Baubewilligung in Wetzikon (ZH) (ZH)
Bauvorschriften in Wetzikon (ZH) pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Wetzikon (ZH) extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| Gewerbe/Industrie | — | — | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Wetzikon (ZH)
Nutzung6
Zonen und Lärmempfindlichkeitsstufen
Das Gemeindegebiet Wetzikon ist in verschiedene Zonen eingeteilt (Wohn-, Gewerbe-, Industrie-, Kern-, Zentrums-, Erholungszonen etc.) und den Lärmempfindlichkeitsstufen II–IV zugeordnet. Die Einteilung bestimmt, welche Nutzungen und Lärmbelastungen in einem Gebiet zulässig sind.
Quelle: Art. 1 BZO
Nutzweise in Wohnzonen
In reinen Wohnzonen ist nicht störendes Gewerbe bis zur Hälfte des oberirdischen Bauvolumens erlaubt. In Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung (WG) ist auch mässig störendes Gewerbe zulässig, ohne Beschränkung des Wohn-/Gewerbeanteils.
Quelle: Art. 9 BZO
Nutzweise in Zentrumszonen
In Zentrumszonen sind Wohnungen, Büros, Praxen, Handels- und Dienstleistungsbetriebe sowie mässig störende Betriebe zulässig. An Hauptstrassen (Bahnhof-/Zürcher-/Rapperswilerstrasse) sind Erdgeschosse und anrechenbare Untergeschosse nur für gewerbliche Nutzungen vorgesehen.
Quelle: Art. 17 BZO
Nutzweise in Gewerbe- und Industriezonen
In der Gewerbezone sind mässig störende Betriebe zulässig, in der Industriezone auch stark störende. Verkaufsgeschäfte für den täglichen Bedarf sind auf maximal 1'000 m² Verkaufsfläche beschränkt. Für verkehrsintensive Einrichtungen ist ein Mobilitätskonzept erforderlich.
Quelle: Art. 13 BZO · Wert: 1000 m2
Nutzweise in Kernzonen
In Kernzonen sind Wohnungen, Büros, Praxen, Handels- und Dienstleistungsbetriebe sowie mässig störende Betriebe zulässig. An Hauptstrassen (Bahnhof-/Zürcher-/Rapperswilerstrasse) in den Kernzonen KA und KB sind Erdgeschosse nur für gewerbliche Nutzungen vorgesehen.
Quelle: Art. 23 BZO
Sonderbauvorschriften Gewerbe-/Industriezone: Nutzweise mit Wohnen
In Gewerbe- und Industriezonen kann mit einem Gestaltungsplan auch Wohnen, Hotels, Schulen, Sporthallen und Konzerthallen zugelassen werden. Der Wohnanteil ist auf max. 1.0 m³/m² der zulässigen Nutzung begrenzt.
Quelle: Art. 38 BZO · Wert: 1 m3/m2
Gestaltung8
Gestaltungsanforderungen in Kernzonen
In Kernzonen müssen alle Bauten und Anlagen den ortstypischen Gebietscharakter wahren. Beurteilt werden Kubatur, Fassaden, Fenster/Türen, Dächer, Materialien, Farbe sowie Umgebung und Strassenraum. Abweichungen sind nur bei architektonisch besonders guten Lösungen möglich.
Quelle: Art. 19 BZO
Freilegung von Geschossen / Terrainveränderungen
Das gestaltete Terrain darf vom gewachsenen Terrain um maximal 1.2 m abweichen. Abgrabungen dürfen höchstens die Hälfte des Gebäudeumfanges betreffen. Haus- und Kellerzugänge sowie Garageneinfahrten sind ausgenommen.
Quelle: Art. 46 BZO · Wert: 1.2 m
Spiel- und Ruheflächen bei Mehrfamilienhäusern
Bei Mehrfamilienhäusern ab 4 Wohnungen müssen mindestens 20 % der Wohngeschossfläche als Aussenspielplätze und Ruheflächen angelegt und dauerhaft erhalten werden.
Quelle: Art. 47 BZO · Wert: 20 %
Bauweise in Wohnzonen
In Wohnzonen ist die geschlossene Überbauung (Anbauen an Nachbargebäude) zulässig. Bei geschlossener Bauweise darf die Gesamtlänge der Gebäudegruppe die zonengemässe Maximallänge um höchstens 10 m überschreiten (ausser in W1.3A und W1.3B).
Quelle: Art. 10 BZO · Wert: 10 m
Maximale Breite von Dachaufbauten
Dachaufbauten (z.B. Dachgauben) dürfen ausserhalb der Kernzonen zusammen nicht breiter als die Hälfte der betreffenden Fassadenlänge sein. Technische Aufbauten auf Flachdächern müssen von der Fassade zurückspringen.
Quelle: Art. 43 BZO · Wert: 50 %
Dachvorschriften in Kernzonen
In Kernzonen sind grundsätzlich Satteldächer mit gleicher beidseitiger Neigung vorgeschrieben. Dachaufbauten sind nur im ersten Dachgeschoss als Giebellukarnen, Schleppgauben oder Ochsenaugen erlaubt und dürfen zusammen nicht breiter als ein Drittel der Fassadenlänge sein. Dacheinschnitte sind verboten.
Quelle: Art. 25 BZO · Wert: 0.5 m2
Reklamen in Kernzonen
In Kernzonen sind Reklamen verboten, die durch Gestaltung, Farbe oder Grösse das Strassen-, Orts- oder Landschaftsbild beeinträchtigen oder keinen örtlichen Bezug zum Standort haben. Ausnahmen gelten für temporäre Anlagen und offizielle Plakatanschlagstellen.
Quelle: Art. 26 BZO
Terrassenhäuser an Hanglagen
An Hanglagen bestimmter Wohnzonen dürfen Gebäude geschossweise zurückgestaffelt werden (Terrassenhäuser), sofern die Gebäudehöhe 7.5 m nicht überschreitet, seitlich max. zwei Geschosse über dem Terrain liegen und die Stufentiefe max. 14.0 m beträgt.
Quelle: Art. 34 BZO · Wert: 7.5 m
Energie1
Energieanforderungen bei Arealüberbauungen
Bei Arealüberbauungen dürfen für Heizung und Warmwasser maximal 50 % fossile Energien eingesetzt werden. Der Heizwärmebedarf muss mindestens 10 % unter dem kantonalen Grenzwert liegen. Bei vollständigem Verzicht auf fossile Energie gibt es einen zusätzlichen Baumassenbonus.
Quelle: Art. 33 Abs. 1–2 BZO · Wert: 50 %
Umwelt & Gewässer2
Pflicht zur Dachbegrünung bei Flachdächern
Bei Neubauten und erheblichen Umbauten müssen Flachdächer extensiv begrünt werden. Ausgenommen sind Dachterrassen und Flächen für Solaranlagen.
Quelle: Art. 44 BZO
Naturgefahren (Hochwasser, Rutschungen etc.)
In Gefahrengebieten muss das Risiko durch Naturgefahren (Hochwasser, Rutschungen, Steinschlag etc.) durch geeignete Gebäude- und Nutzungsanordnung sowie Objektschutzmassnahmen minimiert werden.
Quelle: Art. 49 BZO
Verfahren & Gebühren3
Bereiche mit Gestaltungsplanpflicht
In bestimmten, im Plan bezeichneten Gebieten muss vor dem Bauen ein Gestaltungsplan aufgestellt werden. Bauten und Anlagen müssen eine gute städtebauliche und architektonische Gesamtwirkung erzielen. Die Pflicht kann durch private Gestaltungspläne erfüllt werden.
Quelle: Art. 3 BZO
Mehrwertausgleich bei Auf- und Umzonungen
Bei Planungsvorteilen durch Auf- oder Umzonungen wird eine Mehrwertabgabe von 40 % des Mehrwerts (abzüglich Fr. 100'000 Freibetrag) erhoben. Die Freifläche gemäss MAG beträgt 1'200 m². Die Erträge fliessen in den kommunalen Mehrwertausgleichsfonds.
Quelle: Art. 49a BZO · Wert: 40 %
Bewilligungspflicht für Abbrüche in Kernzonen
In Kernzonen ist der Abbruch von Gebäuden, Gebäudeteilen und baulichen Bestandteilen der Umgebungsgestaltung bewilligungspflichtig. Es darf kein das Ortsbild beeinträchtigender Zustand entstehen.
Quelle: Art. 27 BZO
Steuern & Bevölkerung in Wetzikon (ZH)
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Wetzikon (ZH)
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Wetzikon (ZH)
Gemeindeverwaltung Wetzikon (ZH)
Website BauamtNützliche Links für Wetzikon (ZH)
- Baureglement Wetzikon (ZH) (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Wetzikon (ZH)
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde Zürich
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Bauamt Wetzikon (ZH)
Formulare, Kontakt und Online-Baugesuchsportal
- Wikipedia: Wetzikon (ZH)
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Wetzikon (ZH)
Wie hoch darf ich in Wetzikon (ZH) bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Wetzikon (ZH) hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Wetzikon (ZH) festgelegt.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Wetzikon (ZH)?
Der Steuerfuss in Wetzikon (ZH) beträgt 119% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 139). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 61'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Wetzikon (ZH) erreichbar?
Das nächste Zentrum von Wetzikon (ZH) ist Hinwil (14 Min. Auto, 27 Min. ÖV). Zürich ist in 36 Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Wetzikon (ZH)?
Das Baureglement von Wetzikon (ZH) ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=8898. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Wetzikon (ZH)?
Die Baubewilligung in Wetzikon (ZH) wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Wetzikon (ZH) und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
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Weitere Gemeinden in der Nähe
Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Wetzikon (ZH) (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=8898). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).