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Baubewilligung in Wileroltigen ()

Kanton ·PLZ 3207·BFS 671

Die Bauvorschriften für Wileroltigen werden gerade aus dem Baureglement extrahiert. In der Zwischenzeit findest du das Baureglement als PDF.

Steuern & Bevölkerung in Wileroltigen

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss160%Kanton Ø 170.8% · Rang 80
Einwohner380Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 59'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Wileroltigen

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

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Köniz
30'70'
Lyss
31'68'
Ittigen
32'66'
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Kerzers
11'24'
Fräschels
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Kallnach
14'49'
Ried bei Kerzers
14'28'

Zuständige Behörde in Wileroltigen

Nützliche Links für Wileroltigen

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Wileroltigen

Wie hoch ist der Steuerfuss in Wileroltigen?

Der Steuerfuss in Wileroltigen beträgt 160% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 80). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 59'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Wileroltigen erreichbar?

Das nächste Zentrum von Wileroltigen ist Köniz (30 Min. Auto, 70 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Wileroltigen?

Das Baureglement von Wileroltigen ist als PDF verfügbar unter: https://oerebfiles.apps.be.ch/67101/4605/Baureglement_Wileroltigen.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Wileroltigen?

Die Baubewilligung in Wileroltigen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Wileroltigen und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Wileroltigen und des Kantons .

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Wileroltigen (https://oerebfiles.apps.be.ch/67101/4605/Baureglement_Wileroltigen.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).