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Baubewilligung in Horgen (ZH)

Kanton Zürich·PLZ 8810·BFS 295·23'500 Einwohner

Bauvorschriften in Horgen pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Horgen extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
Gewerbe/IndustrieGegenüber Grundstücken in einer anderen Zone ist der Grenzabstand jener Zone ein
Ziff. 6.2 BZO Horgen

Weitere Bauvorschriften in Horgen

Nutzung7

Nutzweise in Zentrumszonen

In Zentrumszonen sind Wohnungen und höchstens mässig störende Betriebe zulässig. Im Erdgeschoss sind Wohnungen nur auf der strassenabgewandten Seite erlaubt. In der Zone Za Oberdorf muss der Gewerbeanteil mindestens 20 % der Gesamtnutzfläche betragen.

Quelle: Ziff. 4.4 BZO Horgen · Wert: 20 %

Gewerbeerlaubnis und Gewerbeerleichterung in Wohnzonen

In allen Wohnzonen sind nicht störende Betriebe zulässig. In speziell bezeichneten Wohnzonen und in WG-Zonen sind auch mässig störende Betriebe erlaubt. In der Zone WG 4.8 muss der Gewerbeanteil mindestens 15 % der Gesamtnutzfläche betragen.

Quelle: Ziff. 5.5 BZO Horgen · Wert: 15 %

Nutzweise in Industriezonen

In Industriezonen sind neben Gewerbe- und Industriebetrieben auch Handels- und Dienstleistungsbetriebe zugelassen. In ES-III-Zonen sind höchstens mässig störende Betriebe zulässig, in übrigen Industriezonen auch stark störende.

Quelle: Ziff. 6.5 BZO Horgen

Nutzweise in Kernzonen

In den Kernzonen sind Wohnungen sowie höchstens mässig störende Betriebe zulässig.

Quelle: Ziff. 2.6 BZO Horgen

Sonderbauvorschriften für zusätzliche Nutzweisen in Industriezonen

In speziell markierten Industriezonenbereichen können mit Gestaltungsplan auch Wohnungen (max. 50 % des Bauvolumens), Hotels, Kongress- und Schulbauten erstellt werden. Die zulässige Baumassenziffer hängt vom Wohnanteil ab.

Quelle: Ziff. 6.6 BZO Horgen · Wert: 50 %

Nutzweise in der Quartiererhaltungszone

In der Quartiererhaltungszone sind Wohnungen sowie nicht störende Betriebe zulässig.

Quelle: Ziff. 3.3 BZO Horgen

Erholungszone für Familiengärten

In der Erholungszone Familiengärten sind nur Gartenhäuschen (max. 15 m³) und ein eingeschossiger Gemeinschaftsbau (max. 100 m² Grundfläche) pro Areal zulässig.

Quelle: Ziff. 8.2 BZO Horgen · Wert: 15 m3

Gestaltung2

Dachform in Wohnzonen

Die Gesamtlänge von Dacheinschnitten und Dachaufbauten darf zusammen pro Geschoss höchstens 2/3 der betreffenden Fassadenlänge betragen.

Quelle: Ziff. 5.4 BZO Horgen

Dachgestaltung in Kernzonen

Dachform, Neigung, Aufbauten und Materialien müssen zum Gebäudecharakter passen und sich gut in die Umgebung einfügen. Liegende Dachflächenfenster bis 0,5 m² sind erlaubt.

Quelle: Ziff. 2.2.6 BZO Horgen · Wert: 0.5 m2

Lärmschutz1

Zoneneinteilung mit Lärmempfindlichkeitsstufen

Das Gemeindegebiet Horgen ist in verschiedene Zonen eingeteilt (Kern-, Quartiererhaltungs-, Zentrums-, Wohn-, Industrie-, Erholungszonen etc.), denen jeweils Lärmempfindlichkeitsstufen (ES II oder III) zugeordnet sind.

Quelle: Ziff. 1.1 BZO Horgen

Energie1

Förderbeiträge für energieeffiziente Bauten

Die Gemeinde richtet Förderbeiträge an zertifizierte Minergie®-Bauten aus (sofern kein Ausnützungszuschlag gewährt wird) sowie an energieeffiziente Wärmegewinnungsanlagen und alternative Energieanlagen.

Quelle: Ziff. 10.8 BZO Horgen

Parkplätze & Verkehr1

Pflichtparkplätze für Wohnnutzungen

Pro Wohnung ist 1 Parkplatz für Bewohner zu erstellen (in der Kernzone Dorf 0,3 PP), bei Wohnungen über 80 m² Nettowohnfläche 1,5 PP. Für Besucher gilt 1 PP pro 6 Wohnungen (Kernzone Dorf: 1 PP pro 10 Wohnungen).

Quelle: Ziff. 10.5 BZO Horgen · Wert: 1 PP pro Wohnung

Umwelt & Gewässer3

Freiflächen und Begrünung bei Mehrfamilienhäusern

Bei Mehrfamilienhäusern ab 6 Wohneinheiten müssen in Wohnzonen mindestens 30 % (in WG-Zonen und Industriezonen mit Wohnnutzung 20 %) der massgeblichen Grundfläche begrünt werden. Mindestens die Hälfte davon als zusammenhängende Fläche.

Quelle: Ziff. 10.6 BZO Horgen · Wert: 30 %

Hochwasserschutz

Bei Neubauten und baubewilligungspflichtigen Änderungen wird der erforderliche Objektschutz gemäss Gefahrenkarte Hochwasser im Baubewilligungsverfahren angeordnet. Bei bestehenden Bauten in Gefahrengebieten werden Objektschutzmassnahmen gefordert.

Quelle: Ziff. 9.4 BZO Horgen

Flachdachbegrünung

Bei Neubauten und erheblichen Umbauten müssen Flachdächer begrünt werden, sofern sie nicht als begehbare Terrasse genutzt oder für Solaranlagen beansprucht werden.

Quelle: Ziff. 9.3 BZO Horgen

Verfahren & Gebühren1

Mehrwertausgleich bei Auf- und Umzonungen

Bei Planungsvorteilen durch Auf- oder Umzonungen wird eine Mehrwertabgabe von 30 % des um Fr. 100'000 gekürzten Mehrwerts erhoben. Die Freifläche beträgt 1'200 m².

Quelle: Ziff. 10.10 BZO Horgen · Wert: 30 %

Steuern & Bevölkerung in Horgen

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss90%Kanton Ø 105.8% · Rang 19
Einwohner24'626Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 90'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Horgen

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Richterswil
17'40'
Thalwil
18'32'
Wädenswil
18'42'
Zürich
28'52'
Luzern
45'80'
Winterthur
58'85'

Umliegende Gemeinden

Oberrieden
13'28'
Rüschlikon
18'31'
Wollerau
19'48'
Kilchberg (ZH)
21'34'
Langnau am Albis
23'51'
Feusisberg
24'64'

Zuständige Behörde in Horgen

Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen

044 718 35 35

Website Bauamt

Nützliche Links für Horgen

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Horgen

Wie hoch darf ich in Horgen bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Horgen hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Horgen festgelegt.

Wie gross ist der Grenzabstand in Horgen?

Der Mindestgrenzabstand in Horgen variiert nach Zone: Gewerbe/Industrie: Gegenüber Grundstücken in einer anderen Zone ist der Grenzabstand jener Zone ein (Ziff. 6.2 BZO Horgen). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Horgen?

Der Steuerfuss in Horgen beträgt 90% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 19). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 90'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Horgen erreichbar?

Das nächste Zentrum von Horgen ist Richterswil (17 Min. Auto, 40 Min. ÖV). Zürich ist in 28 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Horgen?

Das Baureglement von Horgen ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=1101. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Horgen?

Die Baubewilligung in Horgen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Horgen (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=1101). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).