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Baubewilligung in Wilchingen ()

Kanton ·PLZ 8217·BFS 2974

Die Bauvorschriften für Wilchingen werden gerade aus dem Baureglement extrahiert.

Steuern & Bevölkerung in Wilchingen

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss112%Kanton Ø 96.2% · Rang 20
Einwohner1'741Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 57'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Wilchingen

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Neuhausen am Rheinfall
25'30'
Schaffhausen
31'33'
Bülach
40'69'
Winterthur
54'69'
Zürich
55'82'
Kreuzlingen
74'110'

Umliegende Gemeinden

Trasadingen
11'22'
Hallau
12'25'
Neunkirch
13'20'
Oberhallau
15'27'
Gächlingen
17'31'
Löhningen
18'46'

Zuständige Behörde in Wilchingen

Nützliche Links für Wilchingen

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Wilchingen

Wie hoch ist der Steuerfuss in Wilchingen?

Der Steuerfuss in Wilchingen beträgt 112% (kantonaler Durchschnitt: 96.2%, Rang 20). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 57'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Wilchingen erreichbar?

Das nächste Zentrum von Wilchingen ist Neuhausen am Rheinfall (25 Min. Auto, 30 Min. ÖV). Zürich ist in 55 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Wilchingen?

Das Baureglement von Wilchingen ist beim Bauamt der Gemeinde erhältlich. Es regelt die zulässigen Bauvorschriften pro Zone (Gebäudehöhe, Grenzabstand, Überbauungsziffer).

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Wilchingen?

Die Baubewilligung in Wilchingen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Wilchingen und des Kantons .

Keine Haftung

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Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Wilchingen. Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).