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Baubewilligung in Wiedlisbach ()

Kanton ·PLZ 3380·BFS 995

Die Bauvorschriften für Wiedlisbach werden gerade aus dem Baureglement extrahiert. In der Zwischenzeit findest du das Baureglement als PDF.

Steuern & Bevölkerung in Wiedlisbach

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss167%Kanton Ø 170.8% · Rang 125
Einwohner2'665Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 53'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Wiedlisbach

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Zuchwil
18'42'
Solothurn
20'30'
Grenchen
27'50'
Biel/Bienne
36'62'
Bern
39'80'
Basel
52'79'

Umliegende Gemeinden

Oberbipp
9'18'
Attiswil
11'19'
Rumisberg
11'19'
Walliswil bei Niederbipp
12'34'
Wangen an der Aare
12'26'
Hubersdorf
12'37'

Zuständige Behörde in Wiedlisbach

Nützliche Links für Wiedlisbach

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Wiedlisbach

Wie hoch ist der Steuerfuss in Wiedlisbach?

Der Steuerfuss in Wiedlisbach beträgt 167% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 125). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 53'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Wiedlisbach erreichbar?

Das nächste Zentrum von Wiedlisbach ist Zuchwil (18 Min. Auto, 42 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Wiedlisbach?

Das Baureglement von Wiedlisbach ist als PDF verfügbar unter: https://oerebfiles.apps.be.ch/99501/6159/995_Baureglement.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Wiedlisbach?

Die Baubewilligung in Wiedlisbach wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Wiedlisbach und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Wiedlisbach und des Kantons .

Keine Haftung

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Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Wiedlisbach (https://oerebfiles.apps.be.ch/99501/6159/995_Baureglement.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).