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Baubewilligung in Yens ()

Kanton ·PLZ 1169·BFS 5655

Die Bauvorschriften für Yens werden gerade aus dem Baureglement extrahiert.

Steuern & Bevölkerung in Yens

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss70%Kanton Ø 69.4% · Rang 136
Einwohner1'512Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 92'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Yens

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Morges
19'24'
Bussigny
28'51'
Crissier
28'52'
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35'56'
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54'79'
Neuchâtel
66'104'

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8'59'
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11'57'
Lussy-sur-Morges
11'47'
Saint-Livres
11'83'

Zuständige Behörde in Yens

Nützliche Links für Yens

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Yens

Wie hoch ist der Steuerfuss in Yens?

Der Steuerfuss in Yens beträgt 70% (kantonaler Durchschnitt: 69.4%, Rang 136). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 92'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Yens erreichbar?

Das nächste Zentrum von Yens ist Morges (19 Min. Auto, 24 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Yens?

Das Baureglement von Yens ist beim Bauamt der Gemeinde erhältlich. Es regelt die zulässigen Bauvorschriften pro Zone (Gebäudehöhe, Grenzabstand, Überbauungsziffer).

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Yens?

Die Baubewilligung in Yens wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Yens und des Kantons .

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Yens. Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).