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Baubewilligung in Wädenswil (ZH)

Kanton Zürich·PLZ 8820·BFS 293·25'100 Einwohner

Die Bauvorschriften für Wädenswil werden gerade aus dem Baureglement extrahiert.

Steuern & Bevölkerung in Wädenswil

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss103%Kanton Ø 105.8% · Rang 54
Einwohner25'790Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 78'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Wädenswil

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

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Zuständige Behörde in Wädenswil

Florhofstrasse 6, 8820 Wädenswil

044 789 75 75

Website Bauamt

Nützliche Links für Wädenswil

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Wädenswil

Wie hoch ist der Steuerfuss in Wädenswil?

Der Steuerfuss in Wädenswil beträgt 103% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 54). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 78'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Wädenswil erreichbar?

Das nächste Zentrum von Wädenswil ist Richterswil (13 Min. Auto, 39 Min. ÖV). Zürich ist in 32 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Wädenswil?

Das Baureglement von Wädenswil ist beim Bauamt der Gemeinde erhältlich. Es regelt die zulässigen Bauvorschriften pro Zone (Gebäudehöhe, Grenzabstand, Überbauungsziffer).

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Wädenswil?

Die Baubewilligung in Wädenswil wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Wädenswil und des Kantons Zürich.

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Wädenswil. Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).