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Baubewilligung in Weisslingen ()

Kanton ·PLZ 8308·BFS 180

Bauvorschriften in Weisslingen pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Weisslingen extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
W110 m
Art. 3 BZO
W210 m
Art. 3 BZO

Weitere Bauvorschriften in Weisslingen

Nutzung8

Zoneneinteilung Gemeinde Weisslingen

Das Gemeindegebiet wird in verschiedene Bau- und weitere Zonen eingeteilt, darunter Kern-, Zentrums-, Wohn- und öffentliche Zonen mit je eigenen Empfindlichkeitsstufen.

Quelle: Art. 1 BZO

Nutzweise Kernzone

In den Kernzonen sind Wohnungen und höchstens mässig störendes Gewerbe (Werkstätten, Büros, Praxen, Läden) zulässig.

Quelle: Art. 5 BZO

Nutzweise Wohnzonen

In allen Wohnzonen ist nicht störendes Gewerbe wie Büros und Praxen zulässig.

Quelle: Art. 22 BZO

Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2.5 – Nutzung und Masse

In der WG2.5 sind Wohnungen und mässig störendes Gewerbe zulässig. Bei dauerhaft gewerblicher Nutzung darf die Baumassenziffer um 1.0 m³/m² und die Fassadenhöhe um 2.00 m erhöht werden.

Quelle: Art. 24 BZO · Wert: 2 m

Nutzweise Zentrumszonen

In den Zentrumszonen sind Wohnungen und mässig störendes Gewerbe zulässig. In der Z4.0 ist der Wohnanteil auf eine Baumassenziffer von max. 2.5 m³/m² begrenzt.

Quelle: Art. 15 BZO · Wert: 2.5 m3/m2

Spiel- und Ruheflächen bei Mehrfamilienhäusern

Bei Mehrfamilienhäusern ab 5 Wohnungen müssen mindestens 20% der Wohn-Bruttogeschossfläche als Spielplatz oder Ruhefläche im Freien ausgestaltet werden.

Quelle: Art. 36 BZO · Wert: 20 %

Abstellräume für Kinderwagen

Bei Mehrfamilienhäusern und Wohnüberbauungen ab 5 Wohnungen sind gut zugängliche Abstellräume für Kinderwagen vorzusehen.

Quelle: Art. 37 BZO

Nutzweise und Grundmasse Erholungszone

In der Erholungszone sind nur für den Betrieb notwendige Bauten zulässig. Die Überbauungsziffer beträgt max. 5% und die Gesamthöhe max. 5.00 m.

Quelle: Art. 26 BZO · Wert: 5 m

Gestaltung8

Dachgestaltung Wohnzonen

In den Wohnzonen sind für Hauptgebäude nur Schrägdächer zugelassen. Eingeschossige Erweiterungsbauten dürfen auch andere Dachformen aufweisen, müssen aber untergeordnet wirken.

Quelle: Art. 23 BZO

Dachgestaltung, Dachaufbauten und Dachflächenfenster in der Kernzone

In der Kernzone sind nur ortsübliche Schrägdächer mit mindestens 35° Neigung und Ziegeleindeckung zulässig. Dachaufbauten und Dachflächenfenster unterliegen strengen Masse- und Lagevorgaben.

Quelle: Art. 10 BZO · Wert: 35 °

Fassadengestaltung in der Kernzone

Fassadenaufbau, Fenster- und Türproportionen sowie Materialien und Farben müssen die typischen Merkmale der Umgebung in zeitgemässer Form berücksichtigen.

Quelle: Art. 11 BZO

Strukturbildende Gebäude und ortstypische Elemente in der Kernzone

Im Kernzonenplan rot eingetragene Gebäude dürfen nur unter Beibehaltung von Lage, Grundfläche und wesentlichen Fassaden- und Dachelementen umgebaut oder ersetzt werden. Hauptfirstrichtungen und bezeichnete Bäume sind verbindlich.

Quelle: Art. 14 BZO

Einordnung und Erweiterung in der Kernzone

Bauvorhaben müssen sich der Umgebung anpassen. Bestehende Bauten können umgebaut oder ersetzt werden; Erweiterungen sind bis maximal 10% Volumenvergrösserung zulässig.

Quelle: Art. 6 BZO · Wert: 10 %

Dachgestaltung Zentrumszone Z2.5

In der Zentrumszone Z2.5 sind für Hauptgebäude ausschliesslich Schrägdächer zugelassen.

Quelle: Art. 16 BZO

Umgebungsgestaltung

Terrainveränderungen sind in den natürlichen Verlauf einzupassen. Stützmauern und Einfriedungen sind auf den Strassenraum und die Nachbarschaft abzustimmen.

Quelle: Art. 34 BZO

Reklamen in der Kernzone

Werbeanlagen sind auf Eigenreklamen beschränkt und dürfen die Geschlossenheit und Form der Fassade nicht beeinträchtigen.

Quelle: Art. 13 BZO

Parkplätze & Verkehr1

Abstellplätze für Motorfahrzeuge

Bei Einfamilienhäusern sind 2 Parkplätze, bei Mehrfamilienhäusern 1.5 Plätze pro 80 m² Geschossfläche (mind. 1 pro Wohnung) zu erstellen. Für Gewerbe gelten spezifische Schlüssel je nach Nutzung.

Quelle: Art. 35 BZO · Wert: 1.5 Plätze/80m2

Umwelt & Gewässer3

Naturgefahren

Bei Bauten in Gefahrengebieten (Hochwasser, Rutschungen, Steinschlag etc.) muss das Risiko durch geeignete Gebäudeanordnung und Schutzmassnahmen minimiert werden.

Quelle: Art. 28 BZO

Aussichtsschutz

Entlang besonders bezeichneter Strassen und Wege darf auf einem Drittel der Anstosslänge der freie Ausblick nicht durch Bauten, Einfriedungen oder Pflanzen behindert werden.

Quelle: Art. 27 BZO · Wert: 1 m

Kehricht- und Grüngutcontainer

Bei Mehrfamilienhäusern und Wohnüberbauungen müssen bauliche Voraussetzungen für die Trennung und Lagerung von Kehricht und Grüngut geschaffen werden.

Quelle: Art. 38 BZO

Verfahren & Gebühren1

Mehrwertabgabe bei Auf- und Umzonungen

Bei Planungsvorteilen durch Auf- oder Umzonungen wird eine Mehrwertabgabe von 20% des um Fr. 100'000 gekürzten Mehrwerts erhoben. Die Freifläche beträgt 2'000 m².

Quelle: Art. 38a BZO · Wert: 20 %

Zuständige Behörde in Weisslingen

Nützliche Links für Weisslingen

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Weisslingen

Wie hoch darf ich in Weisslingen bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Weisslingen hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Weisslingen festgelegt.

Wie gross ist der Grenzabstand in Weisslingen?

Der Mindestgrenzabstand in Weisslingen variiert nach Zone: W1: 10 m (Art. 3 BZO), W2: 10 m (Art. 3 BZO). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.

Wo finde ich das Baureglement von Weisslingen?

Das Baureglement von Weisslingen ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=5510. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Weisslingen?

Die Baubewilligung in Weisslingen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Keine Haftung

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Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Weisslingen (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=5510). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).