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Baubewilligung in Wegenstetten ()

Kanton ·PLZ 4317·BFS 4262

Die Bauvorschriften für Wegenstetten werden gerade aus dem Baureglement extrahiert.

Steuern & Bevölkerung in Wegenstetten

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss118%Kanton Ø 105.5% · Rang 160
Einwohner1'019Trend: pfeil tief
Ø EinkommenCHF 60'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Wegenstetten

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

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Möhlin
21'30'
Rheinfelden
25'44'
Liestal
28'63'
Basel
41'69'
Zürich
55'113'
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74'140'

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Hellikon
8'18'
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9'19'
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Zuzgen
11'22'
Ormalingen
12'36'
Rothenfluh
13'64'

Zuständige Behörde in Wegenstetten

Nützliche Links für Wegenstetten

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Wegenstetten

Wie hoch ist der Steuerfuss in Wegenstetten?

Der Steuerfuss in Wegenstetten beträgt 118% (kantonaler Durchschnitt: 105.5%, Rang 160). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 60'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Wegenstetten erreichbar?

Das nächste Zentrum von Wegenstetten ist Möhlin (21 Min. Auto, 30 Min. ÖV). Zürich ist in 55 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Wegenstetten?

Das Baureglement von Wegenstetten ist beim Bauamt der Gemeinde erhältlich. Es regelt die zulässigen Bauvorschriften pro Zone (Gebäudehöhe, Grenzabstand, Überbauungsziffer).

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Wegenstetten?

Die Baubewilligung in Wegenstetten wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Wegenstetten und des Kantons .

Keine Haftung

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Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Wegenstetten. Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).