/W3/W4

Die Wohnzonen sind für ruhige und gesunde Wohnverhältnisse bestimmt. Es sind nur nicht störende Betriebe zugelassen.

Quelle: Art. 37 Abs. 1–2 BZR

Nutzung Wohn- und Gewerbezone WG4/WG3

Die Wohn- und Gewerbezone ist eine gemischte Zone, in der neben Wohnbauten höchstens mässig störende Betriebe gestattet sind.

Quelle: Art. 36 Abs. 1 BZR

Freihaltezone – Bauverbot

In der Freihaltezone gilt ein dauerndes Bauverbot. Eingeschossige Bauten, die der Nutzung und Pflege der Freihaltezone dienen, sind ausnahmsweise zulässig.

Quelle: Art. 49 Abs. 1–2 BZR

Raumgrösse – Mindestmasse

Wohn- und Schlafräume müssen eine Mindestbodenfläche von 8 m² aufweisen. Die lichte Raumhöhe muss mindestens 2.20 m betragen.

Quelle: Art. 17 Abs. 1 BZR · Wert: 8 m2

Erholungsflächen bei Mehrfamilienhäusern

Bei Neubauten von Mehrfamilienhäusern mit mindestens 4 Wohneinheiten sind Erholungsflächen von mindestens 20 % der Wohn-Bruttogeschossfläche anzulegen. Bei Unmöglichkeit ist eine Ersatzabgabe von Fr. 250.– pro m² zu leisten.

Quelle: Art. 22 Abs. 1–2 BZR · Wert: 20 %

Nutzung Landhauszone L2

Die Landhauszone ist für Ferienhäuser, Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Doppeleinfamilienhäuser bestimmt.

Quelle: Art. 38 Abs. 1 BZR

Nutzung Gewerbezone G

Die Gewerbezone ist für höchstens mässig störende Betriebe bestimmt. Reine Wohnbauten sind nicht gestattet; der Mindestanteil gewerblicher Nutzung muss 20 % der Bruttogeschossfläche betragen.

Quelle: Art. 43 Abs. 1 BZR · Wert: 20 %

Nutzung Kernzone K

In der Kernzone sind Wohnungen sowie zentrumsbildende Nutzungen wie Geschäfte, Gewerbe und Gaststätten gestattet. Es sind höchstens mässig störende Betriebe zulässig.

Quelle: Art. 34 Abs. 1–2 BZR

Nutzung Industriezonen I1 und I2

Die Industriezone ist für gewerbliche und industrielle Bauten bestimmt, insbesondere für solche, die in anderen Bauzonen unzulässig sind. Wohnbauten sind nur für betriebsnotwendiges Personal zulässig.

Quelle: Art. 44 Abs. 1, 4 BZR

Belichtung – Mindest-Fensterfläche

Die Fensterfläche eines jeden Wohn-, Arbeits- oder gewerblichen Raumes muss mindestens einen Zehntel der Bodenfläche betragen, wenigstens aber 1 m².

Quelle: Art. 17 Abs. 2 BZR · Wert: 1 m2

Zentrumszone – Wohnanteil

In der Zentrumszone muss der Wohnanteil pro Neubauprojekt mindestens 30 % und maximal 70 % betragen. Die Ladenflache für ein einzelnes Verkaufsgeschäft darf 600 m² nicht übersteigen.

Quelle: Art. 35 Abs. 2 BZR · Wert: 600 m2

Gestaltung7

Gestaltung und Einordnung von Bauten

Bauten werden nur bewilligt, wenn sie sich durch Bau-, Fassaden-, Terrain- und Dachgestaltung sowie Farbgebung gut in die bauliche Umgebung und das Orts- und Landschaftsbild einfügen.

Quelle: Art. 11 Abs. 1 BZR

Dachgestaltung – Dachaufbauten

Dachaufbauten sind bei Schrägdächern höchstens im Ausmass von einem Drittel der Fassadenlänge gestattet.

Quelle: Art. 11 Abs. 2 BZR · Wert: 33 %

Kernzone – Dachform und Materialvorschriften

In der Kernzone sind für Hauptgebäude nur Schrägdächer mit einer Neigung von mindestens 35° zulässig. Die Dächer sind mit Ziegeln zu decken.

Quelle: Art. 34 Abs. 5 BZR · Wert: 35 °

Terraingestaltung und Aufschüttungen

Aufschüttungen und Abgrabungen müssen sich dem natürlichen Geländeverlauf harmonisch anpassen. In Hanglagen ab 30 % darf talseitig höchstens ein zusätzliches Geschoss in der Höhe voll in Erscheinung treten.

Quelle: Art. 32 Abs. 4 BZR · Wert: 30 %

Reklamen und Firmenanschriften – Bewilligungspflicht

Reklameanlagen und Firmentafeln ab 1 m² sowie alle Lichtreklamen und Warenautomaten sind bewilligungspflichtig. Sie dürfen das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigen.

Quelle: Art. 12 Abs. 1–2 BZR · Wert: 1 m2

Einfriedungen – Maximalhöhe an Strassen

An allen Strassen und Wegen dürfen Einfriedungen und Mauern eine Höhe von 1 m ab Strassenrand nicht übersteigen.

Quelle: Art. 21 Abs. 4 BZR · Wert: 1 m

Schneeschutzvorrichtung

Gegenüber öffentlichem Verkehrsraum sind Ziegel- und Schieferdächer ab 25° und Metall-/Kunststoffdächer ab 15° Neigung durch geeignete Schneefänge zu sichern.

Quelle: Art. 23 BZR · Wert: 25 °

Lärmschutz2

Schutz vor störenden Auswirkungen – Betriebskategorien

Es werden nicht störende, mässig störende und stark störende Betriebe unterschieden. Bauten sind nur zulässig, wenn keine übermässigen Emissionen auf die Umgebung zu erwarten sind.

Quelle: Art. 18 Abs. 1–3 BZR

Lärmschutz – Empfindlichkeitsstufen

Den Nutzungszonen werden Empfindlichkeitsstufen I–IV gemäss eidg. Lärmschutzverordnung zugeordnet. Wohnzonen erhalten in der Regel Stufe II (keine störenden Betriebe).

Quelle: Art. 18 Abs. 4 BZR

Energie1

Energiesparen – Wärmedämmung

Die Wärmedämmung der gesamten Gebäudehülle muss bei neuen, beheizten Gebäuden dem Stand der Technik entsprechen. Auch bei Umbauten und Renovationen gelten die Anforderungen für Neubauten.

Quelle: Art. 16 Abs. 4 BZR

Parkplätze & Verkehr4

Parkplatzpflicht Wohnbauten

Bei Wohnbauten sind 1.5 Abstell- oder Garagenplätze pro Wohnung bzw. pro 100 m² Bruttogeschossfläche zu erstellen.

Quelle: Art. 19 Abs. 2a BZR · Wert: 1.5 Plätze/Wohnung

Parkplatzpflicht Geschäftsbauten

Bei Geschäftsbauten ist 1 Abstell- oder Garagenplatz pro 50 m² Bruttogeschossfläche zu erstellen, mindestens aber 1 Abstellplatz pro 4 Sitzplätze in Cafés und Restaurants.

Quelle: Art. 19 Abs. 2b BZR · Wert: 50 m2

Garagenvorplatz – Mindestfläche

Bei jeder Garage ist ein Vorplatz von wenigstens 15 m² anzulegen, damit ein übliches Motorfahrzeug abgestellt werden kann, ohne Trottoir oder Fahrbahn zu beanspruchen.

Quelle: Art. 20 Abs. 2 BZR · Wert: 15 m2

Parkplätze – Ablösungssumme

Wenn Abstellplätze auf privatem Grund nicht möglich sind, kann eine Ablösungssumme geleistet werden. Diese berechnet sich aus (Landkosten + Baukosten) / 4, bei einem Flächenbedarf von 25 m² pro Parkplatz.

Quelle: Art. 19 Abs. 4 BZR · Wert: 25 m2

Brandschutz1

Zusammenbauen von Bauten über die Grenze

Das Zusammenbauen über die Grenze ist zulässig, wenn das Grenz- oder Überbaurecht durch Grundbucheintrag gesichert ist. Zwischen den Bauten sind Brandmauern zu erstellen.

Quelle: Art. 29 Abs. 1–2 BZR

Umwelt & Gewässer2

Grundwasserschutzzonen

Die Grundwasserschutzzonen II und III werden anderen Nutzungszonen überlagert. Die Baubestimmungen der Nutzungszonen gelten nur soweit, wie die Grundwasserschutzzonen-Reglemente dies zulassen.

Quelle: Art. 48 Abs. 1–2 BZR

Naturschutz – Schutzmassnahmen

Für wertvolle Lebensräume werden Schutzbestimmungen erlassen oder Dienstbarkeitsverträge abgeschlossen. Für Unterschutzstellungen können Abgeltungsbeiträge und Bewirtschaftungsbeiträge entrichtet werden.

Quelle: Art. 14 BZR

Verfahren & Gebühren7

Baubewilligungsverfahren

Das Baugesuch liegt 20 Tage öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann Einsprache erhoben werden. Die Bewilligungsbehörde hat das Gesuch in der Regel innert 2 Monaten zu beurteilen.

Quelle: Art. 56 BZR · Wert: 20 Tage

Baureife – Erschliessungsanforderungen

Bauten dürfen nur auf baureifen Grundstücken erstellt werden. Baureife setzt eine hinreichende Zufahrt sowie ausreichende Versorgungs- und Entsorgungsanlagen voraus.

Quelle: Art. 8 Abs. 1 BZR

Bestandesgarantie bestehender Bauten

Bestehende, rechtmässig erstellte Bauten und Anlagen, die den neuen Vorschriften widersprechen, sind in ihrem Bestand garantiert.

Quelle: Art. 2 Abs. 4 BZR

Bewilligungspflichtige Vorhaben

Neben eigentlichen Bauten sind u.a. Kanalisationsanlagen, Silos, Antennen, Reklameanlagen und Einfriedungen über 1 m Höhe an Strassen bewilligungspflichtig. Bauwerke bis 2 m Höhe und 4 m² Bodenfläche gelten nicht als Gebäude.

Quelle: Art. 54 Abs. 1 BZR · Wert: 2 m

Gültigkeitsdauer der Baubewilligung

Die Geltungsdauer der Baubewilligung beträgt zwei Jahre ab Rechtskraft. Sie kann auf begründetes Gesuch hin um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Quelle: Art. 58 Abs. 2 BZR · Wert: 2 Jahre

Ausnahmebewilligungen

Die Bewilligungsbehörde darf bei besonderen Verhältnissen von Vorschriften des Baureglementes abweichen, wenn keine öffentlichen Interessen entgegenstehen und keine wesentlichen Nachbarinteressen verletzt werden.

Quelle: Art. 57 Abs. 1 BZR

Gestaltungsplan – Voraussetzungen und Mindestfläche

Ein Gestaltungsplan kann für zusammenhängende Gebiete von mindestens 3'000 m² (in Kern- und Zentrumszone 1'500 m²) erlassen werden. Er kann von den Zonenvorschriften abweichen, wenn wesentliche Vorteile erzielt werden.

Quelle: Art. 6 Abs. 1–2 BZR · Wert: 3000 m2

Steuern & Bevölkerung in Freienbach

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss64%Kanton Ø 153.3% · Rang 1
Einwohner17'098Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 185'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Freienbach

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Richterswil
16'22'
Lachen
17'19'
Rapperswil-Jona
19'24'
Zürich
35'51'
Luzern
57'87'
Winterthur
65'85'

Umliegende Gemeinden

Wollerau
13'25'
Altendorf
14'21'
Feusisberg
16'32'
Galgenen
17'35'
Wangen (SZ)
21'33'
Schübelbach
21'34'

Zuständige Behörde in Freienbach

Gemeindeverwaltung Freienbach

Website Bauamt

Nützliche Links für Freienbach

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Freienbach

Wie hoch darf ich in Freienbach bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Freienbach hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Freienbach festgelegt.

Wie gross ist der Grenzabstand in Freienbach?

Der Mindestgrenzabstand in Freienbach variiert nach Zone: Gewerbe/Industrie: 3 m (Art. 44 Abs. 2 BZR). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Freienbach?

Der Steuerfuss in Freienbach beträgt 64% (kantonaler Durchschnitt: 153.3%, Rang 1). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 185'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Freienbach erreichbar?

Das nächste Zentrum von Freienbach ist Richterswil (16 Min. Auto, 22 Min. ÖV). Zürich ist in 35 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Freienbach?

Das Baureglement von Freienbach ist als PDF verfügbar unter: https://oereblex.sz.ch/api/attachments/3036. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Freienbach?

Die Baubewilligung in Freienbach wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Schwyz beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Freienbach und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.

bivy begleitet dein Bauprojekt in Freienbach

Lade dein Baureglement hoch — bivy zeigt dir sofort, welche Vorschriften für dein Projekt gelten.

Weitere Gemeinden in der Nähe

Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Freienbach und des Kantons Schwyz.

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

Diese Seite enthält Links zu Websites Dritter (u.a. Raiffeisen Schweiz, kantonale Behörden, Wikipedia). bivy hat keinen Einfluss auf den Inhalt dieser Websites und übernimmt keine Verantwortung dafür. Die Verlinkung stellt keine Empfehlung dar.

Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Freienbach (https://oereblex.sz.ch/api/attachments/3036). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).