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Baubewilligung in Wallisellen (ZH)

Kanton Zürich·PLZ 8304·BFS 69·17'900 Einwohner

Bauvorschriften in Wallisellen

Gebäudeabstände3

Maximale Fassadenabschnittslängen im Gestaltungsplan Zentrum

Strassenbegleitende Fassadenabschnitte dürfen längs der Rotackerstrasse max. 25 m und längs der Bahnhofstrasse/Neugutstrasse max. 45 m betragen; für Baubereich F ist die Länge unbeschränkt.

Quelle: Art. 5.2 Gestaltungsplan Zentrum · Wert: 45 m

Strassenabstand für unterirdische Bauten

Bei fehlenden Verkehrsbaulinien müssen unterirdische Bauten und Besondere Gebäude einen Mindestabstand von 2.0 m gegenüber Strassen, Plätzen und Wegen einhalten.

Quelle: Art. 8.3 BZO · Wert: 2 m

Gebäudevorsprünge im Gestaltungsplan Zentrum

Einzelne Gebäudevorsprünge dürfen die Baubereiche um max. 2.0 m überschreiten; Erker und Balkone nur auf einem Drittel der Fassadenlänge und mit mind. 4.0 m Vertikalabstand zum Boden.

Quelle: Art. 6 Gestaltungsplan Zentrum · Wert: 2 m

Gebäudehöhe7

Grundmasse Wohnzonen W1.4 bis WG4.0

Je nach Wohnzone gelten unterschiedliche Baumassenziffern (1.4–4.0), Gebäudehöhen (8.1–16.5 m), Grundabstände (klein 5.0 m, gross 10.0–12.0 m) und maximale Gebäudelängen (25–45 m).

Quelle: Art. 4.1 BZO · Wert: 16.5 m

Grundmasse Zentrumszone

In der Zentrumszone gilt eine maximale Baumassenziffer von 5.0, eine Gebäudehöhe von max. 13.5 m, eine maximale Gebäudelänge von 25.0 m und ein allseitiger Grundabstand von 3.5 m.

Quelle: Art. 3.1 BZO · Wert: 13.5 m

Grundmasse Industrie- und Gewerbezonen

In den IG-Zonen gelten je nach Zone unterschiedliche Baumassenziffern (3.0–15.0), Gesamthöhen (11–25 m oder frei) und Freiflächenziffern (0–20 %); der allseitige Grundabstand beträgt 3.5 m.

Quelle: Art. 5.1 BZO · Wert: 25 m

Grundmasse Kernzonen KI und KII

In den Kernzonen gilt eine maximale Baumassenziffer von 2.5, eine Gebäudehöhe von max. 7.5 m sowie ein kleiner Grundabstand von 4.5 m und ein grosser Grundabstand von 12.0 m.

Quelle: Art. 2.2 BZO · Wert: 7.5 m

Freilegung von Untergeschossen

Untergeschosse dürfen nur bis 1.5 m unter dem gewachsenen Terrain freigelegt werden; an Hanglagen über 20 % Neigung sind bis 2.5 m zulässig.

Quelle: Art. 8.4 BZO · Wert: 1.5 m

Eingangsgeschoss im Gestaltungsplan Zentrum

Das Eingangsgeschoss muss stufenlos zugänglich sein und im Bereich ohne Wohnnutzung eine Bruttogeschosshöhe von mindestens 4.0 m aufweisen.

Quelle: Art. 7 Gestaltungsplan Zentrum · Wert: 4 m

Aussichtsschutzbereiche

In den Aussichtsschutzbereichen Holzacker/Beetli (489 m ü.M.) und Höhenstrasse (485 m ü.M.) dürfen Gebäude und Bepflanzungen die festgelegten Höhenkoten nicht überschreiten.

Quelle: Art. 9.1 BZO · Wert: 489 m ü.M.

Nutzung6

Nutzweise Wohnzonen

In Wohnzonen sind nicht störende Betriebe zulässig; in schraffierten Zonen und WG-Zonen auch mässig störende. Die Nichtwohnnutzung ist auf 1/3 (normal) bzw. 1/2 (schraffiert) der Gesamtnutzfläche begrenzt.

Quelle: Art. 4.6 BZO · Wert: 33.3 %

Nutzweise Industrie- und Gewerbezonen

In IG-Zonen sind industrielle, gewerbliche, Handels- und Dienstleistungsbetriebe zulässig; in gekreuzt schraffierten Bereichen nur mässig störende Betriebe. Einkaufszentren sind nur in speziell bezeichneten Zonen erlaubt.

Quelle: Art. 5.4 BZO

Nutzweise Zentrumszone

In der Zentrumszone darf die Nichtwohnnutzung höchstens 2/3 der Gesamtnutzfläche betragen; im Erdgeschoss längs Bahnhof- und Schwarzackerstrasse ist Wohnen nicht zulässig.

Quelle: Art. 3.5 BZO · Wert: 66.7 %

Nutzweise Kernzonen

In den Kernzonen sind Wohnungen und nicht oder mässig störende Gewerbebetriebe zulässig; die Gewerbenutzung darf höchstens 1/3 der Gesamtnutzfläche betragen.

Quelle: Art. 2.3 BZO · Wert: 33.3 %

Zoneneinteilung und Lärmempfindlichkeitsstufen

Das Gemeindegebiet ist in verschiedene Zonen eingeteilt (Kern-, Zentrums-, Wohn-, Industrie- und Gewerbezonen usw.), denen je eine Lärmempfindlichkeitsstufe (ES II–IV) zugeordnet ist.

Quelle: Art. 1.1 BZO

Nutzweise Erholungszonen

In der Erholungszone Ea sind Garten- und Gerätehäuschen sowie Kleintierställe zulässig; in der Zone Eb sind Bauten wie Pfadiheim, Tennisanlage, Sporthallen und Spielplätze erlaubt.

Quelle: Art. 7.1 BZO

Grenzabstand5

Grenzabstand Wohnzonen

Der grosse Grundabstand (10–12 m) gilt für die südlich orientierte Gebäudeseite, der kleine (5 m) für die übrigen; bei Fassaden über 12 m Länge erhöht sich der Abstand durch einen Mehrlängenzuschlag.

Quelle: Art. 4.3 BZO · Wert: 5 m

Grenzabstand Kernzonen

Der grosse Grundabstand (12.0 m) gilt für die südlich orientierte Gebäudeseite, der kleine (4.5 m) für die übrigen Seiten; bei langen Fassaden erhöht sich der Abstand durch einen Mehrlängenzuschlag.

Quelle: Art. 2.4 BZO · Wert: 12 m

Grenzabstand Industrie- und Gewerbezonen

Gegenüber anders gezonierten Grundstücken gilt der Grenzabstand der Nachbarzone; im IG8 ist gegenüber dem Ida-Zuppinger-Weg ein Grenzabstand von 10.0 m einzuhalten.

Quelle: Art. 5.2 BZO · Wert: 10 m

Mehrlängenzuschlag Wohnzonen

Bei Fassaden von mehr als 12.0 m Länge muss der Grundabstand um 1/5 der Mehrlänge (max. 5.0 m) erhöht werden.

Quelle: Art. 4.4 BZO · Wert: 12 m

Grenzabstand Zone für öffentliche Bauten

Gegenüber anders gezonierten Nachbargrundstücken gilt in der Zone für öffentliche Bauten der Grenzabstand der jeweiligen Nachbarzone.

Quelle: Art. 6.2 BZO

Ausnützung / Überbauung5

Baumassenziffer Kernzonen

Die maximale Baumassenziffer für Hauptgebäude in den Kernzonen beträgt 2.5, für besondere Gebäude 0.3.

Quelle: Art. 2.2.1 BZO · Wert: 2.5

Definition Gesamtnutzfläche

Zur Gesamtnutzfläche zählen alle dem Wohnen, Arbeiten oder dauernden Aufenthalt dienenden Räume inkl. Erschliessungsflächen; Dachgeschossräume unter 1.2 m lichter Höhe werden nicht angerechnet.

Quelle: Art. 8.1 BZO · Wert: 1.2 m

Baumassenziffer Zentrumszone

Die maximale Baumassenziffer für Hauptgebäude in der Zentrumszone beträgt 5.0.

Quelle: Art. 3.1 BZO · Wert: 5

Arealüberbauungen in Wohnzonen

Arealüberbauungen ab 3'000 m² sind in allen Wohnzonen zulässig und dürfen eine um 1/10 erhöhte Baumassenziffer und bis zu 3.0 m mehr Gebäudehöhe nutzen, müssen aber energetische Anforderungen erfüllen.

Quelle: Art. 4.7 BZO · Wert: 3000 m2

Erhöhte Baumassenziffern im Gestaltungsplan Zentrum

Im öffentlichen Gestaltungsplan Zentrum gelten für Gesamtüberbauungen ab 3'000 m² erhöhte Baumassenziffern von 5.0 bis 7.0 je nach Baubereich.

Quelle: Art. 5.1 Gestaltungsplan Zentrum · Wert: 7

Gestaltung7

Dachgestaltung Kernzonen

In den Kernzonen sind nur Satteldächer mit 25–40 Grad Neigung zulässig; Dacheinschnitte sind verboten, Dachaufbauten nur in begrenztem Umfang erlaubt.

Quelle: Art. 2.5 BZO · Wert: 40 Grad

Spiel- und Ruheflächen bei Mehrfamilienhäusern

Bei Mehrfamilienhäusern mit sechs oder mehr Wohnungen sind genügend Spiel- und Ruheflächen an besonnter, verkehrsarmer Lage vorzusehen.

Quelle: Art. 8.10 BZO · Wert: 6

Dachgestaltung Zentrumszone (Attikageschoss)

Attikageschosse müssen längs der Rotacker-, Bahnhof-, Neugut- und Schwarzackerstrasse mindestens 3.5 m gegenüber der strassenseitigen Fassadenflucht zurückgesetzt sein.

Quelle: Art. 3.6 BZO · Wert: 3.5 m

Besondere Gestaltungsvorschriften Kernzone II

In der Kernzone II gelten strenge Vorschriften für Fassaden, Fenster, Dächer (Tonziegel) und Farbgebung, um das historische Ortsbild zu erhalten.

Quelle: Art. 2.5.5 BZO

Fussgängerverbindung im Gestaltungsplan Zentrum

Im Zuge von Hochbauten ist eine mindestens 2.0 m breite, öffentlich benutzbare Fussgängerverbindung zwischen den bezeichneten Richtungspunkten zu erstellen.

Quelle: Art. 13 Gestaltungsplan Zentrum · Wert: 2 m

Reklameanlagen

Reklameanlagen dürfen nur unterhalb der tatsächlichen Gebäudehöhe angebracht werden; in IG-Zonen ist ein Überragen zulässig, wenn eine gute Gesamtwirkung erzielt wird.

Quelle: Art. 8.8 BZO

Mobilfunk- und Antennenanlagen

Visuell wahrnehmbare Mobilfunkanlagen sind vorrangig in IG-Zonen zulässig; in Kernzonen sind sie ausgeschlossen. Eine Prioritätenregelung legt die Zonenreihenfolge fest.

Quelle: Art. 8.12 BZO

Energie3

Energieanforderungen im Gestaltungsplan Zentrum

Im Gestaltungsplanbereich Zentrum darf der Heizenergiebedarf höchstens 90 % des maximal zulässigen Energiebedarfs für Heizung betragen.

Quelle: Art. 16 Gestaltungsplan Zentrum · Wert: 90 %

Energiesparende Bauteile (Wintergärten, Veranden)

Verglaste Balkone, Veranden und ähnliche Vorbauten ohne Heizung müssen nicht an die Baumassenziffer angerechnet werden, sofern ihre Fläche max. 10 % der Gesamtnutzfläche beträgt.

Quelle: Art. 8.9 BZO · Wert: 10 %

Energieanforderungen bei Arealüberbauungen

Bei Arealüberbauungen darf der Heizenergiebedarf höchstens 90 % des zulässigen Maximalwerts betragen; höchstens 70 % dürfen mit nichterneuerbaren Energien gedeckt werden.

Quelle: Art. 4.7.4 BZO · Wert: 90 %

Parkplätze & Verkehr4

Abstellplätze für Motorfahrzeuge bei Wohnnutzung

Pro 80 m² Gesamtnutzfläche (mind. 1 pro Wohnung) ist ein Parkplatz zu erstellen; bei Mehrfamilienhäusern kommt pro 4 Wohnungen ein Besucherparkplatz hinzu.

Quelle: Art. 8.5 BZO · Wert: 80 m2

Abstellplätze für Motorfahrzeuge bei Nichtwohnnutzung

Je nach Zone und Nutzungsart (Büro, Gewerbe, Verkauf) ist pro 25–80 m² Gesamtnutzfläche ein Parkplatz zu erstellen; eine angemessene Zahl ist als Besucher-/Kundenparkplatz zu bezeichnen.

Quelle: Art. 8.6 BZO · Wert: 25 m2

Parkierung im Gestaltungsplan Zentrum

Oberirdische Parkplätze sind nur für Besucher und Kunden zulässig; alle übrigen Parkplätze sind in Tiefgaragen zusammenzufassen.

Quelle: Art. 14 Gestaltungsplan Zentrum

Abstellplätze für Fahrräder, Kinderwagen und Motorräder

In Mehrfamilienhäusern und Geschäftshäusern sind gut zugängliche Abstellräume bzw. gedeckte Abstellplätze für Fahrräder, Kinderwagen und Motorfahrräder vorzusehen.

Quelle: Art. 8.7 BZO

Umwelt & Gewässer2

Begrünung von Flachdächern

Flachdächer von Hauptgebäuden müssen begrünt werden, sofern sie nicht als Terrasse genutzt werden.

Quelle: Art. 9.2 BZO

Abfallentsorgungsplätze

Bei Wohnbauten mit sechs oder mehr Wohneinheiten sind gemeinsame, integrierte oder unauffällige Abfallentsorgungsplätze vorzusehen.

Quelle: Art. 8.11 BZO · Wert: 6

Verfahren & Gebühren2

Gestaltungsplanpflicht Industrie- und Gewerbezonen

In speziell bezeichneten IG-Bereichen ist vor Baubewilligung ein Gestaltungsplan erforderlich; Ausnahmen gelten für kleinere Erweiterungen (bis 20 % Baumasse) und Umbauten (bis 40 % Nutzfläche).

Quelle: Art. 5.5 BZO · Wert: 20 %

Abbruch von Gebäuden in Kernzonen

Abbrüche in den Kernzonen sind nur zulässig, wenn das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird oder ein genehmigtes Nachfolgeprojekt vorliegt.

Quelle: Art. 2.6 BZO

Steuern & Bevölkerung in Wallisellen

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss93%Kanton Ø 105.8% · Rang 27
Einwohner17'916Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 79'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Wallisellen

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Dübendorf
12'18'
Opfikon
12'18'
Kloten
16'30'
Zürich
16'26'
Winterthur
26'38'
Kreuzlingen
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Dietlikon
11'14'
Wangen-Brüttisellen
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Schwerzenbach
19'13'
Greifensee
22'17'
Lindau
19'36'
Bachenbülach
19'50'

Zuständige Behörde in Wallisellen

Gemeindeverwaltung Wallisellen

Website Bauamt

Nützliche Links für Wallisellen

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Wallisellen

Wie hoch ist der Steuerfuss in Wallisellen?

Der Steuerfuss in Wallisellen beträgt 93% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 27). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 79'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Wallisellen erreichbar?

Das nächste Zentrum von Wallisellen ist Dübendorf (12 Min. Auto, 18 Min. ÖV). Zürich ist in 16 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Wallisellen?

Das Baureglement von Wallisellen ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=757. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Wallisellen?

Die Baubewilligung in Wallisellen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Wallisellen (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=757). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).