Baubewilligung in Horgen (ZH)
Bauvorschriften in Horgen pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Horgen extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| Gewerbe/Industrie | — | Gegenüber Grundstücken in einer anderen Zone ist der Grenzabstand jener Zone ein Ziff. 6.2 BZO Horgen | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Horgen
Nutzung7
Nutzweise in Zentrumszonen
In Zentrumszonen sind Wohnungen und höchstens mässig störende Betriebe zulässig. Im Erdgeschoss sind Wohnungen nur auf der strassenabgewandten Seite erlaubt. In der Zone Za Oberdorf muss der Gewerbeanteil mindestens 20 % der Gesamtnutzfläche betragen.
Quelle: Ziff. 4.4 BZO Horgen · Wert: 20 %
Gewerbeerlaubnis und Gewerbeerleichterung in Wohnzonen
In allen Wohnzonen sind nicht störende Betriebe zulässig. In speziell bezeichneten Wohnzonen und in WG-Zonen sind auch mässig störende Betriebe erlaubt. In der Zone WG 4.8 muss der Gewerbeanteil mindestens 15 % der Gesamtnutzfläche betragen.
Quelle: Ziff. 5.5 BZO Horgen · Wert: 15 %
Nutzweise in Industriezonen
In Industriezonen sind neben Gewerbe- und Industriebetrieben auch Handels- und Dienstleistungsbetriebe zugelassen. In ES-III-Zonen sind höchstens mässig störende Betriebe zulässig, in übrigen Industriezonen auch stark störende.
Quelle: Ziff. 6.5 BZO Horgen
Nutzweise in Kernzonen
In den Kernzonen sind Wohnungen sowie höchstens mässig störende Betriebe zulässig.
Quelle: Ziff. 2.6 BZO Horgen
Sonderbauvorschriften für zusätzliche Nutzweisen in Industriezonen
In speziell markierten Industriezonenbereichen können mit Gestaltungsplan auch Wohnungen (max. 50 % des Bauvolumens), Hotels, Kongress- und Schulbauten erstellt werden. Die zulässige Baumassenziffer hängt vom Wohnanteil ab.
Quelle: Ziff. 6.6 BZO Horgen · Wert: 50 %
Nutzweise in der Quartiererhaltungszone
In der Quartiererhaltungszone sind Wohnungen sowie nicht störende Betriebe zulässig.
Quelle: Ziff. 3.3 BZO Horgen
Erholungszone für Familiengärten
In der Erholungszone Familiengärten sind nur Gartenhäuschen (max. 15 m³) und ein eingeschossiger Gemeinschaftsbau (max. 100 m² Grundfläche) pro Areal zulässig.
Quelle: Ziff. 8.2 BZO Horgen · Wert: 15 m3
Gestaltung2
Dachform in Wohnzonen
Die Gesamtlänge von Dacheinschnitten und Dachaufbauten darf zusammen pro Geschoss höchstens 2/3 der betreffenden Fassadenlänge betragen.
Quelle: Ziff. 5.4 BZO Horgen
Dachgestaltung in Kernzonen
Dachform, Neigung, Aufbauten und Materialien müssen zum Gebäudecharakter passen und sich gut in die Umgebung einfügen. Liegende Dachflächenfenster bis 0,5 m² sind erlaubt.
Quelle: Ziff. 2.2.6 BZO Horgen · Wert: 0.5 m2
Lärmschutz1
Zoneneinteilung mit Lärmempfindlichkeitsstufen
Das Gemeindegebiet Horgen ist in verschiedene Zonen eingeteilt (Kern-, Quartiererhaltungs-, Zentrums-, Wohn-, Industrie-, Erholungszonen etc.), denen jeweils Lärmempfindlichkeitsstufen (ES II oder III) zugeordnet sind.
Quelle: Ziff. 1.1 BZO Horgen
Energie1
Förderbeiträge für energieeffiziente Bauten
Die Gemeinde richtet Förderbeiträge an zertifizierte Minergie®-Bauten aus (sofern kein Ausnützungszuschlag gewährt wird) sowie an energieeffiziente Wärmegewinnungsanlagen und alternative Energieanlagen.
Quelle: Ziff. 10.8 BZO Horgen
Parkplätze & Verkehr1
Pflichtparkplätze für Wohnnutzungen
Pro Wohnung ist 1 Parkplatz für Bewohner zu erstellen (in der Kernzone Dorf 0,3 PP), bei Wohnungen über 80 m² Nettowohnfläche 1,5 PP. Für Besucher gilt 1 PP pro 6 Wohnungen (Kernzone Dorf: 1 PP pro 10 Wohnungen).
Quelle: Ziff. 10.5 BZO Horgen · Wert: 1 PP pro Wohnung
Umwelt & Gewässer3
Freiflächen und Begrünung bei Mehrfamilienhäusern
Bei Mehrfamilienhäusern ab 6 Wohneinheiten müssen in Wohnzonen mindestens 30 % (in WG-Zonen und Industriezonen mit Wohnnutzung 20 %) der massgeblichen Grundfläche begrünt werden. Mindestens die Hälfte davon als zusammenhängende Fläche.
Quelle: Ziff. 10.6 BZO Horgen · Wert: 30 %
Hochwasserschutz
Bei Neubauten und baubewilligungspflichtigen Änderungen wird der erforderliche Objektschutz gemäss Gefahrenkarte Hochwasser im Baubewilligungsverfahren angeordnet. Bei bestehenden Bauten in Gefahrengebieten werden Objektschutzmassnahmen gefordert.
Quelle: Ziff. 9.4 BZO Horgen
Flachdachbegrünung
Bei Neubauten und erheblichen Umbauten müssen Flachdächer begrünt werden, sofern sie nicht als begehbare Terrasse genutzt oder für Solaranlagen beansprucht werden.
Quelle: Ziff. 9.3 BZO Horgen
Verfahren & Gebühren1
Mehrwertausgleich bei Auf- und Umzonungen
Bei Planungsvorteilen durch Auf- oder Umzonungen wird eine Mehrwertabgabe von 30 % des um Fr. 100'000 gekürzten Mehrwerts erhoben. Die Freifläche beträgt 1'200 m².
Quelle: Ziff. 10.10 BZO Horgen · Wert: 30 %
Steuern & Bevölkerung in Horgen
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Horgen
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Horgen
Nützliche Links für Horgen
- Baureglement Horgen (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Horgen
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde Zürich
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Bauamt Horgen
Formulare, Kontakt und Online-Baugesuchsportal
- Wikipedia: Horgen
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Horgen
Wie hoch darf ich in Horgen bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Horgen hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Horgen festgelegt.
Wie gross ist der Grenzabstand in Horgen?
Der Mindestgrenzabstand in Horgen variiert nach Zone: Gewerbe/Industrie: Gegenüber Grundstücken in einer anderen Zone ist der Grenzabstand jener Zone ein (Ziff. 6.2 BZO Horgen). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Horgen?
Der Steuerfuss in Horgen beträgt 90% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 19). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 90'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Horgen erreichbar?
Das nächste Zentrum von Horgen ist Richterswil (17 Min. Auto, 40 Min. ÖV). Zürich ist in 28 Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Horgen?
Das Baureglement von Horgen ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=1101. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Horgen?
Die Baubewilligung in Horgen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Horgen und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
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Weitere Gemeinden in der Nähe
Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Horgen (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=1101). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).