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Baubewilligung in Wetzikon (ZH) (ZH)

Kanton Zürich·PLZ 8620·BFS 121·26'100 Einwohner

Bauvorschriften in Wetzikon (ZH) pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Wetzikon (ZH) extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
Gewerbe/Industrie

Weitere Bauvorschriften in Wetzikon (ZH)

Nutzung6

Zonen und Lärmempfindlichkeitsstufen

Das Gemeindegebiet Wetzikon ist in verschiedene Zonen eingeteilt (Wohn-, Gewerbe-, Industrie-, Kern-, Zentrums-, Erholungszonen etc.) und den Lärmempfindlichkeitsstufen II–IV zugeordnet. Die Einteilung bestimmt, welche Nutzungen und Lärmbelastungen in einem Gebiet zulässig sind.

Quelle: Art. 1 BZO

Nutzweise in Wohnzonen

In reinen Wohnzonen ist nicht störendes Gewerbe bis zur Hälfte des oberirdischen Bauvolumens erlaubt. In Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung (WG) ist auch mässig störendes Gewerbe zulässig, ohne Beschränkung des Wohn-/Gewerbeanteils.

Quelle: Art. 9 BZO

Nutzweise in Zentrumszonen

In Zentrumszonen sind Wohnungen, Büros, Praxen, Handels- und Dienstleistungsbetriebe sowie mässig störende Betriebe zulässig. An Hauptstrassen (Bahnhof-/Zürcher-/Rapperswilerstrasse) sind Erdgeschosse und anrechenbare Untergeschosse nur für gewerbliche Nutzungen vorgesehen.

Quelle: Art. 17 BZO

Nutzweise in Gewerbe- und Industriezonen

In der Gewerbezone sind mässig störende Betriebe zulässig, in der Industriezone auch stark störende. Verkaufsgeschäfte für den täglichen Bedarf sind auf maximal 1'000 m² Verkaufsfläche beschränkt. Für verkehrsintensive Einrichtungen ist ein Mobilitätskonzept erforderlich.

Quelle: Art. 13 BZO · Wert: 1000 m2

Nutzweise in Kernzonen

In Kernzonen sind Wohnungen, Büros, Praxen, Handels- und Dienstleistungsbetriebe sowie mässig störende Betriebe zulässig. An Hauptstrassen (Bahnhof-/Zürcher-/Rapperswilerstrasse) in den Kernzonen KA und KB sind Erdgeschosse nur für gewerbliche Nutzungen vorgesehen.

Quelle: Art. 23 BZO

Sonderbauvorschriften Gewerbe-/Industriezone: Nutzweise mit Wohnen

In Gewerbe- und Industriezonen kann mit einem Gestaltungsplan auch Wohnen, Hotels, Schulen, Sporthallen und Konzerthallen zugelassen werden. Der Wohnanteil ist auf max. 1.0 m³/m² der zulässigen Nutzung begrenzt.

Quelle: Art. 38 BZO · Wert: 1 m3/m2

Gestaltung8

Gestaltungsanforderungen in Kernzonen

In Kernzonen müssen alle Bauten und Anlagen den ortstypischen Gebietscharakter wahren. Beurteilt werden Kubatur, Fassaden, Fenster/Türen, Dächer, Materialien, Farbe sowie Umgebung und Strassenraum. Abweichungen sind nur bei architektonisch besonders guten Lösungen möglich.

Quelle: Art. 19 BZO

Freilegung von Geschossen / Terrainveränderungen

Das gestaltete Terrain darf vom gewachsenen Terrain um maximal 1.2 m abweichen. Abgrabungen dürfen höchstens die Hälfte des Gebäudeumfanges betreffen. Haus- und Kellerzugänge sowie Garageneinfahrten sind ausgenommen.

Quelle: Art. 46 BZO · Wert: 1.2 m

Spiel- und Ruheflächen bei Mehrfamilienhäusern

Bei Mehrfamilienhäusern ab 4 Wohnungen müssen mindestens 20 % der Wohngeschossfläche als Aussenspielplätze und Ruheflächen angelegt und dauerhaft erhalten werden.

Quelle: Art. 47 BZO · Wert: 20 %

Bauweise in Wohnzonen

In Wohnzonen ist die geschlossene Überbauung (Anbauen an Nachbargebäude) zulässig. Bei geschlossener Bauweise darf die Gesamtlänge der Gebäudegruppe die zonengemässe Maximallänge um höchstens 10 m überschreiten (ausser in W1.3A und W1.3B).

Quelle: Art. 10 BZO · Wert: 10 m

Maximale Breite von Dachaufbauten

Dachaufbauten (z.B. Dachgauben) dürfen ausserhalb der Kernzonen zusammen nicht breiter als die Hälfte der betreffenden Fassadenlänge sein. Technische Aufbauten auf Flachdächern müssen von der Fassade zurückspringen.

Quelle: Art. 43 BZO · Wert: 50 %

Dachvorschriften in Kernzonen

In Kernzonen sind grundsätzlich Satteldächer mit gleicher beidseitiger Neigung vorgeschrieben. Dachaufbauten sind nur im ersten Dachgeschoss als Giebellukarnen, Schleppgauben oder Ochsenaugen erlaubt und dürfen zusammen nicht breiter als ein Drittel der Fassadenlänge sein. Dacheinschnitte sind verboten.

Quelle: Art. 25 BZO · Wert: 0.5 m2

Reklamen in Kernzonen

In Kernzonen sind Reklamen verboten, die durch Gestaltung, Farbe oder Grösse das Strassen-, Orts- oder Landschaftsbild beeinträchtigen oder keinen örtlichen Bezug zum Standort haben. Ausnahmen gelten für temporäre Anlagen und offizielle Plakatanschlagstellen.

Quelle: Art. 26 BZO

Terrassenhäuser an Hanglagen

An Hanglagen bestimmter Wohnzonen dürfen Gebäude geschossweise zurückgestaffelt werden (Terrassenhäuser), sofern die Gebäudehöhe 7.5 m nicht überschreitet, seitlich max. zwei Geschosse über dem Terrain liegen und die Stufentiefe max. 14.0 m beträgt.

Quelle: Art. 34 BZO · Wert: 7.5 m

Energie1

Energieanforderungen bei Arealüberbauungen

Bei Arealüberbauungen dürfen für Heizung und Warmwasser maximal 50 % fossile Energien eingesetzt werden. Der Heizwärmebedarf muss mindestens 10 % unter dem kantonalen Grenzwert liegen. Bei vollständigem Verzicht auf fossile Energie gibt es einen zusätzlichen Baumassenbonus.

Quelle: Art. 33 Abs. 1–2 BZO · Wert: 50 %

Umwelt & Gewässer2

Pflicht zur Dachbegrünung bei Flachdächern

Bei Neubauten und erheblichen Umbauten müssen Flachdächer extensiv begrünt werden. Ausgenommen sind Dachterrassen und Flächen für Solaranlagen.

Quelle: Art. 44 BZO

Naturgefahren (Hochwasser, Rutschungen etc.)

In Gefahrengebieten muss das Risiko durch Naturgefahren (Hochwasser, Rutschungen, Steinschlag etc.) durch geeignete Gebäude- und Nutzungsanordnung sowie Objektschutzmassnahmen minimiert werden.

Quelle: Art. 49 BZO

Verfahren & Gebühren3

Bereiche mit Gestaltungsplanpflicht

In bestimmten, im Plan bezeichneten Gebieten muss vor dem Bauen ein Gestaltungsplan aufgestellt werden. Bauten und Anlagen müssen eine gute städtebauliche und architektonische Gesamtwirkung erzielen. Die Pflicht kann durch private Gestaltungspläne erfüllt werden.

Quelle: Art. 3 BZO

Mehrwertausgleich bei Auf- und Umzonungen

Bei Planungsvorteilen durch Auf- oder Umzonungen wird eine Mehrwertabgabe von 40 % des Mehrwerts (abzüglich Fr. 100'000 Freibetrag) erhoben. Die Freifläche gemäss MAG beträgt 1'200 m². Die Erträge fliessen in den kommunalen Mehrwertausgleichsfonds.

Quelle: Art. 49a BZO · Wert: 40 %

Bewilligungspflicht für Abbrüche in Kernzonen

In Kernzonen ist der Abbruch von Gebäuden, Gebäudeteilen und baulichen Bestandteilen der Umgebungsgestaltung bewilligungspflichtig. Es darf kein das Ortsbild beeinträchtigender Zustand entstehen.

Quelle: Art. 27 BZO

Steuern & Bevölkerung in Wetzikon (ZH)

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss119%Kanton Ø 105.8% · Rang 139
Einwohner27'051Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 61'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Wetzikon (ZH)

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Hinwil
14'27'
Pfäffikon
15'22'
Uster
18'26'
Zürich
36'43'
Winterthur
38'52'
Kreuzlingen
62'112'

Umliegende Gemeinden

Seegräben
11'24'
Bäretswil
15'22'
Gossau (ZH)
16'28'
Hittnau
16'40'
Bubikon
19'25'
Mönchaltorf
20'43'

Zuständige Behörde in Wetzikon (ZH)

Gemeindeverwaltung Wetzikon (ZH)

Website Bauamt

Nützliche Links für Wetzikon (ZH)

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Wetzikon (ZH)

Wie hoch darf ich in Wetzikon (ZH) bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Wetzikon (ZH) hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Wetzikon (ZH) festgelegt.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Wetzikon (ZH)?

Der Steuerfuss in Wetzikon (ZH) beträgt 119% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 139). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 61'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Wetzikon (ZH) erreichbar?

Das nächste Zentrum von Wetzikon (ZH) ist Hinwil (14 Min. Auto, 27 Min. ÖV). Zürich ist in 36 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Wetzikon (ZH)?

Das Baureglement von Wetzikon (ZH) ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=8898. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Wetzikon (ZH)?

Die Baubewilligung in Wetzikon (ZH) wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Wetzikon (ZH) (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=8898). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).