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Baubewilligung in Walchwil ()

Kanton ·PLZ 6318·BFS 1710

Bauvorschriften in Walchwil

Gebäudeabstände1

Mauern und Einfriedungen

Einfriedungen und Stützmauern dürfen bis 1.50 m Höhe an die Grenze gestellt werden. Höhere Mauern müssen um das Mehrmass von der Grenze abgerückt werden. Einfriedungen über 1.80 m benötigen die Zustimmung des Gemeinderates.

Quelle: § 37 Bauordnung Walchwil · Wert: 1.5 m

Gebäudehöhe2

Maximale Gebäudelänge in den Bauzonen

In den Zonen W1, W2 und WA2 beträgt die maximale Gebäudelänge 25 m, in W3 und WA3 sind es 30 m. In der Kernzone gibt es keine Längenbeschränkung.

Quelle: § 12 Bauordnung Walchwil · Wert: 25 m

Terrassenhaus – Zonen und Masse

Terrassenhäuser sind in den Zonen W1, W2 und W3 möglich. Die maximale Höhe über dem Terrain (Parallellinie) beträgt je nach Zone 7 m (W1), 8.5 m (W2) oder 9 m (W3).

Quelle: § 34 Bauordnung Walchwil · Wert: 8.5 m

Nutzung3

Nutzung Wohnzone (W)

Die Wohnzone ist primär für Wohnen und familienergänzende Betreuung bestimmt. Nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind ebenfalls zulässig.

Quelle: § 4 Bauordnung Walchwil

Nutzung Wohn- und Arbeitszone (WA)

Die Wohn- und Arbeitszonen erlauben Wohnen sowie nicht und mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe.

Quelle: § 5 Bauordnung Walchwil

Nutzung und Gestaltung Kernzone (K)

Die Kernzone dient Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben sowie dem Wohnen. Gebäude müssen sich besonders gut ins Ortsbild einordnen und dürfen nur Schrägdächer aufweisen.

Quelle: § 6 Bauordnung Walchwil

Grenzabstand3

Grenzabstand in allen Bauzonen

In allen Wohn-, Wohn-Arbeits- und Kernzonen beträgt der Mindestgrenzabstand einheitlich 4 m.

Quelle: § 12 Bauordnung Walchwil · Wert: 4 m

Mehrlängenzuschlag beim Grenzabstand

Bei Fassaden länger als 15 m muss der Grenzabstand um einen Drittel der Mehrlänge erhöht werden. Dies gilt in Wohn-, Wohn-Arbeits- und Kernzonen.

Quelle: § 35 Bauordnung Walchwil · Wert: 15 m

Grenzabstand bei Terrassenhäusern

Bei Terrassenhäusern gelten erhöhte Grenzabstände an den hangfolgenden Seiten: bis 5 bewohnte Geschosse mindestens 5.0 m, ab 6 Geschossen mindestens 7.5 m.

Quelle: § 34 Abs. 4 Bauordnung Walchwil · Wert: 5 m

Ausnützung / Überbauung7

Grundmasse der Bauzonen (Einzelbauweise)

Die Tabelle legt für alle Wohn- und Arbeitszonen die maximale Ausnützungsziffer, Vollgeschosszahl, Gebäudelänge, Grenzabstand und Grünflächenziffer fest. Der Grenzabstand beträgt in allen Zonen 4 m.

Quelle: § 12 Bauordnung Walchwil · Wert: 4 m

Ausnützungsziffer Wohnzone W2

In der Wohnzone W2 beträgt die maximale Ausnützungsziffer 0.55, mit einem Dachgeschoss erhöht sie sich auf 0.60. Es sind maximal 2 Vollgeschosse zulässig.

Quelle: § 12 Bauordnung Walchwil · Wert: 0.55

Ausnützungsziffer Wohnzone W3

In der Wohnzone W3 beträgt die maximale Ausnützungsziffer 0.70. Es sind maximal 3 Vollgeschosse und eine Gebäudelänge von 30 m zulässig.

Quelle: § 12 Bauordnung Walchwil · Wert: 0.7

Ausnützungsziffer Wohnzone W1

In der Wohnzone W1 beträgt die maximale Ausnützungsziffer 0.45, mit einem Dachgeschoss erhöht sie sich auf 0.50. Es ist maximal 1 Vollgeschoss zulässig.

Quelle: § 12 Bauordnung Walchwil · Wert: 0.45

Grünflächenziffer in den Bauzonen

Je nach Zone ist ein bestimmter Anteil der Grundstücksfläche als Grünfläche freizuhalten: W1/W2 je 40%, W3 30%, WA2 30%, WA3 20%. In der Kernzone gilt keine Grünflächenziffer.

Quelle: § 12 Bauordnung Walchwil · Wert: 40 %

Ausnützungsziffer Kernzone (K)

In der Kernzone beträgt die maximale Ausnützungsziffer 0.90 bei 2 bis 4 Vollgeschossen. Es gilt kein Grünflächenziffer-Erfordernis.

Quelle: § 12 Bauordnung Walchwil · Wert: 0.9

Grundmasse Bauzone mit speziellen Vorschriften Büel (BsV B)

Im Büel gilt eine maximale Ausnützungsziffer von 1.00 bei 6 Vollgeschossen, max. 35 m Gebäudelänge, 4 m Grenzabstand und 50% Grünflächenziffer. Mindestens 45% der Fläche muss preisgünstiger Wohnraum sein.

Quelle: § 11 Bauordnung Walchwil · Wert: 1

Gestaltung8

Einordnung von Bauten und Anlagen

Alle Bauten, Anlagen und Aussenräume müssen sich hinsichtlich Lage, Grösse, Materialisierung und Farbgebung gut in die Umgebung einordnen. Aufschüttungen und Abgrabungen sind zu minimieren.

Quelle: § 25 Bauordnung Walchwil

Hindernisfreies Bauen

Gebäude mit 5 oder mehr Wohneinheiten sowie Bauten mit mehr als 25 Arbeitsplätzen müssen für Menschen mit Behinderung zugänglich sein. Die Mehrheit der Wohnungen muss anpassbar sein.

Quelle: § 28 Bauordnung Walchwil · Wert: 5 Wohneinheiten

Dachgestaltung – Begrünung von Flachdächern

Flachdächer müssen mindestens extensiv begrünt werden, sofern sie nicht als begehbare Terrasse genutzt werden. Dächer von Attikageschossen dürfen nicht als Terrassen genutzt werden.

Quelle: § 33 Bauordnung Walchwil

Bauzone mit speziellen Vorschriften Seeufer (BsV S)

Im Seeuferbereich dürfen bestehende Gebäude saniert und umgebaut werden, das bisherige Volumen darf aber nicht wesentlich vergrössert werden. Neubauten sind nur innerhalb kantonaler Baulinien zulässig. Sichtschutzbauten entlang der Kantonsstrasse sind auf max. 1.1 m Höhe beschränkt.

Quelle: § 8 Bauordnung Walchwil · Wert: 1.1 m

Spiel- und Freizeitflächen bei Mehrfamilienhäusern

Bei Mehrfamilienhäusern ab 6 Wohneinheiten müssen Spiel- und/oder Freizeitflächen von mindestens 15% der Wohngeschossfläche erstellt werden.

Quelle: § 29 Bauordnung Walchwil · Wert: 15 %

Ortsbildschutzzone (OS)

In der Ortsbildschutzzone dürfen Gebäude nur verändert werden, wenn das Orts- und Quartierbild nicht beeinträchtigt wird. Das kantonale Amt für Denkmalpflege wirkt beratend mit.

Quelle: § 21 Bauordnung Walchwil

Aussichtsschutz

An bestimmten Aussichtspunkten kann der Gemeinderat Gebäudelage, Höhe, Dachgestaltung und Bepflanzung einschränken, um die Sicht auf Berge und See zu erhalten.

Quelle: § 30 Bauordnung Walchwil

Abfallentsorgungsanlagen bei grossen Überbauungen

Bei Bauvorhaben mit mehr als 30 Wohneinheiten kann die Errichtung einer Unterflur- oder Halbunterfluranlage für die Abfallentsorgung verlangt werden.

Quelle: § 27 Bauordnung Walchwil · Wert: 30 Wohneinheiten

Lärmschutz1

Lärmschutz bei Einzonungen

Bei Einzonungen muss die Einhaltung der Planungswerte nach USG nachgewiesen werden. Gebiete mit Überschreitung werden im Zonenplan besonders bezeichnet und erfordern Lärmschutzmassnahmen.

Quelle: § 31 Bauordnung Walchwil

Parkplätze & Verkehr5

Anzahl Autoabstellplätze – Wohnen

Pro Wohnung sind 1.5 Autoabstellplätze für Bewohner und 0.15 für Besucher zu erstellen. Bei Kleinwohnungen (bis 2.5 Zimmer) gilt mindestens 1 Platz pro Wohnung.

Quelle: § 40 Bauordnung Walchwil · Wert: 1.5 Plätze/Wohnung

Veloabstellplätze

Bei Mehrfamilienhäusern sind mindestens 2 Veloabstellplätze pro Wohnung zu erstellen. Bei anderen Nutzungen gilt in der Regel die gleiche Anzahl wie Autoabstellplätze.

Quelle: § 41 Bauordnung Walchwil · Wert: 2 Plätze/Wohnung

Anzahl Autoabstellplätze – Gewerbe und Dienstleistung

Für Dienstleistungsbetriebe und Verkaufsgeschäfte gelten gestaffelte Parkplatzzahlen je nach Nutzungsart und Fläche. Kundenintensive Betriebe benötigen mehr Plätze als nicht kundenintensive.

Quelle: § 40 Bauordnung Walchwil · Wert: 2 Plätze/100m2

Erschliessung – Neigung von Ein- und Ausfahrten

Ein- und Ausfahrten dürfen auf den ersten 5 m ab Strassengrenze maximal 5% Längsneigung aufweisen, danach maximal 15%.

Quelle: § 38 Bauordnung Walchwil · Wert: 15 %

Ersatzabgabe für nicht erstellte Parkplätze

Wer von der Pflicht zur Erstellung von Autoabstellplätzen befreit wird, muss pro fehlendem Platz eine Ersatzabgabe von CHF 10'000 entrichten (zuzüglich Teuerung).

Quelle: § 46 Bauordnung Walchwil · Wert: 10000 CHF/Platz

Umwelt & Gewässer1

Ökologische Ausgestaltung und ökologischer Ausgleich

Mindestens 10% der Umgebungsfläche müssen als ökologisch wertvolle Flächen gestaltet werden. Wege und Plätze sind möglichst wasserdurchlässig zu gestalten. Invasive Pflanzenarten sind verboten.

Quelle: § 32 Bauordnung Walchwil · Wert: 10 %

Verfahren & Gebühren3

Bebauungsplanpflicht

In bestimmten, im Zonenplan bezeichneten Gebieten darf nur auf Grundlage eines einfachen oder ordentlichen Bebauungsplans gebaut werden.

Quelle: § 13 Bauordnung Walchwil

Mehrwertabgabe bei Umzonungen

Bei Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen erhebt die Gemeinde eine Mehrwertabgabe von 20% des Bodenmehrwerts. Aufzonungen im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision (bis Ende 2025) sind ausgenommen.

Quelle: § 47 / § 50 Bauordnung Walchwil · Wert: 20 %

Zwischennutzungen in Bauzonen

Der Gemeinderat kann für Zwischennutzungen innerhalb der Bauzonen zeitlich befristete Abweichungen von den Bau- und Zonenvorschriften für maximal 3 Jahre bewilligen.

Quelle: § 14 Bauordnung Walchwil · Wert: 3 Jahre

Zuständige Behörde in Walchwil

Nützliche Links für Walchwil

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Walchwil

Wo finde ich das Baureglement von Walchwil?

Das Baureglement von Walchwil ist als PDF verfügbar unter: https://www.walchwil.ch/public/upload/assets/2400/02_Bauordnung.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Walchwil?

Die Baubewilligung in Walchwil wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Walchwil (https://www.walchwil.ch/public/upload/assets/2400/02_Bauordnung.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).