Baubewilligung in Wallisellen (ZH)
Bauvorschriften in Wallisellen
Gebäudeabstände3
Maximale Fassadenabschnittslängen im Gestaltungsplan Zentrum
Strassenbegleitende Fassadenabschnitte dürfen längs der Rotackerstrasse max. 25 m und längs der Bahnhofstrasse/Neugutstrasse max. 45 m betragen; für Baubereich F ist die Länge unbeschränkt.
Quelle: Art. 5.2 Gestaltungsplan Zentrum · Wert: 45 m
Strassenabstand für unterirdische Bauten
Bei fehlenden Verkehrsbaulinien müssen unterirdische Bauten und Besondere Gebäude einen Mindestabstand von 2.0 m gegenüber Strassen, Plätzen und Wegen einhalten.
Quelle: Art. 8.3 BZO · Wert: 2 m
Gebäudevorsprünge im Gestaltungsplan Zentrum
Einzelne Gebäudevorsprünge dürfen die Baubereiche um max. 2.0 m überschreiten; Erker und Balkone nur auf einem Drittel der Fassadenlänge und mit mind. 4.0 m Vertikalabstand zum Boden.
Quelle: Art. 6 Gestaltungsplan Zentrum · Wert: 2 m
Gebäudehöhe7
Grundmasse Wohnzonen W1.4 bis WG4.0
Je nach Wohnzone gelten unterschiedliche Baumassenziffern (1.4–4.0), Gebäudehöhen (8.1–16.5 m), Grundabstände (klein 5.0 m, gross 10.0–12.0 m) und maximale Gebäudelängen (25–45 m).
Quelle: Art. 4.1 BZO · Wert: 16.5 m
Grundmasse Zentrumszone
In der Zentrumszone gilt eine maximale Baumassenziffer von 5.0, eine Gebäudehöhe von max. 13.5 m, eine maximale Gebäudelänge von 25.0 m und ein allseitiger Grundabstand von 3.5 m.
Quelle: Art. 3.1 BZO · Wert: 13.5 m
Grundmasse Industrie- und Gewerbezonen
In den IG-Zonen gelten je nach Zone unterschiedliche Baumassenziffern (3.0–15.0), Gesamthöhen (11–25 m oder frei) und Freiflächenziffern (0–20 %); der allseitige Grundabstand beträgt 3.5 m.
Quelle: Art. 5.1 BZO · Wert: 25 m
Grundmasse Kernzonen KI und KII
In den Kernzonen gilt eine maximale Baumassenziffer von 2.5, eine Gebäudehöhe von max. 7.5 m sowie ein kleiner Grundabstand von 4.5 m und ein grosser Grundabstand von 12.0 m.
Quelle: Art. 2.2 BZO · Wert: 7.5 m
Freilegung von Untergeschossen
Untergeschosse dürfen nur bis 1.5 m unter dem gewachsenen Terrain freigelegt werden; an Hanglagen über 20 % Neigung sind bis 2.5 m zulässig.
Quelle: Art. 8.4 BZO · Wert: 1.5 m
Eingangsgeschoss im Gestaltungsplan Zentrum
Das Eingangsgeschoss muss stufenlos zugänglich sein und im Bereich ohne Wohnnutzung eine Bruttogeschosshöhe von mindestens 4.0 m aufweisen.
Quelle: Art. 7 Gestaltungsplan Zentrum · Wert: 4 m
Aussichtsschutzbereiche
In den Aussichtsschutzbereichen Holzacker/Beetli (489 m ü.M.) und Höhenstrasse (485 m ü.M.) dürfen Gebäude und Bepflanzungen die festgelegten Höhenkoten nicht überschreiten.
Quelle: Art. 9.1 BZO · Wert: 489 m ü.M.
Nutzung6
Nutzweise Wohnzonen
In Wohnzonen sind nicht störende Betriebe zulässig; in schraffierten Zonen und WG-Zonen auch mässig störende. Die Nichtwohnnutzung ist auf 1/3 (normal) bzw. 1/2 (schraffiert) der Gesamtnutzfläche begrenzt.
Quelle: Art. 4.6 BZO · Wert: 33.3 %
Nutzweise Industrie- und Gewerbezonen
In IG-Zonen sind industrielle, gewerbliche, Handels- und Dienstleistungsbetriebe zulässig; in gekreuzt schraffierten Bereichen nur mässig störende Betriebe. Einkaufszentren sind nur in speziell bezeichneten Zonen erlaubt.
Quelle: Art. 5.4 BZO
Nutzweise Zentrumszone
In der Zentrumszone darf die Nichtwohnnutzung höchstens 2/3 der Gesamtnutzfläche betragen; im Erdgeschoss längs Bahnhof- und Schwarzackerstrasse ist Wohnen nicht zulässig.
Quelle: Art. 3.5 BZO · Wert: 66.7 %
Nutzweise Kernzonen
In den Kernzonen sind Wohnungen und nicht oder mässig störende Gewerbebetriebe zulässig; die Gewerbenutzung darf höchstens 1/3 der Gesamtnutzfläche betragen.
Quelle: Art. 2.3 BZO · Wert: 33.3 %
Zoneneinteilung und Lärmempfindlichkeitsstufen
Das Gemeindegebiet ist in verschiedene Zonen eingeteilt (Kern-, Zentrums-, Wohn-, Industrie- und Gewerbezonen usw.), denen je eine Lärmempfindlichkeitsstufe (ES II–IV) zugeordnet ist.
Quelle: Art. 1.1 BZO
Nutzweise Erholungszonen
In der Erholungszone Ea sind Garten- und Gerätehäuschen sowie Kleintierställe zulässig; in der Zone Eb sind Bauten wie Pfadiheim, Tennisanlage, Sporthallen und Spielplätze erlaubt.
Quelle: Art. 7.1 BZO
Grenzabstand5
Grenzabstand Wohnzonen
Der grosse Grundabstand (10–12 m) gilt für die südlich orientierte Gebäudeseite, der kleine (5 m) für die übrigen; bei Fassaden über 12 m Länge erhöht sich der Abstand durch einen Mehrlängenzuschlag.
Quelle: Art. 4.3 BZO · Wert: 5 m
Grenzabstand Kernzonen
Der grosse Grundabstand (12.0 m) gilt für die südlich orientierte Gebäudeseite, der kleine (4.5 m) für die übrigen Seiten; bei langen Fassaden erhöht sich der Abstand durch einen Mehrlängenzuschlag.
Quelle: Art. 2.4 BZO · Wert: 12 m
Grenzabstand Industrie- und Gewerbezonen
Gegenüber anders gezonierten Grundstücken gilt der Grenzabstand der Nachbarzone; im IG8 ist gegenüber dem Ida-Zuppinger-Weg ein Grenzabstand von 10.0 m einzuhalten.
Quelle: Art. 5.2 BZO · Wert: 10 m
Mehrlängenzuschlag Wohnzonen
Bei Fassaden von mehr als 12.0 m Länge muss der Grundabstand um 1/5 der Mehrlänge (max. 5.0 m) erhöht werden.
Quelle: Art. 4.4 BZO · Wert: 12 m
Grenzabstand Zone für öffentliche Bauten
Gegenüber anders gezonierten Nachbargrundstücken gilt in der Zone für öffentliche Bauten der Grenzabstand der jeweiligen Nachbarzone.
Quelle: Art. 6.2 BZO
Ausnützung / Überbauung5
Baumassenziffer Kernzonen
Die maximale Baumassenziffer für Hauptgebäude in den Kernzonen beträgt 2.5, für besondere Gebäude 0.3.
Quelle: Art. 2.2.1 BZO · Wert: 2.5
Definition Gesamtnutzfläche
Zur Gesamtnutzfläche zählen alle dem Wohnen, Arbeiten oder dauernden Aufenthalt dienenden Räume inkl. Erschliessungsflächen; Dachgeschossräume unter 1.2 m lichter Höhe werden nicht angerechnet.
Quelle: Art. 8.1 BZO · Wert: 1.2 m
Baumassenziffer Zentrumszone
Die maximale Baumassenziffer für Hauptgebäude in der Zentrumszone beträgt 5.0.
Quelle: Art. 3.1 BZO · Wert: 5
Arealüberbauungen in Wohnzonen
Arealüberbauungen ab 3'000 m² sind in allen Wohnzonen zulässig und dürfen eine um 1/10 erhöhte Baumassenziffer und bis zu 3.0 m mehr Gebäudehöhe nutzen, müssen aber energetische Anforderungen erfüllen.
Quelle: Art. 4.7 BZO · Wert: 3000 m2
Erhöhte Baumassenziffern im Gestaltungsplan Zentrum
Im öffentlichen Gestaltungsplan Zentrum gelten für Gesamtüberbauungen ab 3'000 m² erhöhte Baumassenziffern von 5.0 bis 7.0 je nach Baubereich.
Quelle: Art. 5.1 Gestaltungsplan Zentrum · Wert: 7
Gestaltung7
Dachgestaltung Kernzonen
In den Kernzonen sind nur Satteldächer mit 25–40 Grad Neigung zulässig; Dacheinschnitte sind verboten, Dachaufbauten nur in begrenztem Umfang erlaubt.
Quelle: Art. 2.5 BZO · Wert: 40 Grad
Spiel- und Ruheflächen bei Mehrfamilienhäusern
Bei Mehrfamilienhäusern mit sechs oder mehr Wohnungen sind genügend Spiel- und Ruheflächen an besonnter, verkehrsarmer Lage vorzusehen.
Quelle: Art. 8.10 BZO · Wert: 6
Dachgestaltung Zentrumszone (Attikageschoss)
Attikageschosse müssen längs der Rotacker-, Bahnhof-, Neugut- und Schwarzackerstrasse mindestens 3.5 m gegenüber der strassenseitigen Fassadenflucht zurückgesetzt sein.
Quelle: Art. 3.6 BZO · Wert: 3.5 m
Besondere Gestaltungsvorschriften Kernzone II
In der Kernzone II gelten strenge Vorschriften für Fassaden, Fenster, Dächer (Tonziegel) und Farbgebung, um das historische Ortsbild zu erhalten.
Quelle: Art. 2.5.5 BZO
Fussgängerverbindung im Gestaltungsplan Zentrum
Im Zuge von Hochbauten ist eine mindestens 2.0 m breite, öffentlich benutzbare Fussgängerverbindung zwischen den bezeichneten Richtungspunkten zu erstellen.
Quelle: Art. 13 Gestaltungsplan Zentrum · Wert: 2 m
Reklameanlagen
Reklameanlagen dürfen nur unterhalb der tatsächlichen Gebäudehöhe angebracht werden; in IG-Zonen ist ein Überragen zulässig, wenn eine gute Gesamtwirkung erzielt wird.
Quelle: Art. 8.8 BZO
Mobilfunk- und Antennenanlagen
Visuell wahrnehmbare Mobilfunkanlagen sind vorrangig in IG-Zonen zulässig; in Kernzonen sind sie ausgeschlossen. Eine Prioritätenregelung legt die Zonenreihenfolge fest.
Quelle: Art. 8.12 BZO
Energie3
Energieanforderungen im Gestaltungsplan Zentrum
Im Gestaltungsplanbereich Zentrum darf der Heizenergiebedarf höchstens 90 % des maximal zulässigen Energiebedarfs für Heizung betragen.
Quelle: Art. 16 Gestaltungsplan Zentrum · Wert: 90 %
Energiesparende Bauteile (Wintergärten, Veranden)
Verglaste Balkone, Veranden und ähnliche Vorbauten ohne Heizung müssen nicht an die Baumassenziffer angerechnet werden, sofern ihre Fläche max. 10 % der Gesamtnutzfläche beträgt.
Quelle: Art. 8.9 BZO · Wert: 10 %
Energieanforderungen bei Arealüberbauungen
Bei Arealüberbauungen darf der Heizenergiebedarf höchstens 90 % des zulässigen Maximalwerts betragen; höchstens 70 % dürfen mit nichterneuerbaren Energien gedeckt werden.
Quelle: Art. 4.7.4 BZO · Wert: 90 %
Parkplätze & Verkehr4
Abstellplätze für Motorfahrzeuge bei Wohnnutzung
Pro 80 m² Gesamtnutzfläche (mind. 1 pro Wohnung) ist ein Parkplatz zu erstellen; bei Mehrfamilienhäusern kommt pro 4 Wohnungen ein Besucherparkplatz hinzu.
Quelle: Art. 8.5 BZO · Wert: 80 m2
Abstellplätze für Motorfahrzeuge bei Nichtwohnnutzung
Je nach Zone und Nutzungsart (Büro, Gewerbe, Verkauf) ist pro 25–80 m² Gesamtnutzfläche ein Parkplatz zu erstellen; eine angemessene Zahl ist als Besucher-/Kundenparkplatz zu bezeichnen.
Quelle: Art. 8.6 BZO · Wert: 25 m2
Parkierung im Gestaltungsplan Zentrum
Oberirdische Parkplätze sind nur für Besucher und Kunden zulässig; alle übrigen Parkplätze sind in Tiefgaragen zusammenzufassen.
Quelle: Art. 14 Gestaltungsplan Zentrum
Abstellplätze für Fahrräder, Kinderwagen und Motorräder
In Mehrfamilienhäusern und Geschäftshäusern sind gut zugängliche Abstellräume bzw. gedeckte Abstellplätze für Fahrräder, Kinderwagen und Motorfahrräder vorzusehen.
Quelle: Art. 8.7 BZO
Umwelt & Gewässer2
Begrünung von Flachdächern
Flachdächer von Hauptgebäuden müssen begrünt werden, sofern sie nicht als Terrasse genutzt werden.
Quelle: Art. 9.2 BZO
Abfallentsorgungsplätze
Bei Wohnbauten mit sechs oder mehr Wohneinheiten sind gemeinsame, integrierte oder unauffällige Abfallentsorgungsplätze vorzusehen.
Quelle: Art. 8.11 BZO · Wert: 6
Verfahren & Gebühren2
Gestaltungsplanpflicht Industrie- und Gewerbezonen
In speziell bezeichneten IG-Bereichen ist vor Baubewilligung ein Gestaltungsplan erforderlich; Ausnahmen gelten für kleinere Erweiterungen (bis 20 % Baumasse) und Umbauten (bis 40 % Nutzfläche).
Quelle: Art. 5.5 BZO · Wert: 20 %
Abbruch von Gebäuden in Kernzonen
Abbrüche in den Kernzonen sind nur zulässig, wenn das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird oder ein genehmigtes Nachfolgeprojekt vorliegt.
Quelle: Art. 2.6 BZO
Steuern & Bevölkerung in Wallisellen
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Wallisellen
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Wallisellen
Gemeindeverwaltung Wallisellen
Website BauamtNützliche Links für Wallisellen
- Baureglement Wallisellen (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Wallisellen
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde Zürich
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Bauamt Wallisellen
Formulare, Kontakt und Online-Baugesuchsportal
- Wikipedia: Wallisellen
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Wallisellen
Wie hoch ist der Steuerfuss in Wallisellen?
Der Steuerfuss in Wallisellen beträgt 93% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 27). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 79'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Wallisellen erreichbar?
Das nächste Zentrum von Wallisellen ist Dübendorf (12 Min. Auto, 18 Min. ÖV). Zürich ist in 16 Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Wallisellen?
Das Baureglement von Wallisellen ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=757. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Wallisellen?
Die Baubewilligung in Wallisellen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Wallisellen und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Wallisellen (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=757). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).