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Schweizer Steuerrecht

Eigenmietwert Abschaffung: Was Hauseigentümer jetzt wissen müssen

Eigenmietwert Abschaffung ab wann? Das Schweizer Parlament hat im März 2025 die Abschaffung des Eigenmietwerts für selbstbewohntes Wohneigentum beschlossen. Die Umsetzung wird voraussichtlich ab dem Steuerjahr 2026 oder 2027 wirksam. Für Hauseigentümer mit geplanten Bauprojekten schafft das eine klare Dringlichkeit: Wer noch von Steuerabzügen für Renovationen profitieren will, sollte jetzt handeln.

In KürzeDirekte Antwort

Der Eigenmietwert wird abgeschafft. Das Schweizer Parlament hat im März 2025 die Abschaffung des Eigenmietwerts für selbstbewohntes Wohneigentum beschlossen. Die Umsetzung wird voraussichtlich ab dem Steuerjahr 2026 oder 2027 wirksam. Damit entfallen auch die steuerlichen Abzüge für Unterhalts- und Renovationskosten.

Für Hauseigentümer mit geplanten Renovationen bedeutet das: Jetzt renovieren und Abzüge sichern, bevor es zu spät ist.

Was ist der Eigenmietwert?

Der Eigenmietwert (französisch: valeur locative) ist ein fiktives Einkommen, das Schweizer Wohneigentümer für die Nutzung ihrer selbstbewohnten Immobilie versteuern müssen. Er wird typischerweise auf 60–70% der marktüblichen Miete angesetzt und dem steuerbaren Einkommen hinzugerechnet.

Als Gegenleistung für diese Besteuerung dürfen Eigentümer bestimmte Ausgaben vom steuerbaren Einkommen abziehen: Unterhaltskosten, Renovationskosten, Hypothekarzinsen und Versicherungsprämien. Dieses System besteht seit 1934 und wurde politisch zunehmend umstritten.

Zeitplan: Wann passiert was?

Die Abschaffung des Eigenmietwerts durchläuft mehrere politische Etappen. Hier der aktuelle Stand:

2017

Erster Vorstoss

Ständerat nimmt parlamentarische Initiative zur Abschaffung an.

2021

Vernehmlassung

Bundesrat schickt den Entwurf in die Vernehmlassung. Breite Zustimmung.

März 2025

Parlamentsbeschluss

National- und Ständerat stimmen der Abschaffung zu. Referendumsfrist läuft.

2025Aktuell

Referendumsfrist

100 Tage Referendumsfrist. Mieterverband prüft Referendum.

2026–2027

Inkrafttreten

Frühestens ab Steuerjahr 2026. Kantone passen Steuergesetze an.

Ab Inkrafttreten

Abzüge entfallen

Unterhaltsabzüge bei der Bundessteuer fallen weg. Energetische Sanierungen: kantonal geregelt.

Was bedeutet das für Ihr Bauprojekt?

Die Abschaffung des Eigenmietwerts verändert die Rechnung für geplante Renovationen grundlegend.

Heute: Abzüge möglich
  • Unterhaltskosten vollständig absetzbar
  • Wahl zwischen Pauschalabzug und effektiven Kosten
  • Hypothekarzinsen abziehbar
  • Energetische Sanierungen übertragbar auf Folgejahre
Nach Abschaffung: Abzüge entfallen
  • Unterhaltsabzüge bei Bundessteuer gestrichen
  • Kein Pauschalabzug mehr möglich
  • Hypothekarzinsen nur noch beschränkt abziehbar
  • Energetische Abzüge kantonal unterschiedlich

Das Zeitfenster schliesst sich

Wer geplante Renovationen vorzieht, kann die steuerlichen Abzüge noch nutzen. Je nach Umfang des Projekts brauchen Sie 6–18 Monate Vorlaufzeit für Planung, Offerten und Ausführung. Warten Sie nicht zu lange.

Welche Renovationen lohnen sich noch?

Nicht jede Renovation hat den gleichen steuerlichen Effekt. Hier eine Übersicht, welche Massnahmen Sie vor der Abschaffung des Eigenmietwerts in Betracht ziehen sollten:

Energetische Sanierung
Dringlichkeit: Hoch
Dachsanierung / Dachfenster
Fassadendämmung
Heizungsersatz (z.B. Wärmepumpe)
Fensterersatz

Grosses Abzugspotenzial. Nach Abschaffung möglicherweise noch kantonal absetzbar, aber nicht garantiert.

Gebäudeunterhalt
Dringlichkeit: Hoch
Badezimmer-Sanierung
Küchenrenovation
Leitungssanierung (Wasser, Elektro)
Bodenbeläge erneuern

Wertvermehrende Anteile sind heute teilweise absetzbar. Nach der Abschaffung: kein Abzug mehr.

Aussen und Umgebung
Dringlichkeit: Mittel
Fassadenanstrich
Balkon-/Terrassensanierung
Gartenmauer / Entwässerung
Carport oder Garage

Reiner Unterhalt ist heute absetzbar. Priorisieren Sie, was unaufschiebbar ist.

Renovationskosten berechnen

Nutzen Sie unseren Baukostenrechner, um Ihre geplante Renovation grob zu kalkulieren.

Weiterführende Informationen

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Abschaffung des Eigenmietwerts in der Schweiz.

Quellen

Zeitfenster für Steuerabzüge schliesst sich

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