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Baubewilligung in Kloten (ZH)

Kanton Zürich·PLZ 8302·BFS 62·21'100 Einwohner

Bauvorschriften in Kloten

Gebäudehöhe9

Wohnzonen – Gebäudehöhen

Die maximale Gebäudehöhe beträgt je nach Zone: L2/W2a/b/c/WG2a/b = 8.1 m, W3/WG3 = 11.4 m, W4/WG4 = 14.7 m, W5/WG5 = 18.0 m. Zusätzliche Einschränkungen durch den Sicherheitszonenplan des Flughafens sind möglich.

Quelle: Art. 19 BZO · Wert: 18 m

Wohnzonen – Anzahl Vollgeschosse

Die maximale Anzahl Vollgeschosse beträgt je nach Zone: L2/W2/WG2 = 2, W3/WG3 = 3, W4/WG4 = 4, W5/WG5 = 5. Zusätzlich ist je 1 Attikageschoss zulässig.

Quelle: Art. 19 BZO · Wert: 5

Kernzone – Grundmasse (Höhe, Grenzabstand, Gebäudemasse)

In der Kernzone gelten folgende Baumasse: max. 2 Vollgeschosse, max. Gebäudehöhe 8.1 m, max. Gebäudelänge 30 m, max. Gebäudebreite 15 m, Mindestgrenzabstand 3.5 m und Mindestgebäudeabstand 7 m.

Quelle: Art. 10 BZO · Wert: 8.1 m

Zentrumszone Z4 – Gebäudehöhe

In der Zentrumszone Z4 beträgt die maximale Gebäudehöhe 14.7 m. Diese kann durch den Sicherheitszonenplan des Flughafens Zürich zusätzlich eingeschränkt werden.

Quelle: Art. 17 BZO · Wert: 14.7 m

Arbeitsplatzzonen G, I, IR – Grundmasse

In der Gewerbezone gilt eine Baumassenziffer von max. 6, Gebäudehöhe max. 12.5 m und Grenzabstand min. 3.5 m. In der Industriezone beträgt die Baumassenziffer max. 10 und die Gebäudehöhe max. 20 m.

Quelle: Art. 27 BZO · Wert: 20 m

Untergeschosse – Zulässigkeit und Bedingungen

Anrechenbare Untergeschosse sind erlaubt, wenn sie mehrheitlich unter dem gewachsenen Terrain liegen. In Wohnzonen und der Zentrumszone können auch mehrheitlich oberirdische Untergeschosse bewilligt werden, wenn auf Dachgeschosse verzichtet wird.

Quelle: Art. 58–59 BZO

Attikageschoss – Firstrichtung und Bauteile

In Wohnzonen und der Zentrumszone kann die Firstrichtung beim Attikageschoss frei gewählt werden, ohne die nutzbare Geschossfläche zu vergrössern. Fassadenbildende Bauteile bis 0.65 m Stärke dürfen die Profillinie durchstossen.

Quelle: Art. 60–61 BZO · Wert: 0.65 m

Flughafenareal – Gebäudehöhe und Sicherheitszonenplan

Im Flughafenareal und in der Industriezone Rietgässli richtet sich die zulässige Gebäudehöhe nach dem Sicherheitszonenplan des Flughafens Zürich. Hochhäuser sind erlaubt.

Quelle: Art. 26 / Art. 30 BZO

Terrassenhäuser an Hanglagen

Terrassenhäuser sind an Hanglagen in den Zonen L2, W2a/b/c und W3 zulässig. In L2/W2 sind max. 3 Stufen, in W3 max. 4 Stufen erlaubt. Terrassenhäuser müssen keinen Mehrlängenzuschlag einhalten.

Quelle: Art. 49–52 BZO · Wert: 1.5 m

Nutzung7

Wohnzonen – Zonenzweck und Nutzungen

In Wohnzonen sind neben Wohnen nur nicht störende Betriebe zulässig (max. 1/3 Gewerbeanteil). In Wohn- und Gewerbezonen (WG) sind mässig störende Betriebe erlaubt, wobei der Wohnanteil mindestens 1/3 betragen muss.

Quelle: Art. 18 BZO · Wert: 33.3 %

Zoneneinteilung Stadt Kloten

Das Gemeindegebiet von Kloten ist in verschiedene Zonen eingeteilt, darunter Kern-, Zentrum-, Wohn-, Gewerbe- und Industriezonen sowie Erholungs- und Freihaltezonen. Jeder Zone ist eine Lärmempfindlichkeitsstufe (ES II–IV) zugeordnet.

Quelle: Art. 1 BZO

Zentrumszone Z4 – Zonenzweck und Nutzungen

Die Zentrumszone dient einem attraktiven, bewohnten Stadtzentrum mit Nutzungsmischung. Mindestens 1/3 der Geschossfläche muss dauerhaft dem Wohnen dienen; in strassenorientierten Erdgeschossen sind nur publikumsintensive Nutzungen erlaubt.

Quelle: Art. 16 BZO · Wert: 33.3 %

Arbeitsplatzzonen G und I – Nutzungen

In der Gewerbezone (G) sind mässig störende Betriebe zulässig, in der Industriezone (I) auch stark störende. Handels- und Dienstleistungsbetriebe sind in beiden Zonen erlaubt.

Quelle: Art. 25 BZO

Spiel- und Erholungsflächen bei Mehrfamilienhäusern

Bei Bauten mit 8 oder mehr Wohnungen müssen Spiel- und Erholungsflächen mindestens 20% der Wohn- und Arbeitsfläche umfassen.

Quelle: Art. 24 BZO · Wert: 20 %

Kernzone – Zonenzweck und zulässige Nutzungen

In der Kernzone (Alt-Kloten, Egetswil, Gerlisberg) sind Wohnungen, mässig störendes Gewerbe, Landwirtschaft und öffentliche Bauten zulässig. Der Gewerbeanteil darf höchstens 2/3 der Wohn- und Arbeitsfläche betragen.

Quelle: Art. 5 BZO · Wert: 66.7 %

Grosse Verkaufsflächen – Standortbeschränkung

Geschäfte zur Versorgung des täglichen Bedarfs mit mehr als 400 m² Verkaufsfläche und gesamtstädtischem oder regionalem Einzugsbereich sind nur in den im Zonenplan bezeichneten Gebieten zulässig.

Quelle: Art. 53 BZO · Wert: 400 m2

Grenzabstand9

Wohnzonen – Grundgrenzabstand

Der Mindestgrenzabstand beträgt in der L2 4.5 m und in allen anderen Wohn- und Gewerbezonen 5 m. Bei langen Fassaden (ab 12 m bzw. 14 m) erhöht sich der Abstand um 1/3 der Mehrlänge, maximal bis 10 m.

Quelle: Art. 19 BZO · Wert: 5 m

Reduzierte Grenzabstände entlang Baulinien

In 3- bis 5-geschossigen Wohnzonen und der Zentrumszone gilt entlang von Baulinien bis zu einer Bautiefe von 14 m ein reduzierter Grenzabstand von 3.5 m. Kleine Nebengebäude (bis 10 m², bis 2.5 m hoch) unterliegen keinen Abstandsvorschriften.

Quelle: Art. 56 BZO · Wert: 3.5 m

Mehrlängenzuschlag beim Grenzabstand

Bei Fassaden über 12 m Länge (in W-Zonen) bzw. über 14 m (in WG3–5 und Z4) muss der Grenzabstand um 1/3 der Mehrlänge erhöht werden. Der maximale Grenzabstand ist in Art. 17 und 19 geregelt.

Quelle: Art. 54 BZO · Wert: 12 m

Kernzone – Mindestgrenzabstand

In der Kernzone beträgt der Mindestgrenzabstand 3.5 m und der Mindestgebäudeabstand 7 m. Ein Mehrlängenzuschlag ist nicht zu beachten.

Quelle: Art. 10 BZO · Wert: 3.5 m

Zentrumszone Z4 – Grenzabstand

In der Zentrumszone Z4 beträgt der Mindestgrenzabstand 5 m. Bei Fassaden über 14 m Länge (ab 2. OG) erhöht sich der Abstand um 1/3 der Mehrlänge, maximal bis 12.5 m.

Quelle: Art. 17 BZO · Wert: 5 m

Geschlossene Bauweise und Grenzbau

Grenzbau und geschlossene Bauweise sind in allen Bauzonen für Haupt- und besondere Gebäude erlaubt. In der Industrie- und Zentrumszone sowie beim Anbau an bestehende Gebäude gilt der zustimmungsfreie Grenzbau.

Quelle: Art. 55 BZO

Arbeitsplatzzonen – Grenzabstand

In Gewerbe- und Industriezonen beträgt der Mindestgrenzabstand 3.5 m. Gegenüber Grundstücken anderer Zonen gilt der dort geltende Grenzabstand.

Quelle: Art. 27 BZO · Wert: 3.5 m

Abstand gegenüber Nichtbauzonen

Oberirdische Bauten müssen gegenüber Freihalte-, Erholungs- und Landwirtschaftszonen einen Mindestabstand von 3.5 m einhalten. Ein Näherbaurecht ist ausgeschlossen.

Quelle: Art. 57 BZO · Wert: 3.5 m

Abstandserleichterung in Wohn- und Gewerbezonen (WG)

In WG-Zonen kann der Grenzabstand für dauerhaft gewerblich genutzte Gebäudeteile mit max. 5 m Gebäudehöhe auf allseitig 3.5 m reduziert werden.

Quelle: Art. 21 BZO · Wert: 3.5 m

Ausnützung / Überbauung6

Zentrumszone Z4 – Grundmasse

In der Zentrumszone Z4 gilt eine maximale Ausnützungsziffer von 120%, max. 4 Vollgeschosse, max. Gebäudehöhe 14.7 m, Mindestgrenzabstand 5 m und eine Freiflächenziffer von mindestens 0.2.

Quelle: Art. 17 BZO · Wert: 120 %

Wohnzonen – Ausnützungsziffern

Die Ausnützungsziffer variiert je nach Wohnzone: L2=33%, W2a/b/c=40–50%, W3=65%, W4=100%, W5=120%. Boni für Arealüberbauungen (+10%), Familienwohnungen (+10%) und Gewerbe (WG-Zonen) sind möglich.

Quelle: Art. 19 BZO · Wert: 120 %

Arealüberbauung – Mindestfläche und Bonus

Arealüberbauungen sind in den meisten Wohn- und der Zentrumszone zulässig. Die Mindestfläche beträgt 3000 m². Die Ausnützungsziffer kann um max. 10% erhöht werden.

Quelle: Art. 39–42 BZO · Wert: 3000 m2

Gewerbebonus in WG-Zonen

Wenn in WG-Zonen zwischen 1/3 und 2/3 der Fläche gewerblich genutzt wird, kann die Ausnützungsziffer erhöht werden (WG2: +20%, WG3: +20%, WG4/5: +10%).

Quelle: Art. 22 BZO · Wert: 20 %

Kernzone – Ausnützung und Neubauten

Neu- und Ersatzbauten in der Kernzone dürfen nur innerhalb der Mantellinien erstellt werden. Eine Ausnützung von mindestens 40% soll erreicht werden können.

Quelle: Art. 9 BZO · Wert: 40 %

Familienwohnungsbonus

Die Ausnützung kann um 10% erhöht werden, wenn mehr als 50% der Wohnungen mindestens 4 Zimmer haben und diese mehr als 40% der Gesamtnutzfläche ausmachen. Gewerbe- und Familienbonus können nicht kombiniert werden.

Quelle: Art. 23 BZO · Wert: 10 %

Gestaltung4

Kernzone – Dachgestaltung und Firstrichtung

In der Kernzone sind nur Satteldächer zulässig. Dachgeschosse sind giebelseitig zu belichten; Dacheinschnitte sind verboten. Sonnenkollektoren sind bei guter Einordnung erlaubt.

Quelle: Art. 11–12 BZO

Dachaufbauten und Dacheinschnitte in Wohnzonen

In zweigeschossigen Wohnzonen sind Dachaufbauten und Dacheinschnitte bis zu 1/2 der Fassadenlänge erlaubt, in allen anderen Zonen bis zu 1/3.

Quelle: Art. 20 BZO · Wert: 50 %

Kernzone – Fassadengestaltung und Umgebung

Fassaden in der Kernzone müssen überdurchschnittlich gut gestaltet sein (Verputz, Holzbretter, Tonziegel). Das Terrain darf höchstens 50 cm vom gewachsenen Terrain abweichen.

Quelle: Art. 13–14 BZO · Wert: 0.5 m

Aussichtsschutz

In den im Zonenplan bezeichneten Aussichtsschutzsektoren dürfen keine Hochbauten die Aussicht beeinträchtigen. Bäume und Hecken müssen entsprechend geschnitten werden.

Quelle: Art. 44 BZO

Lärmschutz1

Lärmempfindlichkeitsstufen (ES) nach Zonentyp

Jeder Zone ist eine Lärmempfindlichkeitsstufe zugeordnet: Wohnzonen ES II, Kern-/Zentrum-/Gewerbezonen ES III, Industrie-/Flughafenzonen ES IV. Diese bestimmt die zulässigen Lärmimmissionen.

Quelle: Art. 1 BZO

Energie1

Energieversorgung – Energieplan

Für die Versorgung der Bauten mit Energie ist der Energieplan im Massstab 1:20'000 massgebend.

Quelle: Art. 2 Abs. 5 BZO

Parkplätze & Verkehr2

Abstellplätze für Fahrzeuge

Die Vorschriften für Motorfahrzeug- und Fahrradabstellplätze sind im Parkplatzreglement der Stadt Kloten geregelt. Kommerzielle Parkierungsanlagen für Dritte sind nur zulässig, wenn sie im Richtplan eingetragen sind.

Quelle: Art. 62 BZO

Abstellplätze für Kinderwagen und Fahrgeräte

Bei Mehrfamilienhäusern sind genügend grosse und leicht zugängliche Abstellplätze und -räume für Kinderwagen und andere Fahrgeräte bereitzustellen.

Quelle: Art. 63 BZO

Umwelt & Gewässer3

Wohnzonen – Freiflächenziffer

In allen Wohnzonen muss mindestens 30% der massgeblichen Grundfläche dauerhaft als Freifläche erhalten und bepflanzt werden. Begrünte Parkplätze und Flachdächer können teilweise angerechnet werden.

Quelle: Art. 19 / Art. 48 BZO · Wert: 0.3

Flachdachbegrünung

Flachdächer müssen bei Neubauten oder wesentlichen Umbauten begrünt werden, sofern dies technisch und wirtschaftlich zumutbar ist. Begrünte Flachdächer können zu 25% an die Freiflächenziffer angerechnet werden.

Quelle: Art. 47–48 BZO · Wert: 25 %

Einrichtungen für die Abfallbeseitigung

An geeigneten Standorten sind Einrichtungen für Kehrichtbehälter und Abfallbeseitigung zu erstellen und ansprechend zu gestalten. Massgebend ist das Abfall-Entsorgungskonzept der Stadt Kloten.

Quelle: Art. 64 BZO

Steuern & Bevölkerung in Kloten

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss100%Kanton Ø 105.8% · Rang 43
Einwohner22'028Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 63'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Kloten

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Opfikon
11'19'
Bassersdorf
14'19'
Wallisellen
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Bachenbülach
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Wangen-Brüttisellen
18'36'

Zuständige Behörde in Kloten

Kirchgasse 7, 8302 Kloten

044 815 12 12

Website Bauamt

Nützliche Links für Kloten

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Kloten

Wie hoch ist der Steuerfuss in Kloten?

Der Steuerfuss in Kloten beträgt 100% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 43). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 63'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Kloten erreichbar?

Das nächste Zentrum von Kloten ist Opfikon (11 Min. Auto, 19 Min. ÖV). Zürich ist in 20 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Kloten?

Das Baureglement von Kloten ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=5484. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Kloten?

Die Baubewilligung in Kloten wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Keine Haftung

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Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Kloten (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=5484). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).