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Baubewilligung in Cham (ZG)

Kanton Zug·PLZ 6330·BFS 1702·17'700 Einwohner

Bauvorschriften in Cham pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Cham extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
W1

Weitere Bauvorschriften in Cham

Nutzung6

Nutzung in den Wohnzonen W1–W4

Die Wohnzonen W1 bis W4 sind primär für Wohnen bestimmt. Nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie familienergänzende Betreuung sind ebenfalls zulässig.

Quelle: § 3 Abs. 1–2 BO Cham

Kernzone – Nutzung und Gestaltungsanforderungen

Die Kernzone ist für Wohnen und mässig störende Gewerbe bestimmt. Es gelten besonders hohe Anforderungen an die architektonische und städtebauliche Gestaltung. Ortsbildprägende Bauten sind zu erhalten.

Quelle: § 7 Abs. 1–7 BO Cham

Gemeinschaftliche Freiflächen bei Mehrfamilienhäusern

Bei Bauten mit 4 oder mehr Wohnungen sind gemeinschaftliche Freiflächen von mindestens 15 % der Wohngeschossfläche zu erstellen und dauerhaft zu erhalten.

Quelle: § 39 Abs. 1–3 BO Cham · Wert: 15 %

Erdgeschossnutzung in Wohn- und Arbeitszonen

In den Wohn- und Arbeitszonen WA 3–5 und WA Pavatex sind im Erdgeschoss entlang von Strassen und Plätzen in der Regel keine Wohnnutzungen erlaubt. Einfriedungen dürfen maximal 1 m hoch sein.

Quelle: § 4 Abs. 2 BO Cham · Wert: 1 m

Einschränkung Verkaufsflächen in WA- und Arbeitszonen

In den Wohn- und Arbeitszonen sowie der Arbeitszone ist der Verkauf nicht vor Ort produzierter Güter auf maximal 500 m² Nettoverkaufsfläche beschränkt.

Quelle: § 15 Abs. 1 BO Cham · Wert: 500 m2

Erweiterung historischer Bauten (BsV1)

Bestehende Bauten in Zonen mit speziellen Vorschriften für historische Bauten können ohne Bebauungsplan einmalig um höchstens 10 % der bestehenden Geschossfläche erweitert werden.

Quelle: § 8 Abs. 3 BO Cham · Wert: 10 %

Gestaltung3

Flachdachbegrünung

Flachdächer von Neubauten mit einer Neigung unter 10° müssen begrünt werden, sofern sie nicht als Terrasse genutzt werden. Bei Solaranlagen kann auf extensive Begrünung verzichtet werden.

Quelle: § 44 Abs. 4 BO Cham · Wert: 10 °

Einordnungsgebot für Bauten und Anlagen

Alle Bauten, Anlagen und Freiräume müssen sich hinsichtlich Grösse, Situierung und Gestaltung gut in das Orts-, Quartier- und Landschaftsbild einordnen. Aufschüttungen und Abgrabungen sind zu minimieren.

Quelle: § 34 Abs. 1–3 BO Cham

Gestaltung von Dachaufbauten

Dachaufbauten müssen sich gut ins Dach integrieren und dürfen in der Ortsbildschutzzone und in Weilerzonen in der Regel einen Drittel der Fassadenlänge nicht überschreiten.

Quelle: § 44 Abs. 1–2, 5 BO Cham

Lärmschutz1

Lärmschutz – Planungswerte

In bestimmten, im Zonenplan bezeichneten Gebieten gilt der bundesrechtliche Planungswert gemäss Lärmschutzverordnung ohne Ausnahmemöglichkeit. Bei Überschreitung besteht Bebauungsplanpflicht.

Quelle: § 40 Abs. 1–2 BO Cham

Energie2

Klimaschutz und Klimaanpassung im Bauwesen

Dem Klimaschutz ist auf allen Planungsebenen Rechnung zu tragen. Bei öffentlichen Bauten, Bauten mit mehr als 50 Arbeitsplätzen und neuen Mehrfamilienhäusern kann der Gemeinderat Auflagen zur Begrünung und Materialisierung machen.

Quelle: § 42 Abs. 1–2 BO Cham · Wert: 50 Arbeitsplätze

Elektromobilität bei Parkierungsanlagen

Bei der Neuerstellung oder umfassenden Sanierung von Parkierungsanlagen sind Anschlussmöglichkeiten für die Elektromobilität vorzusehen.

Quelle: § 36 Abs. 4 BO Cham

Parkplätze & Verkehr1

Parkierung und Mobilität

Der Gemeinderat regelt Mindest- und Maximalanzahl von Parkfeldern sowie Fahrradabstellplätze in einem Parkplatzreglement. Bei Neubauten oder Sanierungen von Parkierungsanlagen sind Anschlussmöglichkeiten für Elektromobilität vorzusehen.

Quelle: § 36 Abs. 1–4 BO Cham

Umwelt & Gewässer5

Minimale Grünflächenziffer nach Zone

Neu eingeführt wird eine minimale Grünflächenziffer. In den Wohnzonen W2–W4 und den meisten WA-Zonen beträgt sie 40 %, in der W1 50 %, in Arbeitszonen 20 %.

Quelle: § 11 Abs. 1–2 BO Cham · Wert: 40 %

Baumschutz in Bauzonen

Bestehende Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm sind nach Möglichkeit zu erhalten. Pro Baugrundstück ist mindestens ein Baum zu erhalten oder neu zu pflanzen. Das Fällen von Bäumen ist bewilligungspflichtig.

Quelle: § 42 Abs. 6–7 BO Cham · Wert: 80 cm

Zone für Gewässerraum

Die Zone für Gewässerraum dient der Freihaltung des bundesrechtlichen Gewässerraums. Nutzungen sind nur nach Massgabe des Bundesrechts zulässig.

Quelle: § 33 Abs. 1, 3 BO Cham

Ökologische Ausgleichsflächen

Mindestens 25 % der anrechenbaren Grünfläche müssen als ökologische Ausgleichsflächen gestaltet und gepflegt werden. Wege und Plätze sind möglichst mit wasserdurchlässigen Belägen zu gestalten.

Quelle: § 42 Abs. 3 BO Cham · Wert: 25 %

Vogelschutz bei Glas- und Fassadenflächen

Bei Neu- und Umbauten müssen Glas- und Fassadenflächen so gestaltet werden, dass sie von Vögeln als Hindernisse wahrgenommen werden.

Quelle: § 44 Abs. 6 BO Cham

Verfahren & Gebühren5

Hindernisfreies Bauen

Gebäude mit 5 oder mehr Wohneinheiten sowie Bauten mit mehr als 25 Arbeitsplätzen müssen für Menschen mit Behinderung zugänglich sein. Die Mehrheit der Wohnungen muss anpassbar sein.

Quelle: § 38 Abs. 1–2 BO Cham · Wert: 5 Wohneinheiten

Bebauungsplanpflicht

In bestimmten, im Zonenplan bezeichneten Gebieten darf nur auf Grundlage eines Bebauungsplans gebaut werden. Kleinere Erweiterungen bis 10 % der bestehenden Geschossfläche und Nutzungsänderungen sind davon ausgenommen.

Quelle: § 12 Abs. 1–2 BO Cham · Wert: 10 %

Mehrwertabgabe bei Einzonungen

Die Gemeinde Cham erhebt eine Mehrwertabgabe von 20 % des Bodenmehrwerts bei Einzonungen und anderen planungsbedingten Mehrwerten gemäss kantonalem Recht.

Quelle: § 45 BO Cham · Wert: 20 %

Abfallentsorgungsanlagen bei grossen Wohnsiedlungen

Für geplante Wohnsiedlungen ab 30 Wohneinheiten kann der Gemeinderat die Einrichtung einer öffentlichen Unterflur- oder Halbunterfluranlage für das Einzugsgebiet anordnen.

Quelle: § 37 Abs. 4 BO Cham · Wert: 30 Wohneinheiten

Zwischennutzungen – Befristete Abweichungen

Für Zwischennutzungen innerhalb von Bauzonen kann der Gemeinderat zeitlich befristete Abweichungen von Zonen- und Bauvorschriften für maximal 3 Jahre (verlängerbar um 2 Jahre) bewilligen.

Quelle: § 17 BO Cham · Wert: 3 Jahre

Steuern & Bevölkerung in Cham

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss54%Kanton Ø 55% · Rang 4
Einwohner18'386Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 97'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Cham

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Steinhausen
12'9'
Risch
14'21'
Zug
15'22'
Luzern
28'44'
Zürich
33'54'
Winterthur
62'95'

Umliegende Gemeinden

Hünenberg
12'23'
Knonau
12'19'
Maschwanden
14'29'
Oberrüti
14'27'
Gisikon
15'24'
Sins
15'33'

Zuständige Behörde in Cham

Gemeindeverwaltung Cham

Website Bauamt

Nützliche Links für Cham

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Cham

Wie hoch darf ich in Cham bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Cham hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Cham festgelegt.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Cham?

Der Steuerfuss in Cham beträgt 54% (kantonaler Durchschnitt: 55%, Rang 4). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 97'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Cham erreichbar?

Das nächste Zentrum von Cham ist Steinhausen (12 Min. Auto, 9 Min. ÖV). Zürich ist in 33 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Cham?

Das Baureglement von Cham ist als PDF verfügbar unter: https://www.cham.ch/_docn/5388646/Bauordnung_Entwurf_Stand_oeffentliche_Auflage.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Cham?

Die Baubewilligung in Cham wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zug beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Keine Haftung

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Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Cham (https://www.cham.ch/_docn/5388646/Bauordnung_Entwurf_Stand_oeffentliche_Auflage.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).