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Zeitfenster bis Januar 2028

Sanierungsplaner

Berechnen Sie Ihre Steuerersparnis vor der Eigenmietwert-Abschaffung. Planen Sie Ihre Renovation rechtzeitig — das Fenster für Abzüge schliesst sich im Januar 2028.

Januar 2028: Abzüge entfallen
Bis 30–40% Steuerersparnis möglich
21 Monate bis zum Stichtag

Ihr Gebäude

Kanton und Baujahr bestimmen Ihren steuerlichen Vorteil.

Kombinierter Grenzsteuersatz ZH: ca. 35%

Zürich— bei CHF 150'000 Sanierungskosten und 35% Grenzsteuersatz wären das bis zu CHF 42’000 Steuerersparnis — die ab 2028 wegfallen.

Häufige Fragen zum Sanierungsplaner

Was berechnet der Sanierungsplaner?

Der Sanierungsplaner schätzt, wie viel Steuerersparnis Sie mit einer Renovation vor Januar 2028 erzielen können. Er berücksichtigt Ihren Kanton (Grenzsteuersatz), die geplanten Arbeiten (Abzugsfähigkeit) und Ihr Budget.

Warum ist Januar 2028 das Stichtdatum?

Das Schweizer Parlament hat im September 2025 die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen. Ab dem Steuerjahr 2028 entfallen die steuerlichen Abzüge für Unterhalts- und Renovationskosten bei der Bundessteuer vollständig.

Welche Renovationen sind am besten absetzbar?

Energetische Sanierungen wie Fassadendämmung (90%), Heizungsersatz (85%) und Fensterersatz (85%) haben die höchste Abzugsfähigkeit. Gebäudeunterhalt wie Dachsanierung (80%) und Elektrik (80%) sind ebenfalls sehr gut absetzbar.

Sind die berechneten Ersparnisse garantiert?

Nein — die Berechnung ist eine Schätzung auf Basis typischer Grenzsteuersätze und Abzugsfähigkeiten. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von Ihrem genauen Steuersatz, der konkreten Aufteilung Werterhalt/Wertvermehrung und den kantonalen Regelungen ab. Konsultieren Sie Ihren Steuerberater für eine präzise Berechnung.

Wie lange dauert die Planung einer Gesamtsanierung?

Kleinere Projekte bis CHF 80'000 brauchen typischerweise 4–8 Monate. Mittlere Sanierungen von CHF 80'000–200'000 planen Sie 8–14 Monate ein. Grosse Projekte über CHF 200'000 benötigen 14–24 Monate von der ersten Offerte bis zur Abnahme.

Kann ich den Sanierungsplan mit meinem Bauleiter teilen?

Ja — im bivy Team-Abo können Sie Ihren Bauleiter oder Architekten zum Projekt einladen. Offerten, Pläne, Kommunikation und Zeitplan sind dann für alle Beteiligten sichtbar. Das spart Telefonate und reduziert Missverständnisse.

Die Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Massgebend sind Ihre tatsächlichen Steuerverhältnisse und die kantonale Steuergesetzgebung. Stand: März 2026. Konsultieren Sie Ihren Steuerberater für eine verbindliche Auskunft.