Baubewilligung in Kloten (ZH)
Bauvorschriften in Kloten
Gebäudehöhe9
Wohnzonen – Gebäudehöhen
Die maximale Gebäudehöhe beträgt je nach Zone: L2/W2a/b/c/WG2a/b = 8.1 m, W3/WG3 = 11.4 m, W4/WG4 = 14.7 m, W5/WG5 = 18.0 m. Zusätzliche Einschränkungen durch den Sicherheitszonenplan des Flughafens sind möglich.
Quelle: Art. 19 BZO · Wert: 18 m
Wohnzonen – Anzahl Vollgeschosse
Die maximale Anzahl Vollgeschosse beträgt je nach Zone: L2/W2/WG2 = 2, W3/WG3 = 3, W4/WG4 = 4, W5/WG5 = 5. Zusätzlich ist je 1 Attikageschoss zulässig.
Quelle: Art. 19 BZO · Wert: 5
Kernzone – Grundmasse (Höhe, Grenzabstand, Gebäudemasse)
In der Kernzone gelten folgende Baumasse: max. 2 Vollgeschosse, max. Gebäudehöhe 8.1 m, max. Gebäudelänge 30 m, max. Gebäudebreite 15 m, Mindestgrenzabstand 3.5 m und Mindestgebäudeabstand 7 m.
Quelle: Art. 10 BZO · Wert: 8.1 m
Zentrumszone Z4 – Gebäudehöhe
In der Zentrumszone Z4 beträgt die maximale Gebäudehöhe 14.7 m. Diese kann durch den Sicherheitszonenplan des Flughafens Zürich zusätzlich eingeschränkt werden.
Quelle: Art. 17 BZO · Wert: 14.7 m
Arbeitsplatzzonen G, I, IR – Grundmasse
In der Gewerbezone gilt eine Baumassenziffer von max. 6, Gebäudehöhe max. 12.5 m und Grenzabstand min. 3.5 m. In der Industriezone beträgt die Baumassenziffer max. 10 und die Gebäudehöhe max. 20 m.
Quelle: Art. 27 BZO · Wert: 20 m
Untergeschosse – Zulässigkeit und Bedingungen
Anrechenbare Untergeschosse sind erlaubt, wenn sie mehrheitlich unter dem gewachsenen Terrain liegen. In Wohnzonen und der Zentrumszone können auch mehrheitlich oberirdische Untergeschosse bewilligt werden, wenn auf Dachgeschosse verzichtet wird.
Quelle: Art. 58–59 BZO
Attikageschoss – Firstrichtung und Bauteile
In Wohnzonen und der Zentrumszone kann die Firstrichtung beim Attikageschoss frei gewählt werden, ohne die nutzbare Geschossfläche zu vergrössern. Fassadenbildende Bauteile bis 0.65 m Stärke dürfen die Profillinie durchstossen.
Quelle: Art. 60–61 BZO · Wert: 0.65 m
Flughafenareal – Gebäudehöhe und Sicherheitszonenplan
Im Flughafenareal und in der Industriezone Rietgässli richtet sich die zulässige Gebäudehöhe nach dem Sicherheitszonenplan des Flughafens Zürich. Hochhäuser sind erlaubt.
Quelle: Art. 26 / Art. 30 BZO
Terrassenhäuser an Hanglagen
Terrassenhäuser sind an Hanglagen in den Zonen L2, W2a/b/c und W3 zulässig. In L2/W2 sind max. 3 Stufen, in W3 max. 4 Stufen erlaubt. Terrassenhäuser müssen keinen Mehrlängenzuschlag einhalten.
Quelle: Art. 49–52 BZO · Wert: 1.5 m
Nutzung7
Wohnzonen – Zonenzweck und Nutzungen
In Wohnzonen sind neben Wohnen nur nicht störende Betriebe zulässig (max. 1/3 Gewerbeanteil). In Wohn- und Gewerbezonen (WG) sind mässig störende Betriebe erlaubt, wobei der Wohnanteil mindestens 1/3 betragen muss.
Quelle: Art. 18 BZO · Wert: 33.3 %
Zoneneinteilung Stadt Kloten
Das Gemeindegebiet von Kloten ist in verschiedene Zonen eingeteilt, darunter Kern-, Zentrum-, Wohn-, Gewerbe- und Industriezonen sowie Erholungs- und Freihaltezonen. Jeder Zone ist eine Lärmempfindlichkeitsstufe (ES II–IV) zugeordnet.
Quelle: Art. 1 BZO
Zentrumszone Z4 – Zonenzweck und Nutzungen
Die Zentrumszone dient einem attraktiven, bewohnten Stadtzentrum mit Nutzungsmischung. Mindestens 1/3 der Geschossfläche muss dauerhaft dem Wohnen dienen; in strassenorientierten Erdgeschossen sind nur publikumsintensive Nutzungen erlaubt.
Quelle: Art. 16 BZO · Wert: 33.3 %
Arbeitsplatzzonen G und I – Nutzungen
In der Gewerbezone (G) sind mässig störende Betriebe zulässig, in der Industriezone (I) auch stark störende. Handels- und Dienstleistungsbetriebe sind in beiden Zonen erlaubt.
Quelle: Art. 25 BZO
Spiel- und Erholungsflächen bei Mehrfamilienhäusern
Bei Bauten mit 8 oder mehr Wohnungen müssen Spiel- und Erholungsflächen mindestens 20% der Wohn- und Arbeitsfläche umfassen.
Quelle: Art. 24 BZO · Wert: 20 %
Kernzone – Zonenzweck und zulässige Nutzungen
In der Kernzone (Alt-Kloten, Egetswil, Gerlisberg) sind Wohnungen, mässig störendes Gewerbe, Landwirtschaft und öffentliche Bauten zulässig. Der Gewerbeanteil darf höchstens 2/3 der Wohn- und Arbeitsfläche betragen.
Quelle: Art. 5 BZO · Wert: 66.7 %
Grosse Verkaufsflächen – Standortbeschränkung
Geschäfte zur Versorgung des täglichen Bedarfs mit mehr als 400 m² Verkaufsfläche und gesamtstädtischem oder regionalem Einzugsbereich sind nur in den im Zonenplan bezeichneten Gebieten zulässig.
Quelle: Art. 53 BZO · Wert: 400 m2
Grenzabstand9
Wohnzonen – Grundgrenzabstand
Der Mindestgrenzabstand beträgt in der L2 4.5 m und in allen anderen Wohn- und Gewerbezonen 5 m. Bei langen Fassaden (ab 12 m bzw. 14 m) erhöht sich der Abstand um 1/3 der Mehrlänge, maximal bis 10 m.
Quelle: Art. 19 BZO · Wert: 5 m
Reduzierte Grenzabstände entlang Baulinien
In 3- bis 5-geschossigen Wohnzonen und der Zentrumszone gilt entlang von Baulinien bis zu einer Bautiefe von 14 m ein reduzierter Grenzabstand von 3.5 m. Kleine Nebengebäude (bis 10 m², bis 2.5 m hoch) unterliegen keinen Abstandsvorschriften.
Quelle: Art. 56 BZO · Wert: 3.5 m
Mehrlängenzuschlag beim Grenzabstand
Bei Fassaden über 12 m Länge (in W-Zonen) bzw. über 14 m (in WG3–5 und Z4) muss der Grenzabstand um 1/3 der Mehrlänge erhöht werden. Der maximale Grenzabstand ist in Art. 17 und 19 geregelt.
Quelle: Art. 54 BZO · Wert: 12 m
Kernzone – Mindestgrenzabstand
In der Kernzone beträgt der Mindestgrenzabstand 3.5 m und der Mindestgebäudeabstand 7 m. Ein Mehrlängenzuschlag ist nicht zu beachten.
Quelle: Art. 10 BZO · Wert: 3.5 m
Zentrumszone Z4 – Grenzabstand
In der Zentrumszone Z4 beträgt der Mindestgrenzabstand 5 m. Bei Fassaden über 14 m Länge (ab 2. OG) erhöht sich der Abstand um 1/3 der Mehrlänge, maximal bis 12.5 m.
Quelle: Art. 17 BZO · Wert: 5 m
Geschlossene Bauweise und Grenzbau
Grenzbau und geschlossene Bauweise sind in allen Bauzonen für Haupt- und besondere Gebäude erlaubt. In der Industrie- und Zentrumszone sowie beim Anbau an bestehende Gebäude gilt der zustimmungsfreie Grenzbau.
Quelle: Art. 55 BZO
Arbeitsplatzzonen – Grenzabstand
In Gewerbe- und Industriezonen beträgt der Mindestgrenzabstand 3.5 m. Gegenüber Grundstücken anderer Zonen gilt der dort geltende Grenzabstand.
Quelle: Art. 27 BZO · Wert: 3.5 m
Abstand gegenüber Nichtbauzonen
Oberirdische Bauten müssen gegenüber Freihalte-, Erholungs- und Landwirtschaftszonen einen Mindestabstand von 3.5 m einhalten. Ein Näherbaurecht ist ausgeschlossen.
Quelle: Art. 57 BZO · Wert: 3.5 m
Abstandserleichterung in Wohn- und Gewerbezonen (WG)
In WG-Zonen kann der Grenzabstand für dauerhaft gewerblich genutzte Gebäudeteile mit max. 5 m Gebäudehöhe auf allseitig 3.5 m reduziert werden.
Quelle: Art. 21 BZO · Wert: 3.5 m
Ausnützung / Überbauung6
Zentrumszone Z4 – Grundmasse
In der Zentrumszone Z4 gilt eine maximale Ausnützungsziffer von 120%, max. 4 Vollgeschosse, max. Gebäudehöhe 14.7 m, Mindestgrenzabstand 5 m und eine Freiflächenziffer von mindestens 0.2.
Quelle: Art. 17 BZO · Wert: 120 %
Wohnzonen – Ausnützungsziffern
Die Ausnützungsziffer variiert je nach Wohnzone: L2=33%, W2a/b/c=40–50%, W3=65%, W4=100%, W5=120%. Boni für Arealüberbauungen (+10%), Familienwohnungen (+10%) und Gewerbe (WG-Zonen) sind möglich.
Quelle: Art. 19 BZO · Wert: 120 %
Arealüberbauung – Mindestfläche und Bonus
Arealüberbauungen sind in den meisten Wohn- und der Zentrumszone zulässig. Die Mindestfläche beträgt 3000 m². Die Ausnützungsziffer kann um max. 10% erhöht werden.
Quelle: Art. 39–42 BZO · Wert: 3000 m2
Gewerbebonus in WG-Zonen
Wenn in WG-Zonen zwischen 1/3 und 2/3 der Fläche gewerblich genutzt wird, kann die Ausnützungsziffer erhöht werden (WG2: +20%, WG3: +20%, WG4/5: +10%).
Quelle: Art. 22 BZO · Wert: 20 %
Kernzone – Ausnützung und Neubauten
Neu- und Ersatzbauten in der Kernzone dürfen nur innerhalb der Mantellinien erstellt werden. Eine Ausnützung von mindestens 40% soll erreicht werden können.
Quelle: Art. 9 BZO · Wert: 40 %
Familienwohnungsbonus
Die Ausnützung kann um 10% erhöht werden, wenn mehr als 50% der Wohnungen mindestens 4 Zimmer haben und diese mehr als 40% der Gesamtnutzfläche ausmachen. Gewerbe- und Familienbonus können nicht kombiniert werden.
Quelle: Art. 23 BZO · Wert: 10 %
Gestaltung4
Kernzone – Dachgestaltung und Firstrichtung
In der Kernzone sind nur Satteldächer zulässig. Dachgeschosse sind giebelseitig zu belichten; Dacheinschnitte sind verboten. Sonnenkollektoren sind bei guter Einordnung erlaubt.
Quelle: Art. 11–12 BZO
Dachaufbauten und Dacheinschnitte in Wohnzonen
In zweigeschossigen Wohnzonen sind Dachaufbauten und Dacheinschnitte bis zu 1/2 der Fassadenlänge erlaubt, in allen anderen Zonen bis zu 1/3.
Quelle: Art. 20 BZO · Wert: 50 %
Kernzone – Fassadengestaltung und Umgebung
Fassaden in der Kernzone müssen überdurchschnittlich gut gestaltet sein (Verputz, Holzbretter, Tonziegel). Das Terrain darf höchstens 50 cm vom gewachsenen Terrain abweichen.
Quelle: Art. 13–14 BZO · Wert: 0.5 m
Aussichtsschutz
In den im Zonenplan bezeichneten Aussichtsschutzsektoren dürfen keine Hochbauten die Aussicht beeinträchtigen. Bäume und Hecken müssen entsprechend geschnitten werden.
Quelle: Art. 44 BZO
Lärmschutz1
Lärmempfindlichkeitsstufen (ES) nach Zonentyp
Jeder Zone ist eine Lärmempfindlichkeitsstufe zugeordnet: Wohnzonen ES II, Kern-/Zentrum-/Gewerbezonen ES III, Industrie-/Flughafenzonen ES IV. Diese bestimmt die zulässigen Lärmimmissionen.
Quelle: Art. 1 BZO
Energie1
Energieversorgung – Energieplan
Für die Versorgung der Bauten mit Energie ist der Energieplan im Massstab 1:20'000 massgebend.
Quelle: Art. 2 Abs. 5 BZO
Parkplätze & Verkehr2
Abstellplätze für Fahrzeuge
Die Vorschriften für Motorfahrzeug- und Fahrradabstellplätze sind im Parkplatzreglement der Stadt Kloten geregelt. Kommerzielle Parkierungsanlagen für Dritte sind nur zulässig, wenn sie im Richtplan eingetragen sind.
Quelle: Art. 62 BZO
Abstellplätze für Kinderwagen und Fahrgeräte
Bei Mehrfamilienhäusern sind genügend grosse und leicht zugängliche Abstellplätze und -räume für Kinderwagen und andere Fahrgeräte bereitzustellen.
Quelle: Art. 63 BZO
Umwelt & Gewässer3
Wohnzonen – Freiflächenziffer
In allen Wohnzonen muss mindestens 30% der massgeblichen Grundfläche dauerhaft als Freifläche erhalten und bepflanzt werden. Begrünte Parkplätze und Flachdächer können teilweise angerechnet werden.
Quelle: Art. 19 / Art. 48 BZO · Wert: 0.3
Flachdachbegrünung
Flachdächer müssen bei Neubauten oder wesentlichen Umbauten begrünt werden, sofern dies technisch und wirtschaftlich zumutbar ist. Begrünte Flachdächer können zu 25% an die Freiflächenziffer angerechnet werden.
Quelle: Art. 47–48 BZO · Wert: 25 %
Einrichtungen für die Abfallbeseitigung
An geeigneten Standorten sind Einrichtungen für Kehrichtbehälter und Abfallbeseitigung zu erstellen und ansprechend zu gestalten. Massgebend ist das Abfall-Entsorgungskonzept der Stadt Kloten.
Quelle: Art. 64 BZO
Steuern & Bevölkerung in Kloten
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Kloten
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
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Zuständige Behörde in Kloten
Nützliche Links für Kloten
- Baureglement Kloten (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Kloten
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde Zürich
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Bauamt Kloten
Formulare, Kontakt und Online-Baugesuchsportal
- Wikipedia: Kloten
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Kloten
Wie hoch ist der Steuerfuss in Kloten?
Der Steuerfuss in Kloten beträgt 100% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 43). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 63'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Kloten erreichbar?
Das nächste Zentrum von Kloten ist Opfikon (11 Min. Auto, 19 Min. ÖV). Zürich ist in 20 Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Kloten?
Das Baureglement von Kloten ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=5484. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Kloten?
Die Baubewilligung in Kloten wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
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Rechtliche Hinweise
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Kloten (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=5484). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).